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Dienstag, 12. April 2011

Bürgerrechts-Ausschuss

4. Januar 2011
Offener Brief

Birgit Sippel MdEP

Wahlkreisbüro
Ulricherstraße 26
59494 Soest

Sehr geehrte Frau Sippel,

ein Bekannter von mir ist Europaabgeordneter der SPD. Sein  Wahlkreisbüro gab mir Ihre Adresse, weil sie als Mitglied des Ausschusses für Bürgerrechte im Europaparlament die "richtige Fachfrau" seien.

Ich beginne mit einem Beschluss des Familiengerichtes von Münster vom 29. Dezember 2010 (57 F 198/10). Dort heißt es: "Der Antragsteller begehrt nunmehr im Wege einstweiliger Anordnung, ihm ein Umgangsrecht mit den Kindern J. und N. einzuräumen, und zwar einmalig vor der Taufe, im Übrigen regelmäßig, soweit die Kinder zurückmelden, dies zu wünschen."

Abgelehnt wurde mein Antrag u. a. mit der Begründung: "Neben der Kindesmutter in Bezug auf J. bzw. neben beiden Kindeseltern in Bezug auf N. gibt es weitere grundsätzlich umgangsberechtigte Personen im Sinne des § 1685 Abs. 1 BGB, z. B. die Großmutter mütterlicherseits."

Dazu muss man wissen: Die Taufe sollte eigentlich schon am 19. Dezember 2010 in der Spanischen Katholischen Mission zu Münster stattfinden. Die Anmeldung zur Taufe ist am 11. November 2010 ausgestellt worden. Die Großmutter mütterlicherseits lebt in Costa Rica, ist schon in Deutschland gewesen, um ihre Hilfe anzubieten, dieses Angebot wurde aber ignoriert, deshalb kehrte sie nach Hause zurück und ist dort in Warteposition gegangen.

Der Rest ist Hohn und Spott der Familienrichterin, denn: Die Kindesmutter hat ihre Tochter N. schon seit dem 9. November 2010 nicht mehr gesehen. Begründung des Jugendamtes von Münster: "Wir suchen eine Pflegefamilie." Ihren Sohn, der beim Kindesvater lebt, sieht die Kindesmutter nur alle 14 Tage. Kinder "grundsätzlich" sehen zu dürfen, ist also ausreichend?

Ansonsten bedient sich die Familienrichterin der Lügen, die ihr erzählt werden. So heißt es in dem Beschluss, die Kindeseltern hätten sich getrennt. Diese Trennung ist aber nach Angaben des Kindesvaters vom Jugendamt der Stadt Münster so gewollt. Dennoch kommt es zu (heimlichen) Begegnungen und Chats bei Skype.

Wichtigster Grund für die Ablehnung meines Antrages als Patenonkel der beiden Kinder dürfte aber sein - ich zitiere: "Darüber hinaus ist beachtlich, dass beide Kinder durch die Herausnahme aus dem mütterlichen Haushalt starke Veränderungen erlebt haben. Es ist aufgrund der weiterhin schwierigen Situation für beide Kinder wichtig, Ruhe zu erhalten und ankommen zu können. Die Haltung des Antragsstellers, der sich mit Nachdruck gegen den Verbleib J´s beim Kindesvater bzw. gegen den Umzug N´s in eine Dauerpflegefamilie ausspricht, sondern vehement die Rückkehr beider Kinder in den mütterlichen Haushalt fordert, steht dem klar entgegen. Aufgrund dieser Umstände ist festzustellen, dass Umgangskontakte des Antragstellers mit den Kindern J. und N. S. auch nicht dem Kindeswohl entsprechen."

Diese Behauptungen sind empörend - und die Familienrichterin hat bei der mündlichen Verhandlung erfahren, dass der Kindesvater nicht die Wahrheit sagt. Dabei beruft er sich immer auf Druck des Jugendamtes von Münster. So hat der Kindesvater kurz vor dem Gerichtstermin in zwei persönlichen Gesprächen mit der Kindesmutter (ich bin Ohrenzeuge) versichert, er habe nichts dagegen, wenn beide Kinder zur Kindesmutter zurückkehren, auch gegen die Taufe sei er nicht. Dass dies so gewesen ist, bestritt der Kindesvater vor Gericht nicht. Trotzdem lehnte er meinen Antrag ab.

