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Samstag, 1. Juli 2017

Kindesunwohlpreis 2017

Welches Jugendamt macht 2017 das Rennen?

10. Januar 2017. 2009 habe ich den "Kindesunwohlpreis" für Jugendämter erfunden, weil ich gar nicht mehr begriff, was sich diese Behörden leisten statt sich um die Kinder zu kümmern und deren Rechte zu wahren. Spitzenplätze für nicht geleistete Spitzenarbeit belegten stets Mönchengladbach, Münster und Lüneburg. 

Seither hat es viele weitere Jugendamts-Skandale gegeben, über viele berichtete ich. Da wurde ein Pflegevater zum Testamentsvollstrecker für seine Pflegekinder gemacht und nutzte die Gunst der Unterschlagungs-Stunde, bis die Kinder 18 waren und das Jugendamt der geschädigten Mutter mitteilte: "Nun sind wir nicht mehr zuständig." Belangt wurde niemand.

Seit gut zwei Jahren ist das Wilhelmshavener Jugendamt möglicherweise spezialisiert auf Deckungsarbeit für Polizeibeamte, die vor Gericht lügen. In Bonn sahnte ein Jugendamtsmitarbeiter ab, in Hamburg fälschte eine Jugendamtsleiterin ihren offiziellen Lebenslauf und ein Kollege erfand Fälle, um die sich eine von ihm erfundene Einrichtung kümmerte. Die Spitzbuben teilten sich die Einnahmen. 

In der aktuellen Umfrage für den Kindesunwohlpreis 2017 habe ich ein paar Vorschläge gemacht. Neue können hinzugefügt werden.

50 Stimmen nach einer guten Woche

19. Januar 2017. Für den Kindesunwohlpreis 2017 sind bereits 50 Stimmen abgegeben worden. 14 Stimmen wurden allerdings aus dem hohen niedersächsischen Norden in die Umfrage gehackt. Die meisten Stimmen bekam das Jugendamt von Wilhelmshaven (9), es folgen Hamburg und Münster mit 5 Stimmen, Bonn mit 3 und Lüneburg mit 2 Stimmen. 14 korrekte Stimmen sind auf andere Jugendämter entfallen: Eutin 6, Viersen 5, 3 ohne Ortsangabe. 

Der Neustart bei großer Beteiligung

29. Januar 2017. Da weitere Jugendämter vorgeschlagen worden sind, starte ich die Umfrage neu. Der Klick zur Umfrage

Viersen tut am meisten für das Kindesunwohl

31. März 2017. Im ersten Vierteljahr 2017 sind bei der Kindesunwohl-Umfrage 203 Stimmen abgegeben worden. Zweistellige Ergebnisse erzielen Viersen mit 23,15 Prozent, Eutin mit 21,67 Prozent, Wilhelmshaven mit 18,23 Prozent und Herdecke 10,84 Prozent.

Viersen behauptet Platz 1

1. Juli 2017. So viele Stimmen wie dieses Mal sind für den Kindesunwohlpreis noch nie abgegeben worden: 418 im ersten Halbjahr. Viersen liegt weiter mit 75 Stimmen in Führung, dicht gefolgt von Wilhelmshaven mit 73 Stimmen. Eutin folgt mit 57 Stimmen auf Platz 3.  

Montag, 8. April 2013

Eltern, hört die Gutachter-Signale!

Mir ist wieder einmal schlecht

"Eingeschränkte Bindungstoleranz". Diesen Begriff aus einer Stellungnahme einer Gutachterin aus München muss ich erst einmal googeln. Worauf ein Vater, der sich 2008 in einem Forum zu Wort gemeldet hat, bereits seit geraumer Zeit verzichten kann. Er hält diesen Begriff für den dümmsten, den er jemals in einem Gutachten gelesen hat. Wenn stimmt, was er schreibt, dann ist Verständnis für diese Einschätzung durchaus angebracht. Seine Geschichte: Eine Mutter verschwindet mitsamt Kind vorübergehend von der Bildfläche, kehrt dann aber wieder zurück. Woraus ein Gutachter schließt, dass ihre Bindungstoleranz größer sei als die des Vaters. Was bedeuten könnte: Hätte der Vater das Kind entführt, wäre ihm das positiv angerechnet worden.

Dass man bei Gutachterinnen und Gutachtern mit allem rechnen muss, ist mir nach dem Studium unzähliger Gutachten durchaus bekannt. Bekannt ist mir nach dem Googeln auch, was "eingeschränkte Bindungstoleranz" bedeuten soll. Das ist: Ein Elternteil zickt herum, wenn das Kind zum anderen Elternteil will. In dem Fall, mit dem ich mich gerade beschäftige, soll das die Begründung für einen Kindesentzug sein. Nach neun Jahren bei der Mutter ist das Kind inzwischen beim Vater.

Stopp, sagt da ein anderer Gutachter, der im Internet die Gutachten seiner Kolleginnen und Kollegen analysiert - und deswegen auch schon vor Gericht gestanden hat. So einfach darf sich das kein Gericht machen. Beachtet werden müsse auch das Kontinuitätsprinzip. Heißt: Lebt ein Kind schon lange bei einem Elternteil, darf es nicht so einfach aus der vertrauten Umgebung herausgerissen werden.

Wenn sich aber Gutachter in die Flicken bekommen, vertrauen zumindest in dem Münchner Fall  alle Gerichte der Gutachterin, die den Auftrag vom Familiengericht bekommen hat. Die bescheinigt der Mutter eine "eingeschränkte Bindungstoleranz". Basta. Darüber regt sich zwar ein Lehrstuhlinhaber als Gegengutachter mächtig auf, das Oberlandesgericht entscheidet jedoch: "Der soll erst einmal beweisen, dass er qualifizierter ist als seine Kollegin." Bis dahin wäre das Kind wahrscheinlich schon 18 Jahre alt...Noch aber will es zurück zur Mutter. Wofür sich das Gericht nicht interessiert.

Wie schwankend der Boden ist, auf dem sich Gutachter bewegen, macht auch dieser Fall deutlich. Der Lehrstuhlinhaber wirft seiner Kollegin beispielsweise vor, sie verwende vornehmlich Literatur aus dem "vorigen Jahrtausend". Womit er sagen will: Was Experten vor gut 10 Jahren zu Papier gebracht haben, kann man getrost zerreißen. Was allerdings in zehn Jahren auch für die heute angewendeten Theorien gelten dürfte...Wer zu früh oder zu spät kommt, den bestrafen die Familiengerichte?

Da zwei Gutachter einschalten fast immer auch bedeutet, dass die sich nicht einig werden, kann man getrost auf Gutachten verzichten. Die Verschwendung von Geld für so genannte Sachverständige führt viel zu oft zu weiterer Geldverschwendung. Spannend wäre dieser Test: Man legt einer Richterin oder einem Richter zehn Gutachten über ähnlich gelagerte Fälle vor - und das Gericht muss sagen, welches Gutachten für den aktuellen Fall geschrieben worden ist.

In die Hose gegangen wäre dieser Test auf jeden Fall bei einem Mönchengladbacher Fall. Die wahre Geschichte: Ein Gutachter vertritt die Auffassung, dass einem Vater auch der Sohn weggenommen werden müsse, weil ihm auch schon die Tochter abhanden gekommen sei. Da staunte dieser Vater nicht schlecht: Er hatte gar keine Tochter...

Wer nun glaubt, dass dieser Gutachter nach dieser Blamage aus dem juristischen Verkehr gezogen worden ist, der irrt sich. Später nahm der von einer Mutter mehrere 1 000 Euro für die Behauptung, der Vater ihrer Kinder sei wahrscheinlich Mitglied einer Satanssekte, weil der schwarze Kleidung bevorzuge. Dafür reichten diesem Gutachter ein paar Minuten Gespräch mit der Mutter, eine Begegnung mit dem Vater war dem einfach zu mühsam...







Sonntag, 5. Februar 2012

Peter Hahne zum Zweiten

5. Februar 2012
Ob Jugendämter so weitermachen? Machen sie!

Vorigen Sonntag hat Peter Hahne in der "Bild am Sonntag" (BamS) gefragt: "Sind die, auf die wir uns von Amts wegen verlassen, von allen guten Geistern verlassen?" An diesem Sonntag knöpft er sich die Jugendämter wieder vor. Inzwischen ist 2012 mit Zoe ein zweites Kind unter der Obhut dieser Behörde gestorben.

