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Sonntag, 25. Dezember 2016

Aufgelesen (2016)

Das Verbot einer Broschüre über illegale Jugendamts-Aktion

Guten Tag,

Wir haben nunmehr veranlasst, dass das gegenständliche eBook von der Website http://www.amazon.de entfernt wird. Ihre Berufung gegen das Urteil des AG Wilhelmshaven wurde nach den uns vorliegenden Unterlagen abgewiesen. Wir fordern Sie hiermit auf, das eBook nicht erneut einzustellen, sofern es die verbotenen Aussagen enthält.

Freundliche Grüße,
Betty A
Kindle Direct Publishing


Tjadens Welt, 15. Januar 2016
Mutter wegen Kindesentziehung bestraft

Eine Liebe geht zu Ende, Scheidung oder Trennung sind vollzogen. Oft aber beginnt dann ein neuer Streit – um die Kinder. Familiengerichte wissen ein trauriges Lied davon zu singen. In einem aktuellen Fall wurde eine Mutter wegen Kindesentziehung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
Münchner Merkur, 18. Januar 2016
Radtour zu einem Gerichtsvollzieher

Zuverlässigen Quellen zufolge ist mein erster Satz "La li lap" gewesen. Meine Eltern übersetzten dieses Kleinkind-Sprech  mit "Lachst dich schlapp". Gesagt haben soll ich das immer, wenn ich auf einen Tisch kletterte und mich fallen ließ, um Sterne sehen. Das hat nun hoffentlich kein Jugendamts-Mitarbeiter der Stadt Wilhelmshaven gelesen, sonst wird meinen Eltern noch nach ihrem Tod rückwirkend das Sorgerecht für mich entzogen. Bei dieser Behörde muss man inzwischen mit allem rechnen. Das wäre das erste Thema meiner heutigen Ausführungen. Also merken: Jugendamt Wilhelmshaven.

Blog dir deine Meinung, 25. Januar 2016

Bilderbuch lernt das Klettern

23. Dezember 2015: Ich stelle das Bilderbuch “Wenn Zahlen Streit bekommen” in die virtuellen Regale des Kindle-Shops. Zwei Tage später klettert die von Sarah Kodritzki aus Lübeck (8 Jahre alt) illustrierte Geschichte von Zahlen, die nicht mehr dort stehen wollen, wo sie bisher gestanden haben, auf Platz 31 in der Verkaufs-Liste für Mathematik-Bücher.

Tjadens Welt, 3. Februar 2016

Scharfe Kritik an Jugendamt Altona

Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) hat im Fall Tayler erneut die Arbeit des Jugendamts Altona scharf kritisiert. «Offenbar haben manche ein Problem damit, neue Regeln für sich anzunehmen. Das muss sich ändern. Alle in der Jugendhilfe - vom Mitarbeiter bis zur Führungskraft - müssen dafür sorgen, dass Regeln bekannt sind und befolgt werden», sagte sie der «Bild»-Zeitung (Freitag). Gleichzeitig kündigte die Senatorin an: «Wir werden die Jugendämter künftig deutlich mehr daraufhin kontrollieren, ob umgesetzt wird, was verabredet ist.» Der einjährige Tayler war im Dezember vergangenen Jahres mutmaßlich an Misshandlungen gestorben, obwohl er vom Jugendamt Altona betreut worden war. Unter Verdacht stehen seine Mutter oder sein Stiefvater.

