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Dienstag, 20. Januar 2015

Offener Brief

An die Lokalredaktion des "Neuen Wilhelmshaven" (NW, ehemals "Wilhelmshavener Zeitung", WZ)

Sehr geehrter Herr Giesers,

ich beobachte stets mit großem Interesse, wie das Neue Wilhelmshaven meinen kritischen Berichten über Polizei und Jugendamt in Wilhelmshaven Werbeartikel folgen lässt. Hier klicken Dabei ist schon die Überschrift verräterisch. Nur eine verschwindende Minderheit bezeichnet Jugendämter als “Kinderklaubehörden”.  Dieser Begriff ist zudem ein Zeichen ohnmächtiger Wut. Jugendämter sind ein Staat im Staate. Dieser Staat verfolgt ein Idealbild, an dem jede Familie scheitern müsste. Er funktioniert nach seinen eigenen Regeln, die mit den allgemein gültigen nicht immer in Einklang zu bringen sind. Übt jemand Kritik, muss er ganz schnell mit Verleumdungen rechnen, was für Mütter und Väter, die um ihre Kinder kämpfen, besonders schlimm ist.  Ihnen wird nicht geholfen, man zeigt ihnen, dass nur eine Meinung gilt: Die Meinung des Jugendamtes.

Ich weiß inzwischen aus eigener Erfahrung, dass diese Behörde hinter den Kulissen Geschichten erzählt, die nur einen Sinn haben: Störer des Systems ausschalten. Über mich hat das Jugendamt von Wilhelmshaven ganz tolle erzählt. Und warum? Weil ich auf Wissenslücken hingewiesen habe, weil ich auf Studien hinwies, in denen Jugendämtern bescheinigt wird, dass ihre Arbeit gelinde gesagt mangelhaft ist, inzwischen ist zumindest für den Gerichtsbezirk Hamm erwiesen, dass die Hälfte der Kindesentzüge mehr als zweifelhaft ist, weil sie auf schlechten Gutachten basierte. Das alles scheint an Jugendämtern doch geradezu abzuperlen, während sich der Richterbund gefragt hat, wie das passieren konnte.

Bei mir hat das Jugendamt von Wilhelmshaven eine illegale Aktion gestartet, als ich mich am nächsten Tag nach dem Grund erkundigen wollte, reagierte das Jugendamt hämisch und log anschließend das Blaue vom Himmel, indem es behauptete, mit der Aktion gar nichts zu tun zu haben. Das alles wird vom Oberbürgermeister gedeckt, der für die verantwortliche Jugendamtsmitarbeiterin sogar ein Aussageverbot vor Gericht erlassen hat. In der schriftlichen Begründung werde ich als Stalker beschimpft, der die Arbeit des Wilhelmshavener Jugendamtes lahm gelegt haben soll. Mit allen Mitteln versucht man nun, die eigenen Lügen unter den Teppich zu kehren. Ich werde schlicht kriminalisiert und habe vor Gericht inzwischen zwei Verfahren verloren, weil der Oberbürgermeister – das Amtsgericht von Wilhelmshaven hat das “Beweisverkürzung” genannt, die mir schade – die Justiz behindert.

Dabei geht es mir nur um zwei Kinder, die völlig grundlos vor über fünf Jahren in Münster getrennt worden sind. Das Wilhelmshavener Jugendamt wollte das eigentlich ändern. Das war wohl nichts. Die Versprechen, die man mir gab, wurden einfach gebrochen – von einem Tag auf den anderen. Für die Kinder scheint sich niemand zu interessieren in diesem Staat im Staate. Ich sage die Wahrheit, der Oberbürgermeister und das Jugendamt decken Lügner.
Weitere Informationen auf www.zweisechsdreiachtvier.de "Zerstreutes Lügen"

P. S. Ich habe heute gegen den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Strafantrag wegen Behinderung der Justiz zu meinem Nachteil gestellt. 

Sonntag, 17. November 2013

Vereinsgründung

Verein will Familien stärken

Duisburg. In Duisburg ist der Verein "Familienwohl" gegründet worden.

Ziele des gemeinnützig arbeitenden Vereins sind in erster Linie die Förderung der Familie als kleinste gesellschaftliche Einheit, aber auch die Beratung und Begleitung von Eltern und Kindern, die von akuten Trennungssituationen betroffen sind.

Beratungsbedarf für Eltern und deren Kinder kann z. B. bei Trennung der Eltern, aber auch bei temporären Hilfen zur Erziehung wie Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnformen entstehen.

Dazu der erste Vorsitzende Frank Engelen: „Durch Trennungssituationen entsteht eine Belastung für die Familienmitglieder. Kinder rutschen oft in ihren Leistungen so weit ab, dass die Versetzung gefährdet ist oder der Schulwechsel droht.  Wenn Eltern ihrem Arbeitgeber nicht mehr ihre volle Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellen können, kann sogar der der Verlust des Arbeitsplatzes die Folge sein.“

Der Verein „Familienwohl" will mit gezielter Beratung und Mediation Eltern und Kindern zur Seite stehen und unterstützen.

Neben den Beratungsangeboten steht auch ein Informations-Café als Begegnungsstätte für Interessierte und Besucher zur Verfügung. Die Vereinstreffen finden derzeit jeden zweiten Donnerstag ab 19 Uhr im evangelischen Gemeindehaus „Auf dem Wege“, Peschmannstraße 2 in Duisburg-Rheinhausen statt.

