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Donnerstag, 16. Mai 2024

Lesestoff

Ein Justiz- und Jugendamts-Krimi
Die unschuldige Mörderin

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Bitterböse und witzig
Wenn ein Jugendamt Akten vertauscht
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Eine Satire mit Anhang

-Ritalin
-Das Schweigen der Suchthelfer (Step gGmbH Hannover)
-Die Frau, die schummelte (Jugendamt Hamburg)
-Die getrennten Geschwister aus Münster
-600 unerforschte Sekten

Dienstag, 4. August 2015

Aufgelesen 2015

Gericht will Wahrheit verbieten

Das Amtsgericht von Wilhelmshaven hat mir per Urteil vom 16. Januar 2015 (Az. 6 C 519/14) die Verbreitung der Wahrheit über eine illegale Aktion des Jugendamtes von Wilhelmshaven verboten. Hat mir heute ein Rechtspfleger am Telefon mitgeteilt. Mein Anwalt bekomme in den nächsten Tagen das schriftliche Urteil in diesem Zivilverfahren.

Hier weiterlesen, 19. Januar 2015

Nach illegaler Jugendamts-Aktion: Staatsanwalt ermittelt

Die Staatsanwaltschaft von Oldenburg hat gegen Wilhelmshavens Oberbürgermeister Andreas Wagner ein Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet (Az. 166 Js 6352/15). In einem Schreiben, das am 2. September 2014 vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht verlesen wurde, ließ er mich als Stalker verleumden, der die Arbeit des Wilhelmshavener Jugendamtes lahm gelegt habe. Nachgestellt haben soll ich einer Jugendamtsmitarbeiterin, die am 17. Juni 2013 eine Durchsuchung meiner Wohnung veranlasste und während dieser illegalen Aktion schweigend vor meiner Tür stand. Sie gab sich nicht als Mitarbeiterin des Jugendamtes zu erkennen. Bis Dezember 2013 wusste ich nicht, wie diese Mitarbeiterin heißt.

Hier lesen  4. Februar 2015

Petition nach Papst-Äußerung über Schläge für Kinder

Deswegen habe ich eine Petition gestartet. “Kann man Kinder mit Würde schlagen?”, fragt heute die “Bild”-Zeitung auf der Titelseite und auf Seite 8. Angeblich diskutiert Deutschland über diese Begebenheit in der Audienz-Halle des Vatikan. Papst Franziskus berichtet über einen Vater, der seine Kinder schlägt, “aber nie ins Gesicht, um sie nicht zu erniedrigen”. Kommentar des Papstes: “Wie schön! Er weiß um den Sinn der Würde. Er muss sie bestrafen, aber tut es gerecht und geht dann weiter.”

Diese Sätze darf man sich nicht auf der Zunge zergehen lassen, der Brechreiz setzt schon vorher ein. Das Oberhaupt einer Kirche, die viele Jahre “Schläge im Namen des Herrn” in ihren Kinderheimen gut gefunden hat, scheint aus dieser Vergangenheit nichts gelernt zu haben und ermutigt alle, die sich um Kinder kümmern, hin und wieder zuzulangen. Aber bitte nicht das Gesicht treffen. Das wäre nicht schön.

Hier weiterlesen und Petition unterschreiben, 7. Februar 2015

Von der Allmacht der Jugendämter

Dies ist eine Geschichte über die Allmacht der Jugendämter und das Ausgeliefertsein der Eltern. Eine wahre Geschichte, die zeigt, was passieren kann, wenn ein Elternteil bei Mitarbeitern des Jugendamts in Ungnade fällt. Eine Geschichte darüber, wie Jugendamtsmitarbeiter ihre Macht missbrauchen und ihren ursprünglichen Auftrag aus dem Blick verlieren können, der lautet, Kinder zu schützen und für sie da zu sein.

Hier weiterlesen, 11. Februar 2015

Tummelplatz für Esoteriker

Das soziale System gleicht einer Sickergrube für Milliardenbeträge. Kontrollen funktionieren nicht, wenn sie überhaupt gemacht werden. Alles sei viel zu intransparent, hat sich kürzlich ein Experte beklagt, der aber offenbar die Möglichkeiten des World Wide Web nicht kennt. Surft man lange genug durch dieses Netz der Informationen, findet man oft genug Erstaunliches heraus. Zum Beispiel: Gelegentlich kontrollieren sich Kontrolleure selbst. Sie sitzen in Gremien von Einrichtungen, die sie eigentlich von außen betrachten sollen. Damit sie den Überblick nicht verlieren.

Hier weiterlesen, 4. April 2015

Mehr Verkehrssicherheit vor Schulen und Kindergärten

Dank eines gemeinsamen Vorstoßes von Niedersachsen und Schleswig-Holstein steigen die Chancen auf mehr Verkehrssicherheit vor Kindergärten und Schulen. Bundesverkehrsminister Dobrindt hat den Vorschlag der beiden Bundesländer heute auf der Verkehrsministerkonferenz in Rostock begrüßt. Konkret geht es darum, auch an Hauptverkehrsstraßen künftig leichter Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kindertagesstätten einrichten zu können.   

Verkehrsminister Olaf Lies dazu in Rostock wörtlich: „Unsere klare Positionierung zahlt sich aus. Ich freue mich, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt unserem Vorstoß gefolgt ist. Jetzt ist es Zeit zu handeln und einen entsprechenden Rechtsrahmen zu schaffen: Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten muss auch an Hauptverkehrsstraßen ohne großen bürokratischen Aufwand angeordnet werden können. Bürgerinnen und Bürger, besonders Eltern, haben zurecht überhaupt kein Verständnis dafür, dass wie bisher erst etwas passieren muss, ehe eine solche Maßnahme für mehr Sicherheit angeordnet werden darf. Es ist gut, dass dies nun geändert werden soll. Die Verkehrssicherheit von Kindern im Straßenverkehr muss gestärkt werden. Gerade kleine Kinder können Gefahren im Straßenverkehr noch nicht richtig einschätzen. Und leider stellen sich nicht alle Autofahrer von alleine auf die besondere Situation vor Schulen und Kindergärten ein."

Darüber hinaus wiederholte Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies seine Forderung, auch Straßen vor Seniorenheimen in die Regelung mit einzubeziehen. Zudem fordert Lies eine einfachere Praxis in der Anordnung von Temporeduzierungen auch vor dem Hintergrund des Lärmschutzes.

Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies: „Vor dem Hintergrund des zunehmenden Verkehrs gewinnt das Thema Lärmschutz immer mehr an Bedeutung. Die Belastungen von Anwohnerinnen und Anwohnern stark befahrener Straßen muss unabhängig von kostenintensiven baulichen Maßnahmen schneller und mit einfacheren Mitteln verringert werden. Mit Hilfe verkehrsbeschränkender Maßnahmen können die Lärmschutzbedürfnisse der Bevölkerung einfach und effektiv berücksichtigt werden. In die Berechnungen zur Ermittlung der Lärmwerte müssen deshalb ausnahmslos alle Faktoren einfließen, die zur Erhöhung des Lärms beitragen können. Daher sollte zukünftig u.a. auch der Zustand der Straße bei der Berechnung angemessen berücksichtigt werden. Gerade von den Anwohnerinnen und Anwohnern wird oftmals darauf hingewiesen, dass bei schlechtem Fahrbahnzustand die Fahrzeuge besonders laut seien."

Die Straßenverkehrsordnung solle deshalb dahingehend ergänzt werden, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden die in bereits vorhandenen Lärmaktionsplänen der Kommunen festgesetzten Maßnahmen leichter anordnen können.

Pressemitteilung vom 16. April 2015

Das Heim des Jugendamtsleiters und seines Stellvertreters

Das ARD-Fernsehmagazin Monitor hatte am Donnerstag (30.4.2015) berichtet, dass der Leiter des Gelsenkirchener Jugendamts und sein Stellvertreter privat ein Kinderheim in Ungarn gegründet hatten. Durch einen Deal mit einem Gelsenkirchener Kinderheim soll der Jugendamtsleiter dafür gesorgt haben, dass von dort Kinder in das von ihm gegründete ungarische Heim geschickt wurden. Diese Auslandsmaßnahme kostet den deutschen Staat 5.500 Euro pro Kind und Monat. Die Stadt Gelsenkirchen hatte die Nebentätigkeit des Jugendamtsleiters zunächst genehmigt, ist dann laut Auskunft des Stadtdirektors Manfred Beck aber davon ausgegangen, dass das Geschäftsverhältnis wieder beendet wurde. Mehrere Monate nach der Gründung liefen die Geschäfte des Jugendamtsleiters und seines Stellvertreters unter dem Namen von Angehörigen weiter. Laut dpa wurde die 2004 gegründete Firma fünf Jahre später abgestoßen, als ein Konkurs drohte.

WDR aktuell, 3. Mai 2015

Familiengerichte missachten Kindeswohl

Psychologische Gutachten am Familiengericht beschränken sich in aller Regel auf die Frage: Welchem Elternteil sollte bei einer Trennung das Sorgerecht für das Kind zugesprochen werden? Privatdozent Dr. Günter Rexilius (Rheydt) sieht in diesem Standard keine Wahrung des Kindeswohls. Denn: "Die fachliche Arbeit in Trennungs- und Scheidungssituationen muss in allererster Linie die Aufgabe haben, die betroffenen Kinder vor dem Zerreißen des sozialen Netzes, das ihnen Sicherheit und Orientierung gibt, zu schützen."

Psychologie aktuell, 4. Mai 2015

Pädophälie: Erklärung der Grünen

Zum aktuellen Stand der Aufarbeitung erklären Simone Peter, Bundesvorsitzende, und Michael Kellner, Politischer
Bundesgeschäftsführer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treiben die Aufarbeitung ihrer Parteigeschichte
weiter voran. Mit der Vorstellung des unabhängigen Gutachtens des
Göttinger Instituts für Demokratieforschung haben wir im vergangenen
Herbst die Beschlüsse, die in den frühen Achtziger Jahren zur
Straffreiheit pädophiler Handlungen gefasst wurden, umfassend
offengelegt. Wir haben uns nachdrücklich von diesen inakzeptablen
Forderungen distanziert und Betroffene um Entschuldigung gebeten. Durch
die Einrichtung einer telefonischen Anlaufstelle haben wir eine neue
Möglichkeit für Betroffene geschaffen, uns zu kontaktieren und uns mit
ihren Erlebnissen zu konfrontieren. Wir wollen auch weiter für
Betroffene ansprechbar sein. Wir wollen ihre Geschichten hören. Das hat
der Bundesvorstand in einem aktuellen Beschluss bekräftigt.