SHZ, 26. Februar 2016

Weiterbildung zur "Fachkraft Frühe Hilfen"

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Mittwoch den Weg für die Einführung der neuen staatlich anerkannten Weiterbildung „Fachkraft Frühe Hilfen" freigemacht. Familienhebammen seien ein bundesweites Erfolgsmodell, das seinen Ur­sprung in Niedersachsen hat, so Sozialministerin Cornelia Rundt. Das Land habe nach wie vor einen hohen Bedarf an Fachkräften in diesem Bereich zu verzeichnen. Die Qualifizierung zusätzlicher Fachkräfte sei deshalb dringend erforderlich. Nur so werde es gelingen, die ho­hen Qualitätsstandards bei der Unterstützung und Förderung von Schwangeren und jungen Familien im Land zu erhalten.
Zukünftig soll der Weg zur staatlich anerkannten Fachkraft auch Personen aus der Kinder­krankenpflege offenstehen. Im Rahmen der Weiterbildung sollen sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um Mütter und Väter bei medizinischen, psychischen oder sozialen Problemlagen während des ersten Lebensjahres ihres Kindes in ihrer häusli­chen Umgebung zu beraten und zu betreuen.
Das Land Niedersachsen werde auch zukünftig einen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Bereich der „Frühen Hilfen" leisten und die neue Weiterbildung absichern, sagte Cornelia Rundt. Bereits seit 2012 fördert das Land die von der Stiftung „Eine Chance für Kinder" durchgeführten Weiterbildungskurse zur staatlich anerkannten Familienhebamme mit jährlich 90.000 Euro.
Die geplante Änderung der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachbe­rufen ist Teil des Gesetzes zur Neuordnung von Vorschriften über Berufsbezeichnungen, Be­rufsausübung und Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen, das nunmehr den Verbänden zur Anhörung vorgelegt wird. Es setzt unter anderem auch die novellierte europäische Be­rufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) für die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberu­fen um. Eingeführt wird beispielsweise die Möglichkeit, das Antragsverfahren elektronisch abzuwickeln. Dies wird die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Niedersachsen erleichtern.

Pressemitteilung des niedersächsischen Sozialministeriums, 2. März 2016

Missbrauch in Evangelischer Brüdergemeinde

Beifall für Ulrich Weber: rund 20 Erwachsene, die als Heimkinder Opfer von sexuellem Missbrauch, von physischer und psychischer Gewalt in den Einrichtungen der Evangelischen Brüdergemeinde wurden, applaudierten am Samstag dem Juristen. Der Anwalt klärt derzeit die Missbrauchsfälle bei den Regensburger Domspatzen auf und war auf Bitten von Detlev Zander gekommen. Er erklärte, dass sich Zander wie alle anderen Opfer auch im Rahmen der Aufarbeitung „für nichts rechtfertigen muss“. Zander hatte die Vorfälle 2014 öffentlich gemacht.


Leonberger Kreiszeitung, 7. März 2016


Kein Kind geklaut

Mit dieser Mitarbeiterin des Wilhelmshavener Jugendamtes kann man auch als Polizeibeamter von Wilhelmshaven eigentlich nur zweimal auftauchen: einmal zum Vorstellen und einmal zum Entschuldigen. Der Polizeibeamte Christopher Baier ist am 17. Juni 2013 gegen 21.40 Uhr aber nicht nur mit dieser Jugendamtsmitarbeiterin aufgetaucht, er hatte auch einen Kollegen dabei, die beiden drangen mit Gewalt in meine Wohnung ein, während die Jugendamtsmitarbeiterin draußen schweigend verharrte und der Dinge harrte, die sie angeordnet hatte. Sie war offenbar der Meinung, dass ich Kinder klauen könnte, um sie in meiner Wohnung zu verstecken. Ich hatte aber kein Kind geklaut.

Hier weiterlesen 22. März 2016

Pflegeeltern verklagen Hamburg

Antragsteller ist Herr M. vom Jugendamt – obwohl er für die Schusters gar nicht zuständig ist. Und hier findet sich wohl die Antwort für die skandalöse Eskalation des Falls: Kaum vorstellbar, dass vorher alle an dem Fall Beteiligten irrten oder dass sich die Schusters im Handumdrehen von liebevollen Pflegeeltern zur Gefahr für Jule verwandelten. Nein, im Sommer 2009 beginnt ein perfides Machtspiel zwischen dem ASD-Mitarbeiter Herrn M., der von seiner Leitung gedeckt wird, und Pflegeeltern, die sehr genau um ihre Rechte wissen, weil Holger Schuster als Diplom-Sozialpädagoge selbst Jahrzehnte beim ASD gearbeitet hat. Und die sich fortan mit allen Mitteln gegen den Sorgerechtsentzug und die später drohende Herausnahme von Jule aus ihrer Pflegefamilie wehren.

