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Montag, 30. April 2012

Kinderschmerz

Weil Jugendämter die Gesetze brechen

Sie hat ihren Bruder noch nie gesehen, doch in ihrem Zimmer hängt ein Foto von ihm. Sitzt sie rechts, dreht sie das Foto nach rechts, sitzt sie links, dreht sie das Foto nach links. Bevor sie ins Bett geht, sagt sie ihrem Bruder gute Nacht.

Diese Siebenjährige lebt in Norddeutschland. Ihr Bruder ist 12. Der ist bei Pflegeeltern aufgewachsen, die ihm erzählt haben, dass seine Mutter tot sei. Diese Geschwistertrennung ist gegen das Gesetz. Dazu muss man nur einmal einen Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) werfen. Doch vor Gericht oder bei einem Jugendamt ist die Kleine bis heute noch nie zu Wort gekommen.

Sie ist vor über einem Jahr aus einer Einrichtung abgehauen. Lebt jetzt bei ihrer Familie in Südwestdeutschland. Für ihre beiden Schwestern, die 10 und 11 Jahre alt sind, hat sie in ihrem Zimmer einen Altar gebaut. Jeden Abend zündet die 14-Jährige eine Kerze an. Kürzlich hat sie das zuständige Jugendamt angerufen. Wieder einmal. Ein  Mitarbeiter sagte: "Deine Geschwister bleiben in der Einrichtung, aus der du abgehauen bist, bis sie 14 sind." Und wenn die 14-Jährige mit ihren Schwestern telefonieren will? "Dann", sagt der Mitarbeiter, "hört jemand mit." Das ist gegen das Gesetz. Dazu muss man nur einmal einen Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) werfen.

Jugendämter brechen täglich das Gesetz, trennen Kinder, die unter dieser Trennung leiden. Kümmert sie nicht. Irgendwann müssen diese Kinder zu einem Psychologen. Die Behandlung zahlen andere. Nie die Jugendämter, die gegen Kinderrechte verstoßen. Klagen irgendwann Kinder oder Eltern auf Schmerzensgeld, dann zahlen die Bürgerinnen und Bürger...Bis zum nächsten Mal.

Ein leiblicher Vater sagt, dass er sich nicht um seine beiden Kinder kümmern könne. Eins schaffe er, mehr nicht. Also landet das Mädchen in einer Pflegefamilie, der Junge bleibt bei seinem Vater. Für die Trennung der Geschwister belohnen ihn Jugendamt und Familiengericht mit dem alleinigen Sorgerecht für den Knaben.  

Dienstag, 25. Oktober 2011

Verwaltungsgericht Münster

25. Oktober 2011
Irre, Justizangestellter verfolgt, was Tjaden macht?

Heute hat beim Verwaltungsgericht von Münster eine Mutter von zwei Kindern (2 und 4 Jahre alt) Klagen gegen das Jugendamt zu Protokoll gegeben. Voriges Jahr war ich vor diesem Gericht Beistand dieser Frau.

Die Protokoll-Gelegenheit nutzte der Justizangestellte R. zu Anmerkungen über meine Arbeit. Beim Kampf von Eltern um ihre Kinder sei ich noch nie ein erfolgreicher Unterstützer gewesen.

Sicherlich wollte R. mit dieser Bemerkung der Mutter nur Mut machen. Ist der Tjaden erst wieder weg, wird er gemeint haben, dann läuft die Familienrechts-Sache.

Fundiert wäre diese Behauptung aber nur, wenn R. täglich in allen Medien stöbern würde, um festzustellen, ob ich mich gerade und mit welchem Erfolg um einen Fall kümmere. Bekommt dieser Justizangestellte bei der Suche Unterstützung vom Jugendamt von Münster oder muss er solche Recherchen allein machen?

Ich fände es einfach nur irre, wenn der Justizangestellte R. sich ohne Unterlass mit mir beschäftigen würde. Täte er das und täte das auch das Jugendamt von Münster, wäre davon auszugehen, dass man dieser Mutter Knüppel zwischen die Beine werfen will, bis sie sich mit ihrem Schicksal abfindet. Das ist jedoch weder die Aufgabe eines Jugendamtes noch eines Gerichtes.

Der Mutter sind die beiden Kinder nicht nur rechtswidrig entzogen worden, die Geschwister wurden auch noch getrennt. Immer wieder fragt der Junge nach seiner Schwester. Wer davon unberührt bleibt, muss schon sehr abgebrüht sein...