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Dienstag, 11. Juni 2019

Aufgelesen (2019)

In Hamburg bleiben die Kinder am längsten weg

Im Bundesdurchschnitt konnten 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen nach einer vorübergehenden Inobhutnahme wieder zu ihren Erziehungsberechtigten zurückkehren. Diese Quote variiert jedoch erheblich: Während in den Stadtstaaten Hamburg (27 Prozent) und Berlin (30 Prozent) nicht einmal ein Drittel der Kinder innerhalb desselben Jahres wieder in ihre Familie zurückkehren konnte, waren es in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern immerhin 46 Prozent.

Welt, 9. Januar 2019

Kleine Anfrage der FDP zu Inobhutnahmen und Antwort der Bundesregierung Hier klicken 

Dürfen geistig Behinderte Mütter sein? Jugendamt sagt nein

Melanie Werner vergisst manches, aber an diesen Moment erinnert sie sich genau. Ein Tag im August. Das Gefühl, dass es jetzt um alles geht. Paul, ihr Erstgeborener. Sie weiß auch noch, wie sie dachte: Den gebe ich nicht her. Viermal hat Melanie gespürt, wie Leben in ihr wächst. Wie sich ihr Bauch wölbt, weil ein Füßchen von innen dagegen tritt. Viermal hoffte sie, eine heile Familie zu gründen. Brachte sechs Kinder zur Welt: Paul, die Zwillinge Laurent und Mariella, die Zwillinge Andre und Maximilian, zuletzt Elfi-Melina.

Das Wohl des Kindes wäre bei der eigenen Mutter gefährdet, entschied das Jugendamt. Das ist erst vier Monate her. Viermal ist sie am Ende alleine nach Hause gegangen. Weil bei ihr das Wohl der Kinder gefährdet wäre, so die Entscheidung des Jugendamtes, bestätigt durch das Familiengericht.


Badische Zeitung, 10. Januar 2019

Pflegefamilien erfunden

Er soll Fälle bei Pflegefamilien erfunden haben, um sich mehr als 700.000 Euro selbst zu überweisen: Wegen Untreue steht ein ehemaliger Mitarbeiter des Jugendamtes im Eifelkreis Bitburg-Prüm seit Donnerstag vor dem Landgericht Trier. Konkret geht es um 238 Fälle aus den Jahren 2013 bis 2018, die die Staatsanwaltschaft dem Mann vorwirft. Weitere rund 250 Fälle ab 2005 sind verjährt. Wenn man diese dazu rechnet, beläuft sich der angerichtete Schaden insgesamt auf mehr als 1,5 Millionen Euro.

RTL, 24. Januar 2019

Betrug leicht gemacht

Durch die Berufsunfähigkeit seiner Frau habe er in einer finanziellen Notsituation gestanden, so der ehemalige Kreisinspektor heute. Seine Familie sei nach einem Hausbau in Luxemburg auf zwei Einkommen angewiesen gewesen. Fast 12 Jahre lang hatte er rund 10.000 Euro monatlich aus den Kassen der Kreisverwaltung genommen. Er habe sich selber gewundert, dass er so lange mit dieser Masche durchkam, so der vierfache Vater vor Gericht.

SWR aktuell, 24. Januar 2019


Kindesmissbrauch auf Campingplatz: Ermittlungen auch gegen Jugendämter

Drei Männer sollen im nordrhein-westfälischen Lügde nahe Bad Pyrmont mindestens 23 Kinder im Alter zwischen vier und 13 Jahren über mehrere Jahre schwer sexuell missbraucht haben. Haupttatort war laut Polizei und Staatsanwaltschaft ein Campingplatz, auf dem der 56-jährige Hauptverdächtige als Dauercamper lebte. Vermutlich mehr als 1.000-mal sollen sich die mutmaßlichen Täter an Kindern vergangen haben. Darunter sind auch Opfer aus Niedersachsen. Die Männer - neben dem 56-jährigen Dauercamper ein 48-Jähriger aus Stade und ein 33-Jähriger aus Steinheim - wurden festgenommen und sitzen in Untersuchungshaft. Die Polizei hat eine eigene Ermittlungskommission eingerichtet: die "EK Camping".

