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Dienstag, 2. Oktober 2018

Weinberg und Jugendämter



Kann er wirklich aufräumen?
Kein Kind zu früh und keines zu spät!

Eine Inobhutnahme ist die allerletzte und extremste Maßnahme zum Schutz des Kindes. Zu oft wird so in eine Familie eingegriffen, der vielleicht auf andere Weise geholfen werden könnte. Angehörige, die ihr Kind zu Unrecht weggeben müssen, sind wütend, frustriert und verlieren den Glauben an den Rechtsstaat. Das lese ich immer wieder in Briefen und auch die Kommentare zu diesem Post werden das widerspiegeln. Ich verstehe diese Wut. Gleichzeitig muss der Schutz vor Gewalt, Verwahrlosung und Missbrauch gewährleistet sein. Dieser Artikel erzählt von einem Schicksal, das Mutter und Kind hätte erspart werden sollen. Schuldige gibt es auf vielen Seiten. Ich lasse nicht locker, bis ich sicher sein kann, dass es gerecht zugeht und alle Kinder sicher aufwachsen.

Schreibt Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, am 28. September 2018 auf seinen Facebook-Seiten über einen Fall, den ich schon lange kenne. Mit seiner Vermutung, dass er viele Kommentare bekommen wird, die widerspiegeln, was im Kinder- und Jugendhilfesystem schief läuft, behielt er recht.

Montag, 17. September 2018

Betr. Kreisjugendamt Viersen (IV)

Luftbild Schwalmtal.
Die Schulpolitik des Jugendamtes

"Die Gutachterin wird Ihnen nicht antworten", sagt die Mutter von O. bei ihrem zweiten Anruf.

"Ich weiß. Mir brummt gerade der Schädel wegen des Gutachtens", antworte ich. "Einiges kann ich gar nicht verstehen, weil die Gutachterin manchmal die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht."

Wir unterhalten uns erneut über eine Stunde lang. Die Mutter von O. freut sich, weil ich der Meinung bin, dass ein Kind auch woanders spielen darf als nur in seinem Zimmer. 

"Danke, dass Sie das sagen."

Die Mutter wundert sich aber auch.

"Wenn uns das Jugendamt vorwirft, dass wir unser Kind schlagen, warum zeigen die uns nicht an?"

"Das machen die nie. Eigentlich müsste man mit einem Strafantrag wegen Verleumdung reagieren."

Im November 2017 ist die damals sechsjährige O. fast wieder zu Hause. Das Amtsgericht von Viersen erklärt sich am 23. November 2017 für nicht zuständig. Der Anwalt der Familie Koch fordert deshalb am 29. November 2017: "Das Kind O. Kohl ist unverzüglich zu den Kindeseltern zurückzuführen."

Das Jugendamt hat inzwischen die sechsjährige O. in eine andere Schule verfrachtet und dann wieder zu ihrer bisherigen Schule gebracht. An den Arbeitsgemeinschaften Tanzen, Fußball und Hiphop nimmt die Kleine aber nicht mehr teil, weil die Pflegeeltern O. nicht zu den Kursen bringen können. Der Anwalt der Familie O. wirft dem Jugendamt vor, gar nicht für das Wohl des Kindes sorgen zu wollen, er schreibt: "Vielmehr entzieht es das Kind auch aus dem regulären Schulbesuch. Man stelle sich vor, dies hätten die Eltern getan."

O. kehrt nicht nach Hause zurück, der Fall landet vor dem Amtsgericht in Geldern. weil sich O. "bereits über zwei Monate in der Bereitschaftspflegefamilie in Straelen, d. h. in dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Geldern" befindet.

Die Mutter von O. und ich beenden das Telefongespräch.

"Ich bin 43", sagt sie. "Die Gutachterin ist 26."

Ich beende diesen Beitrag mit einem Zitat von Astrid Lindgren: "Da Pippi mich selbst auch sehr bewegt hat, schloss ich meinen Brief an den Verlag folgendermaßen: ´In der Hoffnung, dass Sie nicht das Jugendamt alarmieren.´ Denn ich hatte ja selbst zwei Kinder, und was sollte aus denen werden - mit einer Mutter, die solche Bücher schrieb!"

Zum Beginn der Serie 

    


Freitag, 14. September 2018

Betr. Kreisjugendamt Viersen (III)

Das Kainsmal

Diese biblische Geschichte kennen wir: Kain bekommt von Gott ein Mal, damit ihm niemand nach dem Brudermord etwas tut.

Diese Geschichte steht im Gutachten über die Familie Koch aus Schwalmtal: Der Vater der siebenjährigen O. bekommt von einem Arzt Borderline attestiert, damit er in Frührente gehen kann. Was gut gemeint war, wird ihm nun negativ angerechnet. 

Für die Erziehung eines Kindes bedarf es einen ganzen Dorfes. Afrikanisches Sprichwort.

Für die Erziehung von O. bedarf es einiger Lehrbücher, die von der Gutachterin A. aus Kleve gelesen worden sind.

Und die 2015 für die Familie Koch eingerichtete Familienhilfe vertritt die Auffassung, dass ein Kind nicht im Wohnzimmer spielen sollte. Die Eltern halten sich an diese Anweisung und die Folge: Die Kleine muckt gelegentlich auf.

Meine Meinung: Wenn ich in eine Wohnung komme, in der Kinder leben, will ich gefälligst schon auf dem Flur dem ersten Spielzeugauto ausweichen müssen.

In dem Gutachten schimmern immer wieder theoretische Vorstellungen über Kindererziehung durch, die im Alltag aller Eltern von den Kindern gern über den Haufen geworfen werden. Das Beste ist meines Erachtens: Die Eltern haben keine theoretischen Vorstellungen. Learning by doing, sagen die Engländer dazu. Kinder haben Bedürfnisse, Eltern auch. Da gilt dann das Motto der Ostpolitik von Willy Brandt: "Wandel durch Annäherung."

Die Eltern von O. haben gegenüber der Gutachterin, gegenüber dem Jugendamt und gegenüber anderen am Verfahren Beteiligten Fehler zugegeben. Nach meiner Auffassung viel zu oft. Und was will das Kind? Nach Hause. Und was machen die Familienrichterin und der Verfahrensbeistand laut Gutachten: Sie sagen dem Kind, dass seine Eltern krank seien.

Geheilt werden sollen sie per systemischer Therapie, die aus guten Gründen mehr als umstritten ist. Und wovon sollen die Eltern geheilt werden? "Von der liebevollen Behandlung" ihres Kindes, die den Eltern von der zuerst zuständigen Verfahrensbeiständin ("Anwalt des Kindes") bescheinigt worden ist? Die Mutter sagt: "Mit dieser Verfahrensbeiständin haben wir immer noch Kontakt." Im Gutachten wird sie aber mit keinem Wort erwähnt.  

Kreisjugendamt Viersen (IV): Die Schulpolitik des Jugendamtes

  


Sonntag, 9. September 2018

Maßvolle Gewalt

Hier sind Landfrauen verwirrt worden.
Tipps vom Kreisjugendamt für Prügel

Bekämen die Mitarbeiterinnen des ASD Meldung über eine vermeintliche Kindeswohlgefährdung, werde im Team entschieden, ob das Jugendamt in diesem Fall eingreife. Maßgeblich für diese Entscheidung seien spezielle, sehr genau definierte Gefährdungsmerkmale. Dazu zähle körperliche Gewalt, bei welcher das Kind selbst betroffen sei. Bei der häuslichen Gewalt sei das Kind selbst nicht Opfer. Diese müsse sehr massiv sein, um zum Gefährdungsbereich zu zählen und liege etwa vor, wenn ein Vater die Mutter regelmäßig vor den Kindern verprügele.

Berichtet die "Oberhessische Zeitung" am 8. September 2018. 

Da lädt also der Bezirkslandfrauenverein Alsfeld seine Mitglieder in das Hotel Klingelhöffer ein und Christian Kornmann und Demi Ramovic verwirren die Zuhörerinnen und Zuhörer oder sind die beiden Mitarbeiter des Kreisjugendamtes falsch zitiert worden? 

Müssen etwa auch Nachbarn, die sich um Kinder sorgen, erst ein Team bilden, um festzustellen, ob ein Mann seine Frau regelmäßig oder doch nur gelegentlich verprügelt? Und wie sollen sich die Nachbarn verhalten, wenn eine Frau ihren Mann verhaut? Muss das auch regelmäßig sein? Und ebenfalls vor den Kindern?

Sollte man als Nachbar nicht die Polizei holen, wenn es nebenan Haue gibt? Ist nur regelmäßige häusliche Gewalt strafbar, gelegentliche aber nicht? Gehört das Jugendamt etwa nicht zu den Behörden, die sich der Prävention widmen? Und wie steht es um die Nachbarn? Sollen die nach einer Prügelei erst die Verletzungen des Opfers betrachten, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheiden? Und dann auch noch die Kinder befragen, ob sie etwas mitbekommen haben?

Jeder ein Detektiv - und das Team aus dem Jugendamt sieht dann auch nicht weiter als bisher schon? Gibt es etwa auch schon Jugendamts-Broschüren mit dem Titel "So weit dürfen Sie vor Ihren Kindern bei häuslicher Gewalt gehen" und mit dem Titel "Verhaut euch nie vor euren Kindern"?

Im Interesse von Christian Kommann und Demi Ramovic sollten wir davon ausgehen, dass sie falsch zitiert worden sind.  

Freitag, 7. September 2018

Jugendamt Viersen

20. Januar 2009
Betr. Jugendamt Viersen: Vater plant eine Sammelklage

In Viersen gibt es die katholische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, die 2006 in ihrem Jahresbericht feststellt: Die Zahl der Beratungsgespräche hat in dieser Stadt gegenüber dem Vorjahr um 20 Prozent zugenommen. Tendenz: weiter steigend.

