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Donnerstag, 12. März 2020

Der unverdrossene Zoch

Der Zoch wird wieder frech. 
Familienrichter soll sich Jugendamt vorknöpfen

22. Februar 2020. "Einerseits ist es nicht nur die im Internet zunehmend erkennbare Tendenz, dass sowohl Träger bestimmter Berufe wie auch Privatpersonen kritisiert oder gar verleumdet werden. Behauptungen ersetzen dann die Beweise. Gutachter werden (wie etwa auch ich) ohne realen Nachweis als ´umstritten´ oder sonst wie defizitär dargestellt."

Steht seit Jahren auf den Internet-Seiten des Duisburger Gutachters Hans-Dieter Zoch, der über 30 Berufsjahre und drei Doktortitel (es sind auch schon vier gewesen) für sich reklamiert-und die Welt immer noch nicht versteht. Jetzt beklagt er sich in einem Schreiben an einen Familienrichter in Herne-Wanne über "Bocksprünge" des Jugendamtes, von denen er schon viele erlebt habe. 

Nicht nur deshalb solle der Familienrichter einschreiten, sondern auch, weil das Jugendamt gern einen "richtigen Psychologen" für das Gutachten einschalten wolle. Das habe ihm der Vater des Neunjährigen, um den es in diesem Fall geht, erzählt, das Jugendamt müsse deshalb zur Ordnung gerufen werden. Er jedenfalls werde "unverdrossen" weiterarbeiten. 

Das hat er früher auch so gemacht. Über diesen Gutachter habe ich vor einigen Jahren so oft berichtet, dass es für ein Buch reichen würde. Einen Vater aus Mönchengladbach bezichtigte Hans-Dieter Zoch der Vergewaltigung seiner Tochter, die von mir eingeschaltete Staatsanwaltschaft erklärte diesen Vorwurf für völlig haltlos, einen Vater aus München hielt er für einen Satanisten, der sein Baby missbraucht, eine Universitätsklinik untersuchte den Säugling, er war gesund und munter, bei einer Mutter aus Krefeld bedankte er sich dafür, dass sie ihn und "nicht Tjaden" eingeschaltet hatte (so erfuhr diese Mutter zum ersten Mal, dass ich mich mit diesem Gutachter beschäftigte). Dem Rektor einer Hochschule erzählte Hans-Dieter Zoch Räuberpistolen über mich, Zoch flog daraufhin von der Hochschule. Der Rektor teilte mir mit, dass er von diesem Gutachter nun auch bedrängt werde, doch das halte er aus: "Als ehemaliger Gewerkschafter bin ich kampferprobt."

Der Mutter des Neunjährigen, die sich gestern bei mir gemeldet hat, und dem Jugendamt wünsche ich weitere Bocksprünge, denn das Familiengericht hat offenbar einen Bock zum Gärtner gemacht.

Fünf Minuten für das Kind

24. Februar 2020. Nach Auskunft der Mutter zieht sich die Geschichte seit Monaten hin. Der Junge lebe bei ihr, zu seinem Vater wolle er nicht mehr. Zoch habe sich fünf Minuten mit dem Neunjährigen unterhalten.

Zoch stellt neuen Rekord auf

12. März 2020. Ohne Fleiß kein Zoch. Die Mutter des Neunjährigen hat jetzt das Gutachten bekommen. Sie schreibt: "260 Seiten mit Lügen, die ich noch nie gehört habe." Meine Antwort: "Du hast ja den Zoch auch noch nicht gekannt." Aber immerhin: 260 Seiten sind ein neuer Zoch-Rekord. Eine erstaunliche Leistung, denn mir ist nicht nur von der Mutter berichtet worden, dass die Gespräche mit Zoch nur fünf Minuten gedauert haben.  

Donnerstag, 1. Februar 2018

Petition

Kann  ein Mann  Familienminister?
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
wir schlagen Marcus Weinberg als Bundesfamilienminister vor.
Begründung:

"Es freut mich außerordentlich, dass meine Kollegen mich mit 89% zum familienpolitischen Sprecher meiner Fraktion gewählt haben. In diesen Themen steckt mein Herzblut und ich bin glücklich, mich auch in der kommenden Zeit für Familien einzusetzen. Die Bekämpfung der Kinderarmut, die Stärkung des Kinderschutzes und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen ganz oben auf der Agenda. Morgen konstituiert sich die Arbeitsgruppe und dann geht es endlich wieder los."
Schreibt Marcus Weinberg am 29. Januar 2018 auf seinen Facebook-Seiten. Viele haben ihm gratuliert, Familien, Mütter und Väter setzen offenbar große Hoffnungen in diesen CDU-Bundestagsabgeordneten.
Würde Marcus Weinberg zum Bundesfamilienminister ernannt werden, würde auch mit einem weiteren Vorurteil aufgeräumt werden. Noch ist angeblich Familie vornehmlich Frauensache, Frau Bundeskanzlerin, zeigen Sie mit der Ernennung der Öffentlichkeit, dass Familie auch Männersache ist.
Aktuell setzt sich Ihr Parteikollege für eine Kommission ein, die sich mit der Arbeit von Jugendämtern, Familiengerichten und Gutachtern beschäftigt. Klagen und Beschwerden, die ihn erreichten, haben ihn immer nachdenklicher gemacht.

Mittwoch, 6. Dezember 2017

Erfunden und wahr

Die unzureichende Methodik des Torschusses

14. Juni 2017. "Da der Stürmer Meier das Tor noch seltener trifft als den Ball, leidet darunter nicht nur die Offensive, sondern auch die Defensive. Darüber will sich dem Vernehmen nach der rechte Innenverteidiger Schulze beschweren. Doch diese sachliche Kritik ist ihm von seinem Trainer untersagt worden. Da die Offensive genauso leide wie die Defensive, dürfe Meier weiter unbeschwert das Tor nicht treffen."

Habe ich in einer Sportzeitung gelesen.


"Soweit die Antragstellerin ausführt, der Sachverständige (gemeint ist Roman Faas, Diplom-Psychologe aus Merzig) habe keine Testmethodiken und keine Bindungsdiagnostik angewandt, lediglich spekuliert und keine objektiven bzw. objektivierbaren Ergebnisse erzielt, handelt es sich dabei um sachliche Einwendungen gegen den Inhalt des Gutachtens. Diese sind im Rahmen einer möglichen Beweiswürdigung zu berücksichtigen, rechtfertigen aber nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 5. Aufl., § 406 Rn 5, BGH, NJW 2005, 1869). Durch die dem Sachverständigen seitens der Antragstellerin vorgeworfene unzureichende Methodik sind grundsätzlich beide Beteiligte betroffen."

Habe ich in einem Beschluss des Amtsgerichtes Trier vom 30. Mai 2017 gelesen 

Was ist wahr - und was nicht?

23. September 2017 Der Gutachter beschwert sich 

6. Dezember 2017 Wird aus diesem Fall ein Krimi?

Dienstag, 13. November 2012

Schlechtachter

Schlechter Rat ist teuer

Gutachter an Familiengerichten sind oft ungenügend ausgebildet - doch sie können über die Zukunft von Kindern und Eltern entscheiden. Ihr Geschäft ist höchst lukrativ.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12. November 2012

Immer wieder beschäftigt sich die FAZ-Redakteurin Katrin Hummel mit dem Kinder- und Jugendhilfe-Elend in Deutschland. Besser wird kaum etwas. Nicht zum ersten Mal werden Gutachter kritisiert, die eher nach Hörensagen urteilen als auf wissenschaftlicher Basis. Dennoch bleiben die meisten Jugendämter und Familiengerichte Gutachter-hörig. Ob nun ein Richter bei der Analyse von Gutachten feststellt, dass 198 von 200 völlig wertlos sind, oder Psychologen herausfinden, dass sich so mancher Sachverständige als Gaukler entpuppt, schreckt kaum jemanden auf. Fehlt dafür die Zeit - wollen Jugendämter und Gerichte Akten möglichst schnell wieder schließen, damit sie für das nächste Kind eine möglicherweise ebenfalls falsche Entscheidung treffen können?

Katrin Hummel hat sich auch schon mit dem Schicksal eines Heimkindes beschäftigt, das ihrem Bericht zufolge in der Kinder- und Jugendpsychiatrie von Viersen sexuell missbraucht worden ist. Diese Eltern aus Mönchengladbach habe ich jahrelang beraten - ich bin bei dieser Beratung nachweislich belogen worden. So behauptete ein Gericht, man habe den sexuellen Missbrauch nie dem Vater in die Schuhe geschoben, obwohl  diese Behauptung in einem Beschluss des Familiengerichtes Mönchengladbach-Rheydt schriftlich fixiert worden war. Dass gegen die Kinder- und Jugendpsychiatrie von Viersen nie ermittelt worden ist, muss wohl kaum noch erwähnt werden.