Hamburger Abendblatt, 1. April 2016

Verstecktes Geld


Bei bundesweit knapp 10.000 Kontenabrufverfahren im Jahr 2015 wurden in etwa 6000 Fällen Konten gefunden, die zuvor den Behörden nicht angegeben worden waren. In 1600 Fällen konnte daraufhin Unterhaltsleistungen eingefordert werden. Das berichtet die „Thüringer Allgemeine“ (Montagsausgabe) und beruft sich auf einen vom Bundesfamilienministerium angefertigten Bericht, der die Erfahrungen der Behörden seit der Einführung des Kontenabrufverfahrens im Jahr 2013 evaluiert.

Thüringer Allgemeine, 10. April 2016

Vermieterin will Kinder einmauern

Wer nicht freiwillig geht, wird eingesperrt. Die Berliner Kita „Sonnenstern“ und ihre Vermieterin, die Künstlerin Christine Haberstock, liegen seit Monaten im Clinch. Jetzt wurde den Kindern fast die Eingangstür vor der Nase zugemauert.


Bild-Zeitung, 11. April 2016


Streit mit Jugendamt um Sozialleistungen 

Im Landkreis Nordwestmecklenburg gibt es Streit zwischen Jugendamt und Eltern. Der Grund: Die Eltern fordern eine angemessene Beschulung und Eingliederungshilfe für ihre Kinder. Doch das Jugendamt verweigert jegliche Leistungen. Auch der Autist Andreas Lindner ist betroffen gewesen. Erst durch ein Gerichtsurteil erhielt die Familie die Leistungen des Jugendamts.

NDR, 4. Mai 2016



Kinder als Spielball 

Immer größere Sorgen bereitet der Verwaltungswirtin der Bereich Trennungen und Scheidungen von Partnerschaften mit Kindern. Nahezu jeder zweite Jugendliche unter 16 Jahren musste bereits ein- oder gar mehrfach die Auflösung von elterlichen Partnerschaften verkraften. „Wir erleben leider immer häufiger, dass Eltern ihre Kinder zum Spielball der Trennung machen“, sagt Wehle. Sie trügen auf ihrem Rücken all ihre Enttäuschung, ihre Kränkungen oder manchmal gar ihre Verzweiflung über die gescheiterte Partnerschaft aus.

Märkische Allgemeine Zeitung, 7. Mai 2016


Noten für Jugendämter

Das "Burgdorfer Kreisblatt" hat eine Umfrage über Jugendämter gestartet. Vergeben Sie Noten!

Wordpress, 1. Juni 2016

Mehr Verfahren

Die Zahl der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung ist in Berlin innerhalb eines Jahres um 22,7 Prozent gestiegen. Das geht aus einer neuen Erhebung des Landesamtes für Statistik hervor. Mussten demnach die Jugendämter 2014 11.772 Mal eingreifen, war es 2015 bereits 14.441 Mal. In der Hälfte der Fälle wurde das Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen als akut oder latent gefährdet eingestuft.

Berliner Morgenpost, 12. Juli 2016

Wieder ein Missbrauchs-Vorwurf

Nach einer Missbrauchsanzeige gegen einen katholischen Priester (73) aus Lohne (Kreis Vechta), hat die Oldenburger Staatsanwaltschaft bereits das Haus des Geistlichen durchsuchen lassen. Der Mann soll Kindern Bilder mit pornografischem Inhalt gezeigt haben. Bei der Durchsuchung sei Beweismaterial beschlagnahmt worden. Ob es sich dabei um pornografisches Material handelt, wollte Staatsanwalt Torben Tölle auf Anfrage nicht kommentieren. Viele Fragen ranken sich um den Fall, es wird spekuliert. Um Gerüchten entgegenzutreten, hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Nordwest-Zeitung, 7. September 2016

Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr

Können Sie sich vorstellen, dass Sie in der Zeitung lesen, der TÜV beschäftige ältere Leute für die Prüfung von Fahrzeugen, weil die in ihrem Leben schon viele Fahrzeuge gesehen haben? Das reiche als Qualifikation. Das können Sie sich sicherlich nicht vorstellen. Schließlich geht es um die Sicherheit auf unseren Straßen.

