Sonntag, 9. Januar 2011

Nur widerlich

9. Januar 2011
Meine Familie hält mich für "etwas verwirrt"?

Im September 2010 habe ich an einer Radtour von Rüsselsheim nach Stuttgart teilgenommen. Über die Mitfahrzentrale fand ich für die Rückfahrt einen Autofahrer, der nach Jever wollte. Er wartete auf dem Frankfurter Flughafen auf mich. Unterwegs stiegen Leute aus und ein. So auch in Münster. Eine Studentin wollte nach Wilhelmshaven, um ihre Eltern zu besuchen. Sie freute sich auf eine runde Geburtstagsfeier mit vielen Gästen.

Fiktives Gespräch

Diese Studentin ist am 9. Januar 2011 wieder in Wilhelmshaven, sitzt mit ihren Eltern am Frühstückstisch, erzählt: Ich habe gestern in den "Westfälischen Nachrichten" gelesen, dass wir einen Oberbürgermeisterkandidaten haben, der verwirrt sein soll.

Vater: Was erzählst du da denn?

Mutter: Geistig verwirrt? Wie heißt der denn?

Studentin: Tjaden. Seine Familie behauptet das.

Vater: Dann muss ja was dran sein. Hoffentlich wird der nicht Oberbürgermeister.

Fiktives Gespräch Ende

Seit Ende September 2010 kämpfe ich mit einer Mutter aus Costa Rica um die Rückkehr ihrer Kinder. Die Botschafterin des Landes hat sich eingeschaltet, die Großmutter schrieb einen Brief an das Oberlandesgericht von Hamm. Deswegen rief mich vor einigen Wochen ein Redakteur der "Westfälischen Nachrichten" an. Ich schilderte ihm kurz den Fall, er sagte: "Wenn das Jugendamt von Münster immer solche Maßstäbe anlegt, dann müsste auch ich meine Kinder loswerden." Anschließend besuchte er die Mutter in ihrer Wohnung.

Dann schien dieser Redakteur diese Geschichte wieder vergessen zu haben. Der Eindruck täuschte, gestern berichtete er. Schlagzeile: "Kampf ums Kind im Internet". Mit der Geschichte der Mutter hielt er sich nicht lange auf, zitierte kurz die Leiterin des Jugendamtes von Münster und widmete dann seine ganze Aufmerksamkeit meiner Person. Dabei bewies er einiges Geschick, auch meine Kandidatur als Oberbürgermeister vergaß er nicht in seiner Aneinanderreihung, die mit diesen beiden Sätzen endete: "In Wilhelmshaven gilt Tjaden als schrullig. In seiner eigenen Familie hält man den Blogger offenbar für ´etwas verwirrt´."

Vor dieser Veröffentlichung hätte mich dieser Redakteur besser noch einmal angerufen. Denn meine Familie kennt die "Westfälischen Nachrichten" gar nicht. Mein Bruder ist seit Monaten mit seiner Frau in Spanien, meine beiden Schwestern sind nie befragt worden. Meine Mutter ist ebenso ahnungslos.

Ich werde ihr heute Nachmittag behutsam beibringen, was eine Zeitung über mich geschrieben hat. Ansonsten habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Sofort. Diese Behauptungen müssen gleich wieder aus der Welt geschafft werden.

Schrullig lasse ich mir noch gefallen, obwohl ich es für unwahrscheinlich halte, dass dieser Redakteur in Wilhelmshaven eine repräsentative Umfrage gemacht hat. Der macht lieber schmutzigen Journalismus, den ich nur widerlich finde.

Woher dieser Redakteur einige seiner Informationen bezogen hat, kann ich nur ahnen. Die Tatsache, dass ich Patenonkel der beiden Kinder bin, verdreht er in seinem Artikel auf gleiche Weise wie das Jugendamt, dass ich juristischer Beistand der Mutter vor dem Oberlandesgericht Hamm bin, verschweigt er. Statt dessen behauptet er - wie das Jugendamt von Münster - ich hätte da gleichsam einen Trick angewendet, weil mich das Familiengericht von Münster als Beistand abgelehnt hat.

Diese Ablehnung ist merkwürdig gewesen. Auch damit hätte sich dieser Redakteur beschäftigen können. Sie verstößt gegen jüngste Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes von Hamm.

Schnell geschmiert ist aber wohl leichter als gut recherchiert...

9. Januar 2011
Sehr geehrter Herr Benning,

dass Sie nun an der Internetfassung Ihres Artikels herumbasteln, hilft Ihnen auch nicht mehr weiter. Sie haben jetzt zwar meinen Vornamen korrigiert, mein Alter korrekt veröffentlicht und aus Ex-Redakteur haben Sie Redakteur gemacht.

Wenn Sie nicht umgehend einen akzeptablen Vorschlag machen, erstatte ich gegen Sie Strafanzeige. Mein Anwalt ist auch schon aktiv. Den habe ich gestern Abend eingeschaltet. Er kommt aus Münster.

Als Zeugen werde ich meine Familie aufrufen. Die kennt Ihre Zeitung nicht einmal...