16. November 2008, ein Vater erscheint auf dem Polizeirevier in der Lindenstraße, der 31-Jährige macht sich Sorgen um seine Tochter, der neue Pflegevater soll grob mit ihr umgesprungen sein. Doch die Beamten erklären sich für nicht zuständig. Eine Polizistin sagt: „Kinder stecken bis zum Hals im Müll. Aber das Jugendamt kümmert sich nicht darum.“

Viersen hat knapp 76 000 Einwohner, es gibt 15 Grund-, drei Haupt-, zwei Real- und eine Gesamtschule, drei Gymnasien, ein Abendgymnasium, sechs Förderschulen, eine Landwirtschaftsschule und ein Berufskolleg. Die Tochter, um die sich der 31-Jährige Sorgen macht, nennen wir Jana. Sie lebt meistens bei der leiblichen Mutter. Die Kleine hat eine Lehrerin, die mit dem Mädchen hin und wieder das Frühstück teilt, damit Jana nicht mit knurrendem Magen am Unterricht teilnimmt.

Der Vater von Jana kennt das Jugendamt. Er sagt: „Die wollen nur ihre Macht ausspielen.“ Mit der leiblichen Mutter teilt sich der 31-Jährige das Sorgerecht. Doch: „Sie hält sich nicht an Vereinbarungen.“ Beschwere er sich darüber beim Jugendamt, heiße es: „Das haben Sie uns doch schon erzählt.“

Jana soll bald vier Geschwister haben, die bringt der neue Freund ihrer Mutter mit. „Dann will sich niemand mehr um mich kümmern, haben sie gesagt“, berichtet die Kleine ihrem Vater und weint. „Außerdem wollen sie noch ein neues Baby machen.“

Jana hat das kleinste Zimmer in der Wohnung. Hinein passen ein Schreibtisch und ein Bett. Ihre Mutter und ihr neuer Freund sitzen meistens nebenan. Vor dem Computer. „Schon als Jana ein Säugling war, habe ich mich um sie gekümmert, die Windeln gewechselt, ihr die Flasche gegeben“, sagt der Vater. Die Sorgen, die er sich macht, werden immer größer.

Deswegen macht er sich jetzt auf die Suche nach Verbündeten, die ebenfalls schlechte Erfahrungen mit dem Jugendamt von Viersen gemacht haben. Für möglich hält er: „Wir könnten eine Sammelklage einreichen.“

Der Bürgermeister von Viersen heißt Günter Thönnessen und leitet seit Oktober 2004 die Geschicke der Stadt, die derart unter Finanznot leidet, dass sie die Jugendeinrichtung „Insel“ nicht mehr bezahlen kann. Die übernimmt im Frühjahr 2008 eine private Organisation. Deren Ruf hat in jüngster Zeit ein wenig gelitten. Fragt man Günter Thönnessen nach den Gründen, erntet man: Schweigen.

Dazu passt der Eindruck des 31-Jährigen: „Man läuft hier gegen eine Wand.“

23. Februar 2010
Zwei Mitteilungen eingetroffen

Über ein Kontaktformular haben mich zwei Mitteilungen zum Jugendamt Viersen erreicht. Eine Frau S. schreibt, sie könne helfen, bietet aber keine Antwortmöglichkeit, weil sie den Empfang von mails ablehnt. Die zweite Mitteilung lautet:


„Hallo, auch ich kann ein Lied vom Jugendamt Viersen singen. Was die alles
tun, um ein Kind wegzunehmen. Hab´s selbst mitgemacht. Dem Jungen
geht es heute angeblich gut. Was nicht stimmt.

Der Junge belästig heute sogar Frauen und findet das lustig, wenn
er ihnen auf den Po haut.

Das Jugendamt hat immer einen neuen Grund gehabt, warum ich den nicht
behalten durfte. Die wollten sogar, dass mein Kinderarzt, den ich damals
hatte, vor Gericht lügt, damit sie mir den wegnehmen konnten. Aber das hat
er nicht getan. .

Dann haben sie den Gutachter Herrn Udo L. eingeschaltet und das Endergebnis war, man nahm mir den Jungen weg und das, weil ich nicht mit ja und nein geantwortet habe.

Herrn L. als Gutachter bestellen tut das Jugendamt Viersen immer. Nur dass der
Mann noch nicht mal rosa und weiß unterscheiden kann und auch nicht PVC-Boden und Nadelfilzteppich. Das kann der Mann nicht unterscheiden. Habe
leider damals zu spät ein Gegengutachten machen lassen. Der Gutachter
hat sich totgelacht über den Herrn L. Traurig, aber wahr!“

Probleme in vielen Jugendämtern

Nach dem gewaltsamen Tod des fünfjährigen Luca gibt es Kritik am Jugendamt der Stadt Viersen. Denn Berichte über Misshandlungen in der Familie waren der Behörde schon seit Monaten bekannt. Laut Friedhelm Güthoff vom Kinderschutzbund NRW gibt es in vielen Jugendämter strukturelle Probleme.

WDR, 27. Oktober 2016

7. September 2018
"Gequatscht wird sowieso"

Sagt eine Mutter am Telefon, die ebenfalls Probleme mit dem Jugendamt in Viersen hat. Ich soll ihre Geschichte erzählen. In ihrem Namen. Auf der Basis von Dokumenten, die ich demnächst bekomme. Die Mutter berichtet von sehr merkwürdigen Vorkommnissen. 

Wenn es um die Zahl der Leserinnen und Leser geht, ist dieses Jugendamt in diesem blog Rekordhalter...Weitere Informationen

Montag, 23. April 2018

Info-Aktion

Burgdorfer Kreisblatt als Flugblatt
Wenn Behörden Einbrüche organisieren und wenn die Polizei Bücher verbietet
Hier ausdrucken

Wird von mir derzeit gezielt verteilt und verschickt.  www.burgdorferkreisblatt.de      

Donnerstag, 1. Februar 2018

Petition

Kann  ein Mann  Familienminister?
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
wir schlagen Marcus Weinberg als Bundesfamilienminister vor.
Begründung:

"Es freut mich außerordentlich, dass meine Kollegen mich mit 89% zum familienpolitischen Sprecher meiner Fraktion gewählt haben. In diesen Themen steckt mein Herzblut und ich bin glücklich, mich auch in der kommenden Zeit für Familien einzusetzen. Die Bekämpfung der Kinderarmut, die Stärkung des Kinderschutzes und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen ganz oben auf der Agenda. Morgen konstituiert sich die Arbeitsgruppe und dann geht es endlich wieder los."
Schreibt Marcus Weinberg am 29. Januar 2018 auf seinen Facebook-Seiten. Viele haben ihm gratuliert, Familien, Mütter und Väter setzen offenbar große Hoffnungen in diesen CDU-Bundestagsabgeordneten.
Würde Marcus Weinberg zum Bundesfamilienminister ernannt werden, würde auch mit einem weiteren Vorurteil aufgeräumt werden. Noch ist angeblich Familie vornehmlich Frauensache, Frau Bundeskanzlerin, zeigen Sie mit der Ernennung der Öffentlichkeit, dass Familie auch Männersache ist.
Aktuell setzt sich Ihr Parteikollege für eine Kommission ein, die sich mit der Arbeit von Jugendämtern, Familiengerichten und Gutachtern beschäftigt. Klagen und Beschwerden, die ihn erreichten, haben ihn immer nachdenklicher gemacht.

Samstag, 1. Juli 2017

Kindesunwohlpreis 2017

Welches Jugendamt macht 2017 das Rennen?

10. Januar 2017. 2009 habe ich den "Kindesunwohlpreis" für Jugendämter erfunden, weil ich gar nicht mehr begriff, was sich diese Behörden leisten statt sich um die Kinder zu kümmern und deren Rechte zu wahren. Spitzenplätze für nicht geleistete Spitzenarbeit belegten stets Mönchengladbach, Münster und Lüneburg. 

Seither hat es viele weitere Jugendamts-Skandale gegeben, über viele berichtete ich. Da wurde ein Pflegevater zum Testamentsvollstrecker für seine Pflegekinder gemacht und nutzte die Gunst der Unterschlagungs-Stunde, bis die Kinder 18 waren und das Jugendamt der geschädigten Mutter mitteilte: "Nun sind wir nicht mehr zuständig." Belangt wurde niemand.

Seit gut zwei Jahren ist das Wilhelmshavener Jugendamt möglicherweise spezialisiert auf Deckungsarbeit für Polizeibeamte, die vor Gericht lügen. In Bonn sahnte ein Jugendamtsmitarbeiter ab, in Hamburg fälschte eine Jugendamtsleiterin ihren offiziellen Lebenslauf und ein Kollege erfand Fälle, um die sich eine von ihm erfundene Einrichtung kümmerte. Die Spitzbuben teilten sich die Einnahmen. 

In der aktuellen Umfrage für den Kindesunwohlpreis 2017 habe ich ein paar Vorschläge gemacht. Neue können hinzugefügt werden.

50 Stimmen nach einer guten Woche

19. Januar 2017. Für den Kindesunwohlpreis 2017 sind bereits 50 Stimmen abgegeben worden. 14 Stimmen wurden allerdings aus dem hohen niedersächsischen Norden in die Umfrage gehackt. Die meisten Stimmen bekam das Jugendamt von Wilhelmshaven (9), es folgen Hamburg und Münster mit 5 Stimmen, Bonn mit 3 und Lüneburg mit 2 Stimmen. 14 korrekte Stimmen sind auf andere Jugendämter entfallen: Eutin 6, Viersen 5, 3 ohne Ortsangabe. 

Der Neustart bei großer Beteiligung

29. Januar 2017. Da weitere Jugendämter vorgeschlagen worden sind, starte ich die Umfrage neu. Der Klick zur Umfrage

Viersen tut am meisten für das Kindesunwohl

31. März 2017. Im ersten Vierteljahr 2017 sind bei der Kindesunwohl-Umfrage 203 Stimmen abgegeben worden. Zweistellige Ergebnisse erzielen Viersen mit 23,15 Prozent, Eutin mit 21,67 Prozent, Wilhelmshaven mit 18,23 Prozent und Herdecke 10,84 Prozent.