Wenn Katrin Hummel berichtet, dass angeblich von Gutachtern Befragte anschließend bestreiten, die ihnen zugeschriebenen Aussagen jemals gemacht zu haben, ist auch das kein Einzelfall. Erst gehen so genannte "Sachverständige" mit "Dorfklatsch" hausieren, dann stellt sich auch noch heraus, dass diese Experten in so manchem Dorf nie gewesen sind. Haben die einen falschen Titel geführt, wird der wieder abgegeben. Wie von einem Sozialpädagogen aus Lüneburg, dessen Anwalt sogar behauptet hat, sein Mandant sei Doktor der Psychologie. Dann reichte es nicht einmal mehr für einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten für Erwachsene. Danach krähte anschließend kein Hahn mehr, kein einziger Fall wurde neu aufgerollt. Das wäre wohl zu teuer geworden...Bei der Vertuschung wirken die Kostenträger mit.

Gutachter, schreibt Katrin Hummel, gehen einem lukrativen Geschäft nach. Ein Gutachter aus Duisburg sogar noch nach der Beurteilung von Müttern oder Vätern, die er nie gesehen hat. Meine Enthüllungen über diesen Scharlatan veranlassten diesen Dreifach-Doktor zu der verleumderischen Behauptung, ich sei ein Rechtsradikaler. Wegen dieser Verleumdung flog er aus einer Hochschule.

Das Familiengericht von Münster habe ich vor knapp zwei Jahren gefragt, warum die Einschätzungen eines Verfahrensbeistandes so wichtig genommen werden, obwohl sie widersprüchlich sind. Die Richterin antwortete: "Weil sie schon lange als Verfahrensbeistand arbeitet." Muss man sich dann noch darüber wundern, dass Gutachter, die über Jahrzehnte Pfusch am Kind abliefern, immer so weitermachen dürfen?

Sei noch angemerkt: Zwangsgutachten sind in Deutschland verboten. Wenn Familiengerichte also die Begutachtung von Eltern anordnen, handeln sie illegal...

Buchtipp: "Papa, böse Kinder kommen in böse Kliniken"


Montag, 15. Oktober 2012

ARD-Sendung

"Das Kind kriegst du nicht"

"Etwa eine Million Kinder in Deutschland haben keinen Umgang mit ihren Vätern oder Müttern, weil der andere Elternteil dies nicht zulässt. Der Film erzählt vom Schicksal der Eltern, die nach der Trennung vom Partner die gemeinsamen Kinder gar nicht oder nur sehr selten sehen dürfen. Es sind Väter und Mütter, die sich zuvor auch im Alltag intensiv um ihre Kinder gekümmert hatten und eine liebevolle Beziehung zu ihnen pflegten. Nun wurden sie von einem Tag auf den anderen aus dem Leben ihrer Kinder gestoßen – trotz eines gemeinsamen Sorgerechts."

Kündigt Das Erste für heute Abend, 23.40 Uhr, eine Sendung mit Livestream, Facebook und Twitter an. Titel: "Das Kind kriegst du nicht". Meistens sind es die Mütter, die Kinder von den Vätern fernhalten, aber munter Kindergeld und andere staatliche Zuwendungen kassieren. Bleibt der Scheck für die Unterhaltszahlung aus, stehen sie ebenfalls auf der Matte. Das klingt so unglaublich wie man diesen Missstand scheinbar leicht abstellen könnte. Alle Zahlungen bei Umgangsverweigerung streichen, könnte eine Lösung sein. Leidtragender wäre jedoch wieder das Kind, denn Mütter, die bei einem gemeinsamen Sorgerecht nicht an die Kinder denken, werden wohl auch kaum beim Geld an die Kinder denken.

Mir ist es einmal ähnlich gegangen. Ich zahlte Unterhalt für ein Kind, sollte es aber nicht sehen dürfen. Der Familienrichter wollte deshalb das Jugendamt einschalten. Darauf habe ich dankend verzichtet, denn die Einschaltung des Jugendamtes hätte das nächste Problem bedeutet. Dann hätte ich mich herumschlagen müssen mit schlecht ausgebildeten Erziehungstheoretikern, die für noch mehr Stress gesorgt und mich von Pontius (Beratungsstelle) zu Pilatus (Anwalt) geschickt hätten. Ich verließ mich einfach auf den Samen, den ich gesät hatte. Der würde früher oder später Früchte tragen. Da war ich mir sicher. An dem Kind herum zu zerren oder herumzerren zu lassen, fiel mir nicht im Traum ein. Schließlich hatten weder eine Familienrichterin noch ein Jugendamtsmitarbeiter "Papi" zu mir gesagt, sondern ein Kind, dem ich unter allen Umständen Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland ersparen wollte, die nach europäischer Auffassung alles ist - aber nicht im Sinne der Kinder.

