23. Dezember 2010
Schnee am Idenbrockplatz
"Ist das Schnee?" haben sie sich im Jugendamt der Stadt Münster wohl nicht gefragt. Bei einem Mitarbeiter am Idenbrockplatz wurde das Papier knapp, es rieselte aus dem Gerät. Nach meinen Informationen bislang 83 Mal bekam er per mail oder per Fax dieses Schreiben:
"Jugendamt Münster
Idenbrockplatz
48159 Münster
Fax-Nr. 02514927939
mail-Adresse jugendamt@stadt-muenster.de
Sehr geehrter Herr T.,
wir haben erfahren, dass Sie ohne rechtskräftigen Beschluss für ein Mädchen eine Pflegefamilie suchen oder bereits gefunden haben wollen, der Junge lebt bei dem Kindesvater, der nach seinen eigenen dokumentierten Angaben ab 19 Uhr kifft, während der Junge schläft. Damit gefährdet der Kindesvater laut Auskunft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Gesundheit des Dreijährigen.
Nach den uns vorliegenden Informationen verweigern Sie der Kindesmutter seit dem 9. November 2010 Besuchskontakte mit ihrer Tochter, wofür sie jeweils immer neue Begründungen liefern sollen. Die persönliche Übergabe von Nikolausgeschenken sollen Sie bereits verhindert haben, das gleiche planen sie demnach nun auch mit den Weihnachtsgeschenken.
Wir bitten Sie, dem Wunsch der Kindesmutter zu entsprechen. Die Geschwister haben sich schon lange nicht mehr gesehen. Da wäre ein gemeinsames Weihnachtsfest nach unserer Meinung eine wunderbare Idee. Wir hoffen, Sie sehen das genauso und machen das möglich. Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Name/Unterschrift"
Das bislang letzte Fax ist gegen 17 Uhr aus Mönchengladbach abgeschickt worden. Der Absender erkundigte sich bei mir, ob es sich um eine bundesweite Aktion handelt. Handelt es sich! Die noch nicht zu Ende ist. Und Nachahmer finden sollte. Niemand muss sich alles gefallen lassen...
"Dazu sage ich nichts", ist bislang der einzige Kommentar von T. aus dem Jugendamt von Münster zu seiner steigenden Beliebtheit bei allen, die Fantasie mögen. Dabei handelt es sich um eine Eigenschaft, die in viel zu vielen Jugendämtern weitgehend unbekannt ist...
22. August 2017
Was ist eigentlich aus dieser Geschichte geworden?
Lügen-Verleumdungen-Polizisten mit falschen Namen
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Mittwoch, 23. August 2017
Freitag, 25. November 2011
Ebenfalls verwirrt?
25. November 2011
Offene mail an Günter Benning (Westfälische Nachrichten)
Sehr geehrter Herr Benning,
"´Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend´, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP)."
Steht auf den Internetseiten der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", denn gestern hat in Berlin ein Treffen mit Vertretern des Bundesjustizministeriums und des Bundesfamilienministeriums stattgefunden. Petitionsausschuss-Mitglieder des Europäischen Parlamentes brachten 120 Petitionen von Eltern aus Deutschland mit, die laut Philippe Boulland den Schluss nahelegen, dass deutsche Jugendämter gegen mehrere Konventionen verstoßen, in denen Menschen- und Kinderrechte festgeschrieben worden sind. Der deutsche Staat verweigere Eltern gerechte Prozesse.
In den "Westfälischen Nachrichten" haben Sie am 8. Januar 2011 über einen Fall aus Münster berichtet. Überschrift: "Kampf ums Kind im Internet". Mich haben Sie seinerzeit als "selbsternannten Kinderrechts-Anwalt" bezeichnet. Ihre Ausführungen ließen Sie ausklingen mit "In der eigenen Familie hält man den blogger für ´etwas verwirrt´."
Darauf reagierte ich mit einem Strafantrag gegen Sie wegen übler Nachrede. Sie erklärten laut Angaben der Staatsanwaltschaft von Münster: "Der Beschuldigte hat sich dahingehend eingelassen, er habe die von ihm getätigten Äußerungen gründlich recherchiert. Die persönlichen Bemerkungen über Sie hätten dazu gedient, dem Leser deutlich zu machen, inwieweit Sie als Person glaubwürdig bzw. unglaubwürdig sind."
Da waren diese "persönlichen Bemerkungen" auf den WN-Internetseiten schon nicht mehr vorhanden. Denn ich hatte herausgefunden, dass Sie mit keinem einzigen Mitglied meiner Familie gesprochen hatten.
Und nun taucht dieser Philippe Boulland in Berlin auf und macht deutschen Jugendämtern, also auch dem Jugendamt von Münster, ähnliche Vorwürfe wie ich. Gehen Sie jetzt davon aus, dass dieser Europapolitiker von seiner Familie - die Sie ebenso wenig kennen wie meine - ebenfalls für "etwas verwirrt" gehalten wird?
Ob sich unter den 120 Petitionen auch Petitionen von Eltern aus Münster befunden haben, entzieht sich noch meiner Kenntnis. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch groß, denn auch in dem Fall, den ich im Internet geschildert habe, hat es bis heute vor dem Familiengericht in Münster kein faires Verfahren gegeben. Ein Attest vom 24. September 2009, das ein Kinderarzt ausgestellt hat, wurde bis heute von der Richterin nicht zur Kenntnis genommen. Darin hieß es, dass der Säugling, der dieser Mutter am gleichen Tag im Gerichtssaal weggenommen worden ist, normal entwickelt sei. Das Jugendamt von Münster jedoch hatte mehrere Gefahrenquellen für das Kind ausgemacht.
Betreut wurde dieser Fall damals noch von einer Jugendamtsmitarbeiterin, die anschließend von der Bildfläche verschwand. Als ich diese Dame vor einem Jahr sprechen wollte, teilte mir eine andere Jugendamtsmitarbeiterin am Telefon mit: "Ich darf Ihnen über meine Kollegin nichts verraten." Sie wäre aber eine wichtige Zeugin in diesem Sorgerechts-Fall gewesen.