Das Jugendamt, 22. September 2016

Immer mehr Kontrollen von Jugendämtern

Die deutschen Jugendämter prüfen immer häufiger, ob das Wohl eines Kindes in Gefahr ist. Wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte, gab es im vergangenen Jahr rund 129.000 solcher Verfahren. Das entspricht einem Zuwachs von rund vier Prozent gegenüber dem Vorjahr. Von allen im Jahr 2015 eingeleiteten Verfahren bewerteten die Behörden rund 20.800 als akut. Das ist ein Anstieg gegenüber 2014 um 11,7 Prozent. Bei knapp 24.200 Verfahren erkannten die Jugendämter eine latente Kindeswohlgefährdung.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5. Oktober 2016


Eltern kämpfen gegen Jugendamt
Manchmal bekommt Bastian einfach einen Wutanfall. Oder er beschimpft ältere Mitschüler auf dem Schulhof. Der Elfjährige lebt wegen einer Entwicklungsstörung nicht mit seinen Eltern und Geschwistern zusammen, sondern in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Doch nun ist ein Streit zwischen Eltern und Jugendamt darüber entbrannt, was das Beste für den Elfjährigen ist.
Stern, 14. Oktober 2016

Jetzt geht es rund!

Liebe Kinder, gebt fein acht, der Landtag hat euch zu Nikolaus etwas mitgebracht. Wenn der Unterricht ausfällt, wenn ihr vor lauter Mitschülerinnen und Mitschülern euer eigenes Wort nicht mehr versteht, wenn in euren Schulen Putz von den Wänden bröckelt, wenn ihr in Containern unterrichtet werdet, wenn eure Eltern die Klassenfahrt nicht bezahlen können, wenn das liebe gute Jugendamt euch eine Schwester oder einen Bruder weggenommen hat, dann schreibt ihr fein säuberlich und natürlich auch gut leserlich an die Kinderkommission. Dann geht es rund!

Region Hannover Website, 6. Dezember 2016

Bis Ende November schlafen die Jugendämter?
Vor Weihnachten landen viele Kinder in Heimen. Darüber berichtet jetzt eine Lokalzeitung aus dem Landkreis Diepholz. Die Redaktion hat „Die kleinen Strolche“ in Asendorf besucht. Der Bericht beginnt mit einem entsetzlichen Fall. Doch zwischendurch wird es auch komisch.
So soll der Leiter des Heimes darauf hingewiesen haben, dass die große Zahl auch damit zu erklären sei, dass Jugendamtsmitarbeiterinnen und Jugendamtsmitarbeiter im Dezember noch einmal ihre Akten studieren. Wie soll ich das denn verstehen? Von Januar bis November wird dieser Behörde nicht klar, dass Kinder in Familien gequält, geschlagen und missbraucht werden und kurz vor Weihnachten fällt es ihr wie Schuppen von den Augen?
Hier weiterlesen, Blog dir deine Meinung, 24. Dezember 2016

Dienstag, 4. August 2015

Aufgelesen 2015

Gericht will Wahrheit verbieten

Das Amtsgericht von Wilhelmshaven hat mir per Urteil vom 16. Januar 2015 (Az. 6 C 519/14) die Verbreitung der Wahrheit über eine illegale Aktion des Jugendamtes von Wilhelmshaven verboten. Hat mir heute ein Rechtspfleger am Telefon mitgeteilt. Mein Anwalt bekomme in den nächsten Tagen das schriftliche Urteil in diesem Zivilverfahren.