Viersen behauptet Platz 1

1. Juli 2017. So viele Stimmen wie dieses Mal sind für den Kindesunwohlpreis noch nie abgegeben worden: 418 im ersten Halbjahr. Viersen liegt weiter mit 75 Stimmen in Führung, dicht gefolgt von Wilhelmshaven mit 73 Stimmen. Eutin folgt mit 57 Stimmen auf Platz 3.  

Sonntag, 28. Dezember 2014

Aufgelesen 2014

Zahl der Kindesentzüge fast verdoppelt

Das habe ich nun nicht so ganz verstanden: 2014 hat das Burgdorfer Jugendamt fast doppelt so viele Kinder (13 statt 7) aus ihren Familien geholt wie 2013, weil "die Akzeptanz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit" nicht "immer gegeben sei, wie Diskussionen um die Schließung von Bolzplätzen" zeigen? Soll laut "Anzeiger für Burgdorf und Lehrte" vom 27. Dezember 2014 die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Christiane Gersemann, gesagt haben. Oder ist dieses Zitat von der Redakteurin Sandra Köhler aus einem größeren Zusammenhang gerissen und sinnlos gemacht worden?
Burgdorfer Kreisblatt, 27. Dezember 2014

Bundesverfassungsgericht stärkt Elternrechte

Behörden dürfen Eltern ihre Kinder nur wegnehmen, wenn diese Eltern das "körperliche, geistige oder seelische Wohl" des Kindes "nachhaltig gefährden". Stützen sich Gerichte dazu auf Sachverständigengutachten, müssen sie deren Stichhaltigkeit "streng" überprüfen, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Weiter heißt es, der Staat dürfe seine Vorstellung von gelungener Kindeserziehung nicht an die Stelle der elterlichen Vorstellung setzen. (Az. 1 BvR 1178/14)

t-online, 28. November 2014

Zuschuss für künstliche Befruchtung nur für Ehepaare

Klappt es nicht mit dem Baby, wird es teuer. Eheleute erhalten von der Krankenkasse wenigstens einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, ledige Paare dagegen müssen sie selbst finanzieren - selbst wenn ihre Krankenkasse sie unterstützen will. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied jetzt: Das ist rechtens.

Focus, 18. November 2014

Sexuelle Übergriffe - und Kinderpornos?

Kommissar Internet hat heute eine mail von einem ehemaligen Heimkind bekommen, das sich Heiko nennt und nach seinen Angaben in Südfrankreich lebt. Die meiste Zeit hat der 43-Jährige seinen Schilderungen zufolge auf den Straßen Europas verbracht. Heiko erzählt: “Ich habe gebettelt oder Straßenmusik gemacht.” Heiko würde gern Kleinbauer werden.

Hier weiterlesen, 14. November 2014

Der Arschloch-Faktor

Arschlöcher sitzen in Behörden. Beispielsweise in Jugendämtern. Weiß ich aus Erfahrung, weil ich Eltern, Mütter und Väter berate, die Stress mit diesen Behörden haben. Wir müssen nur hinhören. Bei Jugendämtern, wenn sie schweigen. Das machen viele derzeit geradezu betreten. Während sich der Richterbund fragt, warum Richter auf falsche Familiengutachten hereingefallen sind, fragen sich Jugendämter - nichts?

blogdirdeinemeinung, 6. November 2014

Wie ein Rollkommando

Das Jugendamt kommt wie ein Rollkommando. Erst bittet eine Mutter wegen eines Rückenleidens um eine Haushaltshilfe. Dann sind die Kinder weg.

Explosiv, 28. Oktober 2014

Mit Rotkreuz-Auto Fünfjährigen verschleppt?

Möglicherweise hat er am 18. August in Garbsen bei Hannover mit einem auf das Rote Kreuz zugelassenen Auto einen Fünfjährigen verschleppt, bestätigte der Augsburger BRK-Kreisgeschäftsführer Michael Gebler am Montag entsprechende Informationen der "Augsburger Allgemeinen".

Da der 39-Jährige für das BRK als leitender Notarzt tätig gewesen sei, verfüge er über einen Wagen mit Blaulicht.
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Der Arzt sitzt seit der vergangenen Woche in Untersuchungshaft, weil er sich seit 2012 an mindestens vier Jungen im Alter von vier bis sieben Jahren vergangen haben soll. Der Mann war seit September 2013 als Assistenzarzt auf der Intensivstation der Kinderklinik der Medizinische Hochschule Hannover beschäftigt. dpa 20. Oktober 2014


Gutgläubiges Jugendamt

Fakt ist, dass im Jugendamt täglich mehrere Dutzend Rechnungen zur Zahlung angewiesen werden. Im speziellen Fall führten Plausibilitätsprüfungen zwar zu gelegentlichen Rückfragen beim Leistungserbringer. Einen Anlass, Verdacht zu schöpfen, habe es aber nicht gegeben, nehmen der Landrat und sein Stellvertreter ihre Mitarbeiter in Schutz. Monierte Rechnungen seien anstandslos korrigiert worden - fatalerweise von den Verurteilten selbst. Zu ihnen bestand offenbar ein über Jahre gewachsenes Vertrauensverhältnis. Nur so konnte es passieren, dass fehlende Unterschriften von Leistungsempfängern nicht nachgereicht werden mussten - eine Gutgläubigkeit, die dem betrügerischen Duo sein Geschäft erleichterte. Damit sich Schlupflöcher wie diese nicht mehr auftun, soll künftig vor einer Zahlungsanweisung genauer hingesehen werden, ob alle Formalien korrekt erfüllt sind.

Morgenweb Rhein-Neckar, 10. Oktober 2014

Schlampige Gutachten - falsche Urteile

Das Kind ist weg – schlampige Gutachten, falsche Urteile! In den letzten Wochen waren wir viel unterwegs für unsere MDR-Dokumentation. Auch Claudia Renneberg und ihren Sohn Timon haben wir wieder getroffen. Wie geht es den beiden? Können sie jetzt endlich ein selbstbestimmtes Leben führen? Mutter und Sohn waren vor einem Jahr ins Ausland geflohen, nachdem Timon bereits 1 ½ Jahre in einer Pflegefamilie leben musste. Im Januar 2014 hatte Claudia Renneberg sich freiwillig den Behörden gestellt. Die Hoffnungen auf ein Einlenken der Ämter waren groß. Denn schließlich hatte ein mangelhaftes Gutachten zu den für die ganze Familie traumatischen Erfahrungen geführt! MDR Fernsehen, Exakt Die Story, 15. Oktober 2014, 20.45 Uhr.

Ankündigung von Andros-Film, 2. Oktober 2014

Scharfe Kritik an Jugendamt Gießen

Archeviva, 17. September 2014


Strafantrag gegen Oberbürgermeister

Ich habe gegen den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Strafantrag wegen Verleumdung gestellt.

Hier lesen

Kinder leiden

Sie werden geschlagen, müssen hungern und werden eingesperrt – manche Kinder zahlen den Hass, die Überforderung und die Gleichgültigkeit ihrer Eltern sogar mit dem Leben. 2013 führten die Jugendämtern in knapp 116.000 Fällen Überprüfungen in Familien auf Kindeswohlgefährdung durch, 38.000 Kinder und Jugendliche gelten demnach als gefährdet:  Bei rund 17.000 Kindern stellten die Behörden eine akute Gefährdung fest, bei 21 .000 Minderjährigen erkannten die Jugendämter eine latente Gefahr. Die Zahlen hätten sich zum Vorjahr nicht verändert, teilte das Statistische Bundesamt mit. Mädchen und Jungen sind der Statistik zufolge gleich stark gefährdet.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15. August 2014

Das liest Papi hoffentlich nicht vor

Falls irgendein Papi irgendeinem Kind diese Pressemitteilung des niedersächsischen Kultusministeriums und der Stiftung Lesen vorlesen sollte, schnarcht der Nachwuchs hoffentlich schneller als Papi den angerichteten Schaden wieder gut machen könnte, wenn das Kind länger als fünf Minuten zuhören würde. Das Beste wäre: Beide schnarchen sofort und werden von Mami verständnisvoll zugedeckt.

Wer schreibt nur solche Pressemitteilungen?, 8. Juli 2014

Therapie-Anbieter gewinnen gegen Jugendamt

Hannover - 4. Juli 2014. Ein von 24 Anbietern ambulanter Dyskalkulie- und Legasthenietherapien vor dem Verwaltungsgericht gegen das Jugendamt der Region Hannover geführtes Eilverfahren ist in dieser Woche unstreitig zu Ende gegangen. Die Anbieter hatten sich dagegen gewehrt, ab dem 1. Juli 2014 von einer vom Jugendamt der Region geführten und in langjähriger Verwaltungspraxis bisher im Rahmen der Bewilligung von solchen Therapien den Leistungsberechtigten zur Verfügung gestellten Anbieterliste gestrichen zu werden. Hintergrund der angekündigten Streichung aus der Liste ist der Umstand, dass die betroffenen Anbieter ein ihnen vom Jugendamt unterbreitetes Angebot zum Abschluss einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung nach § 77 SGB VIII bisher nicht angenommen haben, weil sie es unter anderem hinsichtlich des danach vorgesehenen Vergütungssatzes für die einzelne Therapieeinheit für zu niedrig halten.

In einem Erörterungstermin bei Gericht hat das Jugendamt der Region erklärt, in Zukunft gegenüber den Leistungsberechtigten eine Anbieterliste überhaupt nicht mehr verwenden zu wollen. Daraufhin haben die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt. Mit dem Einstellungsbeschluss hat das Gericht der Region Hannover die Verfahrenskosten auferlegt.