Mittlerweile hat sich eine zweite Mutter aus Münster bei mir gemeldet. Auch sie berichtet über Ereignisse, die zur Einschätzung des Petitionsausschusses im Europaparlament passen. Wie in Fall 1 spielt das Sankt-Mauritz-Kinderheim eine Rolle, die mich nachdenklich stimmt.
Die Vorwürfe, die das Jugendamt von Münster Mutter 2 macht, scheint man bei Mutter 1 abgeschrieben zu haben: verzerrte Wahrnehmung der Wirklichkeit, mangelndes Einfühlungsvermögen und ungenügende Kooperationsbereitschaft.
Stimmt Sie das auch nachdenklich?
Mehr hier
Offene mail an Günter Benning (Westfälische Nachrichten)
Sehr geehrter Herr Benning,
"´Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend´, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP)."
Steht auf den Internetseiten der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", denn gestern hat in Berlin ein Treffen mit Vertretern des Bundesjustizministeriums und des Bundesfamilienministeriums stattgefunden. Petitionsausschuss-Mitglieder des Europäischen Parlamentes brachten 120 Petitionen von Eltern aus Deutschland mit, die laut Philippe Boulland den Schluss nahelegen, dass deutsche Jugendämter gegen mehrere Konventionen verstoßen, in denen Menschen- und Kinderrechte festgeschrieben worden sind. Der deutsche Staat verweigere Eltern gerechte Prozesse.
In den "Westfälischen Nachrichten" haben Sie am 8. Januar 2011 über einen Fall aus Münster berichtet. Überschrift: "Kampf ums Kind im Internet". Mich haben Sie seinerzeit als "selbsternannten Kinderrechts-Anwalt" bezeichnet. Ihre Ausführungen ließen Sie ausklingen mit "In der eigenen Familie hält man den blogger für ´etwas verwirrt´."
Darauf reagierte ich mit einem Strafantrag gegen Sie wegen übler Nachrede. Sie erklärten laut Angaben der Staatsanwaltschaft von Münster: "Der Beschuldigte hat sich dahingehend eingelassen, er habe die von ihm getätigten Äußerungen gründlich recherchiert. Die persönlichen Bemerkungen über Sie hätten dazu gedient, dem Leser deutlich zu machen, inwieweit Sie als Person glaubwürdig bzw. unglaubwürdig sind."
Da waren diese "persönlichen Bemerkungen" auf den WN-Internetseiten schon nicht mehr vorhanden. Denn ich hatte herausgefunden, dass Sie mit keinem einzigen Mitglied meiner Familie gesprochen hatten.
Und nun taucht dieser Philippe Boulland in Berlin auf und macht deutschen Jugendämtern, also auch dem Jugendamt von Münster, ähnliche Vorwürfe wie ich. Gehen Sie jetzt davon aus, dass dieser Europapolitiker von seiner Familie - die Sie ebenso wenig kennen wie meine - ebenfalls für "etwas verwirrt" gehalten wird?
Ob sich unter den 120 Petitionen auch Petitionen von Eltern aus Münster befunden haben, entzieht sich noch meiner Kenntnis. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch groß, denn auch in dem Fall, den ich im Internet geschildert habe, hat es bis heute vor dem Familiengericht in Münster kein faires Verfahren gegeben. Ein Attest vom 24. September 2009, das ein Kinderarzt ausgestellt hat, wurde bis heute von der Richterin nicht zur Kenntnis genommen. Darin hieß es, dass der Säugling, der dieser Mutter am gleichen Tag im Gerichtssaal weggenommen worden ist, normal entwickelt sei. Das Jugendamt von Münster jedoch hatte mehrere Gefahrenquellen für das Kind ausgemacht.
Betreut wurde dieser Fall damals noch von einer Jugendamtsmitarbeiterin, die anschließend von der Bildfläche verschwand. Als ich diese Dame vor einem Jahr sprechen wollte, teilte mir eine andere Jugendamtsmitarbeiterin am Telefon mit: "Ich darf Ihnen über meine Kollegin nichts verraten." Sie wäre aber eine wichtige Zeugin in diesem Sorgerechts-Fall gewesen.
Mittlerweile hat sich eine zweite Mutter aus Münster bei mir gemeldet. Auch sie berichtet über Ereignisse, die zur Einschätzung des Petitionsausschusses im Europaparlament passen. Wie in Fall 1 spielt das Sankt-Mauritz-Kinderheim eine Rolle, die mich nachdenklich stimmt.
Die Vorwürfe, die das Jugendamt von Münster Mutter 2 macht, scheint man bei Mutter 1 abgeschrieben zu haben: verzerrte Wahrnehmung der Wirklichkeit, mangelndes Einfühlungsvermögen und ungenügende Kooperationsbereitschaft.
Stimmt Sie das auch nachdenklich?
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Dienstag, 25. Oktober 2011
Verwaltungsgericht Münster
25. Oktober 2011
Irre, Justizangestellter verfolgt, was Tjaden macht?
Heute hat beim Verwaltungsgericht von Münster eine Mutter von zwei Kindern (2 und 4 Jahre alt) Klagen gegen das Jugendamt zu Protokoll gegeben. Voriges Jahr war ich vor diesem Gericht Beistand dieser Frau.
Die Protokoll-Gelegenheit nutzte der Justizangestellte R. zu Anmerkungen über meine Arbeit. Beim Kampf von Eltern um ihre Kinder sei ich noch nie ein erfolgreicher Unterstützer gewesen.
Sicherlich wollte R. mit dieser Bemerkung der Mutter nur Mut machen. Ist der Tjaden erst wieder weg, wird er gemeint haben, dann läuft die Familienrechts-Sache.
Fundiert wäre diese Behauptung aber nur, wenn R. täglich in allen Medien stöbern würde, um festzustellen, ob ich mich gerade und mit welchem Erfolg um einen Fall kümmere. Bekommt dieser Justizangestellte bei der Suche Unterstützung vom Jugendamt von Münster oder muss er solche Recherchen allein machen?
Ich fände es einfach nur irre, wenn der Justizangestellte R. sich ohne Unterlass mit mir beschäftigen würde. Täte er das und täte das auch das Jugendamt von Münster, wäre davon auszugehen, dass man dieser Mutter Knüppel zwischen die Beine werfen will, bis sie sich mit ihrem Schicksal abfindet. Das ist jedoch weder die Aufgabe eines Jugendamtes noch eines Gerichtes.