Ich besorge mir gleich am Bahnhof die Print-Ausgabe...

9. Januar 2011
Aus dem Netz verschwunden

Aus dem Netz sind die Verleumdungen wieder verschwunden. Und jetzt sammeln die Westfälischen Nachrichten alle gestern verkauften Exemplare wieder ein?

Strafantrag gestellt

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Den in den "Westfälischen Nachrichten" veröffentlichten Artikel finden Sie auch im Internet unter http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/muenster/nachrichten/1475657_kampf_ums_kind_im_internet.html.
Auch hier werden Sie unter voller Namensnennung in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt, u.a. mit Äußerungen wie "Tjaden spielt sich als Rechtsberater von P. auf.", "Der selbsternannte Kinderrechts-Anwalt Tjaden", "In Wilhelmshaven gilt Tjaden als schrullig.", "In seiner eigenen Familie hält man den Blogger offenbar für 'etwas verwirrt'".
Man kann Ihnen nur raten, die WN und den verantwortlichen Redakteur schnellstmöglich wegen Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte mittels anwaltlicher Abmahnung und ggf. gerichtlich mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus sollte auch bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag gestellt werden wegen des Verdachts der Üblen Nachrede und Verleumdung. Denn hier wurden die Grenzen der Pressefreiheit wohl erheblich überschritten. Auch führen solche verunglimpfenden Presseberichte regelmäßig auch zu daran anknüpfenden Folgemails an den Betroffenen, in denen dieser zusätzlich beschimpft und teilweise auch bedroht wird. Auch dies müssen Sie sich jedenfalls nicht gefallen lassen.

Münsteraner hat gesagt…

Was da gegen Sie betrieben wird, ist wirklich gezielter Rufmord. Denn es gibt keinerlei sachlich gerechtfertigtes Interesse des WN-Journalisten, Ihnen in Ihrer Heimatstadt und in Ihrer Familie einen Ruf als Sonderling und leicht geisteskrank ("etwas verwirrt")nachzusagen. Hier will man Sie gezielt diskriminieren und Ihre Blogaussagen als nicht ernstzunehmendes Geschwätz "eines nicht ganz Normalen" hinstellen. Lassen Sie sich das nicht gefallen!

Gesine Meyer hat gesagt…

Auch ich würde an Ihrer Stelle sofort "das volle Programm" rechtlicher Maßnahmen durchziehen. Insbesondere würde ich die Zeitung durch meinen Anwalt dazu auffordern lassen, den diffamierenden Artikel SOFORT aus dem Internet zu löschen und in der Print-Ausgabe am nächsten Samstag an gleicher Stelle und in ebenso auffälliger Form einen Widerruf der rufschädigenden Behauptungen zu veröffentlichen. Wenn man darauf nicht fristgerecht und umfassend reagiert: sofort Antrag an das Gericht auf Erlass einer einstweiligen Verfügung! Alles natürlich zur Kostenlast der Zeitung.

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet. Vielen Dank für die Unterstützung. Aus dem Internet sind die beiden letzten Sätze wieder verschwunden. Aber es gibt ja noch die Printausgabe von gestern...

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

Die Westfälischen Nachrichten haben von einem Münsteraner diesen Leserbrief bekommen:

In deutschen Jugendämtern wird gute Arbeit geleistet. Punkt! Als meine beiden Kinder vor vielen Jahren in 2 krankheitsbedingten Situationen Hilfe brauchten, waren die Fachleute kompetent zur Stelle. Aber wo Licht, da auch Schatten. Und eben dort entstand der Ruf der Jugendämter als „Kinderklaubehörde“. Dieser ungeliebten Problematik wird immer und überall mit Phrasen vom „Auftrag“ und seiner „zeitgemäßen Erfüllung“ begegnet – ähnlich dem, was auch Frau Dr. Pohl vom Jugendamt Münster in dem Artikel verkündet. Eine aktuelle Studie, in welcher das Umfeld betroffener Eltern – Erzieherinnen, Lehrer, Kinderärzte, Arbeitgeber – befragt wurde, bringt unisono ein Ergebnis, welches aus dem Mund eines Münsteraner Kinderarztes so klingt: „Defizite ja, Versagen nein!“ Und allein elterliches Versagen berechtigt den Staat zum Sorgerechtsentzug! Die Studie deckt zum Teil absurde Fehlentscheidungsgründe auf, in deren sprachlicher Verquastheit sich auch Gerichte verheddern. Eine missverstandene Situation, ein falsches Wort – und Peng! Weg ist das Kind. Das falsche Wort kann ein Widerspruch gegen eine Behördenmeinung sein. Zum im Artikel behandelten Fall ist zu sagen, dass „echte Versagenseltern“ nie den Weg in die Öffentlichkeit suchen, wogegen elterliche Wehrhaftigkeit von Behörden schnell als „Majestätsbeleidigung“ eingestuft wird. Das ist in einem demokratischen Staat ebenso ein Unding wie die Herabwürdigung behördenkritischer Stimmen.