Derzeit sind Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Münster, vor dem Oberlandesgericht in Hamm und vor dem Familiengericht in Münster anhängig. Außerdem habe ich gegen das Jugendamt von Münster Strafanzeige wegen Kindesentzugs nach § 235 StGB gestellt. Das Familienministerium von Nordrhein-Westfalen hat sich eingeschaltet und das Jugendamt von Münster zu einer Stellungnahme aufgefordert, der Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes ist informiert.

Diese Familienrichterin hat auch beim Kindesentzug eine entscheidende Rolle gespielt. Sie übernahm vom Institut für forensische Psychologie zu Dortmund die Einschätzung, dass die Kindesmutter "in Richtung einer pathologischen Übersteigerung" tendiere. Eine solche psychische Krankheit gibt es nicht! Und was heißt "in Richtung tendieren"? Ich  habe die Gutachterin aus Dortmund inzwischen aufgefordert, mir einige Unterlagen zuzusenden. Das versprach sie zuvor der Kindesmutter, hielt sich aber nach Auskunft der Kindesmutter nicht an dieses Versprechen.

Konstruiert wurde folgende Gefährdungssituation - und zwar im September 2009 (!): N. hat als dreimonatiger Säugling Probleme mit der Ernährung, ihr Bruder J. ist eine Gefahr für seine Schwester, die Kindesmutter bekommt die Lage nicht unter Kontrolle. Unter den Tisch fällt dabei eine schwierige Geburt. Außerdem ist die Mitarbeiterin P. des Jugendamtes von Münster, die damals zuständig gewesen ist, von der Bildfläche verschwunden. Bei einem Anruf erreichte ich eine Stellvertreterin, die mir sagte, dass P. nicht im Dienst sei. Mehr dürfe sie mir nicht verraten.

Sehr geehrte Frau Sippel, ich  habe bereits mehrere Eltern in ihrem Kampf gegen deutsche Jugendämter betreut, aber so was habe ich noch nicht erlebt. Offenbar soll jeder, der die Lawine aufhalten will, weggebissen werden. Als Patenonkel würde ich die Kinder niemals negativ beeinflussen, ich würde ihnen nichts erzählen von den Lügen des Jugendamtes von Münster (der zuständige Mitarbeiter behauptet in seinen Stellungnahmen an das Verwaltungsgericht von Münster und an das Oberlandesgericht von Hamm immer gerade das, was ihm in den Kram passt und das mit einem zeitlichen Abstand von knapp einer Woche!).

Der Kindesmutter will das Jugendamt von Münster immer wieder signalisieren, dass sie sich von mir besser fernhalten sollte. Außerdem gehe man davon aus, dass sie ihre Kinder nicht wieder bekomme. Was macht die Behörde da so sicher? Eine Familienrichterin aus Münster, die alles übernimmt, was ihr vom Jugendamt vorgekaut wird?

Zum Schluss noch eine Randnotiz, die das Bild abrundet: Das Oberlandesgericht von Hamm hat mich als Beistand der Kindesmutter zugelassen, das Familiengericht von Münster nicht.

OLG-Az. II-13 UF 83/10
Verwaltungsgericht-Az 6 K 2298/10

16. Februar 2011
Europaabgeordneter fragt nach

So häufig gibt es das auch nicht: Ein Europaabgeordneter empfiehlt eine Ansprechpartnerin, jetzt lässt er per mail fragen, was weiter geschehen ist.

"Sehr geehrter Herr Tjaden,


welche Antwort haben Sie von Frau Sippel erhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Henning Hofmann
(persönlicher Referent)"

Das ist der nachfragende Europaabgeordnete aus Burgdorf bei Hannover

16. Februar 2011
Zweite mail aus dem Wahlkreisbüro

Sehr geehrter Herr Tjaden,


mit dieser Nachfrage wollte ich nur sicherstellen, dass Sie die Antwort nicht doppelt erhalten.