Der Mutter sind die beiden Kinder nicht nur rechtswidrig entzogen worden, die Geschwister wurden auch noch getrennt. Immer wieder fragt der Junge nach seiner Schwester. Wer davon unberührt bleibt, muss schon sehr abgebrüht sein...
Irre, Justizangestellter verfolgt, was Tjaden macht?
Heute hat beim Verwaltungsgericht von Münster eine Mutter von zwei Kindern (2 und 4 Jahre alt) Klagen gegen das Jugendamt zu Protokoll gegeben. Voriges Jahr war ich vor diesem Gericht Beistand dieser Frau.
Die Protokoll-Gelegenheit nutzte der Justizangestellte R. zu Anmerkungen über meine Arbeit. Beim Kampf von Eltern um ihre Kinder sei ich noch nie ein erfolgreicher Unterstützer gewesen.
Sicherlich wollte R. mit dieser Bemerkung der Mutter nur Mut machen. Ist der Tjaden erst wieder weg, wird er gemeint haben, dann läuft die Familienrechts-Sache.
Fundiert wäre diese Behauptung aber nur, wenn R. täglich in allen Medien stöbern würde, um festzustellen, ob ich mich gerade und mit welchem Erfolg um einen Fall kümmere. Bekommt dieser Justizangestellte bei der Suche Unterstützung vom Jugendamt von Münster oder muss er solche Recherchen allein machen?
Ich fände es einfach nur irre, wenn der Justizangestellte R. sich ohne Unterlass mit mir beschäftigen würde. Täte er das und täte das auch das Jugendamt von Münster, wäre davon auszugehen, dass man dieser Mutter Knüppel zwischen die Beine werfen will, bis sie sich mit ihrem Schicksal abfindet. Das ist jedoch weder die Aufgabe eines Jugendamtes noch eines Gerichtes.
Der Mutter sind die beiden Kinder nicht nur rechtswidrig entzogen worden, die Geschwister wurden auch noch getrennt. Immer wieder fragt der Junge nach seiner Schwester. Wer davon unberührt bleibt, muss schon sehr abgebrüht sein...
Freitag, 18. Februar 2011
Ohne Schlagstock
18. Februar 2011
Zum Verwaltungsgericht in Münster
Dienstag, 8. März 2011, 11 Uhr, Saal II, Raum 5, Piusallee 38, 48147 Münster: Verhandelt wird über eine Klage gegen das Jugendamt von Münster. Das ist mir heute als Beistand einer Mutter aus Münster mitgeteilt worden.
Auf den Termin soll ich mich so vorbereiten: Die Ladung mitbringen. Die Anfahrtsskizze beachten. Daran denken, dass es vor dem Gericht nur wenige Parkplätze gibt. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe dagegen verfüge über ausreichenden Parkraum.
Ich komme mit dem Zug, darf aber keinesfalls mitnehmen: Messer, Scheren, Schlagstöcke, Schlagringe und ähnliches. Erlaubt sind wohl: Handgranaten, Maschinenpistolen, Maschinengewehre und ähnliches.
Da aber alles, was bewegliche Sache ist, in eine Durchleuchtungsanlage kommt, würde ich mir möglicherweise trotzdem Ärger einhandeln, weil irgend jemand auf die Idee kommen könnte, dass auch solche Dinge eine gewisse Gefahr darstellen.
Zum Termin wird wohl kaum erscheinen: ein Vertreter des Jugendamtes von Münster. Der hätte Probleme, wenn er mitbringen sollte: das Grundgesetz, das Kinder- und Jugendschutzgesetz, das FamFG, das Sozialgesetzbuch u. ä. Sind in der Behörde immer gerade verliehen oder - gar nicht vorhanden?
Erscheinen wird ein Vertreter des Rechtsamtes der Stadt Münster. Der hat auch schon einmal schriftliche Informationen des Jugendamtes an das Verwaltungsgericht von Münster weitergeleitet. Dazu gehörte eine Tabelle, in der Daten dermaßen durcheinander gewürfelt worden sind, dass eins der beiden nachweislich lebenden Kinder aus Behördensicht noch gar nicht zur Welt gekommen ist...
Zum Verwaltungsgericht in Münster
Dienstag, 8. März 2011, 11 Uhr, Saal II, Raum 5, Piusallee 38, 48147 Münster: Verhandelt wird über eine Klage gegen das Jugendamt von Münster. Das ist mir heute als Beistand einer Mutter aus Münster mitgeteilt worden.
Auf den Termin soll ich mich so vorbereiten: Die Ladung mitbringen. Die Anfahrtsskizze beachten. Daran denken, dass es vor dem Gericht nur wenige Parkplätze gibt. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe dagegen verfüge über ausreichenden Parkraum.
Ich komme mit dem Zug, darf aber keinesfalls mitnehmen: Messer, Scheren, Schlagstöcke, Schlagringe und ähnliches. Erlaubt sind wohl: Handgranaten, Maschinenpistolen, Maschinengewehre und ähnliches.
Da aber alles, was bewegliche Sache ist, in eine Durchleuchtungsanlage kommt, würde ich mir möglicherweise trotzdem Ärger einhandeln, weil irgend jemand auf die Idee kommen könnte, dass auch solche Dinge eine gewisse Gefahr darstellen.
Zum Termin wird wohl kaum erscheinen: ein Vertreter des Jugendamtes von Münster. Der hätte Probleme, wenn er mitbringen sollte: das Grundgesetz, das Kinder- und Jugendschutzgesetz, das FamFG, das Sozialgesetzbuch u. ä. Sind in der Behörde immer gerade verliehen oder - gar nicht vorhanden?
Erscheinen wird ein Vertreter des Rechtsamtes der Stadt Münster. Der hat auch schon einmal schriftliche Informationen des Jugendamtes an das Verwaltungsgericht von Münster weitergeleitet. Dazu gehörte eine Tabelle, in der Daten dermaßen durcheinander gewürfelt worden sind, dass eins der beiden nachweislich lebenden Kinder aus Behördensicht noch gar nicht zur Welt gekommen ist...