Hier weiterlesen, 19. Januar 2015

Nach illegaler Jugendamts-Aktion: Staatsanwalt ermittelt

Die Staatsanwaltschaft von Oldenburg hat gegen Wilhelmshavens Oberbürgermeister Andreas Wagner ein Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet (Az. 166 Js 6352/15). In einem Schreiben, das am 2. September 2014 vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht verlesen wurde, ließ er mich als Stalker verleumden, der die Arbeit des Wilhelmshavener Jugendamtes lahm gelegt habe. Nachgestellt haben soll ich einer Jugendamtsmitarbeiterin, die am 17. Juni 2013 eine Durchsuchung meiner Wohnung veranlasste und während dieser illegalen Aktion schweigend vor meiner Tür stand. Sie gab sich nicht als Mitarbeiterin des Jugendamtes zu erkennen. Bis Dezember 2013 wusste ich nicht, wie diese Mitarbeiterin heißt.

Hier lesen  4. Februar 2015

Petition nach Papst-Äußerung über Schläge für Kinder

Deswegen habe ich eine Petition gestartet. “Kann man Kinder mit Würde schlagen?”, fragt heute die “Bild”-Zeitung auf der Titelseite und auf Seite 8. Angeblich diskutiert Deutschland über diese Begebenheit in der Audienz-Halle des Vatikan. Papst Franziskus berichtet über einen Vater, der seine Kinder schlägt, “aber nie ins Gesicht, um sie nicht zu erniedrigen”. Kommentar des Papstes: “Wie schön! Er weiß um den Sinn der Würde. Er muss sie bestrafen, aber tut es gerecht und geht dann weiter.”

Diese Sätze darf man sich nicht auf der Zunge zergehen lassen, der Brechreiz setzt schon vorher ein. Das Oberhaupt einer Kirche, die viele Jahre “Schläge im Namen des Herrn” in ihren Kinderheimen gut gefunden hat, scheint aus dieser Vergangenheit nichts gelernt zu haben und ermutigt alle, die sich um Kinder kümmern, hin und wieder zuzulangen. Aber bitte nicht das Gesicht treffen. Das wäre nicht schön.

Hier weiterlesen und Petition unterschreiben, 7. Februar 2015

Von der Allmacht der Jugendämter

Dies ist eine Geschichte über die Allmacht der Jugendämter und das Ausgeliefertsein der Eltern. Eine wahre Geschichte, die zeigt, was passieren kann, wenn ein Elternteil bei Mitarbeitern des Jugendamts in Ungnade fällt. Eine Geschichte darüber, wie Jugendamtsmitarbeiter ihre Macht missbrauchen und ihren ursprünglichen Auftrag aus dem Blick verlieren können, der lautet, Kinder zu schützen und für sie da zu sein.

Hier weiterlesen, 11. Februar 2015

Tummelplatz für Esoteriker

Das soziale System gleicht einer Sickergrube für Milliardenbeträge. Kontrollen funktionieren nicht, wenn sie überhaupt gemacht werden. Alles sei viel zu intransparent, hat sich kürzlich ein Experte beklagt, der aber offenbar die Möglichkeiten des World Wide Web nicht kennt. Surft man lange genug durch dieses Netz der Informationen, findet man oft genug Erstaunliches heraus. Zum Beispiel: Gelegentlich kontrollieren sich Kontrolleure selbst. Sie sitzen in Gremien von Einrichtungen, die sie eigentlich von außen betrachten sollen. Damit sie den Überblick nicht verlieren.

Hier weiterlesen, 4. April 2015

Mehr Verkehrssicherheit vor Schulen und Kindergärten

Dank eines gemeinsamen Vorstoßes von Niedersachsen und Schleswig-Holstein steigen die Chancen auf mehr Verkehrssicherheit vor Kindergärten und Schulen. Bundesverkehrsminister Dobrindt hat den Vorschlag der beiden Bundesländer heute auf der Verkehrsministerkonferenz in Rostock begrüßt. Konkret geht es darum, auch an Hauptverkehrsstraßen künftig leichter Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kindertagesstätten einrichten zu können.   