Bisher haben sich insgesamt sieben Betroffene an uns gewandt. In fünf
Fällen gab es keinen unmittelbaren Zusammenhang der Taten zur grünen
Partei. In den beiden anderen Fällen sind wir mit den Betroffenen weiter
im Gespräch. Wir prüfen in jedem einzelnen Fall, welche Verantwortung
uns Grüne als Partei trifft. Wir wollen, dass die Taten aufgeklärt
werden und dass das Leid der Betroffenen Anerkennung findet. Zwar tragen
wir als Partei grundsätzlich keine Verantwortung für Straftaten
einzelner Parteimitglieder. Auch haben wir in der Regel keine Aufsichts-
und Fürsorgepflichten, wie sie Schulen oder Kinderheime tragen. Dennoch
werden wir uns auch weiter in jedem Einzelfall der Frage nach unserer
institutionellen Verantwortung als Partei stellen.

Wo sich aus den konkreten Umständen ein besonderer
Verantwortungszusammenhang der Partei als Institution ergibt, werden wir
im Gespräch mit den Betroffenen angemessene Lösungen suchen. Dazu kann
in Härtefällen auch gehören, Betroffene durch Maßnahmen in ihrer
konkreten Lebenssituation zu unterstützen (z.B. durch Hilfen beim Zugang
zu therapeutischen Angeboten, Fortbildungsmöglichkeiten etc.) oder eine
Zahlung an Betroffene zur Anerkennung des ihnen zugefügten Leides zu
leisten. Zu diesen Fragen haben wir uns vom Unabhängigen Beauftragten
für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig
beraten lassen. Mit der Aufgabe, Betroffene vertraulich anzuhören, wird
der Bundesvorstand einen dreiköpfigen Anhörungsbeirat betrauen.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht der Prozess der Aufarbeitung auf Bundes-
und Landesebene weiter. Heute stellt der Landesverband Berlin die
Ergebnisse seiner Aufarbeitungsbemühungen vor. Er folgt damit den
Landesverbänden Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die schon
entsprechende Berichte veröffentlicht haben.


Künast ist zerknirscht
 
Tatsächlich passte die Forderung einer extrem weitgehenden Strafrechtsliberalisierung gut zur Kampagne der Pädophilen, Sex mit Kindern zu legalisieren. "Ich habe nie dafür gestimmt, sogenannte einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen zu legalisieren", betont Künast.

Auf ihre Rolle im grünen Milieu blickt sie dennoch zerknirscht zurück: "Ich werfe mir heute vor, nicht zu den Kreuzberger Frauen gehört zu haben, die sehr aktiv für das Ende dieser Debatte kämpften. Aber ich war auch nicht auf der Gegenseite. Den ,Falkensteiner Keller' in Kreuzberg kannte ich nicht." In diesem als Jugendeinrichtung getarnten Missbrauchsraum hatten zwei grüne pädophile Parteimitglieder sich an Heranwachsenden und Kindern über Jahre vergangen.
 
Die Welt, 23. Mai 2015

Jesus und das Wilhelmshavener Jugendamt

Jesus muss sehr naiv gewesen sein, als er sagte, dass die Wahrheit frei macht. In Wilhelmshaven ist sie kostenpflichtig. Da verschaffen sich am 17. Juni 2013 zwei Polizeibeamte im Auftrag des Jugendamtes mit Gewalt Zugang zu meiner Wohnung, sie nennen mir in meiner Wohnung falsche Namen, eine Jugendamtsmitarbeiterin steht schweigend vor meiner Wohnungstür, vor Gericht werde ich im Namen des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven als Stalker verleumdet, die Jugendamtsmitarbeiterin darf nicht aussagen, die Polizisten belügen das Gericht, die Staatsanwaltschaft von Oldenburg hat mich erfolglos angeklagt, einer der beiden Polizeibeamten hat mich mit Erfolg zivil verklagt.

Wordpress, 15. Juni 2015

Tagesgespräch über Kinderheime

In der Nachkriegszeit war der Alltag vieler Kinder im Heim von Leid und Unrecht geprägt. Betroffene kämpfen bis heute um Entschädigung und Aufarbeitung. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Qualität der Heime stark verbessert. Und so kann ein Heim heutzutage auch eine Chance für ein selbstbestimmtes Leben bieten. Das Tagesgespräch hat gefragt: Wie schauen Ihre Erfahrungen aus?

Bayern 2, 9. Juli 2015

Wolf ist fiese Jugendamtsmitarbeiterin

Realistisch in die heutige Zeit umgesetzt hat die Theater-AG der Realschule das Märchen vom Wolf und den sieben Geißlein. Der Wolf ist eine fiese Dame vom Jugendamt. Sie verabreicht den Kindern auch schon mal K.O.-Tropfen, um ihre Ziele zu erreichen.

Südkurier, 17. Juli 2015

In der Jugendhilfe rumort es

Es rumort in der Jugendhilfe - wieder einmal. Die öffentliche Kritik trifft eine Szene, die viel auf ihr Engagement und ihre Fachlichkeit hält. Doch wer schaut noch richtig hin, wenn ein solches Projekt im In- oder Ausland einmal angelaufen ist?

Deutschlandfunk, 23. Juli 2015

Im Stich gelassen

Vor einem halben Jahr wendet sich eine Mutter hilfesuchend an die Redaktion von NDR Info: Im Kampf um ihre kleine Tochter fühlt sie sich von den Behörden in Hamburg im Stich gelassen. Obwohl es dem Kind zu Hause bei ihr offensichtlich gut ging, ist es seit Monaten öffentlich untergebracht. So wollte es das zuständige Jugendamt.

NDR, 28. Juli 2015

Esoterisches Paar muss ins Gefängnis

Weil der sogenannte "Guru von Lonnerstadt" und seine Lebensgefährtin deren Sohn nicht die notwendige medizinische Behandlung haben zukommen lassen, ist die vom Landgericht Nürnberg-Fürth verhängte dreijährige Freiheitsstrafe nicht zu beanstanden, urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Verurteilung wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen sei rechtsfehlerfrei.

Ärztezeitung, 4. August 2015

Freitag, 8. Februar 2013

CDU-Antwort

Das neue Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Paaren

Sehr geehrter Herr Tjaden,
vielen Dank für Ihre Email an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In deren Auftrag dürfen wir Ihnen antworten.
Wie Sie wissen hat der Deutsche Bundestag am 31.1.2013 den von der christlich-liberalen Koalition eingebrachten Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern verabschiedet.
Erlauben Sie uns einige Erläuterungen zum Hintergrund dieses Gesetzes: Der Gesetzentwurf beruht auf intensiven Vorarbeiten der Rechtspolitiker der christlich-liberalen Koalition.
Die Neuregelung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass heutzutage ca. ein Drittel der Eltern neugeborener Kinder nicht verheiratet sind, in den neuen Bundesländern sind es sogar 61 Prozent.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht haben in Entscheidungen von 2009 und 2010 die bisherige gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch beanstandet, weil der Vater danach keine Möglichkeit hatte, ohne Zustimmung der Mutter an der elterlichen Sorge für sein Kind beteiligt zu werden.
Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff hat dazu in einer Pressemitteilung hervorgehoben, dass Kinder ein Recht auf Vater und Mutter haben und betont:
„Die Neuregelung der elterlichen Sorge ist gerecht und ausgewogenen. Die gemeinsame Sorge für das Kind ist künftig auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern das gesetzliche Leitbild. Die Rechte lediger Väter werden damit deutlich gestärkt. Die Kritik von Väterverbänden ist daher nicht nachvollziehbar.
Von der Neuregelung werden aber vor allem die Kinder profitieren. Denn sie haben ein Recht auf Mutter und Vater. Wir sind der Überzeugung, dass es für Kinder in der Regel am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für ihre Erziehung und Entwicklung übernehmen. Daher haben wir im Gesetz verankert, dass Mutter und Vater die elterliche Sorge immer dann gemeinsam ausüben, wenn dies dem Kindeswohl nicht erwiesenermaßen widerspricht.
Väter sollen sich an der Sorge für ihr Kind auch beteiligen können, wenn es in der Partnerschaft Probleme oder gar Streit mit der Mutter des Kindes gab beziehungsweise diese anhalten. Es ist uns wichtig, dass in solchen Konfliktfällen zwischen den Eltern die Entscheidung von einem Familiengericht getroffen wird. Der entscheidende Maßstab ist für uns dabei das Wohl des betroffenen Kindes.
Wir setzen darauf, dass die Eltern künftig in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle von vornherein eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben und sich, insbesondere im Falle des Getrenntlebens, vorab über die Ausübung der Sorge im Alltag verständigen. Aufgrund des klaren gesetzlichen Regel-Ausnahme-Verhältnisses wird es nur selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über das Sorgerecht kommen.
Für die Fälle, in denen die Eltern gleichwohl keine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, erhält der Vater einen erleichterten Zugang zum Sorgerecht. Er kann die gemeinsame Sorge auch gegen den Willen der Mutter erhalten. Das entsprechende gerichtliche Verfahren wird unbürokratisch ausgestaltet und soll unnötige Hürden für den Vater vermeiden. Es ist uns dabei ein wichtiges Anliegen, dass frühzeitig Klarheit über die Verteilung der sorgerechtlichen Verantwortung geschaffen wird. Daher soll für Fälle, in denen keine kindeswohlrelevanten Gründe gegen eine gemeinsame Sorge ersichtlich sind, ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren Anwendung finden. Zugleich nehmen wir durch eine 6-Wochen-Frist auf die besondere Situation der Mutter nach der Geburt Rücksicht und stellen sicher, dass die Gerichte den Besonderheiten des Einzelfalles angemessen Rechnung tragen können.“
Abschließend möchten wir Sie noch auf die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums hinweisen, in der das neue Sorgerecht sehr detailliert auch mit Verweisen auf weiterführende Links erklärt wird. Diese finden Sie unter http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130131_Neues%20Sorgerecht.html?nn=1967012.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesministerium der Justiz, das Sie auf dem Kontaktformular unter https://www.bmj.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html erreichen können.
Mit freundlichen Grüßen
Team Bürgerkommunikation der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Montag, 15. Oktober 2012

ARD-Sendung

"Das Kind kriegst du nicht"

"Etwa eine Million Kinder in Deutschland haben keinen Umgang mit ihren Vätern oder Müttern, weil der andere Elternteil dies nicht zulässt. Der Film erzählt vom Schicksal der Eltern, die nach der Trennung vom Partner die gemeinsamen Kinder gar nicht oder nur sehr selten sehen dürfen. Es sind Väter und Mütter, die sich zuvor auch im Alltag intensiv um ihre Kinder gekümmert hatten und eine liebevolle Beziehung zu ihnen pflegten. Nun wurden sie von einem Tag auf den anderen aus dem Leben ihrer Kinder gestoßen – trotz eines gemeinsamen Sorgerechts."

Kündigt Das Erste für heute Abend, 23.40 Uhr, eine Sendung mit Livestream, Facebook und Twitter an. Titel: "Das Kind kriegst du nicht". Meistens sind es die Mütter, die Kinder von den Vätern fernhalten, aber munter Kindergeld und andere staatliche Zuwendungen kassieren. Bleibt der Scheck für die Unterhaltszahlung aus, stehen sie ebenfalls auf der Matte. Das klingt so unglaublich wie man diesen Missstand scheinbar leicht abstellen könnte. Alle Zahlungen bei Umgangsverweigerung streichen, könnte eine Lösung sein. Leidtragender wäre jedoch wieder das Kind, denn Mütter, die bei einem gemeinsamen Sorgerecht nicht an die Kinder denken, werden wohl auch kaum beim Geld an die Kinder denken.