Die Ermittlungen richten sich aber auch gegen Mitarbeiter der Jugendämter in Hameln-Pyrmont und im nordrhein-westfälischen Landkreis Lippe. Laut Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht der Fürsorgeverletzung. Eines der Opfer ist demnach die heute achtjährige Pflegetochter des 56-jährigen Hauptverdächtigen. Die leibliche Mutter stammt aus Hameln, das dortige Jugendamt hatte nach Bitten der Mutter genehmigt, dass der Mann Pflegevater des Kindes wurde.

NDR, 30. Januar 2019

Auch bei der Polizei Versäumnisse?

Wie konkret die Hinweise waren, wie ernst sie genommen wurden, warum sie keine Folgen hatten - all das müssen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zeigen. Schon jetzt entsteht jedoch der Eindruck, dass sich die beteiligten Jugendämter in der Beurteilung des Falls uneins waren; dass erste Stellungnahmen anscheinend nicht die ganze Wahrheit wiedergaben; und dass es möglicherweise nicht nur bei den Jugendämtern Versäumnisse gab, sondern vielleicht auch bei der Polizei.

Spiegel online, 31. Januar 2019

Manchmal desaströs
"Ich frage mich, was in Deutschland schief läuft, wenn zwei Jugendämter einem Mann, dessen Wohnverhältnisse schon an sich nicht kindeswohlgerecht sind, anscheinend die Pflegschaft eines kleinen Mädchens überlassen, während an anderen Orten die Jugendämter schon bei sehr viel geringeren Anlässen und teilweise zu früh die Kinder aus Familien nehmen? Die Praxis der Jugendämter ist höchst unterschiedlich und ist an manchen Orten in Deutschland desaströs. Den konkreten Fall gilt es jetzt genau aufzuklären. Aber grundsätzlich dürfen Kommunen nicht bei ihren Jugendämtern am Personal, an dessen Weiterbildung, an ausreichend Zeit für den Einzelfall, an der Setzung von Standards und Qualitätssicherung sparen. Sie müssen der wichtigen Aufgabe der Jugendämter mehr Priorität einräumen. Ansonsten ist am Ende eine Kinderseele zerstört, es wird den Entscheidern im Jugendamt große Schuld aufgeladen und der Glaube der Bürgerinnen und Bürger in den Staat wird ausgehöhlt.“
Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Ehemalige Jugendamtsmitarbeiterin lässt grüßen
Ich wohne zum zweiten Mal in einem Hostel in Funchal auf Madeira. Das erste Mal im Dezember, nun bis zum 21. Februar. Besonders abends kommt es zu interessanten Begegnungen und Gesprächen im Innenhof des Hostels. Manche schweigen aber auch. Habe ich gestern erfahren.
Im Dezember verfolgte eine ältere Dame schweigend die Gespräche, die ich mit einem Mann aus Düsseldorf führte. Dabei ging es auch um Jugendämter, denn mein Krimi „Die Mörderin, die unschuldig ist“ hatte die Aufmerksamkeit einiger Gäste geweckt. Diese Broschüre stiftete ich der Bibliothek des Hostels.

Hier weiterlesen 18. Februar 2019

Beweismittel verschwunden

Bei den Ermittlungen zum massenhaften Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde bei Bad Pyrmont ist Beweismaterial verschwunden. Es handelt sich um einen Koffer und eine Hülle mit insgesamt 155 CDs und DVDs, wie der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) am Donnerstag mitteilte. Um das Verschwinden der Beweise aufzuklären, seien fünf Sonderermittler eingesetzt worden. Das Material verschwand den Angaben zufolge aus einem Sichtungsraum der Kriminalpolizei.

NDR, 22. Februar 2019

Außerdem soll sich ein Jugendamtsmitarbeiter als Aktenfälscher betätigt haben.