Birgit Sippel hat Bernd Lange folgendes mitgeteilt:

Frau Sippel hat sich mit dem örtlichen Bundestagsabgeordneten Herrn Strässer ausgetauscht. Dieser hat ihr mitgeteilt, dass zurzeit es ein laufendes Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung vor dem Amtsgericht Münster gibt.

Aufgrund dieser Information hat Frau Sippel entschieden, in dieser Angelegenheit nichts zu unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Hofmann
(persönlicher Referent)

12. April 2011
Weitere mail

Sehr geehrte Frau Sippel,


wie das Jugendamt von Münster die Rechte von Eltern mit Füßen tritt, ist für mich nicht mehr nachvollziehbar. Tatsache ist: Das Oberlandesgericht von Hamm hat zwar den Beschluss des Familiengerichtes von Münster bestätigt, aber die Akte ist jetzt beim Bundesgerichtshof. Heißt: Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

Dennoch hat das Jugendamt von Münster die fast zweijährige Tochter zum 1. April 2011 in eine Pflegefamilie gesteckt. Allerdings wurde diese Familie laut Jugendamtsmitarbeiterin R.  nicht darüber informiert, dass die Kindesmutter um ihre Tochter weiter kämpft. Das ist dermaßen skandalös, dass es mir die Sprache verschlagen müsste. Aber leider handelt es sich schon lange nicht mehr um einen Einzelfall.

Anträge auf richterliche Anordnungen werden vom Familiengericht in Münster ignoriert, rechtliche Schritte der Mutter scheinen für das Jugendamt von Münster einfach nicht existent zu sein.

Schon sieht das bisherige Leben der Kleinen so aus: Gut drei Monate im mütterlichen Haushalt, dann über eineinhalb Jahre bei einer Bereitschaftspflegefamilie, jetzt in einer Pflegefamilie. Auch gestern wieder hat sich der Bruder nach seiner Schwester erkundigt. Das interessiert im Jugendamt von Münster niemanden.

Die Trennung der Geschwister ist ein Skandal für sich. Nach Scheidungswaisen produziert man in Münster nun auch noch Jugendamtswaisen?

Noch etwas: Das jüngste Gespräch der Mutter mit dem Jugendamt von Münster hat am 5. April 2011 stattgefunden. Da war die Kleine schon seit vier Tagen bei der Pflegefamilie. Der zuständige Jugendamtmitarbeiter T. verlor darüber aber kein einziges Wort.

Ausgedacht hatte man sich auch noch dies: Die Kleine sollte am 30. März 2011 getauft werden. In einer Kapelle des Mauritz-Kinderheimes. Ohne ihren Bruder. Ob die Großmutter, die Patentanten und ich als Patenonkel damit einverstanden sind, war für niemanden relevant. Wir wurden - wie die Kindesmutter - vor vollendete Tatsachen gestellt. Doch wir haben nicht mitgespielt.



Uns geht es um das Kindeswohl - dem Jugendamt von Münster ganz augenscheinlich nicht. Der nächste Akt könnte sein: Die Pflegefamilie muss die Kleine wieder hergeben, weil die Mutter ihr Mädchen zurückbekommt. Und wer repariert dann die seelischen Schäden. Das Jugendamt von Münster wohl kaum. Dann sind sie weg - haben damit nichts zu tun. Jede Wette.






Mittwoch, 8. Dezember 2010

Kiffer-Kissen

8. Dezember 2010
Weichei hat die Meinung anderer

Und abends heult er in sein Kiffer-Kissen und morgens schreckt er hoch, weil er zwei Kinder hat? Das eine wohnt bei ihm, für das andere interessiert er sich nicht? Weil das Jugendamt von Münster das so will? Oder das Familiengericht von Münster? Oder sein Rechtsanwalt C. vom Prinzipialmarkt?