Mir ist es einmal ähnlich gegangen. Ich zahlte Unterhalt für ein Kind, sollte es aber nicht sehen dürfen. Der Familienrichter wollte deshalb das Jugendamt einschalten. Darauf habe ich dankend verzichtet, denn die Einschaltung des Jugendamtes hätte das nächste Problem bedeutet. Dann hätte ich mich herumschlagen müssen mit schlecht ausgebildeten Erziehungstheoretikern, die für noch mehr Stress gesorgt und mich von Pontius (Beratungsstelle) zu Pilatus (Anwalt) geschickt hätten. Ich verließ mich einfach auf den Samen, den ich gesät hatte. Der würde früher oder später Früchte tragen. Da war ich mir sicher. An dem Kind herum zu zerren oder herumzerren zu lassen, fiel mir nicht im Traum ein. Schließlich hatten weder eine Familienrichterin noch ein Jugendamtsmitarbeiter "Papi" zu mir gesagt, sondern ein Kind, dem ich unter allen Umständen Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland ersparen wollte, die nach europäischer Auffassung alles ist - aber nicht im Sinne der Kinder.

Dass ich irgendwann einmal verzweifelte Eltern, Mütter und Väter beim Kampf um ihre Kinder unterstützen würde, ahnte ich damals nicht. Aber jetzt bin ich mir sicher: Meine Entscheidung war seinerzeit richtig. Jugendamtsmitarbeiter scheinen nämlich ein Endlos-Band verschluckt zu haben, wenn sie in gewissen Abständen ein neues Gutachten empfehlen, so manches Familiengericht kennt nicht einmal die aktuellen Gesetze, pflegt man Umgang mit einem Kind in einer Beratungsstelle, muss man bei jeder ursprünglichen Reaktion höllisch aufpassen, denn derlei wird gern als zu viel oder als zu geringe Nähe ausgelegt. Je nachdem, was Gericht und Jugendamt gerade gern hören möchten.

Außerdem wird gelogen, dass sich die Balken biegen. Legt man Beschlüsse nebeneinander und die Protokolle von Hilfeplangesprächen daneben (in denen gelegentlich Beteiligte sogar frei erfunden werden), beschleicht einen oft das Gefühl, dass irgend jemand nicht von Sinnen ist. Das sind anschließend im Zweifelsfall die Eltern, der Vater oder die Mutter. So gehen die Jahre ins Land und irgendwann heißt es: "Sie sind dem Kind fremd geworden." Schon ist aus einem Jugendamt ein Fremdenamt geworden.

Da ich damals nicht zu einem Jugendamt gegangen bin, habe ich ein Kind lieb behalten - und das Kind mich. Andernfalls hätte ich irgendwann folgende Kinder gehabt: ein Kind - von Gutachtern betrachtet, ein Kind - vom Jugendamt vernachlässigt - und ein Kind - das nichts mehr zu sagen hat außer "Warum werde ich eigentlich nicht gefragt?"

Die Sache mit der Wahrheit



Donnerstag, 29. Dezember 2011

Aufgelesen 2011

29. Dezember 2011
Drei blogs für Ruthard Stachowske

Im Netz gibt es inzwischen mindestens drei blogs, in denen für den fristlos entlassenen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) Partei ergriffen wird. Den Inhalt eines blogs will sich Ruthard Stachowske vor dem Landgericht in Hamburg sogar zunutze machen. Ob das gelingt, wird sich am 13. Januar 2011 erweisen. Dann ist Beschlussverkündung.

Familiensteller, 29. Dezember 2011

13. Dezember 2011
Bundeskinderschutzgesetz: Sozialministerin begrüßt Einigung

Hannover. Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan begrüßt die heute erzielte Einigung über das Bundeskinderschutzgesetz. „Das Gesetz bringt Prävention und Intervention voran und stärkt alle, die sich für das Wohlergehen von Kindern in unserer Gesellschaft engagieren", sagt Özkan. Als besonderen Erfolg wertet Niedersachsens Sozialministerin die Bundesinitiative Familienhebammen, die den Aus- und Aufbau der Arbeit von Familienhebammen stärken soll.

Niedersachsen hatte als erstes Bundesland Anfang dieses Jahres eine staatlich anerkannte Weiterbildung zur Familienhebamme bzw. zum Familienentbindungspfleger eingeführt. „Damit haben wir eine umfassende und hohe Qualifikation sicher gestellt. Unser Ziel ist es, Familienhebammen als feste Partnerinnen der Jugendhilfe zu etablieren", sagt Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan.

Schon in einem ganz frühen Stadium, nämlich bereits ab der Schwangerschaft, stehen in Niedersachsen derzeit mehr als 200 ausgebildete Familienhebammen in rund 40 Städten und Gemeinden rat- und hilfesuchenden Frauen und Familien zu Seite.

Die Familienhebammen sind Teil der Netzwerke Früher Hilfen, deren flächendeckender Aufbau ebenfalls im Bundeskinderschutzgesetz verankert ist. Niedersachsen fördert bereits seit 2007 die Erprobung solcher Netzwerke im Rahmen eines Landesmodellprojekts („Koordinierungszentren Kinderschutz - Kommunale Netzwerke Früher Hilfen") und unterstützt alle interessierten Jugendämter beim Auf- bzw. Ausbau eigener Netzwerke.

Pressemitteilung des nds. Sozialministeriums, 13. Dezember 2011


28. November 2011
Mehr als zwei Kinder müssen raus

Die Zahl der Kommentare, die ich nicht veröffentlicht habe, liegt bei fast 100. Auf der Halde ruht nun auch die Meinungsäußerung eines Neunmalklugen, der darauf hinweist, dass es in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) mehr als zwei Kinder gibt, die aus der Einrichtung geholt werden müssen.

Familiensteller, 28. November 2011

28. November 2011
Dann verliert eben auch das Kind

Familiengerichte entscheiden nicht immer nachvollziehbar, wenn Eltern ums Sorgerecht streiten. Protokoll eines Falls, bei dem fast alle verloren haben - sogar das Kind.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25. November 2011

24. November 2011
Kein gerechter Prozess

Der Petitionsausschuss vermutet aufgrund der Unterlagen, die ihm vorliegen, dass der deutsche Staat einigen Eltern einen gerechten Prozess verweigert hat. Andere Eltern hätten Dokumente, die für ihren Gerichtsprozess wichtig gewesen seien, nicht einsehen können. Mehrere Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union seien wahrscheinlich.

FAZ net, 24. November 2011

24. November 2011
Jugendämter gefährden das Kindeswohl

Was Eltern auch angestellt haben mögen, wenn der Staat eingreift, wenn also wir eingreifen, dann sollten Kinder nicht darunter leiden. Ist ein Satz, der im Jugendamt von Münster sicherlich nicht von jedem unterschrieben wird. Da werden Kinder getrennt, als habe man Angst davor, dass sich die Kleinen zusammentun und auf dem Idenbrockplatz oder in der Hafenstraße Demos veranstalten.

Kommissar Internet, 24. November 2011



20. November 2011
Taufe gefährdet das Kindeswohl

Vor einem Jahr hat sich eine Mutter aus Münster an Kommissar Internet gewendet. Die beiden Kinder sind Weihnachten wieder zu Hause, dachte der. Erst einmal sollten die beiden Kleinen getauft werden. Die Verfahrensbeiständin hatte etwas dagegen, stufte die geplante Taufe als "Kindeswohlgefährdung" ein. Ein Jugendamtsmitarbeiter belog das Familiengericht von Münster, das Verwaltungsgericht von Münster und das Oberlandesgericht von Hamm. Kümmerte niemanden.

Kommissar Internet, 19. November 2011

1. November 2011
Schaltkonferenz der Jugendämter

Irrtümlicherweise gehen viele davon aus, dass so manches Jugendamt gar nicht weiß, was es tut. Behauptet wird das immer wieder über die Behörden in Eutin, Lüneburg, Münster, Mönchengladbach, Verden und Hamburg-Harburg. Diese Behauptung ist falsch. Diese Jugendämter leisten eine hoch qualifizierte Arbeit, die morgens mit einer Schaltkonferenz beginnt. Dann flammen Bildschirme auf.

Familiensteller, 1. November 2011

27. Oktober 2011
Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch: Ahnungslos?

In diesem blog habe ich am 17. Dezember 2009 einen Beschluss des Landgerichtes Hamburg gegen eine Ex-Klientin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch veröffentlicht. Ich wies darauf hin, dass mir Informationen vorliegen, die diesem Beschluss widersprechen. Daraufhin klagte Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch am 1. Juli 2010 gegen mich (Az. 325 O 172/10).

Familiensteller, 27. Oktober 2011

24. Oktober 2011
Wie wird man Jugendamts-Mitarbeiter?

Jugendämter erfüllen eine wichtige Aufgabe. Meinen die bestimmt auch in Münster, Eutin oder Verden. Wie aber bekommt man in diesen Jugendämtern einen Arbeitsplatz?

Blog dir deine Meinung, 24. Oktober 2011

12. Oktober 2011
Putzfimmel-Therapeut mit weißen Handschuhen

Putzen bis Ruthard Stachowske kommt. So hat dieser Sozialpädagoge als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch Mütter beschäftigt. Vor den Kontrollgängen zog er im Jahre 2000 weiße Handschuhe an, fuhr mit dem Zeigefinger über die gereinigten Flächen. Blieb der Stoff nicht weiß, begann die Putzerei von vorne.

Familiensteller, 12. Oktober 2011

7. Oktober 2011
Programmhinweis

ZDFzoom geht der Frage nach, warum deutsche Familiengerichte das eigentliche Ziel - das Wohl des Kindes - so häufig aus den Augen verlieren. Warum gießen Gutachter im Sorgerechtsstreit Öl ins Feuer statt eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Kindes zu finden?

Sendung am 26. Oktober, weitere Infos

2. Oktober 2011
Sprachmüll aus Lüneburg

"Wie dringend diese komplexe und geheimnisvolle Interaktion zu entschüsseln ist, ist durch die Kinder begründet." Hat der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske im Oktober 2009 in einem Beitrag für die "Deutsche Hebammenzeitschrift" geschrieben. Was aber will er den Hebammen damit sagen?

Familiensteller, 2. Oktober 2011

29. September 2011
Schneller für das Kindeswohl

Vor zwei Jahren wurde das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, kurz FamFG, geändert. Die Auswirkungen auf die Arbeit des Jugendamtes erläuterte Amtsleiter Martin Frankenstein am Dienstag.