Auch in Gütersloh möglich

Könnte sich ein Missbrauchsskandal wie in Lügde auch im Kreis Gütersloh abspielen? Der Kreis erläuterte gestern im Jugendhilfeausschuss nach welchen Kriterien Pflegekinder im Kreis vermittelt werden. Knapp 240 Kinder leben aktuell laut Glocke in Pflegefamilien, die vom Kreis betreut werden. Über Hausbesuche, Fragebögen und Gespräche machen sich Mitarbeiterinnen ein Bild der Pflegeeltern. In den Bewerbungsprozess würden immer mehrere der zehn Mitarbeiter eingebunden. Die Leiterin der Abteilung Jugend beim Kreis, Birgitt Rohde, sagte zum Fall Lügde, keiner sei dagegen gefeit dass solche Katastrophen passieren könnten.  Gleichzeitig verwies sie auf regelmäßige Treffen, bei denen Auffälligkeiten besprochen werden.

Radio Gütersloh, 7. März 2019

Polizei holt Achtjährige von einem Spielplatz

Am Sonntag brachte die Essener Polizei zweimal ein Kind vom Spielplatz nach Hause. Kinder dürfen allein spielen gehen, so der Jugendamtsleiter.
Weil ein achtjähriges Mädchen am vergangenen Sonntag (3. März 2019) allein auf einem Spielplatz im Krayer Volksgarten spielte, haben Passanten zweimal die Polizei gerufen. Sie brachte das Kind mittags und nachmittags jeweils wieder zu den Eltern. Nun wird diskutiert, ob die besorgten Passanten richtig gehandelt haben oder hysterisch. Wir sprachen mit dem Leiter des Essener Jugendamtes, Ulrich Engelen, über den Fall.
WAZ, 7. März 2019

Schon 2016 Hinweise

Hamelns Landrat Tjark Bartels (SPD) räumte am Dienstag ein, dass schon 2016 eine Jobcenter-Mitarbeiterin, ein anderer Vater sowie eine Kindergarten-Psychologin den Verdacht auf sexuell übergriffiges Verhalten geäußert hätten. Diese Hinweise seien in den Akten vermerkt. In der Vergangenheit hatte der Landrat darauf verwiesen, dass sich die Akten noch bei der Staatsanwaltschaft befinden.

Der arbeitslose Dauercamper soll gemeinsam mit einem Komplizen über Jahre hinweg Kinder missbraucht und dabei gefilmt haben. Sein Pflegekind soll er eingesetzt haben, um andere Opfer anzulocken.

Rheinische Post, 19. März 2019

Fünf weitere Kinder in Obhut genommen

Im Fall Lügde kam nicht nur die Pflegetochter von Andreas V. in Obhut. Das Jugendamt Lippe hat fünf weitere Kinder aus ihren Familien genommen. Auch zu ihnen gingen Anzeigen mit dem Verdacht auf Missbrauch ein.


Spiegel, 20. März 2019

Familienminister will Bundesgesetze ändern

NRW-Familienminister Joachim Stamp will nach dem Missbrauchs- und Behördenskandal von Lügde Bundesgesetze ändern. Die Doppelzuständigkeit der Jugendämter im Kreis Lippe und im niedersächsischen Hameln-Pyrmont sei nicht hilfreich gewesen, hieß es heute von Stamp in einem Bericht an den Familienausschuss des Düsseldorfer Landtags. Bei der Reform des Sozialgesetzbuches setze sich NRW dafür ein, bisherige Zuständigkeitsregelungen auf den Prüfstand zu stellen.

Radio Lippe, 28. März 2019

Im roten Bereich

Die amtliche Betreuung von Kindern in Pflegefamilien wird aus personellen Gründen immer schwieriger. "Überall wird händeringend nach Fachleuten gesucht, die kontrollieren können", sagte Carmen Thiele vom Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Dienstagausgaben). 