Donnerstag, 9. Dezember 2010
Der Patenonkel
9. Dezember 2010
Ist der etwa gefährlich?
"Freitag, 10. Dezember 2010, 13.30 Uhr, 3. Etage, Sitzungssaal 323 A, Gerichtsstraße 2 bis 6, 48149 Münster. Das Gericht hat angeordnet, dass Sie persönlich bei der Verhandlung anwesend sein müssen."
Steht in einer Ladung vom 25. November 2010 (Az 57 F 198/10), die neben mir auf dem Schreibtisch liegt. Vor Gericht erscheinen soll ich als Patenonkel von zwei Kindern (das Mädchen ist fast eineinhalb Jahre alt, der Junge drei Jahre). Getauft werden sollen die Kinder am 19. Dezember 2010 in der Spanischen Katholischen Mission. Steht so in einer Anmeldung zur Taufe vom 11. November 2010. Es gibt nicht nur mich als Patenonkel, sondern auch zwei Patentanten.
Doch nur mein Name auf der Anmeldung zur Taufe hat die Verfahrenspflegerin aufgeschreckt. Diese Berufsbetreuerin aus Lüdinghausen reagierte am 25. November 2010 mit einem Eilantrag an das Oberlandesgericht Hamm. Sie wollte, dass man der Kindermutter das "Recht der Religionsausübung" für ihre beiden Kinder entzieht, weil "dem seelischen und geistigen Wohl der Kinder" Gefahr drohe. Dann zieht diese Verfahrenspflegerin, die immer nur mit dem Kindesvater spricht, wenn sie sich denn überhaupt rührt, gegen die Kindesmutter und gegen mich zu Felde. Sie behauptet: Kindesmutter und Patenonkel kennen sich aus dem Internet, dem Patenonkel soll in anhängigen Verfahren lediglich eine "wie auch immer geartete Stellung" verschafft werden.
Das Oberlandesgericht Hamm hat diesen Eilantrag erst einmal zurückgestellt, weil das Gericht in einem schriftlichen Verfahren über das Sorgerecht für die beiden Kinder entscheidet und von daher Eilbedürftigkeit nicht gegeben sei. Der Junge lebt seit einem halben Jahr beim Kindesvater, das Mädchen seit über 14 Monaten bei einer Bereitschaftspflegemutter.
Als Patenonkel der beiden Kinder bin ich keinesfalls vom Internet-Himmel gefallen, die Familie hat diesen Wunsch geäußert, in der Spanischen Katholischen Mission wäre ich als Patenonkel mehr als herzlich willkommen, weil ich für die Kindesmutter und ihre beiden Kinder kämpfe.
Da für mich zu den Skandalen in diesem Fall immer gehört hat, dass die beiden Kinder getrennt worden sind, habe ich am 24. November 2010 beantragt: 1. ich darf die beiden Kinder im Beisein ihrer Eltern vor der Taufe sehen, um sie endlich kennenzulernen, 2. wenn ich die Kinder sehen darf, dann immer gemeinsam und im Beisein der Eltern.
Warum die Verfahrenspflegerin, die auch am 10. Dezember 2010 vom Familiengericht von Münster als Verfahrensbeistand der beiden Kinder bestellt worden ist, dagegen etwas hat, wird mir immer rätselhaft bleiben. Dieser Verfahrenspflegerin ist laut Ladung vom 25. November 2010 übrigens "zusätzlich die Aufgabe übertragen (worden), Gespräche mit den Eltern und mit weiteren Bezugspersonen (der Kinder) zu führen, sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken".
Die erste Aufgabe hat die Verfahrenspflegerin bis heute nicht erfüllt. Sie sprach weder mit der Kindesmutter, noch mit der Großmutter, die ihre Hilfe angeboten hat, noch mit mir. Dafür wollte sie per Eilantrag die Kindesmutter matt setzen - und da soll sie in der Lage sein, zu einer "einvernehmlichen Regelung" beizutragen?
Auch das Jugendamt von Münster hat bisher immer ganz munter verhindert, dass ich die beiden Kinder sehe. Ich war im Oktober 2010 und im November 2010 in Münster...
Ist der etwa gefährlich?
"Freitag, 10. Dezember 2010, 13.30 Uhr, 3. Etage, Sitzungssaal 323 A, Gerichtsstraße 2 bis 6, 48149 Münster. Das Gericht hat angeordnet, dass Sie persönlich bei der Verhandlung anwesend sein müssen."
Steht in einer Ladung vom 25. November 2010 (Az 57 F 198/10), die neben mir auf dem Schreibtisch liegt. Vor Gericht erscheinen soll ich als Patenonkel von zwei Kindern (das Mädchen ist fast eineinhalb Jahre alt, der Junge drei Jahre). Getauft werden sollen die Kinder am 19. Dezember 2010 in der Spanischen Katholischen Mission. Steht so in einer Anmeldung zur Taufe vom 11. November 2010. Es gibt nicht nur mich als Patenonkel, sondern auch zwei Patentanten.
Doch nur mein Name auf der Anmeldung zur Taufe hat die Verfahrenspflegerin aufgeschreckt. Diese Berufsbetreuerin aus Lüdinghausen reagierte am 25. November 2010 mit einem Eilantrag an das Oberlandesgericht Hamm. Sie wollte, dass man der Kindermutter das "Recht der Religionsausübung" für ihre beiden Kinder entzieht, weil "dem seelischen und geistigen Wohl der Kinder" Gefahr drohe. Dann zieht diese Verfahrenspflegerin, die immer nur mit dem Kindesvater spricht, wenn sie sich denn überhaupt rührt, gegen die Kindesmutter und gegen mich zu Felde. Sie behauptet: Kindesmutter und Patenonkel kennen sich aus dem Internet, dem Patenonkel soll in anhängigen Verfahren lediglich eine "wie auch immer geartete Stellung" verschafft werden.
Das Oberlandesgericht Hamm hat diesen Eilantrag erst einmal zurückgestellt, weil das Gericht in einem schriftlichen Verfahren über das Sorgerecht für die beiden Kinder entscheidet und von daher Eilbedürftigkeit nicht gegeben sei. Der Junge lebt seit einem halben Jahr beim Kindesvater, das Mädchen seit über 14 Monaten bei einer Bereitschaftspflegemutter.