Dass ich irgendwann einmal verzweifelte Eltern, Mütter und Väter beim Kampf um ihre Kinder unterstützen würde, ahnte ich damals nicht. Aber jetzt bin ich mir sicher: Meine Entscheidung war seinerzeit richtig. Jugendamtsmitarbeiter scheinen nämlich ein Endlos-Band verschluckt zu haben, wenn sie in gewissen Abständen ein neues Gutachten empfehlen, so manches Familiengericht kennt nicht einmal die aktuellen Gesetze, pflegt man Umgang mit einem Kind in einer Beratungsstelle, muss man bei jeder ursprünglichen Reaktion höllisch aufpassen, denn derlei wird gern als zu viel oder als zu geringe Nähe ausgelegt. Je nachdem, was Gericht und Jugendamt gerade gern hören möchten.

Außerdem wird gelogen, dass sich die Balken biegen. Legt man Beschlüsse nebeneinander und die Protokolle von Hilfeplangesprächen daneben (in denen gelegentlich Beteiligte sogar frei erfunden werden), beschleicht einen oft das Gefühl, dass irgend jemand nicht von Sinnen ist. Das sind anschließend im Zweifelsfall die Eltern, der Vater oder die Mutter. So gehen die Jahre ins Land und irgendwann heißt es: "Sie sind dem Kind fremd geworden." Schon ist aus einem Jugendamt ein Fremdenamt geworden.

Da ich damals nicht zu einem Jugendamt gegangen bin, habe ich ein Kind lieb behalten - und das Kind mich. Andernfalls hätte ich irgendwann folgende Kinder gehabt: ein Kind - von Gutachtern betrachtet, ein Kind - vom Jugendamt vernachlässigt - und ein Kind - das nichts mehr zu sagen hat außer "Warum werde ich eigentlich nicht gefragt?"

Die Sache mit der Wahrheit



Samstag, 23. April 2011

Koryphäen u. a.

23. April 2011
Bei Jugendämtern nicht auf dem neuesten Stand?

"Die Vorstellung, die die Menschen vom Jugendamt haben, ist nicht immer auf dem neuesten Stand." Steht heute in der "Westdeutschen Zeitung". Dabei handelt es sich um ein Blatt, auf dem auch schon einmal gestanden hat, bei einem Gutachter aus Duisburg handele es sich um eine Koryphäe. Das werden allenfalls diejenigen Spitze gefunden haben, die diesen Mann nicht kennen. Beschäftigt man sich kritisch mit ihm, wehrt er sich notfalls auch mit an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen gegen seine Kritiker ("Ich habe es mit Rechtsradikalen zu tun."). Auch sonst zeichnet dieser Gutachter gelegentlich für Kurioses verantwortlich. Ob´s lustig ist?

Da "die Menschen" nicht immer "auf dem neuesten Stand sind", starten also Jugendämter eine Imagekampagne. Auch die Behörde aus Neuss, über die in der "Westdeutschen Zeitung" berichtet wird. Der dortige Jugend- und Sozialdezernent wird so zitiert: "Wir sind nicht die, die regelmäßig die Kinder wegnehmen. Der Bereich Betreuung und Kindertagesstätten sowie Todes- und Misshandlungsfälle in Familien sind die Bereiche, die am meisten wahrgenommen werden. Unsere Angebotspalette ist jedoch viel breiter."

Daran ist etwas Wahres. Jugendämter nehmen in der Tat nicht "regelmäßig" Kinder weg. "Regelmäßig" würde bedeuten: Es gibt Regeln, an die sich alle halten (müssen). Ob in Kiel oder in München, ob in Dresden oder in Aachen.

Dem ist aber nicht so. Kinder werden "unregelmäßig" weggenommen. Berichten Eltern. Ob alle Berichte zutreffend sind, kann getrost dahingestellt bleiben. Wissen muss man nur: Viele Eltern erzählen, dass sich nach einem Umzug Probleme mit dem Jugendamt in Wohlgefallen aufgelöst haben. Die Kinder entwickelten sich prächtig, Mütter und Väter konnten sich ungestört daran erfreuen.