Was für ein Weichei, dem das Jugendamt von Münster auch noch das Sorgerecht für ein Kind zuschanzen will...! Geplant  ist das seit Juni 2010. Damit der Dreijährige früh genug lernt, was ein von allen formbares Wesen ist, das schon in jungen Jahren unter Entzugserscheinungen leidet?

Schon einmal habe ich festgestellt: Das Jugendamt von Münster ist nicht erziehungsfähig. Ein Weichei aber auch nicht. Wer tatenlos und/oder bekifft zuschaut, dass seine Kleinen voneinander getrennt werden, wer dem Jugendamt von Münster nicht die Türen einrennt, um endlich einen Mitarbeiter zur Rede zu stellen, der gegen das Wohl eines 17 Monate alten Mädchens unverdrossen nach Pflegefamilien sucht, obwohl er genau weiß, dass die Mutter mit dieser Suche nicht einverstanden ist, der muss sich eines Tages wie der Schuster Voigt in "Der Hauptmann von Köpenick" fragen, was er eigentlich sein Leben lang gemacht hat. Fußmatte, wird er dem lieben Gott sagen müssen, ich war eine Fußmatte.

Auf der man mein Rückgrat abgestriffen hat, während sie meine Kinder trennten. Ich habe mich immer nur flach gemacht: vor dem Jugendamt von Münster, vor dem Familiengericht von Münster  und vor meinem Anwalt.

Und die Mutter unserer beiden Kinder habe ich am Samstag und am Dienstag bei Skype belogen, als ich ihr versicherte, dass ich für ein gemeinsames Sorgerecht eintreten werde. Weil mir mein Anwalt abgeraten hat. Ich bilde mir meine Meinung immer nur aus den Meinungen anderer. Was die mit mir machen, merke ich gar nicht mehr. Ich kiffe - also bin ich nicht?

I swear, heißt ein wunderschönes Lied, das der Verfasser dieser Zeilen zum Vergnügen seiner Nichten und Neffen stets bei gemeinsamen Radtouren gesungen hat - sie sangen mit, denn wir liebten jede Stunde, die wir miteinander verbrachten. Bis sie ihre eigenen Wege radelten. So soll es sein.

Sie sind gemeinsam aufgewachsen. Wer das verhindert, wer das auch nur behindert, ist uncool, wie man heute zu sagen pflegt. Der Verfasser dieser Zeilen ist der Patenonkel dieser beiden Kinder. Nicht eines Kindes! Das gefällt der Verfahrenspflegerin nicht so ganz, das gefällt dem Jugendamt von Münster bislang überhaupt nicht.

Und mich  interessiert das ganz und gar nicht! Als Patenonkel der beiden Kleinen bin ich für ihr Wohl zuständig, nicht für das Akzeptieren von Schriftstücken von Fehlgeleiteten. Eine Richterin am Oberlandesgericht von Hamm liest noch bis Freitag, was jede Seite zu sagen hat. Das, was der Vater der Kinder angeblich zu sagen hat, ist gar nicht das, was er sagen würde, wenn er kein Weichei wäre!

Eier bekommt der auch nicht mit Joints. Die raucht er sogar noch, wenn die Tür zum Zimmer seines dreijährigen Jungen offen steht. Auf dem Balkon ist es ihm zu kalt. Na ja, Weichei eben...

Donnerstag, 18. November 2010

EU-Hotline

18. November 2010
Für vermisste Kinder - unter den Fittichen eines Jugendamtes?

Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding ist sauer auf Deutschland. Seit drei Jahren gebe es die Hotline 116 000 für vermisste Kinder, aber im Kristina-Schröder-Land sei diese Notfallnummer immer noch nicht frei geschaltet worden. Bleibe das so, werde sie gesetzliche Verpflichtungen auf EU-Ebene in die Wege leiten. Schließlich sei das Verschwinden eines Kindes - so Viviane Reding - immer eine Tragödie.