Südwestpresse, 29. September 2011

23. September 2011
Ex-Waldorf-Lehrer verurteilt

Ein früherer Lehrer einer Waldorfschule ist vom Berliner Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt worden. Der geständige Pädagoge muss 3000 Euro Geldbuße zahlen. In den Jahren 2002 und 2003 hatte sich der heute 67-Jährige in seiner Wohnung im Stadtteil Wedding an zwei 13-jährigen Jungen aus der Nachbarschaft vergangen.

Im Radio gehört, 23. September 2011

17. September 2011
Kein A. S. im Ärmel

Und zum Glück auch nicht beim Jugendamt von Münster.

Hier lesen

6. September 2011
Antworten trotz Energiefeldtherapie

Immer wieder fragt hier ein ehemaliger Mitarbeiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, was dieser Einrichtung eigentlich vorgeworfen wird. Was er auf diesen Seiten entdecke, seien lediglich Anekdoten. Der muss also bei einer Energiefeldtherapiestunde von H. G. einen Kurzschluss-Schaden erlitten haben.

Familiensteller, 6. September 2011

28. August 2011
Kein Hokuspokus mehr

Kein Hokuspokus mehr im Kaloku-Kinderland: Weil das Kindeswohl gefährdet ist, bleibt die wegen exotischer Erziehungsmethoden umstrittene Kindertagesstätte in Rotenburg an der Fulda geschlossen.

Morgenweb, 26. August 2011

25. August 2011
Sind die deutschen Schulen noch zu retten?

Wir investieren zu wenig und reparieren zu viel. Verteilungsgerechtigkeit ist heilig, Chancengerechtigkeit bleibt auf der Strecke. Damit muss Schluss sein.

Die Welt, 25. August 2011

4. August 2011
Nirgendwo so wenige Kinder

Das Volk der Deutschen schrumpft: In keinem anderen Land der EU leben - gemessen an der Gesamtbevölkerung - so wenige Kinder und Jugendliche wie in Deutschland. Und nichts deutet darauf hin, dass sich das ändern könnte.

Süddeutsche, 4. August 2011

22. Juli 2011
14-Jähriger ersteigert Porno-Handy

Ein Jugendlicher hat bei einer Fundsachen-Versteigerung der Stadt Salzgitter ein Handy ersteigert. Soweit nichts Besonderes. Der 14-Jährige fand darauf aber Porno-Fotos, der Vorbesitzer hatte sich selbst und andere nackt abgelichtet.

NDR, 22. Juli 2011

20. Juli 2011
Pflegeeltern sind beunruhigt

Kommissar Internet beunruhigt Pflegeeltern. Schreibt der Jugendamtsmitarbeiter T. am 30. Juni 2011 an das Familiengericht von Münster. Bei diesen Pflegeeltern lebt seit dem 1. April 2011 die inzwischen zweijährige N. Die ist ihrer Mutter am 24. September 2009 weggenommen worden.

Kommissar Internet, 20. Juli 2011

15. Juli 2011
Hartz-IV-Kinder

Jugendamtsleiter gibt Contra.

Blog dir deine Meinung, 15. Juli 2011

29. Juni 2011
Nicht für das Jugendamt von Münster

Das erzählt Kommissar Internet nicht dem Jugendamt von Münster.

Weil, 29. Juni 2011

10. Juni 2011
Wo beginnt Gefährdung des Kindeswohls?

„Hole ich schon Hilfe, wenn ein Kind jeden Tag bloß eine Milchschnitte zum Frühstück bekommt oder wenn ich blaue Flecken an ihm entdecke?“ – Es ist oft schwer einzuschätzen, wann eine Kindeswohlgefährdung anfängt. Um Klarheit zu schaffen, hat das DRK vor einem Jahr eine Kinderschutzberatung eingerichtet. Im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres bot Jessica Gogos in 31 Fallberatungen, zehn Informationsveranstaltungen und vielen Telefongesprächen ihre Unterstützung an.

Oberberg aktuell, 9. Juni 2011

28. Mai 2011
Jeden zweiten Tag wird ein Kind getötet

In Deutschland wird statistisch jeden zweiten Tag ein Kind gewaltsam getötet.

Deutsche Welle, 27. Mai 2011

14. Mai 2011
Zusammenarbeit von Schule und Jugendamt

Die zweiteilige Handlungsanleitung behandelt einerseits die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Schule, wenn Schüler Auffälligkeiten zeigen, die im schulischen Rahmen nicht aufzufangen sind und einer zusätzlichen Betreuung durch die Jugendhilfe bedürfen. Im zweiten Teil gibt es eine konkrete Vorgehensweise, nach der Lehrpersonen handeln sollen, wenn sie einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bei einem ihrer Schüler haben.

PRPort, 12. Mai 2011

2. Mai 2011
Bremer Mutter klagt Jugendamt an

Eine Bremer Mutter erhebt jetzt schwere Vorwürfe in BILD. Für Martha K.* (55)  war das Jugendamt „blind und taub“. „Die Beamten hätten Martin N. längst von den Kindern fernhalten müssen“, sagt sie empört. Vergeblich habe sie jahrelang gegen die Sturheit der Beamten gekämpft.

Bild, 2. Mai 2011

27. April 2011
Viertletzter Platz bei Geburtenrate

Eine OECD-Studie zeigt, wie wenig in Deutschland Familienförderung der Geburtenrate dient. Familie und Beruf lassen sich noch immer schlecht vereinbaren.

Die Welt, 27. April 2011

21. April 2011
Jugendämter: Mal Vorurteile - mal negative Berichte

Nein, früher war nicht alles besser. Nur anders. Mit der Erziehung ihrer Kinder überforderte Eltern gab es auch schon vor 100 Jahren. Damals kümmerten sich so genannte Gemeindewaisenräte um das Wohlergehen der Kinder. Heute gibt es Jugendämter – und die haben mal mit Vorurteilen, mal mit negativer Berichterstattung zu kämpfen.

Kölner Stadtanzeiger, 20. April 2011

16. April 2011
Waldorf-Lehrer unter schwerem Verdacht

Mit dem Versprechen auf ein besseres Leben hat ein Pädophilen-Ring Kinder aus Haiti verschleppt. Einer der mutmaßlichen Täter: ein Berliner Englisch-Lehrer.

Die Welt, 16. April 2011

13. April 2011
Missbrauch im "Spatzennest"?

Zwischen 1994 und 2006 soll der frühere Leiter des Kinderheims „Spatzennest“ insgesamt sechs Mädchen unter 14 Jahren missbraucht haben. Erneut muss sich der 46-Jährige wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht verantworten. Drei der sechs mutmaßlichen Missbrauchsopfer hat das Jugendamt Worms dem ehemaligen „Spatzennest“-Leiter anvertraut.

Focus online, 12. April 2011

12. April 2011
Jetzt bei Pflegefamilie

Schon Schweigen ist Betrug. Heißt es in einem Lied von Konstantin Wecker. Genug davon. Und hin zu einer Pflegefamilie, die am 1. April 2011 ein Pflegekind bekommen hat. N. heißt das Mädchen und ist am 9. Juni 2009 in Münster geboren. Die Mutter stammt aus Costa Rica. Die kämpft seit dem 24. September 2009 um ihr Kind.

Readers Edition, 12. April 2011

10. April 2011
Stiftungsinitiative "Für Kinder"

Was Kinder wirklich brauchen sind ihre eigenen Eltern. Deshalb: Die Stiftungsinitiative „Für Kinder“ von und mit Wolfgang Bergmann, der vom Krankenbett aus einen Appell an jedermann richtet, dabei mitzuhelfen, das Recht aller Kinder auf Mutter und Vater zu schützen und zu fördern.

Pressemitteilung, 10. April 2011

8. April 2011
Kindern Rauschgift gegeben?

Die Bremische Bürgerschaft will prüfen lassen, ob mit Haaranalysen bewiesen werden kann, dass drogenabhängige Eltern ihren Kindern Rauschgift verabreicht haben. Ein entsprechender Antrag wurde am Donnerstag von allen Fraktionen mit Ausnahme der Linken angenommen.

Radio Bremen, 7. April 2011

4. April 2011
Was man tut, ist falsch

Wer Sozialarbeit lernt, kann sich nicht vorstellen, was man hinterher tun muss. Sagt eine Mitarbeiterin im Jugendamt Berlin-Spandau. Und was man tut, ist falsch. Es ist zu wenig oder zu viel, zu früh oder zu spät.

Berliner Tagesspiegel, 4. April 2011

26. März 2011
Deutsche Jugendämter

Auf der Anklagebank

19. März 2011
Jugendamtsmitarbeiter veruntreut mehr als 400 000 Euro

Ein Mitarbeiter des Göttinger Jugendamtes soll jahrelang Konten und Sparbücher von ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen geplündert haben. Insgesamt habe der 56-Jährige mehr als 400 000 Euro veruntreut, berichtete das „Göttinger Tageblatt” unter Berufung auf die Stadtverwaltung.

Bild, 19. März 2011

16. März 2011
Kabinett beschließt neues Kinderschutzgesetz

Nach jahrelanger Debatte hat das Kabinett ein neues Kinderschutzgesetz beschlossen. Damit will es die Kosequenz ziehen, aus einer Reihe spektakulärer Kindstötungen, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert mit.

tagesschau, 16. März 2011

9. März 2011
Berufsverbot für Klaps auf Po

Ein Klaps auf den Po kann einer Tagesmutter ein Berufsverbot einhandeln, gegen das sie sich nicht wehren kann. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster mit einem Urteil bestätigt.

Umwelt-Panorama, 7. März 2011

6. März 2011
Tolles Gespräch mit Jugendamt

Dieser Mitarbeiter kannte die Gesetze und legte sie auch noch im Sinne von Familienerhalt und Kindeswohl aus. Darauf müssten alle Maßnahmen des Jugendamtes gerichtet sein.. Schließlich stehe das so im SGB. Sogar die entsprechenden Paragraphen kannte er, ohne erst einmal nachschauen zu müssen.

OB-Kandidat Tjaden, 6. März 2011

2. März 2011
Selbstständiges Handeln

Der Soziale Dienst leistet und vermittelt Hilfe und betreibt Netzwerkarbeit mit anderen Organisationen, die Familien Hilfe anbieten. „Wir wollen mit unserer Beratung zu selbstständigem Handeln ermächtigen“, sagt Anna Sylvester, die seit Mai vergangenen Jahres beim ASD in Kempen arbeitet.

Westdeutsche Zeitung, 2. März 2011

1. März 2011
Stammtisch der verzweifelten Mütter

Denn den fünf Frauen, die sich einmal im Monat in einem Lichtenrader Café treffen, wurde das Sorgerecht entzogen.

Bild Berlin, 28. Februar 2011

23. Februar 2011
Strafanzeige gegen den Papst

Die Strafanzeige umfasst 59 Seiten und ist gegliedert in “Das angsterregende Kirchenregiment”, “Das mörderische Kondomverbot” und “Die Schirmherrschaft über die Sexualdelikte des Klerus”.