Andere hatten Pech. Der Kampf um ihre Kinder dauerte Jahre. Irgendwann bekamen sie zwar ihre Kinder wieder, aber bis dahin hatten sie die Erfahrung gemacht: Jugendämter verschanzten sich hinter Gerichtsbeschlüssen, Gerichte verschanzten sich hinter Gutachtern, Gutachter verschanzten sich hinter Vorgaben der Jugendämter und der Gerichte. Fehler hatte niemand von ihnen gemacht. Nur die Eltern.

Die Folge: eine Wutwelle, die durch das Internet schwappt. Gebrochen werden könnte diese Welle durchaus. Die Jugendämter, die diese Imagekampagne starten, müssten nur eine öffentliche Veranstaltung ins Programm aufnehmen, bei der auch diejenigen zu Wort kommen, die sich als "Jugendamtsopfer" fühlen.

Donnerstag, 8. Juli 2010

So nicht Deutschland!










Immer wieder Ärger
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Informationsschrift Nummer 1

- Deutsche Familien wandern nach Österreich aus
- Selbstmord vor einem Kinderheim?
- Fotografieren als Therapie?
- Strafantrag gegen Gutachter aus Duisburg

Informationsschrift Nummer 2

-Horrorheim in Holzen wieder unter Kinder-Mordverdacht
-Eutin  und Mönchengladbach: Chaos-Jugendamt mit
 Durcheinander-Jugendamt

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Informationsschrift Nummer 3

-Kommissar Internet ermittelt
-Zeugen Jehovas machen jünger

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Informationsschrift Nummer 4

-Toter mit oder ohne Ausweis?
-Doch mit dem Buch kamen die Tränen

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Montag, 5. Juli 2010

Falscher Job? Gutachter werden!

5. Juli 2010
Raum Mönchengladbach: Denk ich an Familiengerichte bei Nacht...

Sie schleppen sich nur noch zur Arbeit, haben keine Lust mehr? Umziehen! Ab in den Mönchengladbacher Raum. Dort buddeln Sie eine Zeitlang auf einem Abenteuerspielplatz mit Kindern herum. Nun wissen Sie schon einmal, wie die Kleinen aussehen. Mehr erfahren Sie in einem Kindergarten, dann in einer Wohngruppe. Nun schnuppern Sie an Behörden herum. Im Jugendamt. Im  Sozialamt. Werden als Diplom-Sozialpädagoge systemischer Familientherapeut. Heilpraktiker ist auch nicht schlecht. Kann nie schaden.

Fehlt noch der große Karrieresprung. Ziel: die Familiengerichte. Sie wollen Gutachter werden. Kann kinderleicht sein. Ist geschafft im Nu. Eltern aber können sperrig sein. Lassen sich nicht immer so leicht aus dem sachverständigen Weg räumen. Kann anstrengend sein. Muss aber nicht.

Fragt man Sie nach Ihrer Ausbildung, dann weisen Sie einfach darauf hin, dass es gar keine Ausbildung zum Sachverständigen in Familienrechtsfragen gibt. Warum also sollen Sie die genossen haben? Und: Wo?

Droht noch eine Hürde. Beiseite räumen. Fragt man Sie nach Ihren Testmethoden, genügt der Hinweis: Sie kennen ein paar. Taugen aber alle nicht so viel wie sie taugen müssten.

Meckerfritzen, die trotzdem darauf bestehen, dass bestimmte Tests gemacht werden sollten, bügeln Sie ebenfalls aus den Familiengerichten. Mit der Behauptung: Ihr gebt euch doch nur einen wissenschaftlichen Anschein. Aber: Der Schein trügt.

Nur Sie sind der Wahre. Plaudern objektiv mit Familien und sind stets kognitiv. Kooperativ nicht immer. Will jemand Ihr Gutachten nicht sofort und unverzüglich unterschreiben, dann drohen Sie mit der Polizei.

Gibt es deswegen eine Beschwerde, ebenfalls wegbügeln. Denn: Laien können gar nicht begreifen, was Experten tun. Und Sie sind ein Experte, wie er im Buche steht.

Das Traurige ist: Solche Gutachter gibt es tatsächlich...

Samstag, 19. Juni 2010

Die Gebetsmühle

19. Juni 2010
Familien trennen - das geht doch gar nicht

Fast schon gebetsmühlenartig wehrt sich die Jugendhilfe Lüneburg gegen den Vorwurf, in der dazu gehörenden Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch komme es zur Trennung von Familien. Das gehe gar nicht, behauptet der Geschäftsführer. Über das Sorgerecht werde von Familiengerichten entschieden. So argumentiert auch der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch in seinen Vorträgen.