Verkehrsminister Olaf Lies dazu in Rostock wörtlich: „Unsere klare Positionierung zahlt sich aus. Ich freue mich, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt unserem Vorstoß gefolgt ist. Jetzt ist es Zeit zu handeln und einen entsprechenden Rechtsrahmen zu schaffen: Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten muss auch an Hauptverkehrsstraßen ohne großen bürokratischen Aufwand angeordnet werden können. Bürgerinnen und Bürger, besonders Eltern, haben zurecht überhaupt kein Verständnis dafür, dass wie bisher erst etwas passieren muss, ehe eine solche Maßnahme für mehr Sicherheit angeordnet werden darf. Es ist gut, dass dies nun geändert werden soll. Die Verkehrssicherheit von Kindern im Straßenverkehr muss gestärkt werden. Gerade kleine Kinder können Gefahren im Straßenverkehr noch nicht richtig einschätzen. Und leider stellen sich nicht alle Autofahrer von alleine auf die besondere Situation vor Schulen und Kindergärten ein."

Darüber hinaus wiederholte Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies seine Forderung, auch Straßen vor Seniorenheimen in die Regelung mit einzubeziehen. Zudem fordert Lies eine einfachere Praxis in der Anordnung von Temporeduzierungen auch vor dem Hintergrund des Lärmschutzes.

Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies: „Vor dem Hintergrund des zunehmenden Verkehrs gewinnt das Thema Lärmschutz immer mehr an Bedeutung. Die Belastungen von Anwohnerinnen und Anwohnern stark befahrener Straßen muss unabhängig von kostenintensiven baulichen Maßnahmen schneller und mit einfacheren Mitteln verringert werden. Mit Hilfe verkehrsbeschränkender Maßnahmen können die Lärmschutzbedürfnisse der Bevölkerung einfach und effektiv berücksichtigt werden. In die Berechnungen zur Ermittlung der Lärmwerte müssen deshalb ausnahmslos alle Faktoren einfließen, die zur Erhöhung des Lärms beitragen können. Daher sollte zukünftig u.a. auch der Zustand der Straße bei der Berechnung angemessen berücksichtigt werden. Gerade von den Anwohnerinnen und Anwohnern wird oftmals darauf hingewiesen, dass bei schlechtem Fahrbahnzustand die Fahrzeuge besonders laut seien."

Die Straßenverkehrsordnung solle deshalb dahingehend ergänzt werden, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden die in bereits vorhandenen Lärmaktionsplänen der Kommunen festgesetzten Maßnahmen leichter anordnen können.

Pressemitteilung vom 16. April 2015

Das Heim des Jugendamtsleiters und seines Stellvertreters

Das ARD-Fernsehmagazin Monitor hatte am Donnerstag (30.4.2015) berichtet, dass der Leiter des Gelsenkirchener Jugendamts und sein Stellvertreter privat ein Kinderheim in Ungarn gegründet hatten. Durch einen Deal mit einem Gelsenkirchener Kinderheim soll der Jugendamtsleiter dafür gesorgt haben, dass von dort Kinder in das von ihm gegründete ungarische Heim geschickt wurden. Diese Auslandsmaßnahme kostet den deutschen Staat 5.500 Euro pro Kind und Monat. Die Stadt Gelsenkirchen hatte die Nebentätigkeit des Jugendamtsleiters zunächst genehmigt, ist dann laut Auskunft des Stadtdirektors Manfred Beck aber davon ausgegangen, dass das Geschäftsverhältnis wieder beendet wurde. Mehrere Monate nach der Gründung liefen die Geschäfte des Jugendamtsleiters und seines Stellvertreters unter dem Namen von Angehörigen weiter. Laut dpa wurde die 2004 gegründete Firma fünf Jahre später abgestoßen, als ein Konkurs drohte.