Als Patenonkel der beiden Kinder bin ich keinesfalls vom Internet-Himmel gefallen, die Familie hat diesen Wunsch geäußert, in der Spanischen Katholischen Mission wäre ich als Patenonkel mehr als herzlich willkommen, weil ich für die Kindesmutter und ihre beiden Kinder kämpfe.
Da für mich zu den Skandalen in diesem Fall immer gehört hat, dass die beiden Kinder getrennt worden sind, habe ich am 24. November 2010 beantragt: 1. ich darf die beiden Kinder im Beisein ihrer Eltern vor der Taufe sehen, um sie endlich kennenzulernen, 2. wenn ich die Kinder sehen darf, dann immer gemeinsam und im Beisein der Eltern.
Warum die Verfahrenspflegerin, die auch am 10. Dezember 2010 vom Familiengericht von Münster als Verfahrensbeistand der beiden Kinder bestellt worden ist, dagegen etwas hat, wird mir immer rätselhaft bleiben. Dieser Verfahrenspflegerin ist laut Ladung vom 25. November 2010 übrigens "zusätzlich die Aufgabe übertragen (worden), Gespräche mit den Eltern und mit weiteren Bezugspersonen (der Kinder) zu führen, sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken".
Die erste Aufgabe hat die Verfahrenspflegerin bis heute nicht erfüllt. Sie sprach weder mit der Kindesmutter, noch mit der Großmutter, die ihre Hilfe angeboten hat, noch mit mir. Dafür wollte sie per Eilantrag die Kindesmutter matt setzen - und da soll sie in der Lage sein, zu einer "einvernehmlichen Regelung" beizutragen?
Auch das Jugendamt von Münster hat bisher immer ganz munter verhindert, dass ich die beiden Kinder sehe. Ich war im Oktober 2010 und im November 2010 in Münster...
Mittwoch, 8. Dezember 2010
Kiffer-Kissen
8. Dezember 2010
Weichei hat die Meinung anderer
Und abends heult er in sein Kiffer-Kissen und morgens schreckt er hoch, weil er zwei Kinder hat? Das eine wohnt bei ihm, für das andere interessiert er sich nicht? Weil das Jugendamt von Münster das so will? Oder das Familiengericht von Münster? Oder sein Rechtsanwalt C. vom Prinzipialmarkt?
Was für ein Weichei, dem das Jugendamt von Münster auch noch das Sorgerecht für ein Kind zuschanzen will...! Geplant ist das seit Juni 2010. Damit der Dreijährige früh genug lernt, was ein von allen formbares Wesen ist, das schon in jungen Jahren unter Entzugserscheinungen leidet?
Schon einmal habe ich festgestellt: Das Jugendamt von Münster ist nicht erziehungsfähig. Ein Weichei aber auch nicht. Wer tatenlos und/oder bekifft zuschaut, dass seine Kleinen voneinander getrennt werden, wer dem Jugendamt von Münster nicht die Türen einrennt, um endlich einen Mitarbeiter zur Rede zu stellen, der gegen das Wohl eines 17 Monate alten Mädchens unverdrossen nach Pflegefamilien sucht, obwohl er genau weiß, dass die Mutter mit dieser Suche nicht einverstanden ist, der muss sich eines Tages wie der Schuster Voigt in "Der Hauptmann von Köpenick" fragen, was er eigentlich sein Leben lang gemacht hat. Fußmatte, wird er dem lieben Gott sagen müssen, ich war eine Fußmatte.
Auf der man mein Rückgrat abgestriffen hat, während sie meine Kinder trennten. Ich habe mich immer nur flach gemacht: vor dem Jugendamt von Münster, vor dem Familiengericht von Münster und vor meinem Anwalt.
Und die Mutter unserer beiden Kinder habe ich am Samstag und am Dienstag bei Skype belogen, als ich ihr versicherte, dass ich für ein gemeinsames Sorgerecht eintreten werde. Weil mir mein Anwalt abgeraten hat. Ich bilde mir meine Meinung immer nur aus den Meinungen anderer. Was die mit mir machen, merke ich gar nicht mehr. Ich kiffe - also bin ich nicht?
I swear, heißt ein wunderschönes Lied, das der Verfasser dieser Zeilen zum Vergnügen seiner Nichten und Neffen stets bei gemeinsamen Radtouren gesungen hat - sie sangen mit, denn wir liebten jede Stunde, die wir miteinander verbrachten. Bis sie ihre eigenen Wege radelten. So soll es sein.
Sie sind gemeinsam aufgewachsen. Wer das verhindert, wer das auch nur behindert, ist uncool, wie man heute zu sagen pflegt. Der Verfasser dieser Zeilen ist der Patenonkel dieser beiden Kinder. Nicht eines Kindes! Das gefällt der Verfahrenspflegerin nicht so ganz, das gefällt dem Jugendamt von Münster bislang überhaupt nicht.
Und mich interessiert das ganz und gar nicht! Als Patenonkel der beiden Kleinen bin ich für ihr Wohl zuständig, nicht für das Akzeptieren von Schriftstücken von Fehlgeleiteten. Eine Richterin am Oberlandesgericht von Hamm liest noch bis Freitag, was jede Seite zu sagen hat. Das, was der Vater der Kinder angeblich zu sagen hat, ist gar nicht das, was er sagen würde, wenn er kein Weichei wäre!
Eier bekommt der auch nicht mit Joints. Die raucht er sogar noch, wenn die Tür zum Zimmer seines dreijährigen Jungen offen steht. Auf dem Balkon ist es ihm zu kalt. Na ja, Weichei eben...
Weichei hat die Meinung anderer
Und abends heult er in sein Kiffer-Kissen und morgens schreckt er hoch, weil er zwei Kinder hat? Das eine wohnt bei ihm, für das andere interessiert er sich nicht? Weil das Jugendamt von Münster das so will? Oder das Familiengericht von Münster? Oder sein Rechtsanwalt C. vom Prinzipialmarkt?