Der politisch und wirtschaftlich unabhängige Verein will mittelfristig deutschlandweit aktiv werden. Er finanziert sich aus Beiträgen der Mitglieder. Die Förderung von Partnern aus Industrie und Dienstleistungsunternehmen wird angestrebt.


Ansprechpartner des Vereins ist Dipl.-Ing. Frank Engelen, Telefon 02065-8399017. Hotline in Notfällen: 0177 321 45 39. Die Website ist im Aufbau.

Donnerstag, 28. Oktober 2010

Staat im Staate

28. Oktober 2010
Deutsche Jugendämter: Staat im Staate

Man hat´s verhindern wollen nach der Befreiung vom Hitlerfaschismus: Militär als Staat im Staate. Soldaten sollten "Bürger in Uniform" sein. Man hat´s nicht verhindert: Jugendämter als Staat im Staate. Die Mitarbeiter sind keine "Bürger ohne Uniform".

Und so gibt es in einigen Rathäusern einen weißen Fleck im Rechtsstaat, den nicht einmal Oberbürgermeister und Bürgermeister beseitigen können. Munter werden in solchen Amtszimmern Familien zerstört, Beziehungen zertrümmert, Kinder von ihren Eltern getrennt. Jede Trennung gilt als Erfolgsmeldung, je länger eine Trennung dauert, desto erfolgreicher wähnen sich solche Jugendämter.

Dieser Wahnsinn hat auch noch Methode. Die Trennung wird zur Begründung für eine Trennung. Die Uhr läuft gegen Mütter und Väter. In einer westfälischen Stadt sogar ohne Uhr. Die tickt so: Ein nicht verheiratetes Paar bekommt zwei Kinder, Sohnemann landet beim Kindesvater, die Tochter bei einer Bereitschaftspflegemutter. Das Jugendamt sucht für den Kindesvater eine Wohnung, der Anwalt des Kindesvaters stellt in Absprache mit dem Jugendamt einen Antrag, dass der Junge beim Vater bleiben darf. Geschehen im Juni 2010. Behauptet wird, dass die Distanz zwischen Kindesmutter und Kindesvater inzwischen groß ist. Der Kindesvater erklärt sich damit einverstanden, dass für die Tochter eine Dauerpflegefamilie gesucht wird.

Das Jugendamt ist außer sich vor Begeisterung. Dieser Mann macht alles, was die Behörde will. Nur eins tut er nicht: Er bricht den Kontakt zur Kindesmutter nicht ab, besucht sie immer häufiger. Sagt, dass er Angst vor dem Jugendamt habe. Fragt sich: Was machen die, wenn ich dafür bin, dass beide Kinder wieder zur Mutter kommen? Sind dann beide Kinder futsch?

Da kann man diesem Jugendamt doch nur gratulieren: Angst machen für das Kindeswohl. Könnte aber strafbar sein. Inzwischen läuft gegen diese Behörde ein Ermittlungsverfahren nach § 235 StGB.

Dieser Paragraph lautet:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder

2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,

den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger

1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder

2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder

2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern.

(5) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Die Vorgangsnummer für dieses Verfahren lautet 2010102600010003.

Dienstag, 26. Januar 2010

Tagebuch von Simone B.

26. Januar 2010
Für jeden Tag Isolation ein Kreuz auf ein Kalenderblatt

114 schreibt Simone B. auf ein Kalenderblatt. Mit Kugelschreiber. Blau. Das Kalenderblatt trägt das Datum 17. Juni 2004. Die Sonne ist um 5.05 Uhr aufgegangen, um 21.41 Uhr geht sie unter. Simone B. ist seit fast vier Monaten in einer Außenwohnung der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Schreibt zwei Tage später in ihr Tagebuch: „Heute ist Samstag, und es ist total beschissen. Ich habe das Gefühl, ich lasse Merlin in Stich. Aber was soll ich machen?“ Merlin ist der Sohn von Simone B. Vier Jahre alt. Sie darf ihn nicht sehen. Sie ist seit 114 Tagen in „Klausur“, verabschiedet sich von jedem Tag mit einem Kreuz auf einem Kalenderblatt. „Klausur“ nennt der Leiter der Einrichtung die Isolation von Patienten.


Fast sechs Jahre später sagt Simone B.: „Obwohl alles schon so lange her ist, muss ich immer wieder an diese Zeit denken. Ich bin zwar clean, aber die Zeit in Wilschenbruch hat auch einiges in der Seele kaputt gemacht.“ Daran können nach ihrem elfmonatigen Aufenthalt in der Einrichtung auch Psychologen nichts ändern. Ihre große Stütze ist eine Frau, die ebenfalls in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gewesen ist: „Wenn ich bei ihr bin, reden wir viel über früher. Ich bin dann froh, dass ich einen Menschen habe, der das auch durchgemacht hat.“

Viermal ist sie in Wilschenbruch in „Klausur“ geschickt worden. Das erste Mal nach drei Wochen. Nach einem Kuss für einen Patienten. „Ihr hattet Sex“, behauptet das Team. „Hatten wir nicht“, sagt Simone B. heute noch. Sie wird von Merlin getrennt, muss den Tag unter einer Treppe verbringen und „über ihre Fehler nachdenken“. Noch schlimmer ist für sie die Trennung von ihrem Sohn: „Immer hatte ich Angst, habe gedacht, ich mache das alles nur für ihn.“