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Montag, 2. Januar 2012

Warnhinweis für Hamburg

13. August 2010
Wieder ein Hamburger Skandal-Urteil

Michael Ballack hat bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika kein Spiel gewonnen. Er war nicht dabei. Der Grund: eine Verletzung nach einem bösen Foul. Dafür gewann der Neu-Leverkusener jetzt gegen die "Super-Illu". Vor dem Hamburger Landgericht. Beim Vorsitzenden Richter Andreas Buske. Der verbot dieser Illustrierten die Prognose, dass diese Verletzung für Ballack das Karriere-Aus bedeute. Berichtet der Medien-Rechtsanwalt Markus Kompa aus Münster auf seinen Internet-Seiten.

Diesen Bericht versieht der Jurist mit dem Hinweis, dass seine Seite in Hamburg nicht gelesen werden dürfe. Diesem Beispiel sollten alle folgen, die im Internet kritische Meinungen äußern. Meinungen gibt es nach Buskes fast schon ständiger Rechtsprechung gar nicht. Sind in seinen Augen meistens Tatsachenbehauptungen. Die er deshalb verbieten kann...

Damit höhlt dieser Richter Verhandlung für Verhandlung das Grundgesetz aus. Spricht sich bei Klägern herum. Die machen sich zunutze, dass man bei Veröffentlichungen in Funk, Fernsehen, Printmedien und im Internet jede Autorin und jeden Autor überall in Deutschland verklagen kann. Weil solche Veröffentlichungen auch überall gelesen werden können.

Wenn allerdings Hamburgerinnen und Hamburger den Warnhinweis befolgen und fortan nichts mehr sehen, hören und lesen, scheidet das Landgericht in der Elbe-Stadt als Gerichtsstand aus. Also: Liebe Hamburgerinnen, liebe Hamburger, verlasst auch diese Seite sofort wieder. Wünsche angenehmen medialen Tiefschlaf!

16. August 2010
Hamburg bald demokratisch?

Freitag, 23. Juli 2010

Teures Buch

23. Juli 2010
Download und Print kosten  250 000 Euro

Das macht er nicht zum ersten Mal: Der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch reißt in einer juristischen Streitschrift Zitate aus meinem blog http://familiensteller.blogspot.com/ und aus meiner Broschüre "Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch - Familienorientierte Drogentherapie?" aus dem Zusammenhang oder zitiert eine Passage falsch, die vor Monaten geändert oder gestrichen worden ist.

Als Beweismittel vorgelegt worden ist dem Landgericht Hamburg von diesem Anwalt die erste Auflage meines Buches, das im Juli 2009 noch den Titel "Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch - Drogentherapie mit goldenem Kelch" trug. Diese erste Auflage ist bei Lulu einmal verkauft worden, Käufer war der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Noch im gleichen Monat erschien eine geänderte zweite Auflage. Vier weitere folgten. Aus anfangs gut 30 Buchseiten wurden 101.

Ich änderte den Titel der Broschüre und lud sie bei Lulu neu hoch. Beim Landgericht Hamburg lagert derweil vergilbtes Papier, erster früher Termin und Güteverhandlung ist am 1. Oktober 2010. Bis dahin fließt noch viel Wasser die Elbe hinunter, die Alster auch.

Da ich bislang blog und Broschüre immer wieder aktualisiert habe, werde ich das auch weiterhin tun. Der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg müsste also irgendwann einmal die Änderungen und neuen Informationen zur Kenntnis nehmen. Oder will er sich auch beim Prozess auf die erste Auflage meiner Broschüre berufen, die nur einer kennt?

Abgesehen von den Zeugen Jehovas und der Neuapostolischen Kirche hat mir noch keine Organisation Recherchen so schwer gemacht wie die Jugendhilfe Lüneburg. Der Geschäftsführer ignorierte alle meine Fragen, hüllte sich in Schweigen. Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch existiert seit 1993 und macht angeblich familienorientierte Drogentherapie. Mütter berichten jedoch, sie seien in der Einrichtung von ihren Kindern getrennt worden.

Gegen diese Behauptungen wehrt sich die Jugendhilfe Lüneburg gar nicht, die Klage wird an einer bestimmten Therapiemethode aufgehängt. In diesem Zusammenhang wird mir allerlei Schlimmes unterstellt, das angeblich auch in dem Buch steht. Die Broschüre könnten sich der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg, der Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg oder der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft in aktueller Form jetzt bei Lulu als Print oder Download bestellen. Doch das ist teuer geworden: Buch und Download kosten ab sofort 250 000 Euro.

Wer zu spät bestellt, wird hier bestraft...

Aber da Anwalt und Einrichtung sicherlich der Wahrheitsfindung dienen wollen, wird ihnen dafür nichts (mehr) zu teuer sein.

Montag, 15. Februar 2010

Nach Hohn und Spott

15. Februar 2010
Jugendhilfe Lüneburg vor - noch ein Eigentor

„Da sitzt jetzt nur noch einer alleine vor seinem PC und wundert sich. Er ist enttäuscht, das er nicht die negative Aufmerksamkeit bekommt, nach der er sich so sehnt. Er möchte, das wir ihn bestrafen. Ein Opfer seiner selbst sucht einen Täter. Doch ist er nicht schon betraft genug? Ja, aber ein schönes Geschenk werden wir ihm noch machen, dann hat er erstmal wieder was zu tun.“ Hat vor Monaten noch jemand in einem Kommentar auf den von Matthias Lange, Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg, verantworteten Seiten der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gehöhnt. Mit "noch einer" meinte er mich.

Aber seit Juliane Werding ist hinlänglich bekannt "Wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur..", außerdem saßen da immer mehr als nur einer. Die hat Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch mit drei einstweiligen Verfügungen aus der letzten Reserve gelockt, weitere gesellten sich dazu.

Die Erwiderungen auf die drei einstweiligen Verfügungen sind eingetütet. Es kommt zum Schwur vor dem Landgericht in Hamburg. Wahrscheinlich im März. Der Termin ist noch nicht ganz sicher. Das, was wir zusammengetragen haben, dürfte sitzen. Manches in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, die angeblich eine familienorientierte Drogentherapie macht,  ist so unfassbar und ganz nebenbei auch noch dermaßen lächerlich, dass darüber eines Tages noch zu berichten sein wird.

Wie man hört, werden andere Medien das auch tun. Deswegen rufe ich der Jugendhilfe Lüneburg fröhlich zu: "Jugendhilfe vor, noch ein Eigentor"...

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