"Hunderte von Briefen, Faxen und Mails erreichten mich, unter voller Adresse, aber mit der Bitte um Vertraulichkeit", schreibt Peter Hahne. Wie viele Eltern, die um ihre Kinder kämpfen, diese Bitte geäußert haben, verrät der BamS-Kolumnist nicht. Es dürften einige gewesen sein. Denn viele Jugendämter erpressen Eltern. Wenn ihr euch an die Öffentlichkeit wendet, heißt es dann, streichen wir euch auch noch das Umgangsrecht mit euren Kindern. Manche Eltern bekommen das sogar schriftlich, denn viele Jugendämter sind inzwischen so dreist, dass sie sich  um Regeln und Gesetze für einen vernünftigen Umgang miteinander gar nicht mehr scheren. Dass sich auch Gerichte nicht darum kümmern, wenn Jugendamtsmitarbeiter Eltern erpressen und Lügen erzählen, habe ich zuletzt am Beispiel Münster geschildert.

Ist in Mönchengladbach auch nicht anders. Da schickt mir ein Vater das Protokoll einer Familiengerichtsverhandlung. In der ist ihm erneut der Vorwurf des Missbrauchs seiner Tochter gemacht worden. Das von mir darüber informierte Landgericht bestreitet schriftlich, dass die Familienrichterin so was gesagt hat.

Ein ehemaliger Jugendamts-Abteilungsleiter hat sich bei Peter Hahne so zu Wort gemeldet: "Es gibt keine richtige Kontrolle, alle stecken unter einer Decke." Steht auch schon in der Bamberger Erklärung vom 20./21. Oktober 2007. Eltern haben im September 2010 eine Radtour von Rüsselsheim nach Stuttgart gemacht, um diese Erklärung in Rathäusern bekannt zu machen.

Nun sind auch Chantal und Zoe tot - und Peter Hahne beendet seine Anklage so: "Aber natürlich können auch alle so weitermachen wie bisher. Und zusehen, wie die Menschlichkeit verreckt. Vielleicht hat am Ende ja noch wenigstens irgendeiner Lust, sie zu begraben."

Wenn Jugendämter, in denen alle unter einer Decke stecken, nicht gestoppt werden, machen sie so weiter wie bisher...Für jedes tote, missbrauchte oder verzweifelte Kind gibt es im strengsten Fall eine Versetzung -das war´s. Wer daran Kritik übt, wird von diesen Behörden isoliert. Den hört man gar nicht an.

Mittwoch, 1. Februar 2012

Kindesunwohlpreis 2012

1. Februar 2012
Wer sich um ein Kind nicht kümmert wird Honorarprofessor?

Ein Kind ist tot, wird vom drogensüchtigen Ziehvater in einen Kühlschrank gesteckt - der Fall Kevin hat 2006 Schlagzeilen gemacht, für das Bremer Jugendamt war der Zweijährige wohlauf, der Behördenleiter hatte sich um das Schicksal des Jungen nicht gekümmert, er wurde anschließend an der Bremer Hochschule versteckt und soll dort nun Honorarprofessor werden.

Beim Thema Jugendämter ist Wundern über unglaubliche Schlampereien und deren Folgenlosigkeit längst passe - wie jetzt in Hamburg bei der toten Chantal. Deswegen ist auch die erneut hohe Beteiligung an meiner Kindesunwohl-Umfrage kein Wunder. Im Januar 2012 sind bereits 93 Stimmen abgegeben worden. Nicht mehr geradezu triumphal in Führung liegt das Jugendamt von Oldenburg in Oldenburg mit 58 Stimmen. Münster hält mit 26 Stimmen Anschluss. Mönchengladbach und Verden, das sich derzeit um ein Pflegekind so kümmert wie wir das ungestraft nicht einmal mit einem Hamster dürften, folgen abgeschlagen mit je einer Stimme.

Da sieben Umfrageteilnehmer ein anderes Jugendamt vorgeschlagen haben, werden diese Jugendämter nun ebenfalls ins Rennen geschickt, bei dem es um die Frage geht "Welches Jugendamt kümmert sich am meisten um das Kindesunwohl?"

Sonntag, 19. Juni 2011

Immer die gleichen...

19. Juni 2011
...verdächtigen Jugendämter

Seit über drei Jahren beschäftige ich mich mit Jugendämtern und kann inzwischen eine Garantie darauf geben, dass bestimmte Städtenamen immer wieder auftauchen: Eutin, Lüneburg und Mönchengladbach.

Eine Mutter aus Mönchengladbach hat mich teilhaben lassen an einem mail-Wechsel mit dem Jugendamt aus Eutin. Dabei ging es um ihren Sohn, der auf einer Insel lebt, und um ein klärendes Gespräch in der Behördenstube im Beisein des Sprösslings. Erst wurden dieser Mutter gleich zwei Termine gegeben, dann wurden beide wieder gestrichen. Das Gespräch platzte aus unerfindlichen Gründen.

Zu tun  hatte ich da auch schon mit einer Großmutter, die auf der gleichen Insel lebt wie jener Sohn. Diese Großmutter kämpfte  um ein Wiedersehen mit ihren Kindern und Enkelkindern, die in einer angeblich familienorientierten Drogentherapieeinrichtung in Lüneburg waren. Auch sie wendete sich an das Jugendamt in Eutin und bekam nach ihren Angaben von der Jugendamtsleiterin zu hören: "Wir werden Sie am langen Arm verhungern lassen..."

Denn damals reichte der Arm besagter Drogentherapieeinrichtung noch bis nach Ostholstein, während sich die Leiterin des Jugendamtes von Lüneburg auf Reisen zu Vortragsveranstaltungen begab, bei denen auch der Leiter dieser Drogentherapieeinrichtung Referate hielt. Man kannte sich also.

Inzwischen ist es in der Lüneburger Drogentherapieeinrichtung zu Aufräumarbeiten gekommen - die auch Folgen haben müssten für die Leiterinnen der Jugendämter aus Lüneburg und Eutin.

Freitag, 17. Juni 2011

Kindesunwohlpreis

17. Juni 2011
Was hat das Lüneburger Jugendamt über diese Psychosekte gewusst?

Behördenleiterin in Erklärungsnot


18. November 2009
Lüneburger Jugendamt holt sich die Schale

Über Jugendämter redet sich Deutschland die Köpfe heiß. Die „Zeit“ veröffentlicht seit 20. September auf ihren Internet-Seiten eine Umfrage. 1132 Stimmen sind bislang abgegeben worden. 72 Prozent fordern die Abschaffung der Jugendämter, 14 Prozent eine Kontrolle dieser Behörden. Daraus können mehrere Schlussfolgerungen abgeleitet werden. Eine ist: Betroffene laden per Stimmabgabe ihren Frust ab. Eine weitere ist: Zeit, dass sich was ändert.


Wo aber am dringendsten? Schaut man sich die Ergebnisse einer Umfrage an, die der Wilhelmshavener Redakteur Heinz-Peter Tjaden Anfang des Jahres auf einer seiner Internet-Seiten gestartet hat, lautet die Antwort: in Lüneburg und in Mönchengladbach. Das ist die provokative Frage gewesen: „Welches Jugendamt tut das meiste für das Kindesunwohl?“ Dazu gab es immer mehr Vorschläge, über ein Dutzend Jugendämter wurde schließlich zur Abstimmung gestellt.

Doch: Mönchengladbach verteidigte über Monate den Spitzenplatz. Das hatte Gründe: In dieser Stadt ist die Zahl der Fälle von Kindesentzug überdurchschnittlich. Tjaden erkundigte sich nach den Ursachen, bekam aber keine Antwort. Der Oberbürgermeister lehnte ein Gespräch ab, verschanzte sich hinter dem Datenschutz. In Protokollen über so genannte Hilfeplangespräche fielen dem Redakteur Behauptungen auf, die im Widerspruch zu anderen Behauptungen standen. Entsprechende Hinweise führten zu aufgeregten Reaktionen hinter den Kulissen.

Dann holte Lüneburg auf. Richter bescheinigten diesem Jugendamt mangelnde Kooperationsbereitschaft. Nicht zum ersten Mal musste sich diese Behörde sagen lassen: „Was hier geschehen ist, ist Unrecht.“ Gelegentlich ging es dabei um eine Einrichtung, die angeblich familienorientierte Drogentherapie macht und in Anwaltsschreiben behauptet, sie habe einen „exzellenten Ruf“. Vor Monaten fragte der Wilhelmshavener Redakteur deshalb beim Lüneburger Jugendamt nach und bekam - keine Antwort.