Aber: Gerichte müssen erst einmal eingeschaltet werden. Richterinnen und Richter setzen sich schließlich nicht einfach zusammen, schlagen das Telefonbuch auf und entscheiden: "Der Familie, die in der zweiten Spalte an 16. Stelle steht, nehmen wir mal die Kinder weg."

Informationen und Hinweise braucht man schon. Die können richtig, die können aber auch falsch sein. Wie oft die von besagtem Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, der dann zum Zwecke der Trennung von Familien vorhandene oder nicht vorhandene Probleme so sehr aufbauscht, dass Jugendämter und Familiengerichte panikartig reagieren.

Sind die Kinder erst einmal weg, beginnt ein Kampf, der lange dauern kann und ohne Anwalt nicht zu gewinnen ist.  Gutachten müssen zerpflückt, Fehler der Jugendämter aufgedeckt werden. Schlagzeilen hat jüngst ein Fall aus Oldenburg gemacht. Einer Altenpflegerin und einem Altenpfleger sind die Kinder weggenommen worden. Jetzt entschied das Oberlandesgericht: Die Eltern bekommen das Sorgerecht wieder.

Das ist dieses Mal ziemlich schnell gegangen. Manchmal dauert so was Jahre oder der Kampf endet nie. Da wohnt ein Junge bei seinem Vater auf einer Insel, nach dem Tod des Vaters soll das Kind nach Behördenmeinung erst einmal zur Ruhe kommen und deswegen bleiben, wo es ist. Dort ist der Junge immer noch.

In Mönchengladbach arbeiten das Jugendamt, ein Gutachter, ein Kinderheim und ein Familiengericht Hand in Hand, sie ignorieren jeden Protest und beschuldigen einen Vater sexueller Übergriffe. Daran ist zwar nichts - aber es wirkt lange Zeit.

Viele Jugendämter sind hoffnungslos überfordert, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht genügend qualifiziert. Das bringt ihnen auf vielen Internetseiten den Vorwurf des "Kinderklaus" ein. Manche wittern sogar Geschäftemacherei. Kinder in Heime zu stecken, das lohne sich zumindest für die Heime.

Wer nicht an "Kinderklau" glaubt, muss zumindest viel zu oft feststellen: Haben Jugendämter und Gerichte falsch entschieden, werden Spuren verwischt, Protokolle und Gesprächsnotizen nicht herausgerückt oder sie verschwinden auf geheimnisvolle Weise, vor Gericht Behauptetes ist angeblich nie gesagt worden. Verhandlungen vor Familiengerichten sind nicht öffentlich, unabhängige Zeuginnen und Zeugen gibt es also nicht.

Leichter wird der Kampf auch nicht mit dem Kunstwort "Kindeswohl". Was das ist, kann niemand zufriedenstellend definieren. Hier zu Deutschland verstößt man nach landläufiger Meinung schon gegen dieses so genannte "Kindeswohl", wenn die Kleinen nicht zur altersgerechten Zeit im Bett liegen und schlafen, während in südlichen Regionen die Eltern ihren Nachwuchs auch abends mit ins Restaurant oder an den Strand nehmen. Dort schlummern die Kleinen irgendwann ein - verraten Sie das aber bitte keinem deutschen Jugendamt. Sonst setzt sich das in Bewegung und schaut auch noch im Ausland nach jenem Rechten, das immer richtig ist...

Samstag, 12. September 2009

Eine Koryphäe namens Z.

11. September 2009
Strafantrag gegen Gutachter

„Z., eine der Koryphäen auf dem Gebiet der Psychologischen Gutachten“, schreibt die „Westdeutsche Zeitung“ am 10. April 2008. „Der Mann ist eine Schande für unseren Berufsstand“, sagt ein Psychiater aus Essen am 4. September 2009. Bei ihm sei eine Frau gewesen, die von dieser „Koryphäe“ sexuell missbraucht worden sein soll. Sie habe sich einen Anwalt genommen. Mehr dürfe er nicht verraten. Ärztliche Schweigepflicht.

Ist dieser Gutachter aus Duisburg zudem ein Hochstapler? Diesen Verdacht hat Franz Romer aus Düsseldorf, der sich seit langer Zeit mit Menschenrechten beschäftigt und Jugendämtern schlampige Arbeit vorwirft. Eins davon hat inzwischen einen Alarmknopf, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter drücken sollen, wenn sie sich von aufgebrachten Müttern oder Vätern bedroht fühlen. Das ist: das Jugendamt in Mönchengladbach.