Readers Edition, 21. Februar 2011

22. Februar 2011
Richter wirft Schnüffler aus dem Gerichtssaal

Und nun will Richter Janßen neben dem versetzten Jugendamtsleiter Klaus Plate vielleicht auch den Bürgermeister sowie den Leiter des Rechtsamts laden.

Bild, 21. Februar 2011

18. Februar 2011
Königswinter: Akten manipuliert und vernichtet

Am Wochenende war bekannt geworden, dass eine Jugendamtsmitarbeiterin in einem Brief an Wirtz zugegeben hatte, unmittelbar nach dem Tod des neunjährigen Pflegekindes am 22. Juli in Bad Honnef Akten manipuliert und teilweise auch vernichtet zu haben. Sie sei zuvor vom Jugendamtsleiter dazu aufgefordert worden, die Akten "durchzugehen", hatte sie behauptet.

Generalanzeiger, 18. Februar 2011

13. Februar 2011
Rentnerproteste gegen "Kindergeschrei"
Kolumne von Peter Hahne, Bild am Sonntag, Seite 19

Sehr geehrter Herr Hahne,

zum Glück "argumentiert" der NRW-CDU-Politiker Leonhard Kuckart an der politischen Wirklichkeit vorbei. Der Bundesrat vor fast einem Jahr und jetzt die  Bundesregierung  wollen Proteste und Klagen gegen Kindertagesstätten und Kinderspielplätze in Wohngebieten im Keim ersticken. Niemand soll sich mehr auf das Bundesimmissionsschutzgesetz berufen können. Das wurde nach Klagewellen gegen Bolzplätze beispielsweise in Berlin aber auch höchste Zeit!
Heinz-Peter Tjaden

Mit Peter Hahne habe ich mich auch schon angelegt

11. Februar 2011
Schmerzensgeld für ledigen Vater

Sechseinhalb Jahre streitet ein lediger Vater um das Besuchsrecht bei seinem Sohn. Nun muss Deutschland ihm 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen, urteilt der Europäische Gerichtshof. Deutschland habe gegen das Recht auf ein faires Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist verstoßen.

ntv, 10. Februar 2011

10. Februar 2011
Sexueller Missbrauch: 34-Jähriger bekommt Schmerzensgeld

Osnabrück. Ein Opfer von sexuellem Missbrauch kann auch heute noch Ansprüche auf Schmerzensgeld erfolgreich geltend machen, obwohl die Taten bereits Jahrzehnte zurückliegen. Dies hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück durch ein Urteil vom 29. 12. 2010 zum Aktenzeichen 12 O 2381/10 entschieden.

Der heute 34-jährige Kläger macht ein Schmerzensgeld von 10 000 Euro gegen den 73-jährigen Beklagten geltend. Der Beklagte ist der Nachbar der klägerischen Großeltern gewesen. Der Beklagte hat den damals minderjährigen Kläger im Frühjahr 1988 und Anfang 1990 sexuell missbraucht.

Obwohl die zivilrechtliche Klage erst 2008 erhoben worden ist, vertritt die Kammer die Rechtsansicht, dass der Schmerzensgeldanspruch noch nicht verjährt sei. Schadensersatzansprüche verjähren zwar 3 Jahre nach Kenntnis des Verletzten von dem Schaden. Bei minderjährigen Opfern, deren gesetzlichen Vertretern die Vorfälle nicht bekannt sind, beginnt die Frist für die Kenntnis frühestens mit Eintritt der Volljährigkeit des Opfers (so die bis 2002 geltende Rechtslage).

Der Kläger hat aber durch ein medizinisches Sachverständigengutachten beweisen können, dass er aufgrund einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung direkt nach den Vorfällen (und damit auch bei Eintritt seiner Volljährigkeit) das Geschehen komplett verdrängt hatte. Erst als die Schwester dem Kläger im April 2005 berichtet hatte, dass sie auch von dem Beklagten sexuell missbraucht worden sei, habe der Kläger wieder Kenntnis von den Ereignissen erlangt. Erst in 2005 begann also die dreijährige, kenntnisabhängige Verjährung zu laufen, so dass bei Erhebung der Klage in 2008 die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen war.

31. Januar 2011
"Akte Jugendamt": Broschüre geplant

Nach Erscheinen unseres ersten Buches im November 2010, der Anthologie „Kinderherz“, beginnt derzeit die Vorplanung für ein weiteres im Themenkomplex „Familienrecht“ beheimatetes Buch mit dem Arbeitstitel „Akte Jugendamt“. Uns liegen zum jetzigen Zeitpunkt von bundesweit neun Müttern und fünf Männern aus zum Teil binationalen Trennungspartnerschaften Zusagen vor, Ihre Erfahrungen mit Kindesherausnahmen und – entzug sowie weiteren Problemlagen im Zusammenhang mit der Jugendamtsarbeit einzubringen. An diesem anspruchsvollen Projekt, welches auch einen geschichtlichen Anriss des Jugendamtes sowie die Einbeziehung von involvierten Professionen vorsieht, zeigte unser Verlag bereits großes Interesse; als Erscheinungstermin ist Mitte 2012 angesetzt.

Gleichmass-Blogger, 24. Januar 2011

27. Januar 2011
Typische Strukturen des Kindesentzuges/Was tun?

Jährlich werden ca. 12.500 Kinder in Deutschland ihren Eltern entzogen. Viele, ja die meisten dieser Entziehungen sind sicherlich im Ergebnis vollkommen berechtigt, z.B. in Fällen des echten Kindesmißbrauchs.

Rechtsanwalt Andreas Fischer

25. Januar 2011
Anspruch auf größere Wohnung

Ein Langzeitarbeitsloser bezieht Arbeitslosengeld II (ALG II) und ist Vater einer 11-jährigen Tochter, mit der er regelmäßig Umgang hat. Er wollte daher in eine größere Wohnung umziehen. Das Sozialgericht (SG) Dortmund hat in einem Beschluss entschieden, dass er aufgrund des Umgangsrechtes Anspruch auf eine größere Wohnung hat.

Anwalt-Seiten, 25. Januar 2011

16. Januar 2011
Kreis Viersen: Jugendamtsleiter beurlaubt

Kreis-Jugendamtsleiter Thomas Weber ist beurlaubt. Der offizielle Vorwurf: "Pflichtverletzung außerhalb des Amtes". Auslöser sollen dem Vernehmen nach pikante Fotos sein, die auf einer Homepage im Internet standen.

Rheinische Post, 13. Januar 2011

8. Januar 2011
Verleumdung in der Zeitung

In Wilhelmshaven gilt Tjaden als schrullig. In seiner eigenen Familie hält man den Blogger offenbar für „etwas verwirrt“.

Westfälische Nachrichten, 8. Januar 2011

1. Januar 2011
Leider zum Jugendamt gegangen

Annette S. hat einen großen Fehler begangen. Sie hat bei der Behörde, die sich auf die Fahnen schreibt, Eltern und Kindern zu helfen, tatsächlich um Hilfe gebeten. Da sie selbst gehörlos, ihr Sohn aber hörend ist, war sie vorausschauend genug, die Kommunikation mit ihrem Kind nicht zum Problem werden zu lassen - und ging freiwillig zum Jugendamt.

taz, 28. Dezember 2010

Dienstag, 29. November 2011

Liebe Virginia,

29. November 2011
Es gibt solche Behörden und  Einrichtungen

Die kleine Virginia aus New York hat 1897 den Chefredakteur der "Sun" gefragt, ob es den Weihnachtsmann gibt. Die Antwort wird  bis heute von vielen Zeitungen in der Weihnachtszeit veröffentlicht. Wie aber müsste die Antwort ausfallen, wenn sich 2011 ein Kind nach Jugendämtern, Kinderheimen und anderen Einrichtungen erkundigen würde? Vielleicht so:

Liebe Virginia,

ja, es gibt das Jugendamt. Aller Menschengeist ist klein, ob er nun einem Erwachsenen gehört oder einem Jugendamtsmitarbeiter. Vor dem Familiengericht verliert es sich wie ein Insekt. Solcher Ameisenverstand reicht nicht aus, die ganze Wahrheit zu begreifen.

Es gibt das Jugendamt so gewiss wie Sorgerechtsentzug, Trennung von Geschwistern und Heimunterbringungen. Weil es all das gibt, kann unser Leben hässlich und traurig sein. Wie hell wäre die Welt, wenn es kein Jugendamt gäbe, wie wir es allzu oft in der Zeitung lesen müssen.

Es gäbe dann auch keine Hilfepläne, die keine sind, und keine Gerichtsbeschlüsse - gar nichts, was das Leben erst unerträglich macht.

Das Licht der Kindheit, das die Welt erhellt, müsste dann auch nicht verlöschen in Kinderheimen, die nicht zulassen, dass ein Kind mit seinem Vater gemeinsam Weihnachten feiert. Es gibt dieses Kinderheim. Nun könntest du natürlich den Märchen glauben, die man in der katholischen Kirche erzählt. Gewiss könntest du deinen Papa bitten, er solle am Heilig Abend Leute ausschicken zu diesem Heim, weil an der Eingangstür "katholisch" steht. Niemand würde sie hineinlassen. Niemand bekäme das Kind, das mit seinem Vater nicht gemeinsam Weihnachten feiern darf, zu Gesicht. Aber was würde das beweisen?

Kein Mensch sieht ein Heimkind einfach so. Das beweist gar nichts. Die wichtigsten Dinge bleiben meistens unsichtbar. Jugendamtsmitarbeiter zum Beispiel, wenn sie Akten verschwinden lassen. Trotzdem gibt es sie.

All die Reißwölfe zu denken - geschweige denn, sie zu verbieten - das vermag niemand in der deutschen Welt.

Was du auch siehst, du siehst nie alles. Du kannst in ein Jugendamt einbrechen und nach den Akten suchen. Du wirst einige abgeschlossene Schränke finden, nichts weiter.

Warum? Weil es einen Schleier gibt, den nicht einmal alle Gewalt auf dieser Welt zerreißen kann. Nicht einmal Glaube und Poesie und Liebe können ihn lüften. "Ist das denn auch wahr?" kannst du fragen. Virginia, nichts auf dieser Welt ist wahrer und beständiger.

Das Jugendamt und das Kinderheim existieren. Sogar in zehn Mal zehntausend Jahren werden sie noch da sein, um Kinder wie dich zu erschrecken.

Weitere Briefe

Freitag, 17. Juni 2011

Kindesunwohlpreis

17. Juni 2011
Was hat das Lüneburger Jugendamt über diese Psychosekte gewusst?

Behördenleiterin in Erklärungsnot


18. November 2009
Lüneburger Jugendamt holt sich die Schale

Über Jugendämter redet sich Deutschland die Köpfe heiß. Die „Zeit“ veröffentlicht seit 20. September auf ihren Internet-Seiten eine Umfrage. 1132 Stimmen sind bislang abgegeben worden. 72 Prozent fordern die Abschaffung der Jugendämter, 14 Prozent eine Kontrolle dieser Behörden. Daraus können mehrere Schlussfolgerungen abgeleitet werden. Eine ist: Betroffene laden per Stimmabgabe ihren Frust ab. Eine weitere ist: Zeit, dass sich was ändert.