Was für ein Weichei, dem das Jugendamt von Münster auch noch das Sorgerecht für ein Kind zuschanzen will...! Geplant ist das seit Juni 2010. Damit der Dreijährige früh genug lernt, was ein von allen formbares Wesen ist, das schon in jungen Jahren unter Entzugserscheinungen leidet?
Schon einmal habe ich festgestellt: Das Jugendamt von Münster ist nicht erziehungsfähig. Ein Weichei aber auch nicht. Wer tatenlos und/oder bekifft zuschaut, dass seine Kleinen voneinander getrennt werden, wer dem Jugendamt von Münster nicht die Türen einrennt, um endlich einen Mitarbeiter zur Rede zu stellen, der gegen das Wohl eines 17 Monate alten Mädchens unverdrossen nach Pflegefamilien sucht, obwohl er genau weiß, dass die Mutter mit dieser Suche nicht einverstanden ist, der muss sich eines Tages wie der Schuster Voigt in "Der Hauptmann von Köpenick" fragen, was er eigentlich sein Leben lang gemacht hat. Fußmatte, wird er dem lieben Gott sagen müssen, ich war eine Fußmatte.
Auf der man mein Rückgrat abgestriffen hat, während sie meine Kinder trennten. Ich habe mich immer nur flach gemacht: vor dem Jugendamt von Münster, vor dem Familiengericht von Münster und vor meinem Anwalt.
Und die Mutter unserer beiden Kinder habe ich am Samstag und am Dienstag bei Skype belogen, als ich ihr versicherte, dass ich für ein gemeinsames Sorgerecht eintreten werde. Weil mir mein Anwalt abgeraten hat. Ich bilde mir meine Meinung immer nur aus den Meinungen anderer. Was die mit mir machen, merke ich gar nicht mehr. Ich kiffe - also bin ich nicht?
I swear, heißt ein wunderschönes Lied, das der Verfasser dieser Zeilen zum Vergnügen seiner Nichten und Neffen stets bei gemeinsamen Radtouren gesungen hat - sie sangen mit, denn wir liebten jede Stunde, die wir miteinander verbrachten. Bis sie ihre eigenen Wege radelten. So soll es sein.
Sie sind gemeinsam aufgewachsen. Wer das verhindert, wer das auch nur behindert, ist uncool, wie man heute zu sagen pflegt. Der Verfasser dieser Zeilen ist der Patenonkel dieser beiden Kinder. Nicht eines Kindes! Das gefällt der Verfahrenspflegerin nicht so ganz, das gefällt dem Jugendamt von Münster bislang überhaupt nicht.
Und mich interessiert das ganz und gar nicht! Als Patenonkel der beiden Kleinen bin ich für ihr Wohl zuständig, nicht für das Akzeptieren von Schriftstücken von Fehlgeleiteten. Eine Richterin am Oberlandesgericht von Hamm liest noch bis Freitag, was jede Seite zu sagen hat. Das, was der Vater der Kinder angeblich zu sagen hat, ist gar nicht das, was er sagen würde, wenn er kein Weichei wäre!
Eier bekommt der auch nicht mit Joints. Die raucht er sogar noch, wenn die Tür zum Zimmer seines dreijährigen Jungen offen steht. Auf dem Balkon ist es ihm zu kalt. Na ja, Weichei eben...
Donnerstag, 18. November 2010
EU-Hotline
18. November 2010
Für vermisste Kinder - unter den Fittichen eines Jugendamtes?
Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding ist sauer auf Deutschland. Seit drei Jahren gebe es die Hotline 116 000 für vermisste Kinder, aber im Kristina-Schröder-Land sei diese Notfallnummer immer noch nicht frei geschaltet worden. Bleibe das so, werde sie gesetzliche Verpflichtungen auf EU-Ebene in die Wege leiten. Schließlich sei das Verschwinden eines Kindes - so Viviane Reding - immer eine Tragödie.
Allerdings birgt die Einrichtung der Hotline 116 000 in Deutschland Gefahren, da sie auch von Eltern gewählt werden könnte, die ihre Kinder vermissen, weil sie unter den Fittichen eines Jugendamtes verschwunden sind. Behördenflügel können schwer werden wie Blei - und bleiern vergeht die Zeit.
Wenn man es dann noch - wie aktuell in Münster - mit einem Jugendamtsmitarbeiter und einem juristischen Vertreter der Stadt zu tun bekommt, die auf der Zeitschiene erfundene und tatsächliche Ereignisse durcheinander würfeln, stirbt der Vogel.
Da beklagt sich doch ein im Oktober 2010 nachweislich Urlaub machender Jugendamtsmitarbeiter darüber, eine Mutter habe in dieser Zeit den Kontakt zu ihr abgebrochen. Hätte sie ihm hinterher reisen sollen? Nein, sie hat mit einer Kollegin des Urlaub machenden Mitarbeiters gesprochen.
Diese Mutter wartet derweil auf ein mündliches Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Hamm, das am 23. November 2010 stattfinden soll. Von dem Vorwurf, sie habe den Kontakt mit jenem Jugendamtsmitarbeiter abgebrochen, erfährt sie am 17. November 2010, also sechs Tage vor dem Gerichtstermin. Der Rechtsbeistand hat deswegen umgehend die Einstellung des Verfahrens beantragt, weil eine angemessene Verteidigung (Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention) kaum noch möglich sei. Somit sei auch ein faires Verfahren fraglich.
Diesen Rechtsbeistand hat sich jetzt ein juristischer Vertreter der Stadt Münster vorgeknöpft. Der schreibt an das Verwaltungsgericht in Münster, dieser Rechtsbeistand habe für eine "Eskalation der Situation" gesorgt: "Er strebt eine Vielzahl von Verfahren an. Aktuell liegen drei Verfahren neu zur Entscheidung beim Familiengericht Münster."
Mit dem Fall betraut ist dieser Rechtsbeistand seit Ende September 2010. Zu jener Zeit gab es bereits einen Familiengerichtstermin für den 29. November 2010. Ursprünglicher Termin war der 11. Oktober 2010. Für diesen Termin stellte jener Rechtsbeistand am 4. Oktober 2010 einen Eilantrag.