Diese Behörde hat vor fünf Jahren bei der Heimunterbringung eines Mädchens mitgewirkt: Jessica Müller, die heute zwölf Jahre alt ist und immer noch im Schloss Dilborn lebt. Gutachter: Hans-Dieter Z. aus Duisburg. 67 Jahre alt. Angeblich drei Doktortitel. „Hat er nicht“, schreibt jetzt Franz Romer in einem Strafantrag an die Staatsanwaltschaft in Duisburg und in Mönchengladbach

„Hab ich doch“, behauptet dieser Gutachter in einem Schreiben an das Amtsgericht Duisburg. Beweismittel: eine Kopie seines Personalausweises, vorgelegt am 3. Juni 2009 von seinem Anwalt in einem Verfahren gegen Z. Eltern aus Mönchengladbach fordern von dem 67-Jährigen Schmerzensgeld. Zu diesem vermeintlichen Titel-Schwindel ist dieser Sachverständige auch schon befragt worden. Die Antwort: keine!

Gesellschaft für Gerichtspsychologische Diagnostik in Duisburg: Dort hat dieser angebliche Multi-Doktor seine Praxis. Nach eigenen Angaben hat sich der an allen Gerichten des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassene Sachverständige in über 30 Berufsjahren um über 20 000 Kinder gekümmert. Doch: Manche Eltern sind darüber gar nicht froh. Und: Gutachter aus Mönchengladbach und aus Oerlinghausen sind entsetzt über die gutachterliche Arbeit des Hans-Dieter Z. Sie haben ihm jüngst bescheinigt: „Wissenschaftlich ist die nicht.“

„Grenzüberschreitung“ nennt der Psychiater aus Essen das, was diesem Sachverständigen von einer Frau vorgeworfen wird. Nicht das erste Mal. Ein Mann schildert Ähnliches, er hält dem heute 67-Jährigen vor, seine Position ausgenutzt zu haben, um seine Partnerin gefügig zu machen.

12. September 2009
Verfolgt von Neonazis?

„Nun müssen wir aber auf seine Mitarbeit verzichten“, ist sicherlich eine Nachricht, die der Duisburger Gutachter Hans-Dieter Z. nicht so gern hört. Lange Zeit machte der 67-Jährige Eindruck mit tatsächlichen und angeblichen Lehraufträgen im In- und Ausland, mit Doktor-Titeln, an denen gezweifelt werden darf, und mit Gutachten, die so umfangreich waren, dass sie wohl von keiner Familienrichterin und von keinem Familienrichter von Seite 1 bis Seite 130 plus x gelesen worden sind.

Es war ein Ruf wie ein Donnerhall, der auch von einer privaten Hochschule, die vor zwei Jahren in Belgien gegründet worden ist, nicht überhört werden konnte. Sie machte den Duisburger zum Senatsmitglied.

An der Spitze dieser Euregio-Hochschule steht Professor Dr. Volker Brauns, der jetzt bekennt, dass er „durch diesen Wust an Informationen“ nicht mehr durchsteige. Da war es für diesen Gutachter wohl erst einmal ein Leichtes zu behaupten, es gebe in Deutschland zwar einen Strafantrag gegen ihn, der stamme aber nur von einer einzigen Familie aus Mönchengladbach. Stimmt nicht, weiß jetzt auch dieser Hochschul-Chef, denn inzwischen ist ihm ein 72-seitiger Strafantrag zugespielt worden, aus dem hervorgeht, dass mehrere Mütter und Väter schwere Vorwürfe gegen Z. erheben.

Abgewimmt hat dieser Gutachter Kritik auch schon vor Gericht. So am 9. April 2008 vor dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt. Damals behauptete Z. über seinen Anwalt, er sei während eines Symposiums an der Hochschule Niederrhein am 17. Oktober 2007 von einem Vater „bedrängt, bedroht und angegriffen“ worden. „Das ist nicht wahr“, sagt der dermaßen Beschuldigte bis heute.

Das Duisburger Amtsgericht ist von Z. Anfang des Jahres in einer Briefflut ertränkt werden. Auf den Wellen spülte er einen Kritiker nach dem anderen ins Meer der Verschwörer, das Ufer erstreckte sich von einem angeblich Kriminellen über einen angeblich ehemaligen Redakteur bis hin zu jemandem, der mit diesem Journalisten Kontakt aufgenommen hatte. Jetzt ist aus diesem Meer eine braune Soße geworden, denn dieser Gutachter soll gegenüber der Euregio-Hochschule behauptet haben, er werde von Neonazis verfolgt. Schreibt Volker Brauns. Das habe ihn „besonders befremdet“, fügt der Euregio-Hochschulchef hinzu…Und beendet die Zusammenarbeit.