Heinz-Peter Tjaden beschäftigt sich seit fast zwei Jahren mit dem Thema. Den Anstoß hat eine Petition gegeben, von einer Mönchengladbacher Familie gerichtet an den zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments. Dort stapelten sich schon bald die Beschwerden deutscher Eltern. Das Ergebnis: Das deutsche Recht ist mit dem europäischen Recht nicht vereinbar. Wenn es um Menschenrechte geht, sind Deutschland schon häufig die Leviten gelesen worden.

Nun werden Lüneburg und Mönchengladbach die Leviten gelesen: Bei der Umfrage von Heinz-Peter Tjaden sind 526 Stimmen abgegeben worden. Lüneburg belegte Platz 1 mit 224 Stimmen, Mönchengladbach folgte mit 153 Stimmen.

Montag, 1. November 2010

Münster holt auf

1. November 2010
Denn auch diese Behörde tut viel für das Kindesunwohl

Welches Jugendamt tut das meiste für das Kindesunwohl? Diese Umfrage, die Heinz-Peter Tjaden, Oberbürgermeister-Kandidat in Wilhelmshaven, bei einem Hundespaziergang eingefallen ist, läuft noch 30 Tage. 776 Stimmen sind auf http://kinderunwohl.blogspot.com bisher abgegeben worden.


Tjaden beschäftigt sich seit Anfang 2008 mit Kinderheimen, Jugendämtern, Familiengerichten und Gutachtern. Er verfasste die Broschüren "Papa, böse Kinder kommen in böse Kliniken" über ein Heimkind aus Mönchengladbach und "Zwei Fälle für Kommissar Internet: Holzen und Dalheim" über einen angeblichen Mord und einen angeblichen Selbstmord, die bei http://stores.lulu.com/hwilmers erschienen sind. Antje Vollmer als Vorsitzende des vom Bundestag eingesetzten Runden Tisches zu Missständen in Kinderheimen in der Nachkriegszeit bat ihn um Informationen. Die bekam sie.

Die Kindesunwohl-Umfrage startete Tjaden zum ersten Mal im vorigen Jahr. Das Jugendamt von Lüneburg, das sich mittlerweile sogar vom Familiengericht "unkooperatives Verhalten" vorwerfen lassen musste, machte knapp das Rennen vor dem Jugendamt in Mönchengladbach-Rheydt, das inzwischen mit einem Alarmknopf ausgestattet ist, falls wütende Väter und Mütter in der Behörde auftauchen.

In diesem Jahr führt Oldenburg in Oldenburg. Dieses Jugendamt hat einer Altenpflegerin und einem Altenpfleger die Kinder weggenommen, eins sogar im Stillalter. Der Fall machte Schlagzeilen, Betroffene riefen zu Demonstrationen auf. Inzwischen sind die Kinder wieder zuhause. 486 Stimmen bekam dieses Jugendamt bislang.

Das Jugendamt von Münster ist erst seit dem 25. August 2010 Umfrageteilnehmer, holt aber nahezu unaufhaltsam auf. Vor drei Jahren berichtete 3sat über diese Behörde, gab dem Beitrag den Titel "Im Zweifel gegen die leiblichen Eltern", ein Experte sprach von "staatlich organisiertem Kindesentzug".

Inzwischen ist Tjaden Beistand einer Mutter vor dem Oberlandesgericht Hamm. Der Fall in Kurzform: Nach der Geburt eines Mädchens schlägt das Jugendamt von Münster Alarm, das Familiengericht beauftragt das Institut für forensische Psychologie zu Dortmund mit einem Gutachten. Die Gutachterin empfiehlt die Herausnahme des Säuglings aus dem Haushalt, weil der Bruder eine Gefahr für die Kleine darstelle. Ohne ersichtlichen Grund geht die Familienrichterin im März 2010 über diese Empfehlung hinaus. Beide Kinder sind weg.

Tjaden studierte Gutachten und Gerichtsbeschlüsse, stieß auf unzählige Ungereimtheiten und Widersprüche, verfasste Schriftsätze für das Familiengericht in Münster, das Verwaltungsgericht in Münster und das Oberlandesgericht in Hamm, außerdem erstattete er Strafanzeige gegen das Jugendamt von Münster auf Basis des § 235 StGB.

Innerhalb eines Monats überschlugen sich die Ereignisse. Das Oberlandesgericht Hamm, das über den Fall bis dahin auf schriftlichem Wege ohne Anhörung der Mutter entscheiden wollte, beraumte für den 23. November 2010 eine mündliche Verhandlung mit allen Beteiligten an, das Verwaltungsgericht von Münster forderte das Jugendamt zu einer Stellungnahme auf.

Auch die Behörde reagierte. Das Jugendamt von Münster lud die Mutter zu einem Gespräch ein, das am 19. Oktober 2010 stattfand. Tjaden fuhr deswegen nach Münster, sollte erst teilnehmen dürfen, wurde dann aber wieder ausgeladen. Auch bei einem Besuchskontakt der Mutter mit ihrem Sohn am 20. Oktober 2010 hieß es für den Oberbürgermeister-Kandidaten von Wilhelmshaven: "Sie müssen leider draußen bleiben."

In Hamm ist Schluss mit dieser Ausgrenzung von Heinz-Peter Tjaden. Bis dahin wird das Jugendamt von Münster sicherlich noch so manche Stimme sammeln. Bei 39 Stimmen wird´s wohl kaum bleiben.

Donnerstag, 14. Oktober 2010

Offener Brief an OB Markus Lewe

14. Oktober 2010
Bis zur bitteren Neige = Schmerzensgeldprozess?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

als Redakteur und Schriftsteller beschäftige ich mich seit drei Jahren mit Jugendämtern, Familiengerichten und Gutachtern. Immer wieder landeten Fälle auf meinem Schreibtisch, bei denen nachweislich und schriftlich dokumentiert gelogen wurde, dass sich die Balken biegen.

Da gibt es einen Pflegevater, der gleichzeitig Testamentsvollstrecker für das Vermögen seines Pflegesohnes ist und wegen unkorrekter Abrechnungen verurteilt wurde, dennoch kämpft die Mutter immer noch vergeblich um ihren Sohn. Da gibt es eine Familie, deren Tochter Jahre im Heim verbracht hat, weil dem Vater u. a. auch sexueller Missbrauch vorgeworfen worden ist. Das sogar schriftlich vom Familiengericht und ebenfalls schriftlich vom Heim.

Als ich die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen auf den Fall aufmerksam machte, antwortete sie mir, der Rechtsstaat werde schon funktionieren, meinem Einsatz für die Familie zollte sie "hohen Respekt". Dann meldete sich bei mir eine Landgerichtspräsidentin, die in ihrem Brief nachweislich das Blaue vom rheinländischen Himmel log. Diese Liste könnte ich fast schon endlos fortsetzen.

Nach Rückkehr der Kinder entwickelten sich diese prächtig, immer wieder bekomme ich Danke-mails.  Bei einem Hundespaziergang beschloss ich: Ich lobe einen Preis für das Jugendamt aus, das sich am wenigsten um das Kindeswohl kümmert. Im vorigen Jahr hat das Jugendamt von Lüneburg diesen Preis ganz knapp vor Mönchengladbach ergattert. Ob diese Behörde deswegen in Jubel ausgebrochen ist, entzieht sich meiner Kenntnis, zumal dieses Jugendamt bis heute eine schriftlich gegebene Zusage nicht eingehalten hat. Im Mönchengladbacher Jugendamt gibt es inzwischen einen Alarmknopf. Nicht wegen meines Preises, sondern wegen Eltern, die immer wütender werden.

Auch in diesem Jahr wird der Kindesunwohl-Preis verliehen. Kürzlich habe ich auch das Jugendamt von Münster ins Rennen geschickt. Und siehe da: Diese Behörde macht täglich Umfrage-Boden gut. Möglicherweise wegen des Falles, mit dem ich mich gerade beschäftige. Dabei geht es um eine zweifache Mutter aus Übersee, deren Fall ich Ihnen bereits geschildert habe.