Wo aber am dringendsten? Schaut man sich die Ergebnisse einer Umfrage an, die der Wilhelmshavener Redakteur Heinz-Peter Tjaden Anfang des Jahres auf einer seiner Internet-Seiten gestartet hat, lautet die Antwort: in Lüneburg und in Mönchengladbach. Das ist die provokative Frage gewesen: „Welches Jugendamt tut das meiste für das Kindesunwohl?“ Dazu gab es immer mehr Vorschläge, über ein Dutzend Jugendämter wurde schließlich zur Abstimmung gestellt.

Doch: Mönchengladbach verteidigte über Monate den Spitzenplatz. Das hatte Gründe: In dieser Stadt ist die Zahl der Fälle von Kindesentzug überdurchschnittlich. Tjaden erkundigte sich nach den Ursachen, bekam aber keine Antwort. Der Oberbürgermeister lehnte ein Gespräch ab, verschanzte sich hinter dem Datenschutz. In Protokollen über so genannte Hilfeplangespräche fielen dem Redakteur Behauptungen auf, die im Widerspruch zu anderen Behauptungen standen. Entsprechende Hinweise führten zu aufgeregten Reaktionen hinter den Kulissen.

Dann holte Lüneburg auf. Richter bescheinigten diesem Jugendamt mangelnde Kooperationsbereitschaft. Nicht zum ersten Mal musste sich diese Behörde sagen lassen: „Was hier geschehen ist, ist Unrecht.“ Gelegentlich ging es dabei um eine Einrichtung, die angeblich familienorientierte Drogentherapie macht und in Anwaltsschreiben behauptet, sie habe einen „exzellenten Ruf“. Vor Monaten fragte der Wilhelmshavener Redakteur deshalb beim Lüneburger Jugendamt nach und bekam - keine Antwort.

Heinz-Peter Tjaden beschäftigt sich seit fast zwei Jahren mit dem Thema. Den Anstoß hat eine Petition gegeben, von einer Mönchengladbacher Familie gerichtet an den zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments. Dort stapelten sich schon bald die Beschwerden deutscher Eltern. Das Ergebnis: Das deutsche Recht ist mit dem europäischen Recht nicht vereinbar. Wenn es um Menschenrechte geht, sind Deutschland schon häufig die Leviten gelesen worden.

Nun werden Lüneburg und Mönchengladbach die Leviten gelesen: Bei der Umfrage von Heinz-Peter Tjaden sind 526 Stimmen abgegeben worden. Lüneburg belegte Platz 1 mit 224 Stimmen, Mönchengladbach folgte mit 153 Stimmen.

Montag, 21. Februar 2011

Rechtsbeugung in Münster

21. Februar 2011
Familienrichterin aus Münster lässt zweiten Beistand nicht zu

Vor wenigen Minuten hat vor dem Familiengericht von Münster ein Verfahren wegen des Umgangsrechtes einer Mutter mit ihren beiden Kindern begonnen. Bereits am 29. November 2010 wurde ich als Beistand dieser Mutter abgelehnt. Die fadenscheinige Begründung dieser Richterin: "Tjaden berichtet über den Fall. Familiengerichtsverfahren sind nicht öffentlich."

Wir erneuerten den Antrag, mich als Beistand zuzulassen. Wieder bekamen wir eine Ablehnung. Die Mutter wollte mich aber am 21. Februar 2011 immer noch dabei haben. Also rief ich am Freitag das Familiengericht an und erkundigte mich, ob ich wieder aus dem Gerichtssaal fliege. Ich erreichte nur eine Justizangestellte, die Richterin sei erst um 11.30 Uhr wieder da. Deshalb rief ich nach 11.30 Uhr alle fünf Minuten das Familiengericht von Münster an. Niemand ging an den Apparat.

Also bat ich eine Frau aus Münster, für mich einzuspringen. Diese Frau besuchte am Sonntag die Mutter, machte sich schlau. Und begleitete die Mutter heute zum Familiengericht. An der Verhandlung teilnehmen darf sie aber nicht. Habe ich soeben telefonisch erfahren. Begründung der Richterin: "Ich kenne diese Frau nicht."

Nun sitzt diese Frau auf dem Flur, die Verhandlung hat begonnen. Ohne Beistand für die Mutter. Der Kindesvater ist mit einem Rechtsanwalt dort.

Der § 12 FamFG lautet: "Im Termin können die Beteiligten mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben können, als Bevollmächtigter zur Vertretung befugt ist. Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 3 und Abs. 5 gilt entsprechend. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit es nicht von diesem sofort widerrufen oder berichtigt wird."

Die Richterin flüchtet sich in die Kann-Vorschrift. Und beugt das Gesetz so weit es geht. Damit disqualifiziert sie sich selbst...

Weitere Verfahren gibt es vor dem Oberlandesgericht in Hamm und vor dem Verwaltungsgericht von Münster. Dort bin ich als Beistand der Mutter zugelassen.

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Mittwoch, 26. Januar 2011

Runder Tisch

16. Januar 2011
Petitionsausschuss und Jugendämter

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich unterstütze hiermit die vorliegende Petition Pet 3-17-17-2165-006620 an den Deutschen Bundestag: Runder Tisch für Jugendamtsgeschädigte und Jugendamtsopfer. Anerkennung, Aufarbeitung und Wiedergutmachung von behördlichem Unrecht.

Hiermit ergeht an den Deutschen Bundestag die Petition auf Einrichtung eines Runden Tisches für Jugendamtsgeschädigte und Jugendamtsopfer aus den verschiedenen deutschen politisch-administrativen Systemen.

Ich habe den Ausgangstext des Hauptpetenten angepasst nach meinen eigenen Erfahrungen mit dem Jugendamtsproblem, nach meinen Einschätzungen, Schlussfolgerungen und Forderungen wie folgt: In vielen Fällen handeln die Behörden übereilt, gelegentlich sogar grundlos. Gerichte ordnen Gutachten an, ohne Eltern darüber zu informieren, dass sie solche Gutachten verweigern können. Auf Basis fehlerhafter Gutachten entscheiden die Gerichte, arbeiten anschließend Jugendämter.

Ich möchte selbst am Runden Tisch für Jugendamtsopfer als Gesprächspartner bzw. Diskussionspartner bzw. Experte teilnehmen. Ich beschäftige mich als Redakteur und Buchautor seit Anfang 2008 mit dem Thema.

Ich bitte den Petitionsausschuss um eine Eingangsbestätigung.

Mehr über die Petition

26. Januar 2011
Antwort des Petitionsausschusses

Im Namen der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Steinke, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.

Dem Petitionsausschuss liegen schon mehrere Eingaben gleichen Inhalts vor. Ihre Petition wird mit diesen gemeinsam behandelt. Nach Abschluss des Verfahrens werden Sie über das Ergebnis unterrichtet werden; bis dahin bitte ich um Ihre Geduld.

Donnerstag, 13. Januar 2011

In der Zeitung steht

13. Januar 2011
Es gibt nichts Gutes...

Abwandlung eines Dichterwortes: "Es gibt nichts Gutes - außer jemand berichtet etwas Schlechtes." Wie jetzt nach einem Artikel in den "Westfälischen Nachrichten", der nicht nur in der Printausgabe, sondern auch im Internet erschienen ist. In der Zeitung kann dieser Bericht nicht mehr verändert werden, aber im Netz. Das ist inzwischen mehrfach geschehen. Immer wieder machte sich ein Redakteur an die Bearbeitung. Darauf möge sich jeder seinen eigenen Reim machen.


Als Publizistik-Student habe ich mit großer Begeisterung die Vorlesungen über "Medienwirkung" besucht. Wie Medien wirken, ist durchaus von mehreren Faktoren abhängig. Vom Ruf der Zeitung beispielsweise und vom Ruf desjenigen, über den negativ berichtet wird ebenfalls beispielsweise.

Meiner muss gut sein. Seit dem Erscheinen habe ich viele neue Kontakte in Münster. Der Redakteur bekam einige Leserbriefe. Und mir schrieb jemand: "Vollendeten Rufmord werden die nie hinbekommen, weil bei uns Ihr Ruf immer gut sein wird."

Freitag, 31. Dezember 2010

Aufgelesen II

31. Dezember 2010
Ohne Widerspruch gemeinsames Sorgerecht

"Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten - es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein", fügte die Ministerin hinzu. In einem solchen Fall müsse ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspreche oder nicht.


Reuters, 30. Dezember 2010


27. Dezember 2010
Recht auf Familiengemeinschaften

Das Amtsgericht Baden-Baden genehmigte das Familienleben im o.g. Fall, während das Oberlandesgericht Karlsruhe dies wiederum aufhob. Mit dem heutigen Urteil soll den Richtern klar sein, dass jedes Kind nicht nur einen Anspruch auf wenige Stunden begleiteten Umgang haben soll, wie das Amtsgericht Baden-Baden urteilte, sondern auf Familiengemeinschaften.

Elternsorge, 23. Dezember 2010

27. Dezember 2010
Mutter für tot erklärt/Sohn meldet sich nach zehn Jahren

Hier lesen

25. Dezember 2010
Der Wahn: die perfekte Mutter

Natürlich ist das Quatsch. Aber unbewusst glauben die Frauen daran, dass sie durch die Art des Umgangs ihre Kinder so schöpfen können, wie es ihnen selbst und der Gesellschaft recht ist. Sie sollten möglichst nicht in Treppenhäusern und Supermärkten herumschreien und nach Möglichkeit Geige oder Klavier spielen. Aber immer entspannt und ohne Druck.

Welt, 25. Dezember 2010

20. Dezember 2010
Warum schaut Oberbürgermeister zu?

Sie können sich gar nicht vorstellen, wie sehr ich mir wünsche, dass SIE Oberbürgermeister werden. Sie wären der erste Oberbürgermeister, der sich mit dem Jugendamt anlegt.

Kennen sie Pia Lehmann? Der wurde gejagt, in einem Kofferraum von der Polizei gefunden, er schrie wie am Spieß, wehrte sich mit Händen und Füßen. Er wollte bei seiner Mutter bleiben. Der Junge hat nie etwas verbrochen, ist gläubig und wurde der Mutter entzogen, weil angeblich eine hochpathologische Bindung zwischen Mutter und Kind besteht.

Der Oberbürgermeister hat dabei tatenlos zugesehen, wie die Polizei ihn mit Handschellen über den Boden schleifte. Er schüttelte zwar mit dem Kopf, aber das hat dem Jungen auch nicht für viel geholfen. Man steckte ihn wegen seiner Aufsässigkeit in die Psychiatrie für Erwachsenen, wo man attestierte, dass er ein völlig normaler Junge sei, der zu seiner Mutter wolle. Die Bevölkerung und die Mutter haben das Jugendamt so lange unter Druck gesetzt, bis sie nachgeben mussten.