Sonntag, 12. Juli 2009

Sammelbecken

Hier findet man alle Kinder-Seiten

"Kinners, was macht Ihr mit Kindern?" fragt sich der Wilhelmshavener Redakteur und Schriftsteller Heinz-Peter Tjaden, seit ihm im Januar 2008 eine 31-seitige Petition auf den Schreibtisch geflattert ist. Die stammte aus Mönchengladbach - und diese Stadt am Niederrhein sollte ihm schnell ein jugendamtlicher und familiengerichtlicher Begriff werden. Das Jugendamt dort zu Stadt hat inzwischen einen Alarmknopf, weil sich tätliche Übergriffe häufen, ebenso häufen sich die Beschwerden über diese Behörde.

Dann lief Tjaden der erste Gutachter über den journalistischen Weg. Der war seitenlang begeistert von einer Wohnung, während er in eine andere nur nach mehrmaligem Klingeln kam. Das hielt er ebenso schriftlich fest wie das anhängliche Verhalten des Familienhundes.

Das ist doch wohl nicht möglich, dachte der Redakteur und Schriftsteller auch, als er von einem angeblichen Selbstmord vor einem Kinderheim erfuhr, ihm ein weiterer Gutachter auf 130 Seiten mit unwissenschaftlichen Ergüssen begegnete und immer mehr verzweifelte Mütter und Väter bei ihm anriefen, und ein Honorarprofessor als Leiter einer Therapeutischen Gemeinschaft die Urschreitherapie grünlich missverstanden hatte.

Tjadens Berichte über Jugendämter, Familiengerichte, Gutachter und Kinderheime haben nun einen internetten Platz gefunden, von dem aus man alles Weitere leichter findet als bisher.

Und zwar hier

Dienstag, 12. Mai 2009

Der Blumenstrauß

12. Mai 2009
Jugendämter-Familiengerichte-Gutachter: Bitte weglesen!
Als Redakteur, der sich mit der Arbeit von Jugendämtern und von Familiengerichten, mit Gutachtern und Kinderheimen beschäftigt, bekomme ich täglich unzählige Hinweise auf Zeitungsberichte, Urteile und Stellungnahmen von behördlicher Seite. Ich muss schon sagen. Ich habe Glück gehabt. Sonst wäre ich bestimmt meinen Eltern weggenommen worden. In einem Heim gelandet. Mit Gittern vor dem Fenster. Ausgangssperre bei Einbruch der Dunkelheit.

Spätestens an diesem Tag. Ein Mädchen hat Geburtstag. Lange blonde Haare. Wird 12. Feiert. Ich bin eingeladen. Vergessen beim Fußball. Die Feier hat bereits begonnen. Kein Geschenk. Wo bekomme ich jetzt ein Geschenk her? Die Sonne lacht über einem Blumenbeet. Dahinter das Rathaus.

Ein Junge hat immer ein Taschenmesser dabei. Die Klinge ist scharf. Bekommt die erste Blume zu spüren. Die zweite. Zwölf sollten es schon sein. Die Zeit dehnt sich. Doch. Niemand kommt vorbei. Dann habe ich den Strauß. Das Blumenbeet vor dem Rathaus macht einen etwas kahlen Eindruck. Weg hier. Ich beeile mich.

Ihre Augen strahlen. So schöne Blumen. Sind bestimmt teuer gewesen. Ich nicke. Meine Ohren werden ein wenig rötlich. Mehr geschieht nicht nach diesem Kuss.

Eine Jugendamtsmitarbeiterin hätte mir bestimmt Schlimmes bescheinigt. Und dem Mädchen vielleicht sogar „sexualisiertes Verhalten“. Ich muss schon sagen. Ich habe Glück gehabt. Sie auch. Ist heute Lehrerin. Habe ihr Jahre später erzählt, wo ich die Blumen zu ihrem 12. Geburtstag gepflückt habe. Wieder ein Kuss.

Früh übt sich, wer später weder beim Jugendamt arbeitet, Familienrichter oder Gutachter wird? Irgendwo müssen sie doch herkommen. Diese Leute, die aus solchen Streichen schlussfolgern: Das Sorgerecht der Eltern muss erst einmal gestrichen werden. Nur. Erst einmal. Dabei bleibt es meistens nicht. Oft vergehen Jahre. Bis das Kind nicht mehr nach Hause will. Dann haben sie es geschafft. Und noch Schlimmeres verhindert. Glauben sie das wirklich?