Aktenzeichen: 3 B 9975/14

Pressemitteilung: Urteil im Mordfall Christina rechtskräftig

Osnabrück - 1. Juli 2014. Das Urteil des Landgerichts Osnabrück in dem Mordprozess „Christina" ist rechtskräftig, Az. 3 KLs 3/14. Der Verteidiger des Angeklagten hat heute die Rücknahme der Revision erklärt.

Die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück verurteilte den heute 46-jährigen Angeklagten am 31. 3. 2014 wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren. Bei dieser Entscheidung kam Jugendstrafrecht zur Anwendung, weil der zur Tatzeit 19-Jährige wegen Reifeverzögerungen in seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand.

Aufgrund des glaubhaften Geständnisses des Angeklagten und einer DNA-Spur stand für die Kammer fest, dass der Angeklagte am 27. November 1987 in Osnabrück die 9-jährige Christina spontan ergriffen hatte, um sie zu vergewaltigen. Als dies misslang, erklärte das Mädchen, sie werde ihrer Mutter von dem Vorfall berichten. Daraufhin erstickte der Angeklagte Christina mit ihrem Schal, um die versuchte Vergewaltigung zu verdecken.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da der Verurteilte erst Jahrzehnte nach der Tat überführt wurde. Aufgrund neuer Untersuchungstechniken konnte im letzten Jahr an der Opferkleidung eine DNA-Spur gefunden werden, die zum Angeklagten führte. Dieser hatte den Tatvorwurf dann vollständig eingeräumt und sich im Sitzungssaal bei der Familie von Christina entschuldigt. Er bedaure die Tat zutiefst und habe keine Erklärung, wie es dazu habe kommen können. Insbesondere dieses Geständnis ermöglichte die nunmehr rechtskräftige Verurteilung wegen Mordes. Andere Delikte wären verjährt gewesen.


Viele Kinder nicht geimpft

Viele Kinder in Deutschland sind nur unzureichend vor gefährlichen Krankheiten wie Masern, Röteln oder Windpocken geschützt, weil ihnen nötige Impfungen fehlen. In Deutschland rangiere das Elternrecht noch immer vor dem Kindeswohl, klagte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, am Freitag in Berlin.

Lausitzer Rundschau, 14. Juni 2014

Polizeibeamte belasten Jugendamt

Das Wilhelmshavener Amtsgericht zweifelt an seiner Zuständigkeit, der Richter ist ein wenig ratlos, wenn es um die Frage geht, wann und wo ich die der Klageschrift beigefügten Artikel geschrieben haben soll. Von hoher Qualität ist diese Zivilklage jedenfalls nicht. Interessant sind aber die Anlagen. Dazu später.
Der Polizeibeamte, der sich inzwischen Baier nennt, will mir nicht nur straf-, sondern auch zivilrechtlich mehrere Behauptungen untersagen lassen. Nach seinen Angaben hat er sich weder Wiegand noch Schweiger genannt, er sei auch nicht in meine Wohnung eingedrungen, ohne sich auszuweisen und ohne den Grund für die Wohnungsdurchsuchung zu nennen. Doch es ist so eine Sache mit solchen Lügen. Man kann schnell entlarvt werden.

Anwalt eines Polizisten belastet Jugendamtsmitarbeiterin, 7. Juni 2014 


Anna darf Heim wieder verlassen

Heute dürfte einigen Leserinnen und Lesern die “Neue Presse” aus der Hand gefallen sein, während sie auf Seite 14 den Artikel mit der Schlagzeile “Anna (15) wieder zu Hause – Verfassungsgericht hebt Urteil auf und vereint die Familie” gelesen haben. Dazu gab es mehrfachen Anlass: Ein Anwalt wirft einer Gutachterin vor, die Unwahrheit über Anna geschrieben zu haben, im Gutachten wird die enge Beziehung zwischen Mutter und Kind negativ bewertet.

Bundesverfassungsgericht hebt OLG-Urteil auf, 6. Juni 2014


Peter Fox wird im CD-Player verrückt

31. Mai 2014. Da wird doch der Peter Fox im CD-Player verrückt. Während dieser Sänger seit Jahren von einem Haus am See träumt, bietet mir die Staatsanwaltschaft von Oldenburg ein Haus am Schlagloch an. Warum soll ich jetzt noch die Staatsanwaltschaft von Hannover kritisieren, wenn ich doch eine andere Staatsanwaltschaft loben kann? 

Vor ein paar Monaten erst bin ich nach Burgwedel bei Hannover umgezogen. Nun soll ich nach Wilhelmshaven zurückkehren. Angeboten wird mir dort nicht das Rathaus (der Turm wackelt, es besteht Einsturzgefahr), nicht die Stadthalle (dort zieht es wie Hechtsuppe, bei Sturm kann dort nur noch "Der fliegende Holländer" aufgeführt werden), sondern das Gefängnis. Das wird nachts hell erleuchtet und ist auch tagsüber zweifellos das schönste Gebäude von Wilhelmshaven. Die Straße hinter dem Gefängnis hat zwar viele Schlaglöcher, aber sonst...

Warum mir die Staatsanwaltschaft von Oldenburg dieses Angebot macht? Hier klicken

Jugendhilfeausschuss soll es wieder geben

Hannover - 27. Mai 2014. Mit einem Gesetzentwurf zum Kinder- und Jugendhilferecht, dessen Einbringung in den Landtag am (heutigen) Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde, schafft die Landesregie­rung die rechtlichen Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung eines Jugendhilfeausschus­ses. Die Landesregierung unterstreicht damit den hohen Stellenwert der Kinder- und Ju­gendpolitik in Niedersachsen und unterstützt die Zusammenarbeit der öffentlichen und der freien Jugendhilfe.

Alle Vorschläge der beteiligten Verbände und Organisationen im Rahmen der Verbands­anhörung zum Gesetzentwurf seien sorgfältig geprüft worden, sagte So­zialministerin Cornelia Rundt. Sie sei erfreut darüber, dass die Wiedereinrichtung des Lan­desjugendhilfeausschusses auf eine positive Resonanz gestoßen ist. Einige Anregungen und Ideen seien in den Gesetzentwurf eingeflossen. So werden im künftigen Landesjugend­hilfeausschuss neben Interessenvertretungen aus den Bereichen der Jugendarbeit und Ju­gendsozialarbeit, der kommunalen oder kirchlichen Ebenen oder den Verbänden von Migrantinnen und Migranten auch solche Mitglieder sein, die über spezielle Erfahrungen in den Bereichen der Behindertenhilfe, der Inklusion und dem Kinder- und Jugendschutz verfü­gen. Die Mitgliederzahl des Landesjugendhilfeausschusses soll daher von 15 auf 23 Mitglie­der heraufgesetzt werden.

Hintergrund:

In der Sitzung am 18. April 2013 hatte der niedersächsische Landtag den Entschließungsan­trag von SPD und Grünen „Politik gemeinsam mit der Fachwelt - Wiedereinrichtung des Landesjugendhilfeausschusses" angenommen und die Landesregierung gebeten, einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorzulegen. Der Landesjugendhilfeausschuss war von der Vorgängerregierung am 1. Januar 2007 abgeschafft und durch den „Landesbeirat für Kinder- und Jugendhilfe und Familienpolitik" ersetzt worden. Die Abschaffung des Landesjugendhilfeausschusses erfolgte seinerzeit gegen das ausdrückliche Votum von Verbands.Vertreterinnen und -Vertretern der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen.


Pädophile festgenommen

Die Polizei hat den Führungskreis eines bundesweit operierenden Pädophilen-Netzes bei dessen geheimen Treffen festgenommen. Bei der Großrazzia in Aschersleben in Sachsen-Anhalt wurden zehn Männer im Alter zwischen 22 und 60 Jahren und eine 57 Jahre alte Frau festgenommen, wie die Polizei am Sonntag in Magdeburg mitteilte.

Stern online, 4. Mai 2014

Wieder die Odenwaldschule...

Ein Lehrer der hessischen Odenwaldschule steht im Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie. Seine Wohnung in dem Internat sei bereits vor zehn Tagen von der Polizei durchsucht worden, teilte eine Sprecherin der Schule mit.

Dabei hätten die Ermittler Dateien und persönliches Material sichergestellt. Die Schule habe dem Lehrer fristlos gekündigt. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.


Süddeutsche Zeitung, 19. April 2014

Hat Sonderschullehrer Kinder misshandelt?

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Mann als Lehrer an der Pestalozzischule für Lernhilfe in Eschwege in zehn Fällen Kinder misshandelt hat. Die betroffenen Mädchen und Jungen sind heute zwischen neun und elf Jahre alt.

Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 14. März 2014

Offene mail an die Stadt Wilhelmshaven

Nun wird in Wilhelmshaven das Gerücht gestreut, die Polizeibeamten Wiegand und Schweiger (so haben sie sich bei der Wohnungsdurchsuchung mir gegenüber genannt) planten eine Strafanzeige gegen mich, weil ich über die illegale Aktion des Wilhelmshavener Jugendamtes ausführlich berichtet habe. Der Vater meines Patenkindes aus Münster sei deswegen von der Polizei bereits angerufen worden. Allerdings habe er eine schriftliche Ladung für sein Verhör noch nicht bekommen. Ein solcher Anruf seitens der Wilhelmshavener Polizei vor Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wäre sicherlich genauso gewöhnungsbedürftig wie eine Wohnungsdurchsuchung ohne dringenden Tatverdacht.  Gäbe es ein Ermittlungsverfahren gegen mich, dann müsste auch das Jugendamt angehört werden. Schließlich hat eine Jugendamtsmitarbeiterin schweigend vor meiner Wohnungstür gestanden, als die Polizeibeamten mit Gewalt in meine Wohnung eindrangen – ohne sich auszuweisen und ohne Angabe des Grundes!
Würde ich eine Ladung als Beschuldigter bekommen, würde ich der mit Vergnügen Folge leisten. Angehört werden müsste ich von der Polizei meines neuen Wohnortes. Die würde sicherlich aus allen Wolken fallen, wenn ich ihr die Schriftstücke vorlege, die ich bekommen habe (jeder schob dem anderen die Schuld in die Schuhe). Um die Anweisung des niedersächsischen Innenministeriums, die Oldenburger Polizei müsse das Verhalten ihrer Wilhelmshavener Kollegen prüfen, hat sich auch niemand gekümmert. Die Wilhelmshavener Polizei überprüfte sich selbst. Würde auch das vor Gericht zur Sprache kommen, wäre der Skandal perfekt.
Ich werde mich wegen des Gerüchtes nicht an die Wilhelmshavener Polizei wenden, sondern weiter recherchieren. Sollte der Vater meines Patenkindes das Gerücht bestätigen, würde es stauben. Darauf ist Verlass.  Meine Broschüre über diesen Fall habe ich bei www.lulu.com unter dem Titel “Lügen haben Jugendamts-Beine” veröffentlicht. 