Was ist bloß in Deutschland los? Warum werden Familien gejagt?

Tjaden für Wilhelmshaven, 20. Dezember 2010


5. Dezember 2010
Vorwürfe gegen Kölner Jugendamt

Der Prozess um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eines Kindes durch seinen Stiefvater beschäftigt auch das Jugendamt der Stadt. „Ein entsetzlicher Fall“, so Schul- und Jugenddezernentin Dr. Agnes Klein mit Blick auf das Verfahren vor dem Landgericht. Möglicherweise geht es auch um Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter des städtischen Jugendamtes.

Kölnische Rundschau, 2. Dezember 2010

9. November 2010
Glückszahlen für Väter

420/09 oder 21.07.2010 sind für viele deutsche Väter in diesem Jahr regelrechte Glückszahlen gewesen. Gemeint sind das Aktenzeichen und das Datum einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Recht der elterlichen Sorge...

Neue Nordhäuser Zeitung, 8. November 2010

Montag, 1. November 2010

Münster holt auf

1. November 2010
Denn auch diese Behörde tut viel für das Kindesunwohl

Welches Jugendamt tut das meiste für das Kindesunwohl? Diese Umfrage, die Heinz-Peter Tjaden, Oberbürgermeister-Kandidat in Wilhelmshaven, bei einem Hundespaziergang eingefallen ist, läuft noch 30 Tage. 776 Stimmen sind auf http://kinderunwohl.blogspot.com bisher abgegeben worden.


Tjaden beschäftigt sich seit Anfang 2008 mit Kinderheimen, Jugendämtern, Familiengerichten und Gutachtern. Er verfasste die Broschüren "Papa, böse Kinder kommen in böse Kliniken" über ein Heimkind aus Mönchengladbach und "Zwei Fälle für Kommissar Internet: Holzen und Dalheim" über einen angeblichen Mord und einen angeblichen Selbstmord, die bei http://stores.lulu.com/hwilmers erschienen sind. Antje Vollmer als Vorsitzende des vom Bundestag eingesetzten Runden Tisches zu Missständen in Kinderheimen in der Nachkriegszeit bat ihn um Informationen. Die bekam sie.

Die Kindesunwohl-Umfrage startete Tjaden zum ersten Mal im vorigen Jahr. Das Jugendamt von Lüneburg, das sich mittlerweile sogar vom Familiengericht "unkooperatives Verhalten" vorwerfen lassen musste, machte knapp das Rennen vor dem Jugendamt in Mönchengladbach-Rheydt, das inzwischen mit einem Alarmknopf ausgestattet ist, falls wütende Väter und Mütter in der Behörde auftauchen.

In diesem Jahr führt Oldenburg in Oldenburg. Dieses Jugendamt hat einer Altenpflegerin und einem Altenpfleger die Kinder weggenommen, eins sogar im Stillalter. Der Fall machte Schlagzeilen, Betroffene riefen zu Demonstrationen auf. Inzwischen sind die Kinder wieder zuhause. 486 Stimmen bekam dieses Jugendamt bislang.

Das Jugendamt von Münster ist erst seit dem 25. August 2010 Umfrageteilnehmer, holt aber nahezu unaufhaltsam auf. Vor drei Jahren berichtete 3sat über diese Behörde, gab dem Beitrag den Titel "Im Zweifel gegen die leiblichen Eltern", ein Experte sprach von "staatlich organisiertem Kindesentzug".

Inzwischen ist Tjaden Beistand einer Mutter vor dem Oberlandesgericht Hamm. Der Fall in Kurzform: Nach der Geburt eines Mädchens schlägt das Jugendamt von Münster Alarm, das Familiengericht beauftragt das Institut für forensische Psychologie zu Dortmund mit einem Gutachten. Die Gutachterin empfiehlt die Herausnahme des Säuglings aus dem Haushalt, weil der Bruder eine Gefahr für die Kleine darstelle. Ohne ersichtlichen Grund geht die Familienrichterin im März 2010 über diese Empfehlung hinaus. Beide Kinder sind weg.

Tjaden studierte Gutachten und Gerichtsbeschlüsse, stieß auf unzählige Ungereimtheiten und Widersprüche, verfasste Schriftsätze für das Familiengericht in Münster, das Verwaltungsgericht in Münster und das Oberlandesgericht in Hamm, außerdem erstattete er Strafanzeige gegen das Jugendamt von Münster auf Basis des § 235 StGB.

Innerhalb eines Monats überschlugen sich die Ereignisse. Das Oberlandesgericht Hamm, das über den Fall bis dahin auf schriftlichem Wege ohne Anhörung der Mutter entscheiden wollte, beraumte für den 23. November 2010 eine mündliche Verhandlung mit allen Beteiligten an, das Verwaltungsgericht von Münster forderte das Jugendamt zu einer Stellungnahme auf.

Auch die Behörde reagierte. Das Jugendamt von Münster lud die Mutter zu einem Gespräch ein, das am 19. Oktober 2010 stattfand. Tjaden fuhr deswegen nach Münster, sollte erst teilnehmen dürfen, wurde dann aber wieder ausgeladen. Auch bei einem Besuchskontakt der Mutter mit ihrem Sohn am 20. Oktober 2010 hieß es für den Oberbürgermeister-Kandidaten von Wilhelmshaven: "Sie müssen leider draußen bleiben."

In Hamm ist Schluss mit dieser Ausgrenzung von Heinz-Peter Tjaden. Bis dahin wird das Jugendamt von Münster sicherlich noch so manche Stimme sammeln. Bei 39 Stimmen wird´s wohl kaum bleiben.

Donnerstag, 14. Oktober 2010

Offener Brief an OB Markus Lewe

14. Oktober 2010
Bis zur bitteren Neige = Schmerzensgeldprozess?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

als Redakteur und Schriftsteller beschäftige ich mich seit drei Jahren mit Jugendämtern, Familiengerichten und Gutachtern. Immer wieder landeten Fälle auf meinem Schreibtisch, bei denen nachweislich und schriftlich dokumentiert gelogen wurde, dass sich die Balken biegen.

Da gibt es einen Pflegevater, der gleichzeitig Testamentsvollstrecker für das Vermögen seines Pflegesohnes ist und wegen unkorrekter Abrechnungen verurteilt wurde, dennoch kämpft die Mutter immer noch vergeblich um ihren Sohn. Da gibt es eine Familie, deren Tochter Jahre im Heim verbracht hat, weil dem Vater u. a. auch sexueller Missbrauch vorgeworfen worden ist. Das sogar schriftlich vom Familiengericht und ebenfalls schriftlich vom Heim.

Als ich die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen auf den Fall aufmerksam machte, antwortete sie mir, der Rechtsstaat werde schon funktionieren, meinem Einsatz für die Familie zollte sie "hohen Respekt". Dann meldete sich bei mir eine Landgerichtspräsidentin, die in ihrem Brief nachweislich das Blaue vom rheinländischen Himmel log. Diese Liste könnte ich fast schon endlos fortsetzen.

Nach Rückkehr der Kinder entwickelten sich diese prächtig, immer wieder bekomme ich Danke-mails.  Bei einem Hundespaziergang beschloss ich: Ich lobe einen Preis für das Jugendamt aus, das sich am wenigsten um das Kindeswohl kümmert. Im vorigen Jahr hat das Jugendamt von Lüneburg diesen Preis ganz knapp vor Mönchengladbach ergattert. Ob diese Behörde deswegen in Jubel ausgebrochen ist, entzieht sich meiner Kenntnis, zumal dieses Jugendamt bis heute eine schriftlich gegebene Zusage nicht eingehalten hat. Im Mönchengladbacher Jugendamt gibt es inzwischen einen Alarmknopf. Nicht wegen meines Preises, sondern wegen Eltern, die immer wütender werden.

Auch in diesem Jahr wird der Kindesunwohl-Preis verliehen. Kürzlich habe ich auch das Jugendamt von Münster ins Rennen geschickt. Und siehe da: Diese Behörde macht täglich Umfrage-Boden gut. Möglicherweise wegen des Falles, mit dem ich mich gerade beschäftige. Dabei geht es um eine zweifache Mutter aus Übersee, deren Fall ich Ihnen bereits geschildert habe.

Inzwischen hat das Familiengericht von Münster ein neues Verfahren eingeleitet, das Verwaltungsgericht hat eine Klage gegen das Jugendamt von Münster auf dem Tisch. Dennoch darf die Kindesmutter weiterhin nur ihren Sohn sehen, ihre Tochter wird von ihr ferngehalten. Darüber ist die Botschaftsrätin ihres Landes ebenso empört wie ich. Doch Anrufe beim Jugendamt mit der Bitte um eine unbürokratische Entscheidung bis zur Eröffnung des neuen Verfahrens bringen weder die Kindesmutter noch mich weiter. Statt dessen werden wieder einmal widersprüchliche Aussagen gemacht, die ich allesamt schriftlich fixiere, bis ein Schmerzengeldprozess ansteht. Solche Prozesse werden inzwischen von Eltern immer häufiger gewonnen.

Vielleicht schaffen Sie ja, was mir bislang nicht gelungen ist: Sofortiger Umgang der Kindesmutter mit ihrer Tochter. Sonst wird diese Familie weiter atomisiert...Zu der ich möglicherweise schon bald als Patenonkel der beiden Kinder gehöre!

Samstag, 2. Oktober 2010

Empathie, Empathaa...

1. Oktober 2010
Her mit Robotern für die Erziehung

Empathie, Empathaa, Empathrallala - für das Jugendamt und für das Familiengericht ist alles klar. Dieses Mal in Münster. Mit auffällig vielen "Inobhutnahmen". Und einem TV-Beitrag, in dem sogar die Vermutung "staatlich organisierten Kinderklaus" über die Bildschirme geflimmert ist.

Was aber ist eigentlich Empathie? Laut Wikipedia beispielsweise die Fähigkeit eines Folterers, sich in sein Opfer hinein zu versetzen und so dessen Qualen zu steigern. Diese Eigenschaft soll einer 37-Jährigen aus Münster fehlen. Müsste ihr eigentlich hoch angerechnet werden. Doch das Jugendamt und das Familiengericht in Münster rechnen anders: Empathie  ist eine stets positive Eigenschaft. Stimmt zwar nicht, aber wer will hier schon eine Diskussion über das Bildungsniveau von Behördenvertretern anzetteln? Führt doch zu nichts. Außer zum Entzug des Sorgerechtes für einen Dreijährigen und eine Einjährige.

Für die Sorgerechtsentzieher kommt offenbar erschwerend hinzu: Diese Mutter ist in einem Spanisch sprechenden Land geboren. Diese Sprache kennt die Wörter estar für vorübergehendes und ser für ewig geltendes. Ich bin glücklich wird nicht etwa als etwas Vergängliches angesehen, sondern als etwas Immerwährendes. Heißt im Spanischen: Soy feliz. Nicht estoy feliz. Deutsch betrachtet: Ist überschwänglich.

