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Montag, 17. September 2018

Betr. Kreisjugendamt Viersen (IV)

Luftbild Schwalmtal.
Die Schulpolitik des Jugendamtes

"Die Gutachterin wird Ihnen nicht antworten", sagt die Mutter von O. bei ihrem zweiten Anruf.

"Ich weiß. Mir brummt gerade der Schädel wegen des Gutachtens", antworte ich. "Einiges kann ich gar nicht verstehen, weil die Gutachterin manchmal die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht."

Wir unterhalten uns erneut über eine Stunde lang. Die Mutter von O. freut sich, weil ich der Meinung bin, dass ein Kind auch woanders spielen darf als nur in seinem Zimmer. 

"Danke, dass Sie das sagen."

Die Mutter wundert sich aber auch.

"Wenn uns das Jugendamt vorwirft, dass wir unser Kind schlagen, warum zeigen die uns nicht an?"

"Das machen die nie. Eigentlich müsste man mit einem Strafantrag wegen Verleumdung reagieren."

Im November 2017 ist die damals sechsjährige O. fast wieder zu Hause. Das Amtsgericht von Viersen erklärt sich am 23. November 2017 für nicht zuständig. Der Anwalt der Familie Koch fordert deshalb am 29. November 2017: "Das Kind O. Kohl ist unverzüglich zu den Kindeseltern zurückzuführen."

Das Jugendamt hat inzwischen die sechsjährige O. in eine andere Schule verfrachtet und dann wieder zu ihrer bisherigen Schule gebracht. An den Arbeitsgemeinschaften Tanzen, Fußball und Hiphop nimmt die Kleine aber nicht mehr teil, weil die Pflegeeltern O. nicht zu den Kursen bringen können. Der Anwalt der Familie O. wirft dem Jugendamt vor, gar nicht für das Wohl des Kindes sorgen zu wollen, er schreibt: "Vielmehr entzieht es das Kind auch aus dem regulären Schulbesuch. Man stelle sich vor, dies hätten die Eltern getan."

O. kehrt nicht nach Hause zurück, der Fall landet vor dem Amtsgericht in Geldern. weil sich O. "bereits über zwei Monate in der Bereitschaftspflegefamilie in Straelen, d. h. in dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Geldern" befindet.

Die Mutter von O. und ich beenden das Telefongespräch.

"Ich bin 43", sagt sie. "Die Gutachterin ist 26."

Ich beende diesen Beitrag mit einem Zitat von Astrid Lindgren: "Da Pippi mich selbst auch sehr bewegt hat, schloss ich meinen Brief an den Verlag folgendermaßen: ´In der Hoffnung, dass Sie nicht das Jugendamt alarmieren.´ Denn ich hatte ja selbst zwei Kinder, und was sollte aus denen werden - mit einer Mutter, die solche Bücher schrieb!"

Zum Beginn der Serie 

    


Sonntag, 10. Juli 2016

Schräger Fürst

Kursiert bei Facebook. 
Auch in Groß Pankow

Ich habe dafür als Kind in meinem Tagebuch den Begriff "schräger Fürst" erfunden. Wie alt die Meldung ist, die derzeit bei Facebook kursiert, weiß ich nicht. Der 62-Jährige kommt aber nicht gut weg, weil er entweder besser weg geschaut oder ebenfalls klug gehandelt hätte, wenn er mit einem roten und einem blauen Eimer zu den Kindern im Kirschbaum gegangen wäre und gesagt hätte: "Ihr füllt beide Eimer. Der rote ist meiner, den blauen dürft ihr mitnehmen." 

Dann wäre er ganz bequem an seine eigenen Kirschen gekommen, die Kinder hätten ihren Spaß gehabt. Aber was ist? Die Polizei feiert einen Ermittlungserfolg, auf den sie wahrscheinlich gern verzichtet hätte. Hoffe ich.

Der eingangs erwähnte "schräge Fürst" hat in meiner Kindheit schräg gegenüber gewohnt. Wenn unser Ball während unserer Spiele auf dem Hinterhof auf seinen Balkon flog, huschte er aus seiner Wohnung und schnappte sich den Ball, den er nicht wieder herausrückte. Danach stand er wieder hinter seiner Balkontür und wartete auf die nächste Beute, die irgendwann nur noch aus kaputten Bällen bestand, die wir mit Absicht auf seinen Balkon geschossen hatten.

Willy Brandt hat als Bundeskanzler gesagt, dass es eine traurige Welt sei, in der Kinder nicht einmal mehr Äpfel stehlen könnten, weil es in den großen Städten immer weniger Bäume gebe. Diese traurige Welt bleibt uns so lange erhalten, wie es solche 62-Jährigen gibt - und Obstbäume...? 

Heinz-Peter Tjaden