Inzwischen hat das Familiengericht von Münster ein neues Verfahren eingeleitet, das Verwaltungsgericht hat eine Klage gegen das Jugendamt von Münster auf dem Tisch. Dennoch darf die Kindesmutter weiterhin nur ihren Sohn sehen, ihre Tochter wird von ihr ferngehalten. Darüber ist die Botschaftsrätin ihres Landes ebenso empört wie ich. Doch Anrufe beim Jugendamt mit der Bitte um eine unbürokratische Entscheidung bis zur Eröffnung des neuen Verfahrens bringen weder die Kindesmutter noch mich weiter. Statt dessen werden wieder einmal widersprüchliche Aussagen gemacht, die ich allesamt schriftlich fixiere, bis ein Schmerzengeldprozess ansteht. Solche Prozesse werden inzwischen von Eltern immer häufiger gewonnen.

Vielleicht schaffen Sie ja, was mir bislang nicht gelungen ist: Sofortiger Umgang der Kindesmutter mit ihrer Tochter. Sonst wird diese Familie weiter atomisiert...Zu der ich möglicherweise schon bald als Patenonkel der beiden Kinder gehöre!

Samstag, 28. August 2010

Kein Kinderhaus?

25. August 2010
Auch ehemalige Heimkinder machen mobil gegen Heimkinder

Sogar ein Verein, der von ehemaligen Heimkindern gebildet wird, macht mobil gegen eine neue Bleibe für Heimkinder. Sitz dieses Verbandes ist Mönchengladbach. Geschildert wird auf den Seiten dieses Vereins das Schicksal von Kindern, die in den 1950er-, 1960er- und 1970er-Jahren in kirchlichen und staatlichen Einrichtungen misshandelt und missbraucht worden sind.

Das bekam kaum jemand mit, weil Heimkinder am Rand der Geellschaft lebten und auch dort bleiben sollten. Für immer und ewig. Bis der Bundestag einen Runden Tisch gebildet hat, der dieses Thema öffentlich macht. Viele Sitzungen haben schon stattgefunden - alles für die Katz´? Ehemalige Heimkinder bilden eine Front gegen Heimkinder von heute?

Einfluss nehmen kann dieser Verein allerdings nicht, nur eine schäbige Nebenrolle spielen ist möglich. Denn: Das neue Kinderhaus soll im Dezember in Bonn-Medinghoven von neun Drei- bis Zwölfjährigen bezogen werden. Dann käme Leben in einen Bungalow am Kannheideweg.

Das aber will ein Nachbar nicht. Der hat zwei Kinder. Seit Juli 2010 protestiert der auch im Internet gegen dieses Vorhaben. 200 Verbündete will er finden, möglicherweise sogar klagen. Die evangelische Jugendhilfe Godesheim kann sich den Mund fusselig reden, das Jugend- und das Bauamt auch. Der Nachbar bleibt dabei: Dies hier ist ein Paradies, mit einem Kinderhaus würden wir aus diesem Paradies vertrieben werden.

Und wo sollen die Drei- bis Zwölfjährigen bleiben, deren altes Haus zu klein geworden ist? Ist ihm egal, sagt dieser Nachbar laut "Generalanzeiger" vom 15. Juli 2010. Jenem Verein aus Mönchengladbach scheint das ebenfalls gleichgültig zu sein. Genutzt wird jedes mögliche Vorurteil. Von beiden Seiten - dass ehemalige Heimkinder dieses Spiel mitmachen, das ist unglaublich.

28. August 2010
Heimkinderverband ist sauer

Jetzt ist er auch noch sauer: der Heimkinderverband aus Mönchengladbach, der Nachbarn im Kampf gegen das Kinderhaus in Bonn-Medinghoven den Rücken stärken will. Begründung: Der Verein sei gegen jede Einrichtung dieser Art. Was für eine tolle Argumentation! Bei der Formulierung seiner Ziele hätten die Gründungsmitglieder das Gehirn einschalten sollen. Den Kontakt zu mir hat der Verband abgebrochen. Noch so ein Kurzschluss einer Vereinigung, die im Netz Videos verbreitet, in denen Heimleiter umgebracht werden. Der Link dorthin ist mir von diesem Verein vor zwei Tagen per mail geschickt worden. Mit solchen Hasstiraden schadet man ehemaligen Heimkindern, die nicht nur ihre Vergangenheit verarbeiten wollen, sondern auch für ihre Rechte kämpfen.

Montag, 5. Juli 2010

Falscher Job? Gutachter werden!

5. Juli 2010
Raum Mönchengladbach: Denk ich an Familiengerichte bei Nacht...

Sie schleppen sich nur noch zur Arbeit, haben keine Lust mehr? Umziehen! Ab in den Mönchengladbacher Raum. Dort buddeln Sie eine Zeitlang auf einem Abenteuerspielplatz mit Kindern herum. Nun wissen Sie schon einmal, wie die Kleinen aussehen. Mehr erfahren Sie in einem Kindergarten, dann in einer Wohngruppe. Nun schnuppern Sie an Behörden herum. Im Jugendamt. Im  Sozialamt. Werden als Diplom-Sozialpädagoge systemischer Familientherapeut. Heilpraktiker ist auch nicht schlecht. Kann nie schaden.

Fehlt noch der große Karrieresprung. Ziel: die Familiengerichte. Sie wollen Gutachter werden. Kann kinderleicht sein. Ist geschafft im Nu. Eltern aber können sperrig sein. Lassen sich nicht immer so leicht aus dem sachverständigen Weg räumen. Kann anstrengend sein. Muss aber nicht.

Fragt man Sie nach Ihrer Ausbildung, dann weisen Sie einfach darauf hin, dass es gar keine Ausbildung zum Sachverständigen in Familienrechtsfragen gibt. Warum also sollen Sie die genossen haben? Und: Wo?

Droht noch eine Hürde. Beiseite räumen. Fragt man Sie nach Ihren Testmethoden, genügt der Hinweis: Sie kennen ein paar. Taugen aber alle nicht so viel wie sie taugen müssten.

Meckerfritzen, die trotzdem darauf bestehen, dass bestimmte Tests gemacht werden sollten, bügeln Sie ebenfalls aus den Familiengerichten. Mit der Behauptung: Ihr gebt euch doch nur einen wissenschaftlichen Anschein. Aber: Der Schein trügt.

Nur Sie sind der Wahre. Plaudern objektiv mit Familien und sind stets kognitiv. Kooperativ nicht immer. Will jemand Ihr Gutachten nicht sofort und unverzüglich unterschreiben, dann drohen Sie mit der Polizei.

Gibt es deswegen eine Beschwerde, ebenfalls wegbügeln. Denn: Laien können gar nicht begreifen, was Experten tun. Und Sie sind ein Experte, wie er im Buche steht.

Das Traurige ist: Solche Gutachter gibt es tatsächlich...

Samstag, 19. Juni 2010

Kindesunwohlpreis 2010

27. Februar 2010
Welches Jugendamt macht das Umfragerennen?

Noch hat das Jugendamt von Lüneburg die Schale. Keine Behörde tut mehr für das Kindesunwohl, entschied 2009 eine knappe Mehrheit. Mönchengladbach hatte zwar vieles für den Umfragegewinn getan, doch: Es reichte nicht ganz. Obwohl: Mitarbeiterinnen dieses Jugendamtes haben im vergangenen Jahr eine weite Dienstreise gemacht, bevor sie wenige Tage später nicht mehr zuständig waren. Motto: "Mehr als pleite kann die Stadt nicht sein."

Inzwischen sind die Medienscheinwerfer auf das Jugendamt in Oldenburg gerichtet worden. Im Lichtkegel sieht man: Eine Altenpflegerin und einen Altenpfleger mit sechs Kindern. Die sind über Nacht weg gewesen. Abgeholt von Polizei und Jugendamt. Sogar ein Baby, das noch gestillt werden muss. Seit einem Jahr kämpfen die Eltern um die Rückkehr ihrer Kinder, ihr Rechtsanwalt spricht von "himmelschreiender Ungerechtigkeit".

Im Himmel allerdings sind Jugendämter nicht angesiedelt. Viele eher schon auf einer Insel der Willkür. Kann man im Netz nachlesen. Da reicht die so genannte "Erziehungsfähigkeit" einer Mutter angeblich nur für zwei Kinder, das dritte hat man weggebracht. Eine 59-Jährige ist nach Behördenansicht dermaßen überfordert, dass die Schule ihres Pflegesohnes vom Duisburger Jugendamt stundenlang belagert wird, weil die Schulleiterin den Schüler nicht in ein Heim schicken will. Schließlich rückt die Behörde wieder ab - ohne Kind.