"Personell wird da schon lange im roten Bereich gearbeitet." Die Expertin sagte, dass es in Deutschland bislang zwar nur vereinzelt Fälle gegeben habe, wie sie am Sonntag in der TV-Krimi-Reihe "Polizeiruf" geschildert wurden. Darin ging es um illegal ins Ausland abgeschobene, deutsche Problem-Jugendliche, mit denen private Träger Geld verdienen. "Doch die Gefahr steigt durch die wachsende Zahl von Pflegekindern und der Personalnot in den kontrollierenden Jugendämtern", so die Verbandssprecherin.

Finanznachrichten, 8. April 2019 

Was die Polizei nicht findet...

Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR sind weitere Datenträger im Missbrauchsfall Lügde aufgetaucht. Mitarbeiter eines Abrissunternehmens hatten die Festplatten gefunden, als die Behausung des Hauptverdächtigen abgerissen wurde – und zwar nachdem der Tatort offiziell von Polizei und Staatsanwaltschaft freigegeben worden war. 

Schweriner Volkszeitung, 12. April 2019

Hamburger Jugendamt schützt Mädchen nicht
Über ihren "Notruf Genitalverstümmelung" wurde auch die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. in den Fall involviert. Die Kinderschutzorganisation arbeitet in der Regel bei drohender Verstümmelungsgefahr eng mit den Jugendämtern zusammen, stellt Informationen bereit, berät zur Rechtslage und unterstützt bei der Erarbeitung der nötigen Anträge an die Familiengerichte. Doch nicht so im Hamburger Fall.


Statt mit der TaskForce zu kooperieren stellte das Jugendamt Hamburg Harburg infrage, ob das Gespräch zwischen der Kindsmutter und der Mitarbeiterin tatsächlich stattgefunden habe und verweigerte jegliche Auskunft über den Schutzstatus der Mädchen.

Neue Westfälische, 24. April 2019

Jugendamt ruft nicht zurück
Auf Wunsch der Mutter der 6-Jährigen lebte das Mädchen bei dem Mann auf dem Campingplatz in Lügde in Pflege. Davon habe der leibliche Vater nur zufällig erfahren, kritisiert er in einem Interview. Als er seine Tochter besuchen wollte, habe Andreas V. ihn vom Campingplatz getrieben.
Daraufhin habe der Vater, der zum Schutz seiner Tochter in den Medien anonym bleiben möchte, das Jugendamt mehrfach angerufen. Er ist erschrocken darüber, dass so ein junges Mädchen auf einem Campingplatz in Lügde unergebracht wurde.

owl, 6. Mai 2019

566 Mal Verdacht auf Missbrauch

Die Jugendämter in NRW verzeichneten im vergangenen Jahr mindestens 566 Verdachtsmeldungen auf sexuellen Kindesmissbrauch. Das geht aus einer Erhebung bei allen NRW-Jugendämtern hervor, die der WDR nach den Kindesmissbrauchsfällen von Lügde durchgeführt hat. Demnach gingen bei diesen Kommunen im vergangenen Jahr im Schnitt fünf solcher Verdachtsmeldungen ein. An der Umfrage haben 139 von insgesamt 186 Ämtern teilgenommen.

WDR, 19. Mai 2019

Warum wurde auch das Jugendamt eingeschaltet?

Der Fall hat für großes Aufsehen gesorgt: Frischgebackene Eltern in Hamburg hatten ihre neugeborene Tochter auf der Fahrt vom Krankenhaus nach Hause im Taxi vergessen. Erst als das Fahrzeug losfuhr, bemerkten die Eltern, die noch eine einjährige Tochter bei sich hatten, dass ihr Baby noch im Taxi war.

Hamburger Abendblatt, 22. Mai 2019

Finanzielle Probleme wegen Jugendamt

Ist der Wohnort ausschlaggebend für eine notwendige Maßnahme durch das Jugendamt zum Wohl der Kinder? Diese Frage muss sich jeder stellen, der sieht, in welchen Nöten so manche Kommunen stecken und wie diese durch ungeplante Maßnahmen des Jugendamtes finanzielle Probleme bekommen könnten. Wir zeigen Beispiele, lassen Wissenschaftler und Jugendamtsmitarbeiter zu Wort kommen und dokumentieren die Situation.