Wenn Kinder aus der Schule fliegen

Report Mainz berichtet am 4. März, 21.45 Uhr, über Kinder, die wegen angeblicher psychischer Probleme von der Schule fliegen.

Keine Sterbehilfe für Kinder

Hannover - 14. Februar 2014. Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt spricht sich entschieden gegen eine Sterbehilfe für Kinder aus, wie sie künftig in Belgien möglich sein soll. „Wenn ein Kind stirbt, dann ist das für alle Beteiligten eine schreckliche Tragödie", erklärt Rundt: „Kinder sollten aber an der Hand eines ihnen zugewandten Menschen sterben, nicht durch die Hand eines anderen."
Es sei vielmehr von elementarer Bedeutung, dass für Kinder eine qualitativ hochwertige Palliativmedizin vorgehalten werde. „Vorbildlich ist das Kinderhospiz Löwenherz in Syke", hebt Rundt hervor: „Sowohl die Kinder als auch ihre Familien erhalten hier viel Zuwendung und professionelle Betreuung." Das Land habe den Anbau eines Jugendhospizes in Syke im vergangenen Jahr mit 600.000 Euro gefördert. Ebenfalls vom Land gefördert wird das Programm „Runder Tisch schwerstkranke Kinder", über den Projekte für betroffene Kinder initiiert werden. „Sterbende Kinder und ihre Angehörigen müssen alle medizinische und soziale Unterstützung bekommen, die sie benötigen", sagt die Sozialministerin.

90 Fälle für einen Mitarbeiter

Die Grüne Jugendpolitikerin Christiane Blömeke hat den Fall Yagmur zum Anlass genommen, den Senat zu fragen, wie hoch die Fallbelastung der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) in den Jahren 2012 und 2013 war. Das Mädchen Yagmur wurde im Dezember in ihrem Elternhaus zu Tode geprügelt, obwohl nacheinander die Jugendämter Bergedorf, Eimsbüttel und Mitte für ihren Schutz zuständig waren. Heraus kamen erschreckende Zahlen. Im Jahr 2013 war ein ASD-Mitarbeiter im Durchschnitt für knapp 90 Fälle zuständig.

taz, 23. Januar 2014



Großmutter gründet Selbsthilfegruppe

Sie plant in Ravensburg eine Selbsthilfegruppe „Für Kindeswohl“, die eine Anlaufstelle für betroffene Eltern sein soll, die nach einer Trennung Probleme mit dem Umgangsrecht für ihre Kinder haben. Es gibt nach Reichles Erfahrungen vor allem dort Komplikationen, wo nach einer konfliktreichen Trennung ein gemeinsames Sorgerecht ausgesprochen wurde.

Schwäbische, 21. Januar 2014

Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg lügt bis zur letzten Sekunde
“Wir bedauern sehr die Therapeutische Gemeinschaft (TG) Wilschenbruch schließen zu müssen und bedanken uns ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit in den zurückliegenden Jahren zum Wohle der betreuten Kinder und Eltern.” 
Mit diesen Schlussworten hat sich die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch aus dem Netz verabschiedet. Die Einrichtung werde im März oder April 2014 geschlossen. Die Arbeit müsse beendet werden, weil das “neue Konzept” finanziell nicht tragfähig sei. Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch habe jedoch erfolgreich gearbeitet.
Wenn Lügen zu einem Totalausfall des Netzes führen würden, wären jetzt überall auf der Welt die Monitore schwarz. Wer diesen Abschiedsgruß verfasst hat, wird von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung nicht verraten. Ist wohl auch gut so.

Samstag, 28. Dezember 2013

Aufgelesen 2013

28. Dezember 2013
Die Bahn tötet
“Zum zweiten Mal in diesem Jahr hatte auf dem Gelände ein Jugendlicher beim Spielen auf den abgestellten Waggons einen Stromschlag erlitten, in diesem Fall war er tödlich.”
Berichtet die “Berliner Morgenpost” über den Tod eines 15-Jährigen in einem Berliner Güterbahnhof. Verhindern könne man so etwas nicht, heißt es in dem Bericht. Das klingt wieder einmal nach einer Notlüge. 
11. Dezember 2013
Schluss mit Obsorge-Streit?

Das Kindeswohl – es steht im Zentrum des neuen Kindschaftsrechtes, das seit 1. Februar dieses Jahres in Kraft ist. Künftig ist das Wohl des Kindes in allen Bereichen, die die Obsorge und persönliche Kontakte betreffen, zentraler Gesichtspunkt.

Niederösterreichische Nachrichten, 11. Dezember 2013

2. Dezember 2013
Jugendamt von Wilhelmshaven und zwei Polizisten mit falschen Namen

Die Oldenburger Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs gegen die beiden Wilhelmshavener Polizeibeamten Andreas Gerhard Stoltmann und Christopher Oliver Benjamin Baier sowie gegen die Jugendamtsmitarbeiterin Tanja Printzen eingestellt.
Die Geschichte in aller Kürze: Zwei Polizeibeamte mit Taschenlampen dringen am 17. Juni 2013 gegen 21.40 Uhr in meine Wohnung ein, was mir vorgeworfen wird, verraten sie erst auf Nachfrage, die Polizeibeamten geben sich ebenfalls auf Nachfrage die Namen Weigand und Schweiger, draußen steht während der illegalen Aktion eine Frau. Angeblich halte ich ein Patenkind von mir versteckt. Nach der Wohnungsdurchsuchung rufe ich die Polizeiwache an. Die lügt mir vor, dass die beiden Beamten tatsächlich Weigand und Schweiger heißen. Am nächsten Morgen rufe ich das Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven an und bitte um Aufklärung. Vorgelogen wird mir, dass die Frau, die vor meiner Wohnung gestanden hat, gar nicht vom Jugendamt war. Anschließend schieben sich Polizei und Jugendamt gegenseitig die Schuld für die illegale Aktion zu. Ich stelle Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs.

19. November 2013
Pornos im Unterricht

Der Fall: Mehrere Siebtklässler der Otto-Kühne-Schule hatten Ende September beobachtet, wie der Chemie- und Biolehrer während des Unterrichts Pornos auf seinem Laptop ansah. Sie meldeten dies ihren Eltern, die wiederum gingen zur Schulleitung.

Bild, 19. November 2013

31. Oktober 2013
Ehemalige DDR-Bürger erziehungsunfähig?

Fragwürdige Gutachten eines Gutachters vor sächsischen Gerichten belasten ostdeutsche Familien. Die Argumentation des Gutachters: Personen, die ihre Kindheit in der DDR, in einem "diktatorischen Gesellschaftsverhältnis", verlebt haben, hätten Bindungsstörungen davon getragen und seien damit erziehungsunfähig. Mit dieser Begründung war einem Vater das Sorgerecht für seinen Sohn verweigert worden. Einer anderen Familie drohte der Kindesentzug.

Mitteldeutscher Rundfunk, 30. Oktober 2013



27. Oktober 2013
Die meisten Gutachten taugen nichts
Hinzpeter, ein schmaler Mann von 76 Jahren, ist seit 40 Jahren Vorsitzender des Kinderschutzbundes Leer. Unter Hinzpeter wurde der Ortsverein der größte in Niedersachsen und der drittgrößte in Deutschland. Stolz zeigt er Besuchern das Kinderschutzhaus in der Altstadt, die Igelgruppe, die Krokodilgruppe. Er nennt die Kinder beim Namen, oft fallen ihm traurige Geschichten ein; sie handeln von Armut, von Vernachlässigung, von Gewalt. „Wir sind keine Träumer“, sagt Hinzpeter, „es gibt Fälle, in denen man ein Kind nicht länger in seiner Familie lassen kann.“
Dann wird er wieder wütend: „Aber wenn ein Kind erst weg ist, versuchen Sie mal, es wiederzukriegen!“
Nordwest-Zeitung, 25. Oktober 2013


16. Oktober 2013
Über 100000 Unterschriften für bessere Kitas
Die „Volksinitiative für bessere Rahmenbedingungen in den niedersächsischen Kindertagesstätten” hat die nach Artikel 47 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Zahl von 70 000 gültigen Eintragungen deutlich überschritten.
 Die Landeswahlleiterin Ulrike Sachs hat das Ergebnis nach Zählung und Prüfung der rechtzeitig eingereichten Unterschriften am heutigen Tag mitgeteilt.
9. Oktober 2013
Büroleiter soll Kinder sexuell missbraucht haben

Ein Mitarbeiter des Grünen-Bundestagsabgeordneten Tom Koenigs ist unter dem Verdacht des Kindesmissbrauchs verhaftet worden. Der 61 Jahre alte Leiter des Gießener Wahlkreisbüros soll jahrelang mehrere Kinder sexuell missbraucht haben. Koenigs teilte am Mittwoch in Berlin mit, er habe am vergangenen Mittwoch einen anonymen Brief erhalten, in dem der Mitarbeiter beschuldigt werde.