Man kann fast schon sicher sein: Die kommt wieder. Vorzugsweise morgens um 7 Uhr. Dann sind Kinder noch schlaftrunken - und die Eltern noch nicht ganz wach...

Die spannende Frage lautet also: Welches Jugendamt gewinnt den Kindesunwohl-Preis 2010? Die Umfrage läuft bis zum 15. November 2010. Vorschläge können per SMS gerichtet werden an 0162/675 4308.

18. Juni 2010: Das Oberlandesgericht Oldenburg entscheidet: Die Altenpflegerin und der Altenpfleger bekommen das Sorgerecht zurück.

Montag, 12. Oktober 2009

Zwischen Eutin und Mönchengladbach

12. Oktober 2009
Bündnis zwischen zwei Jugendämtern

In Mönchengladbach geschieht dies: Ein Jugendamtsmitarbeiter steht vor Gericht, stimmt den Richter milde, weil er darauf hinweist, dass in seiner Behörde eine ordentliche Arbeit nicht möglich ist. Bei diesem Jugendamt soll nun Verena R. vom Eutiner Jugendamt angeschwärzt werden. Begründung: Sie besucht ihren Sohn Anton nicht.


Anton R. hat im Jahre 2006 die Sommerferien bei seinem Vater auf Fehmarn verbracht, er kehrt nicht zu seiner Mutter nach Mönchengladbach zurück, im November 2006 stirbt sein Vater, das Jugendamt Eutin ordnet an: „Der Junge bleibt erst einmal dort.“ Der Pflegevater des damals 14-Jährigen ist auch der Testamentsvollstrecker eines Millionenvermögens, das sich Anton mit seinem Bruder teilt. Die Schwester soll in die Röhre schauen.

Das Bündnis zwischen dem Chaos-Jugendamt aus Mönchengladbach und dem Durcheinander-Jugendamt Eutin hält so manche Ungereimtheit aus. “Daneben fühlt Anton sich durch das nach wie vor bestehende Spannungsfeld so unter Druck gesetzt, dass er derzeit einen persönlichen Kontakt zu Ihnen nicht wünscht. Anton ist es wichtig, dass er zur Ruhe kommen kann und sich dadurch für ihn die Chance entwickelt, die bestehenden Probleme aufzuarbeiten.” Diese Antwort bekommt Verena R. am 17. Oktober 2007 aus Eutin.

Ähnlich klingt es in einer mail dieses Jugendamtes vom 20. Juli 2009: „Ihr Sohn Anton hat nicht zugestimmt, an diesem Gespräch teilnehmen zu wollen.“ Dieses Gespräch soll am 27. Juli 2009 in Eutin stattfinden. An diesem Tag hat Anton R. Geburtstag. Gratulieren kann die Mutter ihrem Sohn nicht. Sie erfährt wiederum vom Eutiner Jugendamt, dass der 17-Jährige mit seinen Pflegeeltern Ferien macht. Wo, weiß die Behörde nicht. In der mail vom 20. Juli 2009 hätte es also heißen müssen: „Ihr Sohn kann an dem Gespräch nicht teilnehmen, weil er nicht da ist.“

Wieder verlangt Verena R. Akteneinsicht. Die aber könne erst gewährt werden, schreibt das Eutiner Jugendamt am 21. September 2009, wenn die Mutter von Anton R. ein Schreiben vom 27. August 2009 beantwortet habe. Die Betreff-Zeile dieser Mitteilung lautet „Ihre mail vom 15. 9. 2009.“ Dabei handelt es sich: um die angemahnte Erwiderung auf das August-Schreiben.

Nun könnte man vermuten, dass es in Ost-Holstein so eine Art „Bermuda-Dreieck“ für Schriftwechsel gibt, aber: Wie erklärt man sich dann die Betreff-Zeile? Bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder sind die Mitarbeiter des Eutiner und des Mönchengladbacher Jugendamtes mit diesem Fall total überfordert oder Verena R. hat Recht, wenn sie in ihrer jüngsten mail vermutet: „…muss ich davon ausgehen, dass Ihre Unterlagen entweder sehr unvollständig oder gefälscht sind.“

Sonntag, 26. Juli 2009

Zwischen Eutin und Mönchengladbach

30. Juni 2009
Vor Gericht in Oldenburg (Schleswig-Holstein)

Diese Großmutter ist in heller Aufregung, diese Großmutter ist mit den Nerven fertig, diese Großmutter macht sich Sorgen um ihre Tochter, diese Großmutter hat am 29. Juni 2009 Post aus Mönchengladbach bekommen, eine Antwort auf ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt, gerichtet an Oberbürgermeister Norbert Bude, der sich auch herausgehalten hat, als es um Jessica Müller ging, die aus immer noch merkwürdigen Gründen in einem Kinderheim gelandet ist und dort inzwischen ihren 12. Geburtstag feierte.

„Man kommt gegen diese Behörden nicht an“, sagt diese Großmutter. Auch nicht vor Gericht? Bei einem Termin vor dem Amtsgericht in Oldenburg (Schleswig-Holstein) soll der Richter einleitend gesagt haben: „Mich verbindet mit dem Schwager des Beklagten eine Segler-Freundschaft. Deswegen können Sie mich ablehnen. Dann bekommen Sie Y als Richter."

Scheint zu stimmen: Vor Gericht und auf hoher See…Diese Großmutter will belegen, was sie erzählt. Ein Teil der Geschichte spiele auf Fehmarn, ein anderer in Eutin, der dritte in Mönchengladbach. „Ich habe mich auch schon an die Presse gewandt“, berichtet sie. Doch für die sei die Geschichte von ihrer Tochter und von ihren Enkeln wohl nicht sensationell genug: „Die wollen einen Selbstmord oder etwas in der Art, bevor sie sich mit einem Thema beschäftigen.“

Ergo: Wird die Geschichte demnächst hier erzählt. Die auch ein Landrat nicht hören wolle, weiß diese Großmutter inzwischen, dass die Familie zwar unter dem Schutz des Grundgesetzes steht, aber das scheint es auch schon gewesen zu sein, wenn sich Politikerinnen und Politikern mit dem Verhalten von Jugendämtern beschäftigen müssten. Nicht nur Edmund Stoiber seinerzeit als Ministerpräsident scheint nicht so recht weiter zu wissen, wenn es um Kinder geht. Das hat er wohl bewiesen, als er eines Tages sagte: “Kinder sind…ähm…“ Genau.

8. Juli 2009
Richter droht mit Sorgerechtsentzug

“Daneben fühlt Anton sich durch das nach wie vor bestehende Spannungsfeld so unter Druck gesetzt, dass er derzeit einen persönlichen Kontakt zu Ihnen nicht wünscht. Anton ist es wichtig, dass er zur Ruhe kommen kann und sich dadurch für ihn die Chance entwickelt, die bestehenden Probleme aufzuarbeiten.” Diese Antwort bekommt Verena R. aus Mönchengladbach am 17. Oktober 2007 aus Eutin.

Ihr Sohn hat im Jahre 2006 die Sommerferien bei seinem Vater auf Fehmarn verbracht, der damals 14-Jährige bleibt auf der Insel, der Ex-Mann von Verena R. stirbt am 6. November 2006 und hinterlässt ein Vermögen von 3 Millionen Euro, das Eutiner Jugendamt empfiehlt: “Der Junge bleibt, wo er ist.” Anton lebt bei der Familie des Testamentsvollstreckers. Damit erklärt sich Verena R. am 8. August 2007 vor dem Amtsgericht in Oldenburg (Schleswig-Holstein) einverstanden, der Richter soll im Falle der Ablehnung mit der Einleitung eines Sorgerechtsentzugsverfahrens von Amts wegen gedroht haben.

Darauf weist die Mutter von Anton das Eutiner Jugendamt am 11. Oktober 2007 schriftlich hin, schildert das aus Ihrer Sicht bislang Geschehene und beginnt ihren Brief mit dem Hinweis, dass diese Behörde nach dem Amtsgerichtsbeschluss die Hände in den Schoss gelegt habe, weil auch schon einmal behauptet werde, das Mönchengladbacher Jugendamt sei zuständig. Zudem wisse sie zu wenig über Antons Pflegefamilie.