WDR aktuell, 3. Mai 2015

Familiengerichte missachten Kindeswohl

Psychologische Gutachten am Familiengericht beschränken sich in aller Regel auf die Frage: Welchem Elternteil sollte bei einer Trennung das Sorgerecht für das Kind zugesprochen werden? Privatdozent Dr. Günter Rexilius (Rheydt) sieht in diesem Standard keine Wahrung des Kindeswohls. Denn: "Die fachliche Arbeit in Trennungs- und Scheidungssituationen muss in allererster Linie die Aufgabe haben, die betroffenen Kinder vor dem Zerreißen des sozialen Netzes, das ihnen Sicherheit und Orientierung gibt, zu schützen."

Psychologie aktuell, 4. Mai 2015

Pädophälie: Erklärung der Grünen

Zum aktuellen Stand der Aufarbeitung erklären Simone Peter, Bundesvorsitzende, und Michael Kellner, Politischer
Bundesgeschäftsführer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treiben die Aufarbeitung ihrer Parteigeschichte
weiter voran. Mit der Vorstellung des unabhängigen Gutachtens des
Göttinger Instituts für Demokratieforschung haben wir im vergangenen
Herbst die Beschlüsse, die in den frühen Achtziger Jahren zur
Straffreiheit pädophiler Handlungen gefasst wurden, umfassend
offengelegt. Wir haben uns nachdrücklich von diesen inakzeptablen
Forderungen distanziert und Betroffene um Entschuldigung gebeten. Durch
die Einrichtung einer telefonischen Anlaufstelle haben wir eine neue
Möglichkeit für Betroffene geschaffen, uns zu kontaktieren und uns mit
ihren Erlebnissen zu konfrontieren. Wir wollen auch weiter für
Betroffene ansprechbar sein. Wir wollen ihre Geschichten hören. Das hat
der Bundesvorstand in einem aktuellen Beschluss bekräftigt.

Bisher haben sich insgesamt sieben Betroffene an uns gewandt. In fünf
Fällen gab es keinen unmittelbaren Zusammenhang der Taten zur grünen
Partei. In den beiden anderen Fällen sind wir mit den Betroffenen weiter
im Gespräch. Wir prüfen in jedem einzelnen Fall, welche Verantwortung
uns Grüne als Partei trifft. Wir wollen, dass die Taten aufgeklärt
werden und dass das Leid der Betroffenen Anerkennung findet. Zwar tragen
wir als Partei grundsätzlich keine Verantwortung für Straftaten
einzelner Parteimitglieder. Auch haben wir in der Regel keine Aufsichts-
und Fürsorgepflichten, wie sie Schulen oder Kinderheime tragen. Dennoch
werden wir uns auch weiter in jedem Einzelfall der Frage nach unserer
institutionellen Verantwortung als Partei stellen.

Wo sich aus den konkreten Umständen ein besonderer
Verantwortungszusammenhang der Partei als Institution ergibt, werden wir
im Gespräch mit den Betroffenen angemessene Lösungen suchen. Dazu kann
in Härtefällen auch gehören, Betroffene durch Maßnahmen in ihrer
konkreten Lebenssituation zu unterstützen (z.B. durch Hilfen beim Zugang
zu therapeutischen Angeboten, Fortbildungsmöglichkeiten etc.) oder eine
Zahlung an Betroffene zur Anerkennung des ihnen zugefügten Leides zu
leisten. Zu diesen Fragen haben wir uns vom Unabhängigen Beauftragten
für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig
beraten lassen. Mit der Aufgabe, Betroffene vertraulich anzuhören, wird
der Bundesvorstand einen dreiköpfigen Anhörungsbeirat betrauen.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht der Prozess der Aufarbeitung auf Bundes-
und Landesebene weiter. Heute stellt der Landesverband Berlin die
Ergebnisse seiner Aufarbeitungsbemühungen vor. Er folgt damit den
Landesverbänden Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die schon
entsprechende Berichte veröffentlicht haben.