Kölner Stadt-Anzeiger, 9. Oktober 2013


9. Oktober 2013
Kampf ums Pflegegeld

Andrea Constant hat neun Wochen lang ein Mädchen, das bei seinen Eltern rausgeflogen ist, bei sich aufgenommen. Fast genauso lang kämpft sie mit dem Kreis ums Pflegegeld.

Offenbach Post, 8. Oktober 2013

30. September 2013
Schmutz-Video ein zweites Mal hochgeladen

Monatelang habe ich über das Schicksal des Heimkindes Jessica berichtet, entstanden ist aus dieser Serie die Broschüre “Papa, böse Kinder kommen in böse Kliniken”, erschienen bei http://www.lulu.com. Gestern holte mich diese Geschichte wieder ein. Eine Facebook-Freundin fragte mich nach einem Video, das ein anderer Facebook-Nutzer ins Netz gestellt habe. Eine Kommentatorin weise dort bereits auf meine Internetveröffentlichungen und auf meine Broschüre hin.

Kein Wort wahr, 30. September 2013

17. September 2013
Jürgen Trittin und sexueller Missbrauch von Kindern

Jürgen Trittin wäre wohl froh, müsste er nur die schlechten Umfragewerte seiner Partei kommentieren. Doch kurz vor der Bundestagswahl kommt es noch viel dicker für den Spitzenkandidaten. Die Pädophilie-Debatte hat nun auch ihn erreicht. Der Grund: 1981 war Trittin presserechtlich für ein Göttinger Kommunalwahlprogramm der Alternativen-Grünen-Initiativen-Liste (AGIL) verantwortlich, das für Straffreiheit von gewaltfreiem Sex zwischen Erwachsenen und Kindern eintrat.

Focus, 17. September 2013

11. August 2013
Eine Begegnung in Hamburg
Akademie für Publizistik in Hamburg, 1980: Er schiebt die Tür auf, die den Seminarraum teilt. Alle drehen sich um. “Guten Tag”, sagt er. “Ich bin gleich wieder weg.” Weg ist er wieder.
“Das war Michael Holzner”, sagt der Seminarleiter. “Er hat einen Roman geschrieben über seine Erfahrungen als Heimkind. Wenn jemand diesen Roman lesen will, ich kann ihn bestellen.”
Viele wollen diesen Roman lesen. Er heißt “Treibjagd”. Der Romanheld wird von seinen Eltern in ein Heim abgeschoben.

27. Juli 2013
Aufrüstung im Trennungskrieg

Vätervereine, Mütterlobby – Frauen und Männer rüsten auf im Kampf ums Kind. Wie konnte das passieren?


Berliner Zeitung, 25. Juli 2013

21. Juli 2013
Familien müssen draußen bleiben

Nun bekommt Kommissar Internet oft Post von einem Großvater aus Salzbergen. Auch Schreiben kann Therapie sein. Die Enkelin von Dieter G. ist in Münster im Sankt-Mauritz-Kinderheim im Alter von zwei Monaten gestorben. Heute fragt er sich: “Wie naiv müssen wir gewesen sein, als wir Hilfe beim Jugendamt von Rheine gesucht haben?”

Ein Baby ist tot, 21. Juli 2013


12. Juli 2013
Zwei Lügen in einer mail

Sehr geehrter Herr Tjaden,

wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, können wir in der Sache  aus datenschutzrechtlichen Erwägungen keine Auskünfte an Dritte erteilen. Außerdem haben wir Sie mehrfach darauf hingewiesen, dass die örtliche Zuständigkeit nicht beim Jugendamt Wilhelmshaven liegt.

Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Anliegen ggf. dem zuständigen Jugendamt Münster vorzutragen.

Mit freundlichem Gruß

Rita E.-R.
Abteilungsleiterin Pädagogische Dienste
Jugendamt Wilhelmshaven
Postfach 2353
26363 Wilhelmshaven


Mit dieser mail, die ich heute bekommen habe, will sich das Wilhelmshavener Jugendamt wohl zu jenen Behörden gesellen, die man nur im Beisein von mindestens einem Dutzend Zeugen aufsuchen sollte. Vorwärts – und alles vergessen. Wie hat es eigentlich um den Schutz meiner Privatsphäre ausgesehen, als dieses Jugendamt am 17. Juni 2013 bei mir eine Wohnungsdurchsuchung veranlasste, die mit der Ankündigung eines Polizeibeamten endete, ich hätte nun mit einem Strafverfahren wegen Beihilfe zu einer Kindesentführung zu rechnen? Wie sorgfältig wurde eigentlich vor diesem Einsatz geprüft, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass ich ein Kind verstecke?

Das Amnesie-Amt, 12. Juli 2013

6. Juli 2013
Drei Kinder flüchten aus Heim

Drei Burschen im Alter von 15 bzw. 16 Jahren sind nach angeblichen Misshandlungen aus einem umstrittenen Kinder- und Jugendheim im deutschen Brandenburg geflüchtet. Der Anwalt der Jugendlichen hat am Freitag schwere Vorwürfe in Richtung des Heim-Betreibers erhoben. "Es gab eine Vielzahl von Gewalttaten, Fixierungen am Boden und vor allem Demütigungen", sagte der Hamburger Familienrechtler Rudolf von Bracken.

Der Standard, 5. Juli 2013

21. Juni 2013
Angst im Jugendamt

Die Angst geht um unter den Mitarbeitern des Alsdorfer Jugendamtes – Angst vor Gewalt und Übergriffen aus Reihen der „Kundschaft“. Jugendamtsleiter Herbert Heinrichs informierte die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses über entsprechende Vorkommnisse und Schutzmaßnahmen. Heinrichs: „Es hat mehrere nicht unerhebliche Bedrohungssituationen gegeben.“

Aachener Nachrichten, 21. Juni 2013

18. Juni 2013
Polizeigewalt zu nächtlicher Stunde

Das Erste, was ich heute Vormittag vom Wilhelmshavener Jugendamt gehört habe, ist höhnisches Gelächter einer Mitarbeiterin der Bereitschaft, als ich bei dieser Behörde anrief. Meiner Aufforderung, mir bis heute 12 Uhr den Namen jener Mitarbeiterin mitzuteilen, die gestern um 21.40 Uhr mit der Polizei vor meiner Tür gestanden hat, folgt sie nur widerwillig. Meine Telefonnummer muss ich zweimal wiederholen.

2sechs3acht4, 18. Juni 2013

15. Juni 2013
Wie in Stein gemeißelt

Heute im “Neuen Wilhelmshaven” (NW, ehemals “Wilhelmshavener Zeitung”, WZ) ein Satz, wie von Jugendamtsleiter Carsten Feist in Stein gemeißelt: “Ein erneuter Beziehungsabbruch wäre unverantwortlich.” Soll er vor dem Jugendhilfeausschuss gesagt haben. Thema waren Eltern, die nach Wilhelmshaven gezogen sind, während die Kinder weiter mehr oder weniger weit entfernt bei Pflegeeltern oder in Kinderheimen leben. Was so bleiben soll? Obwohl Wilhelmshaven nicht nur die Kosten für die Unterbringung der Kinder, sondern auch für Dienstfahrten der Jugendamtsmitarbeiterinnen und Jugendamtsmitarbeiter bezahlen muss? In diesem Jahr sind so schon 830 000 Euro zusammengekommen. Zwei Millionen Euro können es 2013 werden.

Wie Geld aus dem Fenster geworfen wird, 15. Juni 2013


23. Mai 2013
Die Grünen und Pädophilie

Steffi Lemke, Politische Bundesgeschäftsführerin von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, erklärt:

„Wir haben das Institut für Demokratieforschung der Universität
Göttingen, das von dem Parteienforscher Prof. Franz Walter geleitet
wird, gebeten, sich im Rahmen eines Forschungsprojektes mit der Frage
des Einflusses von Gruppen mit pädophilen Forderungen innerhalb der
Grünen Partei zu beschäftigen. Es freut uns, dass wir dieses renommierte
Institut und seinen Leiter für eine wissenschaftliche Untersuchung
dieser aus unserer Sicht wichtigen Frage gewinnen konnten. Dieses
Forschungsprojekt werden wir finanziell unterstützen und dafür einen
Vertrag über die Förderung des Projektes mit dem Institut für
Demokratieforschung der Stiftungsuniversität Georg August in Göttingen
abschließen. Es soll sich um ein von uns gefördertes Forschungsprojekt
handeln, bei dem die beteiligten Wissenschaftler völlig frei und
unabhängig sind in Bezug auf die genaue Fragestellung, den Umfang und
die Durchführung der Untersuchung, sowie die Veröffentlichung der
Ergebnisse. Sie werden dabei von unserer Seite in vollem Umfang
Unterstützung erhalten, insbesondere was den uneingeschränkten Zugang zu
Akten, Protokollen und sonstigen Informationen angeht, soweit diese in
der Verfügung der Partei sind.

Wir erhoffen uns von diesem Forschungsprojekt eine wissenschaftlich
fundierte, systematische Aufarbeitung zu der Frage zu bekommen, wie
lange, in welchem Umfang und mit welchem Einfluss Gruppen oder auch
Einzelpersonen, die Forderungen nach Straffreiheit für Sexualität von
Erwachsenen mit Kindern vertreten haben, innerhalb der Grünen wirken
konnten. Und wir erhoffen uns eine transparente Dokumentation der
geführten Debatten.

Unabhängig vom Ergebnis dieser Studie steht für uns jetzt schon außer
Frage: Forderungen nach Straffreiheit von Sexualität von Erwachsenen mit
Kindern und pädophilen Handlungen waren und sind inakzeptabel und
falsch. Wir bedauern, dass es in den Anfangsjahren der Grünen Partei
Raum für diese Debatten und Forderungen gab. Das ist ein Fehler, für den
unsere Partei ohne Wenn und Aber die Verantwortung trägt.