Die Eutiner Behörde antwortet am 17. Oktober 2007 nicht nur mit der Anmerkung, dass Anton “zur Ruhe” kommen wolle, sie liefert auch ein paar Informationen über die Pflegeeltern, die drei Kinder haben, die Frau arbeite als Studienrätin, der Mann als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, hinzugefügt wird: “Von Seiten der Familie C. wurde Ihr Umgangsrecht nie in Frage gestellt. Familie C. zeigt stets ihre Bereitschaft zu Gesprächen und zur Mitarbeit.”

Den Verdacht, dass Anton negativ beeinflusst wird, wird Verena R. allerdings nicht los. Einige Behauptungen hat sie laut Schreiben vom 11. Oktober 2007 längst widerlegt, dazu hätten gehört: ein Anruf bei der Schule ihres Sohnes und ein Brief an die Schule. Andere Vorwürfe seien vom Eutiner Jugendamt ungeprüft übernommen worden.

10. Juli 2009
Fax an Pressestelle der Stadt Mönchengladbach

Betr. Az 51.96.07-22534

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rathaus auf Fehmarn hat am 22. Juni 2009 ein Hilfeplangespräch stattgefunden, bei dem es um Anton R. ging, der 2006 die Sommerferien auf der Insel bei seinem Vater verbracht hat und dort geblieben ist. Nach dem Tod seines Vaters am 6. November 2006 wurde der Junge schließlich von einer Pflegefamilie aufgenommen. Antons derzeitiger Pflegevater ist gleichzeitig Testamentsvollstrecker für das Erbe des Jungen.

Bei dem Hilfeplangespräch (HPG) anwesend waren Anton R., der Pflegevater, drei Vertreter des Kreises Ostholstein und mit Frau A. und Frau W. zwei Vertreterinnen des Mönchengladbacher Jugendamtes. Das HPG-Protokoll fertigte Frau W. an. Die leibliche Mutter und die Pflegemutter waren bei diesem Gespräch verhindert.

Erste Frage: Wie lange sind die beiden Mitarbeiterinnen des Mönchengladbacher Jugendamtes auf Fehmarn geblieben?

Zweite Frage: Wie hoch waren die Kosten?

Laut HPG-Protokoll soll Anton bei diesem Gespräch gesagt haben, dass der Kontakt zu seiner Großmutter gut sei, zu seinem Bruder Clemens kontinuierlich, zu seiner Schwester und zu seiner Mutter habe er derzeit keinen Kontakt. Mir dagegen liegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde der Großmutter von Anton vom 25. Mai 2009 vor, die sich auch gegen Frau W. vom Mönchengladbacher Jugendamt richtet. Darin heißt es, dass „die übrige Familie seit drei Jahren keine Beziehung mehr (zu Anton) hat“. Sie habe den Verdacht, dass ihr Enkel massiv negativ beeinflusst werde.

Dritte Frage: Laut HPG-Protokoll ist Anton am 22. Mai 2009 (Geburtstagsfeier) und vom 12. auf den 13. Juni 2009 bei seiner Großmutter gewesen. Drei Tage nach ihrem Geburtstag beschwert sich die Großmutter beim Oberbürgermeister von Mönchengladbach darüber, dass bislang weder die Pflegeeltern noch das Jugendamt etwas unternommen hätten, um den Umgang von Anton mit seiner Großmutter, seiner Mutter und seiner Schwester zu fördern. Wie erklären Sie sich diesen Widerspruch?

In dem HPG-Protokoll wird auch wieder gegeben, dass Anton noch einmal auf Ereignisse aus den Jahren 2006 und 2007 zurück gekommen sei. Das Verhältnis zu seiner Mutter sei damals schwierig gewesen, deshalb sei er zu seinem Vater gefahren und dort geblieben. Außerdem habe seine Mutter in jener Zeit „Menschen, die ihm sehr viel bedeuten, terrorisiert und konsequent beschuldigt“.

Vierte Frage: Aus welcher Quelle hat der Junge das?
Fünfte Frage: Stimmt es, dass der Mutter von Anton bis heute nicht verraten worden ist, wen sie „terrorisiert und konsequent beschuldigt“ haben soll?

Laut HPG-Gespräch stellt Anton Bedingungen für den Umgang mit seiner Schwester und mit seiner Mutter. Die Mutter soll nichts Schlechtes über die Pflegefamilie sagen, die Schwester soll zum Streit um das Erbe nichts sagen.

Sechste Frage: Wenn das Bedingungen für ein Familienleben sein sollen, wie vielen Familien müssten dann nach Ihrer Meinung zumindest vorübergehend die Kinder weggenommen werden?

Als Ziel wird in dem HPG-Protokoll angegeben „Verbleib bis zur Verselbständigung“, obwohl der Pflegevater laut Protokoll gesagt haben soll, der Junge sei bereits „sehr selbstständig“.

Siebte Frage: Wenn glaubhaft ist, was der Pflegevater sagt, warum kehrt der Junge dann nicht umgehend in seine Familie zurück?

Achte Frage: Was hat man sich unter „Verselbständigung“ vorzustellen, da dieses Wort doch eigentlich auf Ereignisse angewendet wird, die außer Kontrolle geraten sind („das hat sich irgendwann verselbstständigt, sagt man dann)?

10. Juli 2009
Angreiferin wie starr - Jugendamt auch?

14. Januar 2009, Jugendamt in Mönchengladbach: Eine junge Mutter will ihre Kinder wieder haben, schreit und hält die Klinge eines Messers an den Hals einer Mitarbeiterin, eine Kollegin will zu Hilfe eilen, sie sagt vor Gericht aus: “Ich habe versucht, die Angreiferin wegzuziehen, aber es ging nicht mehr. Sie war wie starr.” Das berichtet die “Rheinische Post” in diesen Tagen. Sieben Wochen sei das Opfer nach diesem Überfall krank gewesen, heute arbeite diese Verwaltungsangestellte nicht mehr im Jugendamt. Das hat neuerdings einen Alarmknopf. Denn gewalttätige Übergriffe gibt es nach Behördenangaben immer häufiger.

Und was geschieht? In Kommentaren auf den Internet-Seiten der “Rheinischen Post” kommt es nun nicht etwa gehäuft zu Verurteilungen von Gewalt gegen Jugendamtsmitarbeiterinnen in Mönchengladbach, es hagelt statt dessen geradezu Kritik an der Arbeitsweise dieser Behörde. Darüber ist eine Kommentatorin dermaßen entsetzt, dass sie sich ebenfalls zu Wort meldet und Mitleid mit betroffenen Eltern bekundet. Das man doch eigentlich mit einer Überfallenen haben müsste, die ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen kann.

Schreckt das jemanden im Rathaus auf? Offenbar nicht. Das Jugendamt jedenfalls macht weiter wie gehabt. Und ist gelegentlich auch auf Reisen. Zwei Mitarbeiterinnen legen am 22. Juni 2009 sogar um die 480 Kilometer zurück, steuern das Rathaus von Fehmarn an und führen ein Hilfeplangespräch (HPG) über Anton R. Die Mutter ist verhindert, bekommt in diesen Tagen das HPG-Protokoll und hat Fragen. Die will sie den beiden Mitarbeiterinnen stellen, die auf dieser Insel nicht nur im Rathaus, sondern auch bei der Pflegefamilie von Anton gewesen sind. Doch: Sie sind nicht mehr zuständig. Und der Jugendamtsmitarbeiter, der jetzt die Akten auf dem Schreibtisch liegen hat, muss sie erst noch öffnen.

Etwas mehr weiß wohl der Leiter der Behörde. Der ruft heute die Mutter von Anton in Mönchengladbach an und verschwindet gleich wieder in seinem behördlichen Schneckenhaus. Berichtet Verena R. Die Gründe seien gewesen: Es gebe eine Petition, eine Klage und seit ein paar Stunden auch eine schriftliche Anfrage von einem Redakteur aus Wilhelmshaven. Stimmt. Acht Fragen habe ich an die Pressestelle der Stadt Mönchengladbach zu dem Hilfeplangespräch vom 22. Juni 2009 gerichtet.