Künast ist zerknirscht
 
Tatsächlich passte die Forderung einer extrem weitgehenden Strafrechtsliberalisierung gut zur Kampagne der Pädophilen, Sex mit Kindern zu legalisieren. "Ich habe nie dafür gestimmt, sogenannte einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen zu legalisieren", betont Künast.

Auf ihre Rolle im grünen Milieu blickt sie dennoch zerknirscht zurück: "Ich werfe mir heute vor, nicht zu den Kreuzberger Frauen gehört zu haben, die sehr aktiv für das Ende dieser Debatte kämpften. Aber ich war auch nicht auf der Gegenseite. Den ,Falkensteiner Keller' in Kreuzberg kannte ich nicht." In diesem als Jugendeinrichtung getarnten Missbrauchsraum hatten zwei grüne pädophile Parteimitglieder sich an Heranwachsenden und Kindern über Jahre vergangen.
 
Die Welt, 23. Mai 2015

Jesus und das Wilhelmshavener Jugendamt

Jesus muss sehr naiv gewesen sein, als er sagte, dass die Wahrheit frei macht. In Wilhelmshaven ist sie kostenpflichtig. Da verschaffen sich am 17. Juni 2013 zwei Polizeibeamte im Auftrag des Jugendamtes mit Gewalt Zugang zu meiner Wohnung, sie nennen mir in meiner Wohnung falsche Namen, eine Jugendamtsmitarbeiterin steht schweigend vor meiner Wohnungstür, vor Gericht werde ich im Namen des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven als Stalker verleumdet, die Jugendamtsmitarbeiterin darf nicht aussagen, die Polizisten belügen das Gericht, die Staatsanwaltschaft von Oldenburg hat mich erfolglos angeklagt, einer der beiden Polizeibeamten hat mich mit Erfolg zivil verklagt.

Wordpress, 15. Juni 2015

Tagesgespräch über Kinderheime

In der Nachkriegszeit war der Alltag vieler Kinder im Heim von Leid und Unrecht geprägt. Betroffene kämpfen bis heute um Entschädigung und Aufarbeitung. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Qualität der Heime stark verbessert. Und so kann ein Heim heutzutage auch eine Chance für ein selbstbestimmtes Leben bieten. Das Tagesgespräch hat gefragt: Wie schauen Ihre Erfahrungen aus?

Bayern 2, 9. Juli 2015

Wolf ist fiese Jugendamtsmitarbeiterin

Realistisch in die heutige Zeit umgesetzt hat die Theater-AG der Realschule das Märchen vom Wolf und den sieben Geißlein. Der Wolf ist eine fiese Dame vom Jugendamt. Sie verabreicht den Kindern auch schon mal K.O.-Tropfen, um ihre Ziele zu erreichen.

Südkurier, 17. Juli 2015

In der Jugendhilfe rumort es

Es rumort in der Jugendhilfe - wieder einmal. Die öffentliche Kritik trifft eine Szene, die viel auf ihr Engagement und ihre Fachlichkeit hält. Doch wer schaut noch richtig hin, wenn ein solches Projekt im In- oder Ausland einmal angelaufen ist?

Deutschlandfunk, 23. Juli 2015

Im Stich gelassen

Vor einem halben Jahr wendet sich eine Mutter hilfesuchend an die Redaktion von NDR Info: Im Kampf um ihre kleine Tochter fühlt sie sich von den Behörden in Hamburg im Stich gelassen. Obwohl es dem Kind zu Hause bei ihr offensichtlich gut ging, ist es seit Monaten öffentlich untergebracht. So wollte es das zuständige Jugendamt.

NDR, 28. Juli 2015

Esoterisches Paar muss ins Gefängnis

Weil der sogenannte "Guru von Lonnerstadt" und seine Lebensgefährtin deren Sohn nicht die notwendige medizinische Behandlung haben zukommen lassen, ist die vom Landgericht Nürnberg-Fürth verhängte dreijährige Freiheitsstrafe nicht zu beanstanden, urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Verurteilung wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen sei rechtsfehlerfrei.

Ärztezeitung, 4. August 2015