Allerdings birgt die Einrichtung der Hotline 116 000 in Deutschland Gefahren, da sie auch von Eltern gewählt werden könnte, die ihre Kinder vermissen, weil sie unter den Fittichen eines Jugendamtes verschwunden sind. Behördenflügel können schwer werden wie Blei -  und bleiern vergeht die Zeit.

Wenn man es dann noch - wie aktuell in Münster - mit einem Jugendamtsmitarbeiter und einem juristischen Vertreter der Stadt zu tun bekommt, die auf der Zeitschiene erfundene und tatsächliche Ereignisse durcheinander würfeln, stirbt der Vogel.

Da beklagt sich doch ein im Oktober 2010 nachweislich Urlaub machender Jugendamtsmitarbeiter darüber, eine Mutter habe in dieser Zeit den Kontakt zu ihr abgebrochen. Hätte sie ihm hinterher reisen sollen? Nein, sie hat mit einer Kollegin des Urlaub machenden Mitarbeiters gesprochen.

Diese Mutter wartet derweil auf ein mündliches Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Hamm, das am 23. November 2010 stattfinden soll. Von dem Vorwurf, sie habe den Kontakt mit jenem Jugendamtsmitarbeiter abgebrochen, erfährt sie am 17. November 2010, also sechs Tage vor dem Gerichtstermin. Der Rechtsbeistand hat deswegen umgehend die Einstellung des Verfahrens beantragt, weil eine angemessene Verteidigung (Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention) kaum noch möglich sei. Somit sei auch ein faires Verfahren fraglich.

Diesen Rechtsbeistand hat sich jetzt ein juristischer Vertreter der Stadt Münster vorgeknöpft. Der schreibt an das Verwaltungsgericht in Münster, dieser Rechtsbeistand habe für eine "Eskalation der Situation" gesorgt: "Er strebt eine Vielzahl von Verfahren an. Aktuell liegen drei Verfahren neu zur Entscheidung beim Familiengericht Münster."

Mit dem Fall betraut ist dieser Rechtsbeistand seit Ende September 2010. Zu jener Zeit gab es bereits einen Familiengerichtstermin für den 29. November 2010. Ursprünglicher Termin war der 11. Oktober 2010. Für diesen Termin stellte jener Rechtsbeistand am 4. Oktober 2010 einen  Eilantrag.

Außerdem bat der juristische Vertreter der Stadt Münster das Verwaltungsgericht von Münster um Aufschub. Die Akten könne er erst Anfang Dezember 2010 übersenden. Diesen Zeitaufschub hat der Rechtsbeistand der Mutter umgehend für sinnlos erklärt. Begründung: "Das Jugendamt von Münster benötigt keine Akten für die Geschichten, die von diesem Jugendamt erzählt werden."

Die inzwischen fast eineinhalbjährige Tochter ist seit dem 24. September 2009 nicht mehr bei der Mutter, der inzwischen dreijährige Sohn seit über einem halben Jahr. Doch bis heute hat das Jugendamt von Münster dafür keinen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss.

Trotzdem sucht das Jugendamt von Münster auch schon emsig nach einer Pflegefamilie für die fast Eineinhalbjährige. Begründet wird das mit der Ablehnung eines Verfahrenskostenhilfeantrages der Mutter vom 17. August 2010 für das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm. Eine solche Ablehnung stellt zwar immer einen Wink mit dem Zaunpfahl dar, ersetzt aber keinesfalls einen Gerichtsbeschluss in der Hauptsache.

Schließlich wird am 23. November 2010 auch ein Vertreter des Jugendamtes in Hamm erscheinen müssen. Der Pflegefamilien-Sucher wird wohl kaum kommen, der stellvertretende Jugendamts-Leiter hat bereits sein Kommen signalisiert. Er wolle die Sache in Ruhe besprechen, sagt er. Mit solchen Vorgaben? Auf der Basis von Tatsachenverdrehungen eines Mitarbeiters?

Die Richter, die der Mutter keine Verfahrenskostenhilfe gewährt haben, sind inzwischen von dem Rechtsbeistand der Mutter wegen Befangenheit abgelehnt worden. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden worden. Was aber an der Munterkeit des Jugendamtes von Münster nichts ändert? Pflegefamilie suchen ist ja nie weg?