Außerdem bat der juristische Vertreter der Stadt Münster das Verwaltungsgericht von Münster um Aufschub. Die Akten könne er erst Anfang Dezember 2010 übersenden. Diesen Zeitaufschub hat der Rechtsbeistand der Mutter umgehend für sinnlos erklärt. Begründung: "Das Jugendamt von Münster benötigt keine Akten für die Geschichten, die von diesem Jugendamt erzählt werden."
Die inzwischen fast eineinhalbjährige Tochter ist seit dem 24. September 2009 nicht mehr bei der Mutter, der inzwischen dreijährige Sohn seit über einem halben Jahr. Doch bis heute hat das Jugendamt von Münster dafür keinen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss.
Trotzdem sucht das Jugendamt von Münster auch schon emsig nach einer Pflegefamilie für die fast Eineinhalbjährige. Begründet wird das mit der Ablehnung eines Verfahrenskostenhilfeantrages der Mutter vom 17. August 2010 für das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm. Eine solche Ablehnung stellt zwar immer einen Wink mit dem Zaunpfahl dar, ersetzt aber keinesfalls einen Gerichtsbeschluss in der Hauptsache.
Schließlich wird am 23. November 2010 auch ein Vertreter des Jugendamtes in Hamm erscheinen müssen. Der Pflegefamilien-Sucher wird wohl kaum kommen, der stellvertretende Jugendamts-Leiter hat bereits sein Kommen signalisiert. Er wolle die Sache in Ruhe besprechen, sagt er. Mit solchen Vorgaben? Auf der Basis von Tatsachenverdrehungen eines Mitarbeiters?
Die Richter, die der Mutter keine Verfahrenskostenhilfe gewährt haben, sind inzwischen von dem Rechtsbeistand der Mutter wegen Befangenheit abgelehnt worden. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden worden. Was aber an der Munterkeit des Jugendamtes von Münster nichts ändert? Pflegefamilie suchen ist ja nie weg?
Mit welcher Dreistigkeit Jugendamt und juristischer Vertreter der Stadt Münster mittlerweile Wirklichkeit und Fiktion vermischen, wäre für jeden Vogel eine tödliche Mischung. Dass dieser Vogel stirbt, weiß auch der Oberbürgermeister von Münster. Der rührt sich aber nicht. Und da wundert sich die EU-Justizkommissarin Viviane Reding darüber, dass Deutschland die Hotline 116 000 nicht frei schaltet? Kinderfreundliches Behörden-Verhalten in diesem Land ist doch nicht erst seit gestern nur auf EU-Ebene durchzusetzen. Durch zu drücken wäre wohl treffender.
Inzwischen freut man sich doch schon über jede Ausnahme...So sieht er aus: der Ausnahme-Zustand im Kristina-Schröder-Land...
Für vermisste Kinder - unter den Fittichen eines Jugendamtes?
Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding ist sauer auf Deutschland. Seit drei Jahren gebe es die Hotline 116 000 für vermisste Kinder, aber im Kristina-Schröder-Land sei diese Notfallnummer immer noch nicht frei geschaltet worden. Bleibe das so, werde sie gesetzliche Verpflichtungen auf EU-Ebene in die Wege leiten. Schließlich sei das Verschwinden eines Kindes - so Viviane Reding - immer eine Tragödie.
Allerdings birgt die Einrichtung der Hotline 116 000 in Deutschland Gefahren, da sie auch von Eltern gewählt werden könnte, die ihre Kinder vermissen, weil sie unter den Fittichen eines Jugendamtes verschwunden sind. Behördenflügel können schwer werden wie Blei - und bleiern vergeht die Zeit.
Wenn man es dann noch - wie aktuell in Münster - mit einem Jugendamtsmitarbeiter und einem juristischen Vertreter der Stadt zu tun bekommt, die auf der Zeitschiene erfundene und tatsächliche Ereignisse durcheinander würfeln, stirbt der Vogel.
Da beklagt sich doch ein im Oktober 2010 nachweislich Urlaub machender Jugendamtsmitarbeiter darüber, eine Mutter habe in dieser Zeit den Kontakt zu ihr abgebrochen. Hätte sie ihm hinterher reisen sollen? Nein, sie hat mit einer Kollegin des Urlaub machenden Mitarbeiters gesprochen.
Diese Mutter wartet derweil auf ein mündliches Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Hamm, das am 23. November 2010 stattfinden soll. Von dem Vorwurf, sie habe den Kontakt mit jenem Jugendamtsmitarbeiter abgebrochen, erfährt sie am 17. November 2010, also sechs Tage vor dem Gerichtstermin. Der Rechtsbeistand hat deswegen umgehend die Einstellung des Verfahrens beantragt, weil eine angemessene Verteidigung (Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention) kaum noch möglich sei. Somit sei auch ein faires Verfahren fraglich.
Diesen Rechtsbeistand hat sich jetzt ein juristischer Vertreter der Stadt Münster vorgeknöpft. Der schreibt an das Verwaltungsgericht in Münster, dieser Rechtsbeistand habe für eine "Eskalation der Situation" gesorgt: "Er strebt eine Vielzahl von Verfahren an. Aktuell liegen drei Verfahren neu zur Entscheidung beim Familiengericht Münster."
Mit dem Fall betraut ist dieser Rechtsbeistand seit Ende September 2010. Zu jener Zeit gab es bereits einen Familiengerichtstermin für den 29. November 2010. Ursprünglicher Termin war der 11. Oktober 2010. Für diesen Termin stellte jener Rechtsbeistand am 4. Oktober 2010 einen Eilantrag.
Außerdem bat der juristische Vertreter der Stadt Münster das Verwaltungsgericht von Münster um Aufschub. Die Akten könne er erst Anfang Dezember 2010 übersenden. Diesen Zeitaufschub hat der Rechtsbeistand der Mutter umgehend für sinnlos erklärt. Begründung: "Das Jugendamt von Münster benötigt keine Akten für die Geschichten, die von diesem Jugendamt erzählt werden."
Die inzwischen fast eineinhalbjährige Tochter ist seit dem 24. September 2009 nicht mehr bei der Mutter, der inzwischen dreijährige Sohn seit über einem halben Jahr. Doch bis heute hat das Jugendamt von Münster dafür keinen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss.