WDR, 26. Mai 2019

Was hat die Polizei gegen "Fridays for Future"?

Seit Wochen demonstrieren tausende Schülerinnen und Schüler jeden Freitag friedlich für mehr Klimaschutz. So soll es auch am 21. Juni sein. Da werden mehrere Zehntausend Jugendliche aus 16 Ländern zu einer Demonstration in Aachen erwartet. Einen Tag später soll es eine weitere Demonstration in der Nähe des Braunkohletagebaus Garzweiler geben. Doch im Vorfeld sorgt nun ein Brief der Aachener Polizei für Unruhe.

WDR, 6. Juni 2019
Die verachtete Behörde

Ich bin sehr gern auf Madeira und fliege dort so oft wie 
möglich hin. Die Insel ist einmalig, die Leute auch, 
mein Portugiesisch wird immer besser und ich 
lerne hier sehr interessante Menschen kennen.

Das Jugendamt, 11. Juni 2019

Dienstag, 7. August 2018

Das Geschäftsmodell

Jugendämter übers Ohr hauen

Betrüger sind schon auf viele kriminelle Ideen gekommen. Eine der lukrativsten scheint inzwischen die Gründung von Schwindeleinrichtungen zu sein, in denen man sich angeblich um Kinder kümmert. Weil man niemanden so leicht hereinlegen kann wie Jugendamtsmitarbeiter?

Sie haben es in Spanien getan. Dort wurden angeblich Straßenkinder aus Deutschland betreut. Mehr als einen Briefkasten gab es aber nicht, mehrere Millionen Euro waren futsch. Haben Jugendämter daraus etwas gelernt? Nicht dran zu denken.

In Lüneburg gab es über 20 Jahre eine Einrichtung, in der Mütter, Väter und Kinder beschimpft und beleidigt wurden, wenn man sie nicht gerade mit esoterischem Humbug belästigte. Abkassiert wurden fast alle Jugendämter in Niedersachsen, die jeden Hinweis auf diesen Schwindel missachteten - nur in Wolfsburg hörte man zu. Wie viel Geld verschleudert wurde, ist auch nach vier Jahren noch unbekannt - und die Sozialdezernentin von Lüneburg hat bis heute lieber nicht nachgerechnet. Der neue Eigentümer der Einrichtung machte mit dem Gebäude sogar noch Spekulationsgewinne, blieb aber der Lieblingsinterview-Partner einer Lokalzeitung, wenn es um Drogen ging.

Nun flog in fünf Bundesländern auf, was auch schon einmal in Hamburg passiert war. Ein Geschäftsmann erfand mehrere Einrichtungen. In Traunstein zum Beispiel kassierte er im Monat 13 000 Euro für einen einzigen Jungen, dass dieser Geschäftsmann bereits vorbestraft war, blieb den betrogenen Jugendämtern verborgen.

Ein Berliner Gericht hat inzwischen Anklage gegen diesen Gauner erhoben. Wegen der übers Ohr gehauenen Jugendämter? Keinesfalls. Weil er seine Mitarbeiter nicht bezahlt hat. Das macht man aber auch nicht...





Montag, 9. April 2018

In aller Freundschaft

Nur wenig erfunden.
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Auch diese Anfrage aus Leverkusen muss ich leider ablehnen

Immer wieder erreichen mich bei Facebook Freundschaftsanfragen. Bevor ich die annehme, schaue ich mir die Facebook-Seiten der Frauen und Männer an, die Kontakt mit mir wünschen. Dabei fallen viele Anfragen durch ein Sieb, dafür reichen Kommentare, in denen Jugendämter als "Verbrecheramt" bezeichnet werden. In Leverkusen soll es laut heutiger Freundschaftsanfrage solch ein "Verbrecheramt" geben. Doch nicht nur dort. Denn die Behauptung, dass am Rhein die "Kinderklauer" wohnen, zieht ähnliche Behauptungen über andere Jugendämter nach sich. Ich wate also schon durch Schmutz, bevor ich einen Kontakt zugelassen habe. 