Das richtige und wichtige Eintreten für die Gleichstellung von
Homosexualität und der Einsatz gegen eine überkommene und repressive
Sexualmoral ist ein großes Verdienst der Grünen Partei in Deutschland.
Aber dieses Verdienst und die Debatten darüber sind weder der Grund,
noch können sie Begründung für inakzeptable Forderungen zur
Legalisierung von Pädophilie sein, die von einigen vorgebracht werden
konnten. Pädophile Forderungen und Debatten haben in unserer Partei
nichts zu suchen.

Das Eintreten der Grünen Partei gegen Kindesmissbrauch und das Eintreten
für die Rechte von Kindern bleiben davon unbenommen. Wir werden nicht
zulassen, dass unser Eintreten für Kinderrechte vom politischen Gegner
diskreditiert wird, weil unsere Partei in der Vergangenheit diesen
Fehler gemacht hat."


21. Mai 2013
Mitmachtage gegen Kinderarmut

Hannover. Gemeinsam gegen Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern - unter diesem Motto stehen die regionalen Mitmachtage 2013. Zum Auftakt der diesjährigen landesweiten Aktionen am 1. Juni 2013 hat Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt den Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern als ein zentrales Anliegen der Landesregierung hervorgehoben.

„Jedes fünfte Kind in Niedersachsen ist von Armut bedroht. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen", so Ministerin Rundt. Hier sei die ganze Gesellschaft gefordert. „Mit den regionalen Mitmachtagen wollen wir das Thema überall im Land wieder ganz nach oben auf die Themenliste bringen: in den Rathäusern, Verbänden, Schulen, Kindertagesstätten, Vereinen."

Die Landesregierung unterstützt auf Antrag besondere Aktionen gegen Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern mit bis zu 2.000 Euro pro Aktion. „Wir setzen auf die Stärke der Gemeinschaft und fördern engagierte Menschen, die in ihren Gemeinden, Städten oder Stadtteilen Bündnisse gegen Kinderarmut gründen oder ausbauen und gemeinsam Aktionen für Kinder und ihre Eltern auf den Weg bringen", so die Ministerin.

Die Maßnahmen können vielfältig sein und sollen insbesondere Kindern aus benachteiligten Familien integrative Teilhabemöglichkeiten eröffnen, ihnen Wissen und Fertigkeiten vermitteln, die sie im Alltag langfristig stärken. Nicht zuletzt sollen sie den Kindern auch Spaß machen.

Der Aktionszeitraum geht vom 1. Juni bis 20. Oktober 2013. Die Antragstellung ist ab dem 22. Mai 2013 möglich.

Unter www.aktionen-gegen-kinderarmut.de gibt es weitere Informationen und eine Aktionslandkarte, in die sich Interessierte und Akteure eintragen können. Wer selbst Unterstützung anbieten möchte, kann sich hier schnell einen Überblick über die Aktionen und Ansprechpartner vor Ort verschaffen.


15. Mai 2013
Ein Jagdterrier ist entsetzt

Ich bin es. Der leidgeprüfte Jagdterrier Mike Tjaden, der heute nicht die “Wilhelmshavener Zeitung” liest, sondern mir selbst jeden Wunsch von meinen treuen Augen ab, der immer noch nicht in Erfüllung gegangen ist, obwohl es vor zweieinhalb Jahren danach aussah.

Damals wäre mein Herrchen, dieser Heini Heinz-Peter Tjaden, beinahe in eine katholische Kirche in Münster gegangen, um bei der Taufe von zwei Kindern dabei zu sein. Sogleich riss ich aus und rannte nach Lüdinghausen, wo mir eine Frau begegnete, die ich im richtigen Moment traf. Diese Frau hieß Martina Große-Feldhaus und war Verfahrensbeiständin an Familiengerichten. Der berichtete ich von der drohenden Tauf-Gefahr.

Ich passe auf, 15. Mai 2013


12. Mai 2013
So viele Pflegeeltern wie möglich?

Das “Neue Wilhelmshaven” (NW, ehemals “Wilhelmshavener Zeitung”, WZ) kann noch so viele Seiten haben, vieles ist einseitig. Wie heute der Artikel “Verunsicherten Kindern sichere Umgebung bieten – Jugendamt. In Wilhelmshaven fehlen viele Pflegefamilien, die fremde Kinder dauerhaft bei sich aufnehmen wollen”. Zitiert wird in diesem Bericht Claudia Feit vom Adoptions- und Pflegekinderdienst der Stadt. Erst einmal mit dem Satz: “So viele wie möglich.” Diese Aussage bezieht sich auf die Zahl der Pflegeeltern, die in Wilhelmshaven erforderlich ist. So viele wie nötig, wäre wohl eine klügeres Ziel.

Dann in dieser Passage: “Als erstes kamen zwei Geschwister zu Familie Ommen. Sie waren ein und sieben Jahre alt. Eigentlich werden Geschwister nicht in derselben Pflegefamilie untergebracht. Das ältere Kind habe in diesen Fällen häufig bereits Verantwortung für das Jüngere und die Rolle des Beschützers übernommen. ´Diese ungesunde Struktur muss aufgebrochen werden, damit sich die Kinder emotional entwickeln können´, erklärt Claudia Feit. Anders hätten die Pflegeeltern kaum eine Chance, an die Kinder heranzukommen.”

Aufruf zu Gesetzesbruch?, 11. Mai 2013


30. April 2013
Nicht in Lebensgefahr - an der Nordsee

Was haben sie in Münster alles zusammen geschwafelt. Die beiden Kinder (ein Fünfjähriger und eine Dreijährige) seien bei der Mutter in Lebensgefahr. Kommissar Internet kann nichts Sachdienliches beitragen, damit sich diese Geschichte zum Guten wendet. Das hat vor gut einem Jahr sogar ein Gutachter in einem Schriftsatz für das Familiengericht von Münster so festgehalten, weil viele so genannte Experten gern fixieren, was ein Jugendamt ihnen vorgesagt hat. Auch für Nachplappern gibt es schließlich Geld, da kann man ruhig wichtige Daten so durcheinander würfeln, dass jedes Spielcasino sagen würde: “Sie halten sich entweder an die Regeln – oder Sie fliegen hier raus.” Doch das Jugendamt von Münster ist kein Spielcasino…

Viel behauptet, 30. April 2013
24. April 2013
Familiengerichte produzieren Justizopfer

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert, dass Mängel, Versäumnisse, Fehlentscheidungen, grobe Ungerechtigkeiten, sprachliche Entgleisungen in familiengerichtlichen Verfahren keine Folgen haben. „Wir beobachten immer wieder, dass in familienrechtlichen Verfahren Justizopfer entstehen. Das wird hingenommen, übergangen, quasi als Kollateralschaden im Zusammenhang von Trennung und Scheidung.“, kritisiert der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler. Der im ISUV-Blog dargestellte Fall eines Mannes und die anschließende Diskussion zeigen, dass dieser Fall kein Einzelfall ist.

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht, 19. April 2013

23. April 2013
Pressemitteilung: Seifenblasen für die Liebe

FRANKFURT AM MAIN - Die meisten Menschen wissen nichts über Eltern-Kind-Entfremdung und feindlich-aggressive Elternschaft, bis sie sie selbst erfahren. Deshalb veranstaltet die Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main am Samstag, dem 27. April um 14:00 Uhr auf der Hauptwache in Frankfurt am Main einen Bubbles-of-Love-Event, Seifenblasen als Zeichen der Liebe werden aufsteigen.

Diese symbolische Aktion des Seifenblasens macht auf den bevorstehenden jährlichen Tag der Eltern-Kind-Entfremdung, weltweit begangen am 25. April und auch als Parental Alienation Awareness Day (PAAD) bezeichnet, aufmerksam. Nicht nur eine Trennung oder Scheidung an sich kann zu Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) führen, sondern insbesondere auch ein feindselig-aggressives Elternverhalten z. B. durch elterliches Schlecht-Reden über den anderen Elternteil, erläutert die Selbsthilfegruppe.

Mit den Seifenblasen als Zeichen der Liebe soll ein Zeichen dafür gesetzt werden, dass Kinder auch nach Trennung und Scheidung ihre beiden Elternteile lieben und umgekehrt.

Interessierte könnte bei dieser Aktion ebenfalls mitmachen und Seifenblasen auf den Weg schicken. Teilnehmer/innen der Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main informieren über Eltern-Kind-Entfremdung und ihre Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main. Regelmäßige Gruppentreffen jeweils am 1. Montag im Monat um 18:30 Uhr in der Selbsthilfekontaktstelle Frankfurt, Jahnstr. 49.

Weitere Infos unter http://www.bubblesofloveday.com/ , teilweise auch in deutsch.

20. April 2013
Chantal: Nur Pflegevater vor Gericht

Der Methadon-Tod der elfjährigen Chantal aus Wilhelmsburg kommt jetzt vor Gericht. Das Landgericht Hamburg eröffnet das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen allerdings nur gegen den Pflegevater, nicht aber gegen die Pflegemutter des Mädchens. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.

NDR, 16. April 2013

8. April 2013
Bekommt Wilhelmshaven den Bildungshafen?

In Berlin platzen die Schulen aus den sanierungsbedürftigen Mauern. Die Schülerzahl steigt weiter. Viele Kinder werden in den nächsten acht Jahren Unterricht in Containern bekommen. Sagt die Bildungsverwaltung im März
2013.

Container-Unterricht wird immer mehr zum Bildungsstandard. Jede dritte Schule in Deutschland muss bereits Blechbehälter aufstellen, damit die Kleinen nicht zu Straßenkindern werden.