17. Juli 2009
Aus Liebe wird Hass

Wenn man an die Pressestelle der Stadt Mönchengladbach acht Fragen schickt, bekommt man acht Antworten? Neun! Entschuldigung: Nein. Kenne ich bereits vom Fall Jessica Müller, die immer noch in einem Kinderheim lebt, endlich umgangsgepflegt wird, soll heißen: Die Eltern dürfen ihre 13-jährige Tochter wieder besuchen, während sich eine Amtsperson um den Behördenkram kümmert und dem Vater ihr Unverständnis für das bislang Geschehene bekundet. So bleibt man am Niederrhein in der Übung und lernt aus Fehlern, die eigentlich gar nicht gemacht werden dürften.

Wie jetzt auch bei Anton R. Von in diesem Fall zwei Jugendämtern. Bei einem Hilfeplangespräch (HPG) auf Fehmarn behauptet der 16-Jährige am 22. Juni 2009, sein Kontakt zu seiner Großmutter sei gut, zu seinem Bruder Clemens kontinuierlich, mit seiner Mutter in Mönchengladbach und mit seiner Schwester pflege er keinen Kontakt. Von seiner Mutter verlangt Anton R. “Friedenspflicht”, gemeint ist: Sie soll nichts Schlechtes mehr über seine Pflegefamilie sagen. Nachgehakt hat offenbar niemand. Der Vorwurf, der sich hinter dieser Bedingung verbirgt, bleibt im Raum stehen und wird von einer Mitarbeiterin des Mönchengladbacher Jugendamtes zu Papier gebracht.

Munter wärmt der 16-Jährige alte Geschichten auf, die zudem nicht zu anderen Familiengeschichten passen, die den Behörden bekannt sind. Siehe Clemens, der inzwischen 20 Jahre alt ist, ebenfalls auf Fehmarn lebt und eine Zeitlang in Australien gewesen ist. Von dort bekommt Verena R. am 22. August 2006 eine mail, in der sich ihr Sohn für seine Schreibfaulheit entschuldigt, seiner Mutter versichert, dass er keine bessere Mutter haben könne, er die Trennung seiner Eltern bedauert und feststellt, dass der Umgang mit seinem Bruder Anton nicht immer leicht sei. Aber so sei das eben unter Geschwistern.

Drei Monate später stirbt der Vater auf Fehmarn, Clemens gibt dem heutigen Pflegevater von Anton am 22. Dezember 2006 eine Vollmacht für alle existierenden und zukünftigen Bankkonten und schreibt am 28. Mai 2008 einen Brief an das Amtsgericht in Oldenburg in Holstein, in dem er dafür plädiert, dass sein kleiner Bruder auf Fehmarn bleiben darf, weil eine Rückkehr zu seiner Mutter für Anton eine “Katastrophe” wäre.

Knapp zwei Monate später beschimpft Clemens seine Mutter in einer mail derart, dass einem beim Lesen die Spucke weg bleibt. Seine Hasstiraden beginnen mit dem Satz: “So Vera nun ist der Bock aber fett, halt dich raus du olle pissnelke!!!” Wenn sich Verena R. noch einmal auf Fehmarn blicken lasse, werde er ihr Beine machen, außerdem gehöre sie in die Hölle. In einer anderen mail hat er seine Mutter bereits für den Tod seines Vaters verantwortlich gemacht.

Bei dem Hilfeplangespräch am 22. Juni 2009 sagt Anton also, dass er “kontinuierlichen Kontakt” mit seinem älteren Bruder habe und niemand fragt: “Würde sich auch Clemens an die von dir geforderte Friedenspflicht halten”?

Weitere Berichte auf www.readers-edition.de und www.sajonara.de

Montag, 23. März 2009

Ich bin Sam

23. März 2009
Ein Lehrfilm für deutsche Jugendämter

„Ich bin Sam“, sagt Sean Penn in einem Melodram aus dem Jahre 2001 und nimmt den Kampf um seine siebenjährige Tochter Lucy (Dakota Fanning) auf. Rückendeckung bekommt der geistig zurück gebliebene Alleinerziehende von der Anwältin Rita (Michelle Pfeiffer), vor Gericht muss er sich dumme Fragen des Gegenanwaltes gefallen lassen. Ausgestrahlt worden ist dieser Film gestern Abend auf RTL II.

Liebe gegen Bürokratie - auch ein Lehrfilm für viele Jugendämter und Familiengerichte in Deutschland, die allzu oft von Kindeswohl reden, aber Kindesunwohl anrichten. So berichtet ein Vater aus Lüneburg, dass er sich inzwischen mit mehr als zwei Dutzend Betroffenen trifft, die ähnlich verzweifelt sind wie er.

Nach diesem Anruf ist auch das Jugendamt dieser Stadt ins Rennen um den Preis „Am fleißigsten für das Kindesunwohl“ geschickt worden. Das war am 15. März. In dieser kurzen Zeit sammelte das Lüneburger Jugendamt bereits 13 Stimmen und schob sich hinter Mönchengladbach (31 Stimmen) auf Platz 2. Grund zu Stolz ist das nicht.

Ausgedacht habe ich mir diesen Preis nach über einem Jahr Beschäftigung mit der Arbeit von Jugendämtern, Familiengerichten und Gutachtern. Verliehen werden soll er jedes Jahr im Herbst. Gesucht wird noch eine Künstlerin oder ein Künstler zur Gestaltung einer Negativ-Trophäe. Ein Liedermacher ist bereits dabei.

„Ich bin Sam“ nützt in Deutschland vielen Eltern, allein erziehenden Müttern und Vätern (noch) nichts. So manche Behörde verschanzt sich hinter einmal getroffenen Entscheidungen und zieht bei Gegenwehr die Daumenschrauben an. Entscheiden höhere Instanzen anders, schalten einige Jugendämter erst einmal auf stur und schränken die Besuchsrechte ein. Motto: „Sind die Eltern, sind Vater oder Mutter dem Kind erst einmal fremd geworden, ist die Bahn frei“. Eine Spiel auf Zeit. Beschämend. Eigentlich…

Freitag, 23. Januar 2009

Jugendamt Mönchengladbach

23. Januar 2009
Schutzschirm für viele Kinder: Das Jugendamt muss leider draußen bleiben

„Auch das Jugendamt kann die Liebe nicht kaputt machen“, sagt eine Mutter am 22. Januar 2009 bei „Panorama“. Der Mönchengladbacher Familienrichter Ernst-Elmar Bergmann tritt nicht zum ersten Mal als Anwalt des Kindes auf. Nirgendwo in Europa ist der Einfluss von Jugendämtern so groß wie in Deutschland, wird in dem Beitrag mit dem Titel „Kindesentzug - Die Allmacht der Jugendämter“ festgestellt.

Wirkt solche Kritik? Spannt jemand sogleich einen Schutzschirm für die Jüngsten auf, tritt die Bundeskanzlerin ans Mikrophon und schnürt ein Milliardenpaket, finden in Kommunen Sitzungen statt, bei denen über die gestrige „Panorama“-Sendung diskutiert wird? Wahrscheinlicher ist: Die Mütter und Väter, die gestern im Fernsehen aufgetreten sind, werden zusammengefaltet. Denn: Gefährlich ist es zwar immer noch, den Leu zu wecken, aber so mancher Jugendamtsmitarbeiter ist auch nicht ohne.

Die Vorwürfe, die verzweifelten Eltern nach öffentlichen Auftritten gemacht werden, sind vorgestanzt: Damit haben Sie Ihrem Kind einen Bärendienst erwiesen, heißt es dann - nachgeschoben wird oft die Drohung, dass man den Kontakt zum Kind abbrechen könne.

Manchmal wird auch getrickst: Wie nachweisbar im Fall von Jessica Müller aus Mönchengladbach, die am 31. Juli 2003 in der Kinderpsychiatrie landet und kurz darauf ins Schloss Dilborn kommt. Maßgeblich trägt dazu ein Gutachter bei. Der zieht sich jedoch Anfang 2008 auf den Standpunkt zurück, dass er gar keine so wichtige Rolle gespielt habe. Das liest sich in einer Aktennotiz vom 31. März 2006 anders. Dort wird vermerkt, dass den Eltern vom Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt das Sorgerecht entzogen worden sei. Begründung: „Laut Gutachter latente somatische und psychische Kindeswohlgefährdung, falls das Kind bei den Eltern ist.“

Die Arbeitsweise dieses Sachverständigen ist ein Kapitel für sich, aber immerhin: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erklärt sein Gutachten am 18. Juni 2008 für veraltet. Darauf könne sich niemand mehr berufen. Ein neues Gutachten müsse her. Dagegen sträuben sich die Eltern von Jessica bis heute. Sie haben Angst.

Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt reagiert schnell auf den Düsseldorfer Beschluss und ordnet ein neues Gutachten an. Etwas Wichtiges vergisst die Richterin allerdings bis heute. Der Aufforderung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, doch endlich die Rechte der Eltern juristisch zu definieren, kommt sie immer noch nicht nach. So bleibt es bei der OLG-Feststellung: „Eltern, die ihre Rechte nicht kennen, können auch nicht um ihre Rechte kämpfen.“

Verloren haben Jessicas Eltern das Sorgerecht, weil sie angeblich nicht erziehungsfähig sind. Die Elfjährige ist inzwischen seit fast fünf Jahren im Schloss Dilborn. Zu jener Zeit wird in einem schulärztlichen Gutachten der Stadt Kleve festgestellt, dass Jessica „Verhaltensauffälligkeiten“ und ein „provozierendes Verhalten“ zeige.

Gegenüber der Presse weist das Schloss Dilborn gern auf eine 1 : 1-Betreuung hin. Die hat dazu geführt, dass Jessica keine Verhaltens-Probleme mehr hat? Die werden ihr immer noch bescheinigt! Deswegen bekommt die Elfjährige seit dem 16. Dezember 2007 Risperdal. Dem stimmt die Vormünderin zu, die Eltern nicht.

Da drängt sich doch die Frage auf: Legt das Mönchengladbacher Jugendamt bei der Beurteilung der Erziehungsfähigkeit dieses Kinderheimes die gleichen Maßstäbe an wie bei den Eltern? Die Antwort: nein!

Und: Welche Rolle spielen eigentlich Gutachter und Psychologen in solchen Fällen? Sind die nicht viel zu eilfertig, wenn sie einem lebendigen Kind schwer nachvollziehbare Krankheiten bescheinigen - und einem stillen Kind ebenso? Gibt es etwa eine DIN-Norm für das passgenaue Benehmen von Kindern?

Eigene Erfahrung hat mich gelehrt: Steht plötzlich ein Dreijähriger vor dir, der nicht still sitzen will, eifersüchtig auf die neue Beziehung der Mutter reagiert und bockig in seinem Zimmer verschwindet, wenn der Neue erscheint, dann hat man eine Aufgabe, die zu den schönsten auf dieser Welt gehört. Dazu gehört eines Tages: Ein Gute-Nacht-Kuss und „Ich hab dich lieb!“ Man muss dieses Ziel nur erreichen wollen. Dazu muss jedes Jugendamt leider draußen bleiben…

22. Januar 2009
Mönchengladbach: Wenn das Jugendamt zu Gesprächen bittet...

„Man merkt, dass Sie Ihre Tochter gar nicht mehr kennen“ - haben das Jugendamt von Mönchengladbach, die Vormünderin der elfjährigen Jessica Müller, das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt und das Schloss Dilborn seit dem ersten Sorgerechtsentzug vor knapp drei Jahren doch schon einiges geschafft.

In der Jugendamts-Stube am 13. Februar 2008 beisammen sind: zwei Vertreter des Kinderheimes, in dem Jessica lebt, die Erzieherin von Jessica, die Vormünderin, die zuständige Jugendamts-Mitarbeiterin, eine Jugendamts-Mitschreiberin, Vater, Mutter - aber nicht das Kind. Bei diesem Gespräch fällt laut Vater-Mitschnitt dieser denkwürdige Satz von Heim-Seite.

So soll es sein, so soll es bleiben? Schließlich haben die Behörden gerade den zweiten Prozess vor dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt gewonnen. Die Familienrichterin wiederholt am 30. Januar 2008 gegenüber dem Vater eine falsche Anschuldigung - es bleibt beim Sorgerechtsentzug für die Eltern.

Die Jugendamtsmitarbeiterin soll nach Angaben von Jessicas Eltern in der Jugendamtsstube gesagt haben: „Und Herr Müller, noch etwas, egal, was sie unternehmen, egal, was sie noch tun werden, ich werde auf jeden Fall verhindern, dass Jessica zurückkehrt in Ihren Haushalt und zu Ihnen.“

Das hat gesessen - bis Juni 2008. In diesem Monat haut das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt den Beschluss von Ende Januar 2008 um die Ohren. Die Richter stellen fest: Gerichtlich geregelt sei noch nicht einmal der Umgang der Eltern mit ihrem Kind. Wer aber seine Rechte nicht kenne, könne sich auch nicht verteidigen.

In der Mönchengladbacher Jugendamtsstube am 30. Oktober 2008 beinahe beisammen sind: die Erzieherin von Jessica, die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin und deren Vorgesetzte, die Vormünderin, Vater, Mutter und eine Vertrauensperson der Eltern von Jessica, die angeblich auch da ist. Die Eltern sagen: „Das ist gelogen.“ Das Gespräch platzt, die Vertrauensperson darf nicht in die Jugendamtsstube.

Sonst hätte wohl auch ein Brief der zuständigen Jugendamtsmitarbeiterin an die Vormünderin vom 18. September 2008 auf der Tagesordnung gestanden. Darin heißt es: „Trotz Absprache im Hilfeplangespräch vom 13. Februar 2008, Jessica aus den Auseinandersetzungen sowie gerichtlichen Vorgängen herauszuhalten, haben die Eltern eine fremde Person in den Besuchskontakt miteinbezogen…“ Deshalb empfehle sie: Einstellung der Kontakte - mit Ausnahme von Telefongesprächen.

Das nimmt die Vormünderin als Steilvorlage und meldet am 13. November 2008 gegenüber dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt den Vollzug: „Wie Ihnen bereits mitgeteilt, wurden die persönlichen Besuchskontakte zwischen den Kindeseltern und dem Kind…bis auf Weiteres ausgesetzt.“

Frage: Entschieden haben das die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin, die Vormünderin und das Schloss Dilborn - in einem laut Oberlandesgericht Düsseldorf rechtlosen Zustand? Wenn schon illegal, dann ist auch das wohl scheißegal. Aber: Es gibt einen Eilantrag der Eltern auf sofortige Gewährung des Umgangs. Dazu schreibt die Vormünderin: „Es sollten begleitete persönliche Besuchskontakte zwischen Jessica Müller und ihrer Mutter, Frau Sabine Müller, einmal mtl. stattfinden.“ Heißt für den Vater: Der muss leider draußen bleiben.

Doch es ist ein Kreuz mit diesem Ehepaar: Es lässt sich nicht gegeneinander ausspielen. Nicht vom Jugendamt. Nicht von der Vormünderin. Aber vom Schloss Dilborn? Dort erzählt man Jessica, dass sich die Eltern beim geplatzten Hilfeplangespräch am 30. Oktober 2008 falsch verhalten hätten, sie hätten einen Mann mitgebracht. Nach diesem Mann erkundigt sich Jessica beim nächsten Telefonanruf. Die Eltern, die das behaupten, fallen aus allen Wolken.

Da jetzt der Bundestag entschieden hat, dass sich Eltern nicht mehr einem bestimmten Jugendamt entziehen dürfen, indem sie den Wohnort wechseln, sind die Aussichten für Jessicas Eltern: trübe. Einem anderen Vater ist das jüngst noch gelungen. So: An seinem neuen Wohnort legt er dem Familiengericht die Dokumente aus Mönchengladbach vor, der Richter liest sie und entscheidet: „Alle Entscheidungen sind hinfällig.“ Geschehen in: Frankfurt am Main.

Ähnliches ist zwar im Sommer 2008 auch vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf geschehen - aber die handelnden Personen sind nicht ausgetauscht worden. Auch diesen Bericht werden sie lesen, doch sie werden nicht darauf reagieren. Nicht einmal das Schloss Dilborn. Das hat zwar schon anderen Journalisten bei auch „nur einem falschen Wort“ mit Klagen gedroht - aber der Fall Jessica Müller könnte zum Rohrkrepierer werden.

Würde sich ein anderes Gericht aus anderer Sicht mit den Vorgängen in Mönchengladbach beschäftigen, könnte schnell dabei herauskommen: Die Eltern von Jessica Müller ziehen ebenfalls vor Gericht mit einer gepfefferten Schadenersatzforderung. Dazu müsste nur der rechtlose Zustand beendet werden…