Die Zahl meiner Facebook-Freunde liegt seit Jahren bei knapp 400. Meine Facebook-Freunde interessieren sich für viele Themen, die meisten Freunde kenne ich persönlich. Zu den schwierigsten Themen gehört die Kinder- und Jugendhilfe. Ich hätte nie gedacht, dass es auf diesem sozialen Feld so viele faule Früchte gibt. Immer wieder begegne ich Jugendämtern, deren Arroganz kaum noch zu übertreffen ist. Die interessieren sich gar nicht dafür, wenn jemand über einen Fall viel mehr weiß als die Behörde selbst. Die verbuddeln sich sogar dann noch hinter dem Datenschutz, wenn sie längst einsehen müssten, dass sie mit ihren Methoden nicht weiterkommen. Das Wohl der Kinder bleibt deswegen oft auf der Strecke.

Da muss einem gelingen, was nicht einfach ist. Sachlich bleiben, darauf hoffen, dass in ein Jugendamt manchmal auch Einsichtsfähigkeit einziehen kann. Mögen die Chancen noch so gering sein, die Hoffnung stirbt zuletzt. Stirbt sie doch, dann könnte es durchaus daran liegen, dass Jugendämter die Gesetze missachten und mit Einrichtungen zusammenarbeiten, die nur als zwielichtig bezeichnet werden können. 

Wie beispielsweise in Lüneburg geschehen. Dort sind Kostenträger um Riesenbeträge erleichtert worden. Dabei halfen fast alle Jugendämter Niedersachsens. Ausnahme: das Jugendamt von Wolfsburg, das 2008 sehr schnell begriff, was Sache war und den weiteren Aufenthalt eines Mädchens in Lüneburg verhinderte. Und es ergoss sich trotzdem auch fürderhin ein wundersamer Geldstrom in diese Einrichtung, die erst nach über 20 Jahren wieder geschlossen wurde. Der neue Eigentümer behauptete, das bisherige Konzept sei der Grund für die Schließung. Dabei hatte die Einrichtung nie ein Konzept...Wie das Jugendamt von Wolfsburg 2008 richtig feststellte. Aber Lügen gehört auch in der Kinder- und Jugendhilfe zum Geschäft.

Da das so ist, schaue ich mir jede Freundschaftsanfrage genau an. Über das Kinder- und Jugendhilfesystem muss nichts erfunden werden. Es ist marode. Dagegen helfen keine Kraftausdrücke. Manchmal probiere ich es mit Ironie. Bringt auch nur selten etwas. Viele Jugendämter verstehen Ironie gar nicht.

Karriere machen kann man immer noch 


Freitag, 28. Januar 2011

Die Geldverschwender

27. Januar 2011
Millionen werden in die Luft gepustet

26 Millionen Euro pusten deutsche Jugendämter jährlich über die Grenzen für Kinder, die angeblich in ausländischen Einrichtungen betreut und gefördert werden. Doch dort gibt es Betreuerinnen, die den Nachwuchs aus deutschen Landen gar nicht zu Gesicht bekommen, sondern alle sechs Monate einen Postboten, der Schreiben besagter Einrichtungen vorbeibringt, weil in betrügerischer Absicht nicht erbrachte Betreuungsleistungen abgerechnet werden sollen. Das Geld aus Deutschland fließt schließlich wie von selbst. Aufgescheucht worden sind deswegen gerade Behörden aus Portugal.

So pleite, wie viele deutsche Kommunen behaupten, können sie also gar nicht sein, wenn für eine derartige Kinder- und Jugend(nicht-)hilfe Millionenbeträge verschleudert werden können. Wer aber ohne ausreichende Rechenschaftspflicht immer mehr Geld fordern kann, macht sich irgendwann auch keine Gedanken mehr darüber, ob er die ihm zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel auch sinnvoll einsetzt.