Das ist die Chance für den JadeWeserPort in Wilhelmshaven, 8. April 2013


9. März 2013
Wenn Tote neben Kindern sitzen

Der Frage, welche psychischen Schäden Kinder davontragen, wenn sie mit diesem “Entschlafenenwesen” konfrontiert werden, haben sich dagegen schon viele gewidmet. Denn diese Toten werden nicht etwa im Jenseits in die Neuapostolische Kirche aufgenommen, sondern dreimal im Jahr im Diesseits bei speziellen Veranstaltungen dieser Glaubensgemeinschaft. Sogar der tote Luther soll im 19. Jahrhundert bei einem dieser “Entschlafenengottesdienste” vorbeigeschaut haben, weil er nicht länger evangelisch sein wollte.

Jugendämter sollten sich das einmal anschauen, 9. März 2013


3. März 2013
Die Schnepfe und Mütterchen Hannelore

Die Bundesfamilienministerin ist zweifellos eine alte Schnepfe, die zur Generation "Hirn ausschalten - dann reden" gehört, während Mütterchen Hannelore, die vorigen Sonntag ebenfalls bei Günther Jauch war, das Betreuungsgeld lieber für Kindertagesstättenplätze ausgeben würde, die in Köln gerade auf Rheinschiffen entstehen. Denn ab 1. August 2013 gibt es zwar einen Rechtsanspruch auf solche Einrichtungen, aber nirgendwo steht, dass die Kleinen nicht ertrinken dürfen. Die Jauch-Frage, warum die Familienpolitik nicht zu einer steigenden Kinderzahl führt, konnten deshalb weder Schnepfe noch Mütterchen beantworten. Sie starteten nicht einmal Erklärungsversuche, wie Unvereinbarkeit von Beruf und Sex (außer bei Prostituierten).

Blog dir deine Meinung, 3. März 2013

24. Februar 2013
Wer hat diesen Kommentar geschrieben?

Das Land Hessen, die Eltern des 14-Jährigen und Adrian bereiten sich auf die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht vor. Dafür werden Informationen gesammelt. In den Focus gerät immer wieder die Verfahrensbeiständin des Jungen und eine Schulamts-Mitarbeiterin. Die Verfahrensbeiständin ist seit dem 13. Januar 2011 im Amt und soll eigentlich die Interessen von Adrian vertreten. Dem Schulamt hat das Landgericht Darmstadt schwere Vorwürfe gemacht.

Hier weiterlesen, 24. Februar 2013


15. Februar 2013
Aus dem Nähkästchen geplaudert

Alle nachstehenden (gesicherten) Forenbeiträge aus unterschiedlichen Laienforen können der Autorenschaft einer bestimmten Verfahrensbeiständin und Familienhelferin aus Südhessen zugeordnet werden. Nach eigenen Angaben auf ihrer Homepage erhält die Frau weiterhin Aufträge von Jugendämtern und Familiengerichten aus der Region. Nach meinem Wissen ist ihre Internetbeschäftigung den Ämtern und Behörden dort bekannt.

Elterninitiative gegen Mobbing und Gewalt an Schulen, 15. Februar 2013


10. Februar 2013
Mutter und Beistand werden bewacht

Während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Münster hat ein Sicherheitsbeamter im Saal gesessen, weil er von der Richterin darum gebeten worden ist. Als ich die Richterin darauf hinwies, dass sie sich in ihrer Zusammenfassung des Falles getäuscht hatte, weil sie bei der Gefährdungsmeldung vom 23. September 2009 ausgegangen war, lüftete der Rechtsvertreter der Stadt Münster kurz einen Aktendeckel und behauptete, in der Akte befinde sich ein Antrag vom 23. September 2009. Den wollte die Richterin gar nicht sehen. Auf meinen Einwand reagierten weder der Jugendamtsmitarbeiter noch der städtische Rechtsvertreter. Sie blieben sogar stumm, als ich sagte: “Das ist eine Fälschung.”…

Vor Gericht und in Münster, 10. Februar 2013


3. Februar 2013
Wenn Frauen Kinder missbrauchen

Es ist inzwischen Allgemeinwissen, dass Männer und Jungen "die Täter" sind, Frauen und Mädchen hingegen "die Opfer", die stark gemacht und durch Quoten gefördert werden müssen. Kindesmissbrauchsopfer, die von einem Mann sexuell ausgebeutet wurden, stoßen oftmals auf Unglauben und Ablehnung. Kindesmissbrauchsopfer einer Frau tun dies fast immer.

Deutschlandradio, 31. Januar 2013

31. Januar 2013
Gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

Der Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung den von der christlich-liberalen Koalition eingebrachten Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern verabschiedet. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:

„Die Neuregelung der elterlichen Sorge ist gerecht und ausgewogenen. Die gemeinsame Sorge für das Kind ist künftig auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern das gesetzliche Leitbild. Die Rechte lediger Väter werden damit deutlich gestärkt. Die Kritik von Väterverbänden ist daher nicht nachvollziehbar.

Von der Neuregelung werden aber vor allem die Kinder profitieren. Denn sie haben ein Recht auf Mutter und Vater. Wir sind der Überzeugung, dass es für Kinder in der Regel am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für ihre Erziehung und Entwicklung übernehmen. Daher haben wir im Gesetz verankert, dass Mutter und Vater die elterliche Sorge immer dann gemeinsam ausüben, wenn dies dem Kindeswohl nicht erwiesenermaßen widerspricht."

Pressedienst der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 31. Januar 2013


30. Januar 2013
Schmerzensgeld auch noch nach Jahrzehnten

Osnabrück. Ein Opfer von sexuellem Missbrauch kann auch heute noch Ansprüche auf Schmerzensgeld erfolgreich geltend machen, obwohl die Taten bereits Jahrzehnte zurückliegen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 29. 12. 2010 zum Aktenzeichen 12 O 2381/10 bestätigt. Die landgerichtliche Entscheidung ist auf der Homepage www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de unter „Entscheidungen" nach Eingabe des Aktenzeichens vollständig abrufbar.

Der 1976 geborene Kläger hat wegen Kindesmissbrauchs erfolgreich ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500,- € gegen den heute 75-jährigen Beklagten geltend gemacht. Der Beklagte, der der Nachbar der klägerischen Großeltern war, missbrauchte den minderjährigen Kläger im Frühjahr 1988 und Anfang 1990.

Obwohl die zivilrechtliche Klage erst 2008 erhoben worden ist, ist der Schmerzensgeldanspruch noch nicht verjährt gewesen, wie das Landgericht Osnabrück erstinstanzlich ausgeführt hat. Diese Rechtsansicht, der sich in dem vom Beklagten angestrengten Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Oldenburg angeschlossen hatte, hat jetzt auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt, Urteil vom 04.12.2012, Aktenzeichen VI ZR 217/11. 


Schadensersatzansprüche verjähren zwar 3 Jahre nach Kenntnis des Verletzten von dem Schaden. Bei minderjährigen Opfern, deren gesetzlichen Vertretern die Vorfälle nicht bekannt sind, beginnt die Frist für die Kenntnis frühestens mit Eintritt der Volljährigkeit des Opfers (so die bis 2002 geltende Rechtslage). Die für den Beginn der Verjährung erforderliche Kenntnis des Geschädigten kann aber fehlen, solange dieser infolge einer durch die Verletzung erlittenen retrograden Amnesie keine Erinnerung an das Geschehen hat.

Der Kläger hat mit einem Sachverständigengutachten beweisen können, dass er aufgrund einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung direkt nach den Vorfällen (und damit auch bei Eintritt seiner Volljährigkeit) das Geschehen komplett verdrängt hatte. Erst als die Schwester dem Kläger im April 2005 berichtete, dass sie auch von dem Beklagten sexuell missbraucht worden sei, habe der Kläger wieder Kenntnis von den Ereignissen erlangt. Erst 2005 begann also die dreijährige, kenntnisabhängige Verjährung zu laufen, so dass bei Erhebung der Klage im Jahr 2008 die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen war. 


21. Januar 2013
Deutschland liebt seine Kinder nicht

Deutschland ist nicht kinderfreundlich. Nur etwa jeder siebte Bundesbürger (15 Prozent) stufte 2012 seine Heimat noch als kinderfreundlich ein, zwei Jahre zuvor war es noch etwa jeder fünfte (21 Prozent). Das teilte die Stiftung für Zukunftsfragen am Montag in Hamburg mit.

BZ, 21. Januar 2013

13. Januar 2013
Jugendamt entführt Mädchen - Vater soll zahlen

Ende November fühlt sich Apinya in der Schule schlecht. Aber statt den Vater zu holen, rufen Lehrer das Jugendamt. Ihr Vorwurf: „Mangelnde Gesundheitsfürsorge“. Apinya landet in einer Pflegefamilie!

Bild-Zeitung, 10. Januar 2013

6. Januar 2013
Analyse eines Gutachtens

Was ich hier schreibe, weiß auch der Gutachter T. aus Drensteinfurt. Nach jeder Folge bekommt er eine mail von mir. Darauf reagiert er allerdings nicht. Was ich verständlich finde, denn eine Rechtfertigung für seine Ausführungen wird er wohl kaum finden können, denn die Widersprüche zwischen Gutachten, Gerichtsbeschluss und Brief des Jugendamtes an die Mutter vom 27. Dezember 2012 sind so groß, dass sie unmöglich überbrückt werden können.

In so einer Art Zusammenfassung schreibt der Gutachter, dass die Mutter seine Arbeit erschwert habe, weil sie eine Mitwirkung verweigerte: “Eine Einschätzung ihrer Persönlichkeit ist somit dem Unterzeichner nicht möglich.” Deswegen könne er nur Mutmaßungen anstellen, “was jedoch ethisch und fachlich bedenklich ist”. Wer daraus schließt, dass diesem Gutachter dann auch die Beantwortung der Fragen des Familiengerichtes zum zukünftigen Umgang von Mutter und Kind unmöglich sein muss, der irrt sich allerdings. Noch schlimmer: Anschließend macht er genau das, was er angeblich selbst unethisch findet.