Trotzdem sucht das Jugendamt von Münster auch schon emsig nach einer Pflegefamilie für die fast Eineinhalbjährige. Begründet wird das mit der Ablehnung eines Verfahrenskostenhilfeantrages der Mutter vom 17. August 2010 für das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm. Eine solche Ablehnung stellt zwar immer einen Wink mit dem Zaunpfahl dar, ersetzt aber keinesfalls einen Gerichtsbeschluss in der Hauptsache.
Schließlich wird am 23. November 2010 auch ein Vertreter des Jugendamtes in Hamm erscheinen müssen. Der Pflegefamilien-Sucher wird wohl kaum kommen, der stellvertretende Jugendamts-Leiter hat bereits sein Kommen signalisiert. Er wolle die Sache in Ruhe besprechen, sagt er. Mit solchen Vorgaben? Auf der Basis von Tatsachenverdrehungen eines Mitarbeiters?
Die Richter, die der Mutter keine Verfahrenskostenhilfe gewährt haben, sind inzwischen von dem Rechtsbeistand der Mutter wegen Befangenheit abgelehnt worden. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden worden. Was aber an der Munterkeit des Jugendamtes von Münster nichts ändert? Pflegefamilie suchen ist ja nie weg?
Mit welcher Dreistigkeit Jugendamt und juristischer Vertreter der Stadt Münster mittlerweile Wirklichkeit und Fiktion vermischen, wäre für jeden Vogel eine tödliche Mischung. Dass dieser Vogel stirbt, weiß auch der Oberbürgermeister von Münster. Der rührt sich aber nicht. Und da wundert sich die EU-Justizkommissarin Viviane Reding darüber, dass Deutschland die Hotline 116 000 nicht frei schaltet? Kinderfreundliches Behörden-Verhalten in diesem Land ist doch nicht erst seit gestern nur auf EU-Ebene durchzusetzen. Durch zu drücken wäre wohl treffender.
Inzwischen freut man sich doch schon über jede Ausnahme...So sieht er aus: der Ausnahme-Zustand im Kristina-Schröder-Land...
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Sonntag, 14. November 2010
Gnadenlose Eltern
14. November 2010
Jugendamt Münster ist nicht erziehungsfähig
Kommissar Internet blättert hin und wieder im Grundgesetz und weiß deshalb: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dieses Recht gilt, sobald jemand das Licht der Welt erblickt hat. Doch in Münster gibt es Eltern, die wissen das nicht, obwohl sie das wissen müssten.
Diese Eltern haben seit über einem Jahr ein Mädchen, seit einem halben Jahr einen Jungen. Die sind inzwischen getrennt worden. Die Geschwister dürfen sich nicht sehen. Die Eltern meinen: "Das würde die beiden überfordern." Deswegen sollen das Mädchen und der Junge so aufwachsen, als seien sie Einzelkinder. Der Junge allerdings erinnert sich noch an seine Schwester und ist deswegen manchmal traurig: "Baby weg."
Kommissar Internet würde das gern ändern. Deswegen ist er nach Münster gefahren. Doch die Eltern der beiden getrennt lebenden Kinder wollten ihn nicht sehen. Nicht mit ihm sprechen. Was sie tun, sei ihre Sache, meinen sie.
Die Kinder fragen sie nicht. Vielleicht hätte der Junge mit Kommissar Internet gern Fußball gespielt, vielleicht wäre das Mädchen begeistert gewesen, wenn ihr Bruder sich den Ball eher geschnappt hätte als Kommissar Internet. Wenn die Kleine Besuch bekommt, krabbelt sie jauchzend auf dem Boden herum. Doch zu oft Besuch, ist nicht gut für die Kleine, meinen die Eltern.
Solche Eltern sollte es in Münster nicht geben, werden nun viele sagen. Eltern sollten sich freuen, wenn ihre Kinder neue Eindrücke aufsaugen wie ein Schwamm.
Dieser Schwamm bleibt so trocken wie möglich, fürchtet Kommissar Internet. So lange diese Eltern diese Kinder haben. Denn bei diesen Eltern handelt es sich um das Jugendamt von Münster. Und das ist nicht erziehungsfähig.
Jugendamt Münster ist nicht erziehungsfähig
Kommissar Internet blättert hin und wieder im Grundgesetz und weiß deshalb: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dieses Recht gilt, sobald jemand das Licht der Welt erblickt hat. Doch in Münster gibt es Eltern, die wissen das nicht, obwohl sie das wissen müssten.
Diese Eltern haben seit über einem Jahr ein Mädchen, seit einem halben Jahr einen Jungen. Die sind inzwischen getrennt worden. Die Geschwister dürfen sich nicht sehen. Die Eltern meinen: "Das würde die beiden überfordern." Deswegen sollen das Mädchen und der Junge so aufwachsen, als seien sie Einzelkinder. Der Junge allerdings erinnert sich noch an seine Schwester und ist deswegen manchmal traurig: "Baby weg."
Kommissar Internet würde das gern ändern. Deswegen ist er nach Münster gefahren. Doch die Eltern der beiden getrennt lebenden Kinder wollten ihn nicht sehen. Nicht mit ihm sprechen. Was sie tun, sei ihre Sache, meinen sie.
Die Kinder fragen sie nicht. Vielleicht hätte der Junge mit Kommissar Internet gern Fußball gespielt, vielleicht wäre das Mädchen begeistert gewesen, wenn ihr Bruder sich den Ball eher geschnappt hätte als Kommissar Internet. Wenn die Kleine Besuch bekommt, krabbelt sie jauchzend auf dem Boden herum. Doch zu oft Besuch, ist nicht gut für die Kleine, meinen die Eltern.
Solche Eltern sollte es in Münster nicht geben, werden nun viele sagen. Eltern sollten sich freuen, wenn ihre Kinder neue Eindrücke aufsaugen wie ein Schwamm.
Dieser Schwamm bleibt so trocken wie möglich, fürchtet Kommissar Internet. So lange diese Eltern diese Kinder haben. Denn bei diesen Eltern handelt es sich um das Jugendamt von Münster. Und das ist nicht erziehungsfähig.
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