Diesen Vorwurf muss sich fast jedes deutsche Jugendamt gefallen lassen. Nicht einmal reagiert wird, wenn ein Heim für jeden Platz 6 000 Euro kassiert und von diesem Heim ganz munter behauptet wird, in der Einrichtung gebe es eine 1 : 1-Betreuung, während Bewohner des Ortes berichten, dass die Heimkinder bis zum Einbruch der Dunkelheit auf den Straßen und Plätzen herumlungern. Kein Betreuer weit und breit. Eines dieser Kinder ist bei einer Explosion umgekommen.

Doch jetzt liegen dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nahezu 100 Petitionen vor. Thema: die Arbeit deutscher Jugendämter. Gebildet werden soll ein Runder Tisch. Ob dieser Wunsch in Erfüllung geht, steht noch in den politischen Sternen. Ehemalige Heimkinder haben es geschafft. Zwei Jahre lang beschäftigte sich ein Runder Tisch mit ihrem Schicksal zwischen 1950 und 1975.

Um die 12 500 Kinder werden pro Jahr von Jugendämtern "in Obhut" genommen. Meistens berechtigt. Aber wenn nicht? Dann fallen Eltern in einen quasi rechtsfreien Raum. Familiengerichte ignorieren bestehende Gesetze, Gutachter verdienen sich eine goldene Nase.

Was hier zu Lande geschieht, wird in Europa mit wachsender Besorgnis beobachtet. Diskutiert wird schon darüber, ob man Deutschland nicht einen Teil seiner Souveränität entziehen sollte. Würde bedeuten: Entscheidungen in Familiensachen werden außer Kraft gesetzt, damit Unrecht nicht mehr Gesetzeskraft erlangt.

In drei Jahren Beschäftigung mit deutschen Jugendämtern bin ich nur wenigen qualifizierten Mitarbeiterinnen  und Mitarbeitern begegnet. Die meisten sind in jeder Hinsicht dermaßen überfordert, dass sie so schnell den Überblick verlieren wie unsereins den Bus verpasst. Weg ist der Bus - weg ist das Kind...

Vor über fünf Jahren hat Bundespräsident Horst Köhler beklagt, dass Deutschland beim Steuerranking einen dreistelligen Platz belegt. Bedeutet: Es gibt nur noch wenige Staaten, in denen die Steuern weniger effektiv eingesetzt werden. Auf sozialem Gebiet dürften derlei Missstände besonders groß sein.

Mittwoch, 8. Dezember 2010

Rektor vor Gericht

8. Dezember 2010
Fauler Rektor betrügt auch noch

Faul - und dann auch noch ein Betrüger! Der 20. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes hat den Rektor einer Grundschule aus Goslar aus dem Beamtenverhältnis entfernt (Az. 20 LD 3/09). Vorgeworfen wurden ihm von der Landesschulbehörde die folgenden Dienstvergehen: Der Rektor unterrichtete die Schülerinnen und Schüler von 2002 bis 2006 nicht vorschriftsmäßig 15 Stunden in der Woche, sondern sechs, 2005  und 2006 fälschte er zwei Unterrichtsstunden pro Woche in ein Klassenbuch, die er gar nicht erteilt hatte, von 2000 bis 2005 kaufte er für die Schule Zauberartikel im Wert von rund 19 730 Euro, die zu selten genutzt wurden. Statt in der Schule zauberte der Rektor in zwei Kindergärten und steckte pro Vorstellung 200 Euro in die eigene Tasche.

Vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht hatte der Rektor Reue gezeigt, deswegen sollte er weiter Lehrer sein dürfen.  Doch gegen dieses Gerichtsurteil legte das Landesschulamt vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Berufung ein.