Wo sprachliche Grundkenntnisse fehlen, fehlt auch das Verständnis für Mentalitätsunterschiede. Doch wenn es nur dieses Defizit wäre. Bei dem Beschluss des Amtsgerichtes zu Münster muss man zudem den Eindruck haben: Von denen ist niemals jemand Kind gewesen, deshalb hat also nie jemand im Alter von zwei oder drei Jahren fast die elterliche Wohnung in Brand gesetzt oder ist spontan in einem unbewachten Augenblick irgendwo hin gelaufen.

Die müssen schon als Kinder Roboter gewesen sein. Oben Befehl rein, unten Gehorsam raus. Und so werfen sie der 37-Jährigen vor, ihr Junge habe einmal ein großes Messer in der Hand gehabt. Ich sogar mal eine Spirale, mit der ich meinem Bruder fast das Auge ausgestochen hätte. Bedeutet demnach: Auch meine Eltern sind erziehungsunfähig gewesen. Millionen andere ebenfalls.

Liest man Familiengerichtsbeschlüsse, hat man zudem den Eindruck: Manche Passagen stammen aus Schreibautomaten, die in jedem Familienrichterzimmer stehen. Die funktionieren so: Der Vorwurf, man kümmere sich zu sehr um seine Kinder wechselt sich ab mit dem Vorwurf, man vernachlässige sie. Patentrezepte für die Erziehung gibt es zwar nicht - Familiengerichte jedoch tun so...

Und nun: Tauben Ohren predigen? Die nicht einmal aufgestellt werden, wenn die 37-Jährige Mithilfe ihrer Mutter bei der Betreuung der Kleinen anbietet? Damit sie mehr Muße für ihr Studium hat? Und auch einmal Zeit für sich selbst? Passt wohl in Münster nicht in ein Jugendamts- oder Familiengerichts-Gehirn. Schon sind wir wieder bei Mentalitätsunterschieden. In südlichen Ländern ist gegenseitige Unterstützung in Familien offenbar selbstverständlicher als in deutschen Landen.

Was tun? Ich habe dem Jugendamt zu Münster und der Familienrichterin Strafanzeigen wegen Kindesentzugs angekündigt. Ob´s wirkt?

Kommissar Internet übernimmt hier

Neubeelterung in Münster und Osnabrück

Ein Cent für das Jugendamt in Münster

Montag, 5. Juli 2010

Falscher Job? Gutachter werden!

5. Juli 2010
Raum Mönchengladbach: Denk ich an Familiengerichte bei Nacht...

Sie schleppen sich nur noch zur Arbeit, haben keine Lust mehr? Umziehen! Ab in den Mönchengladbacher Raum. Dort buddeln Sie eine Zeitlang auf einem Abenteuerspielplatz mit Kindern herum. Nun wissen Sie schon einmal, wie die Kleinen aussehen. Mehr erfahren Sie in einem Kindergarten, dann in einer Wohngruppe. Nun schnuppern Sie an Behörden herum. Im Jugendamt. Im  Sozialamt. Werden als Diplom-Sozialpädagoge systemischer Familientherapeut. Heilpraktiker ist auch nicht schlecht. Kann nie schaden.

Fehlt noch der große Karrieresprung. Ziel: die Familiengerichte. Sie wollen Gutachter werden. Kann kinderleicht sein. Ist geschafft im Nu. Eltern aber können sperrig sein. Lassen sich nicht immer so leicht aus dem sachverständigen Weg räumen. Kann anstrengend sein. Muss aber nicht.

Fragt man Sie nach Ihrer Ausbildung, dann weisen Sie einfach darauf hin, dass es gar keine Ausbildung zum Sachverständigen in Familienrechtsfragen gibt. Warum also sollen Sie die genossen haben? Und: Wo?

Droht noch eine Hürde. Beiseite räumen. Fragt man Sie nach Ihren Testmethoden, genügt der Hinweis: Sie kennen ein paar. Taugen aber alle nicht so viel wie sie taugen müssten.

Meckerfritzen, die trotzdem darauf bestehen, dass bestimmte Tests gemacht werden sollten, bügeln Sie ebenfalls aus den Familiengerichten. Mit der Behauptung: Ihr gebt euch doch nur einen wissenschaftlichen Anschein. Aber: Der Schein trügt.

Nur Sie sind der Wahre. Plaudern objektiv mit Familien und sind stets kognitiv. Kooperativ nicht immer. Will jemand Ihr Gutachten nicht sofort und unverzüglich unterschreiben, dann drohen Sie mit der Polizei.

Gibt es deswegen eine Beschwerde, ebenfalls wegbügeln. Denn: Laien können gar nicht begreifen, was Experten tun. Und Sie sind ein Experte, wie er im Buche steht.

Das Traurige ist: Solche Gutachter gibt es tatsächlich...

Samstag, 19. Juni 2010

Die Gebetsmühle

19. Juni 2010
Familien trennen - das geht doch gar nicht

Fast schon gebetsmühlenartig wehrt sich die Jugendhilfe Lüneburg gegen den Vorwurf, in der dazu gehörenden Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch komme es zur Trennung von Familien. Das gehe gar nicht, behauptet der Geschäftsführer. Über das Sorgerecht werde von Familiengerichten entschieden. So argumentiert auch der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch in seinen Vorträgen.

Aber: Gerichte müssen erst einmal eingeschaltet werden. Richterinnen und Richter setzen sich schließlich nicht einfach zusammen, schlagen das Telefonbuch auf und entscheiden: "Der Familie, die in der zweiten Spalte an 16. Stelle steht, nehmen wir mal die Kinder weg."

Informationen und Hinweise braucht man schon. Die können richtig, die können aber auch falsch sein. Wie oft die von besagtem Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, der dann zum Zwecke der Trennung von Familien vorhandene oder nicht vorhandene Probleme so sehr aufbauscht, dass Jugendämter und Familiengerichte panikartig reagieren.

Sind die Kinder erst einmal weg, beginnt ein Kampf, der lange dauern kann und ohne Anwalt nicht zu gewinnen ist.  Gutachten müssen zerpflückt, Fehler der Jugendämter aufgedeckt werden. Schlagzeilen hat jüngst ein Fall aus Oldenburg gemacht. Einer Altenpflegerin und einem Altenpfleger sind die Kinder weggenommen worden. Jetzt entschied das Oberlandesgericht: Die Eltern bekommen das Sorgerecht wieder.

Das ist dieses Mal ziemlich schnell gegangen. Manchmal dauert so was Jahre oder der Kampf endet nie. Da wohnt ein Junge bei seinem Vater auf einer Insel, nach dem Tod des Vaters soll das Kind nach Behördenmeinung erst einmal zur Ruhe kommen und deswegen bleiben, wo es ist. Dort ist der Junge immer noch.

In Mönchengladbach arbeiten das Jugendamt, ein Gutachter, ein Kinderheim und ein Familiengericht Hand in Hand, sie ignorieren jeden Protest und beschuldigen einen Vater sexueller Übergriffe. Daran ist zwar nichts - aber es wirkt lange Zeit.

Viele Jugendämter sind hoffnungslos überfordert, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht genügend qualifiziert. Das bringt ihnen auf vielen Internetseiten den Vorwurf des "Kinderklaus" ein. Manche wittern sogar Geschäftemacherei. Kinder in Heime zu stecken, das lohne sich zumindest für die Heime.

Wer nicht an "Kinderklau" glaubt, muss zumindest viel zu oft feststellen: Haben Jugendämter und Gerichte falsch entschieden, werden Spuren verwischt, Protokolle und Gesprächsnotizen nicht herausgerückt oder sie verschwinden auf geheimnisvolle Weise, vor Gericht Behauptetes ist angeblich nie gesagt worden. Verhandlungen vor Familiengerichten sind nicht öffentlich, unabhängige Zeuginnen und Zeugen gibt es also nicht.

Leichter wird der Kampf auch nicht mit dem Kunstwort "Kindeswohl". Was das ist, kann niemand zufriedenstellend definieren. Hier zu Deutschland verstößt man nach landläufiger Meinung schon gegen dieses so genannte "Kindeswohl", wenn die Kleinen nicht zur altersgerechten Zeit im Bett liegen und schlafen, während in südlichen Regionen die Eltern ihren Nachwuchs auch abends mit ins Restaurant oder an den Strand nehmen. Dort schlummern die Kleinen irgendwann ein - verraten Sie das aber bitte keinem deutschen Jugendamt. Sonst setzt sich das in Bewegung und schaut auch noch im Ausland nach jenem Rechten, das immer richtig ist...

Kindesunwohlpreis 2010

27. Februar 2010
Welches Jugendamt macht das Umfragerennen?

Noch hat das Jugendamt von Lüneburg die Schale. Keine Behörde tut mehr für das Kindesunwohl, entschied 2009 eine knappe Mehrheit. Mönchengladbach hatte zwar vieles für den Umfragegewinn getan, doch: Es reichte nicht ganz. Obwohl: Mitarbeiterinnen dieses Jugendamtes haben im vergangenen Jahr eine weite Dienstreise gemacht, bevor sie wenige Tage später nicht mehr zuständig waren. Motto: "Mehr als pleite kann die Stadt nicht sein."

Inzwischen sind die Medienscheinwerfer auf das Jugendamt in Oldenburg gerichtet worden. Im Lichtkegel sieht man: Eine Altenpflegerin und einen Altenpfleger mit sechs Kindern. Die sind über Nacht weg gewesen. Abgeholt von Polizei und Jugendamt. Sogar ein Baby, das noch gestillt werden muss. Seit einem Jahr kämpfen die Eltern um die Rückkehr ihrer Kinder, ihr Rechtsanwalt spricht von "himmelschreiender Ungerechtigkeit".

Im Himmel allerdings sind Jugendämter nicht angesiedelt. Viele eher schon auf einer Insel der Willkür. Kann man im Netz nachlesen. Da reicht die so genannte "Erziehungsfähigkeit" einer Mutter angeblich nur für zwei Kinder, das dritte hat man weggebracht. Eine 59-Jährige ist nach Behördenansicht dermaßen überfordert, dass die Schule ihres Pflegesohnes vom Duisburger Jugendamt stundenlang belagert wird, weil die Schulleiterin den Schüler nicht in ein Heim schicken will. Schließlich rückt die Behörde wieder ab - ohne Kind.

Man kann fast schon sicher sein: Die kommt wieder. Vorzugsweise morgens um 7 Uhr. Dann sind Kinder noch schlaftrunken - und die Eltern noch nicht ganz wach...

Die spannende Frage lautet also: Welches Jugendamt gewinnt den Kindesunwohl-Preis 2010? Die Umfrage läuft bis zum 15. November 2010. Vorschläge können per SMS gerichtet werden an 0162/675 4308.

18. Juni 2010: Das Oberlandesgericht Oldenburg entscheidet: Die Altenpflegerin und der Altenpfleger bekommen das Sorgerecht zurück.