Mit welcher Dreistigkeit Jugendamt und juristischer Vertreter der Stadt Münster mittlerweile Wirklichkeit und Fiktion vermischen, wäre für jeden Vogel eine tödliche Mischung. Dass dieser Vogel stirbt, weiß auch der Oberbürgermeister von Münster. Der rührt sich aber nicht. Und da wundert sich die EU-Justizkommissarin Viviane Reding darüber, dass Deutschland die Hotline 116 000 nicht frei schaltet? Kinderfreundliches Behörden-Verhalten in diesem Land ist doch nicht erst seit gestern nur auf EU-Ebene durchzusetzen. Durch zu drücken wäre wohl treffender.

Inzwischen freut man sich doch schon über jede Ausnahme...So sieht er aus: der Ausnahme-Zustand im Kristina-Schröder-Land...

Sonntag, 3. Oktober 2010

Neubeelterung

3. Oktober 2010
Ehepaar liefert Jugendämtern in Münster und Osnabrück Profi-Pflegeeltern

Schöne neue Welt in Osnabrück und Münster: Dort gibt es "Neubeelterung". Heißt: Die alten Eltern werden entsorgt, neue gefunden. Über ein Ehepaar, das Profi-Pflegeeltern im Angebot hat. Die Zusammenarbeit mit den beiden Jugendämtern funktioniert. Manchmal sind Kinder sogar sieben Jahre weg. Oder werden gleich aus der Säuglingsstation geholt. Hat beim Baby-Diebstahl plus "Inobhutnahme" weiterer sechs Kinder nicht nur 812 000 Euro für Fremdbetreuung gekostet, sondern auch noch 53 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz für die leiblichen Eltern nach der Rückkehr der sieben Kinder.

Und schon ist den Jugendämtern in Münster und Osnabrück der Schreck in die Glieder gefahren? Sie kehrten um und hielten sich fortan an die Gesetze? Oder blieb es bei "Neubeelterung"? Blieb es. Die Skandal-Kette ist bis heute nicht abgerissen.

Gerissen sind sie. Weiß jetzt auch eine 37-Jährige aus Münster mit einer Tochter, gut ein Jahr alt, und mit einem Jungen, drei Jahre alt. Da diese Mutter vorübergehend krank war, bat sie um Hilfe. Hätte sie besser nicht getan. Denn in der Vorweihnachtszeit 2009 tauchte bei ihr auch noch eine Gutachterin aus Dortmund auf. Die füllte bis Anfang Januar 2010 155 Seiten mit "höherem Dorfklatsch", wie ein anderer sachverständiger Professor nach Studium des Gutachtens anmerkte.

Nächste "Inobhutnahme"-Station war im März 2010 das Familiengericht in Münster. Die Richterin nahm der Mutter nicht nur ein Kind - wie von der Gutachterin empfohlen - sondern beide Kinder weg. Begründung: Die 37-Jährige ist "pathologisch" ich-bezogen.

Sah das Oberlandesgericht in Hamm auch so. Bestätigt wurde der Mutter zwar, dass sie ihre Kinder liebt, aber ansonsten: Lehnte das Gericht Prozesskostenhilfe ab, Gehör vor Gericht auch. Die Kritik des sachverständigen Professor an dem 155-seitigen Gutachten wurde nicht zur Kenntnis genommen.

Schöne neue Welt in Osnabrück und Münster: Dort gibt es "Neu-Beelterung". In Münster auch ohne endgültigen Gerichtsbeschluss. Der für die 37-Jährige zuständige Jugendamtsmitarbeiter aus Münster hat inzwischen stolz vermeldet: Dauer-Pflegeeltern hab ich schon. Aber demnächst hat er auch eine Strafanzeige wegen Kindesentzugs am Hals. Oder die beiden Kinder kehren auf schnellstmöglichem Wege zu der Mutter zurück...