Die Landesschulbehörde wirft dem Rektor vor, in den Schuljahren 2002/2003 bis April des Schuljahres 2005/2006 seine Unterrichtsverpflichtung als Schulleiter in Höhe von 15 Stunden wöchentlich um 9 Stunden unterschritten zu haben, durch nachträgliches Abzeichnen im Klassenbuch im Schuljahr 2005/2006 die Erteilung von zwei Wochenstunden vorgetäuscht zu haben, in den Jahren 2000 bis 2005 aus dem Schuletat Zaubermaterialien für ca. 19.730,- EUR beschafft und diese im Verhältnis zu den Anschaffungskosten nicht angemessen für schulische Zwecke verwendet zu haben sowie die Zaubermaterialien für private Zwecke genutzt zu haben, indem er in zwei Kindergärten Zaubervorführungen gegen ein Entgelt von jeweils 200,- EUR veranstaltet habe, ohne diesen Betrag dem Schulhaushalt zugeführt zu haben, und keine Nebentätigkeitsgenehmigung hierfür gehabt zu haben. Die Landesschulbehörde hat deshalb gegen den Rektor Disziplinarklage erhoben und beantragt, ihn aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat den Rektor in das Amt eines Lehrers zurückgestuft, da er nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nur in seiner Funktion als Rektor versagt und Reue gezeigt habe. Gegen dieses Urteil hat die Landesschulbehörde Berufung mit dem Ziel der Entfernung des Rektors aus dem Beamtenverhältnis eingelegt.

Der 20. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat der Berufung stattgegeben. Der Rektor hat nach den Feststellungen des 20. Senats seine Dienstpflichten verletzt, indem er vom Schuljahr 2002/2003 bis zum April des Schuljahres 2005/2006 seiner Unterrichtsverpflichtung von 15 Stunden wöchentlich im Umfang von 9 Stunden pro Woche, insgesamt 1.250 Stunden Unterricht, nicht nachgekommen ist. Er hat außerdem durch nachträgliches Abzeichnen von tatsächlich nicht erteilten 2 Stunden Unterricht im Klassenbuch einer 4. Klasse im Schuljahr 2005/2006 die Erteilung von Unterricht vorgetäuscht. Darüber hinaus hat der Rektor gegen seine Dienstpflichten verstoßen, weil er auf Kosten des Schulträgers angeschaffte Zaubermaterialien im Wert von ca. 19.730,- EUR nicht angemessen für schulische Zwecke eingesetzt und diese Materialien für private Zaubervorführungen in zwei Kindergärten verwendet hat. Die festgestellten Dienstpflichtverletzungen stellen ein schweres Dienstvergehen dar, das die Entfernung des Rektors aus dem Beamtenverhältnis erfordert. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Rektor der Grundschule und der Landesschulbehörde sieht der 20. Senat als zerstört an. Der Rektor ist über einen Zeitraum von fast vier Jahren in erheblichem Umfang seiner Unterrichtsverpflichtung nicht nachgekommen und hat damit in schwerwiegender Weise seine Dienstleistungspflicht - eine Grundpflicht eines jeden Beamten - verletzt. Er ist für die Erstellung des Stundenplans allein zuständig gewesen und hat sich nicht entsprechend seiner Unterrichtsverpflichtung zum Unterricht eingeteilt. Da er bei der Stundenplanerstellung nicht der Kontrolle durch die Landesschulbehörde unterlag, hat er das in ihn gesetzte Vertrauen unter Ausnutzung seiner Vorgesetztenfunktion enttäuscht. Gleichzeitig hat er den umfassenden Bildungsauftrag der Schule missachtet, da sich die Nichterteilung von insgesamt 1.250 Stunden Unterricht nachteilig auf die Unterrichtsversorgung der Schüler ausgewirkt hat. So konnten trotz der bestehenden guten Versorgung der Schule mit Lehrkräften teilweise Pflichtstunden in Deutsch und Mathematik wie auch Förderstunden nicht erbracht werden. Insoweit hat der Rektor nicht nur als Schulleiter, sondern auch als Lehrer versagt. Hinzu kommen die weiter festgestellten Dienstpflichtverletzungen, die nicht die Annahme eines Restvertrauens in den Rektor und seine zukünftige Amtsführung auch nur in dem Amt eines Lehrers rechtfertigen. Da der Senat zu Gunsten des Rektors sprechende gewichtige Milderungsgründe, die zu einem Absehen von der disziplinarischen Höchstmaßnahme führen können, nicht feststellen konnte, war er aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.

Das Urteil ist rechtkräftig.