Montag, 1. November 2010

Münster holt auf

1. November 2010
Denn auch diese Behörde tut viel für das Kindesunwohl

Welches Jugendamt tut das meiste für das Kindesunwohl? Diese Umfrage, die Heinz-Peter Tjaden, Oberbürgermeister-Kandidat in Wilhelmshaven, bei einem Hundespaziergang eingefallen ist, läuft noch 30 Tage. 776 Stimmen sind auf http://kinderunwohl.blogspot.com bisher abgegeben worden.


Tjaden beschäftigt sich seit Anfang 2008 mit Kinderheimen, Jugendämtern, Familiengerichten und Gutachtern. Er verfasste die Broschüren "Papa, böse Kinder kommen in böse Kliniken" über ein Heimkind aus Mönchengladbach und "Zwei Fälle für Kommissar Internet: Holzen und Dalheim" über einen angeblichen Mord und einen angeblichen Selbstmord, die bei http://stores.lulu.com/hwilmers erschienen sind. Antje Vollmer als Vorsitzende des vom Bundestag eingesetzten Runden Tisches zu Missständen in Kinderheimen in der Nachkriegszeit bat ihn um Informationen. Die bekam sie.

Die Kindesunwohl-Umfrage startete Tjaden zum ersten Mal im vorigen Jahr. Das Jugendamt von Lüneburg, das sich mittlerweile sogar vom Familiengericht "unkooperatives Verhalten" vorwerfen lassen musste, machte knapp das Rennen vor dem Jugendamt in Mönchengladbach-Rheydt, das inzwischen mit einem Alarmknopf ausgestattet ist, falls wütende Väter und Mütter in der Behörde auftauchen.

In diesem Jahr führt Oldenburg in Oldenburg. Dieses Jugendamt hat einer Altenpflegerin und einem Altenpfleger die Kinder weggenommen, eins sogar im Stillalter. Der Fall machte Schlagzeilen, Betroffene riefen zu Demonstrationen auf. Inzwischen sind die Kinder wieder zuhause. 486 Stimmen bekam dieses Jugendamt bislang.

Das Jugendamt von Münster ist erst seit dem 25. August 2010 Umfrageteilnehmer, holt aber nahezu unaufhaltsam auf. Vor drei Jahren berichtete 3sat über diese Behörde, gab dem Beitrag den Titel "Im Zweifel gegen die leiblichen Eltern", ein Experte sprach von "staatlich organisiertem Kindesentzug".

Inzwischen ist Tjaden Beistand einer Mutter vor dem Oberlandesgericht Hamm. Der Fall in Kurzform: Nach der Geburt eines Mädchens schlägt das Jugendamt von Münster Alarm, das Familiengericht beauftragt das Institut für forensische Psychologie zu Dortmund mit einem Gutachten. Die Gutachterin empfiehlt die Herausnahme des Säuglings aus dem Haushalt, weil der Bruder eine Gefahr für die Kleine darstelle. Ohne ersichtlichen Grund geht die Familienrichterin im März 2010 über diese Empfehlung hinaus. Beide Kinder sind weg.

Tjaden studierte Gutachten und Gerichtsbeschlüsse, stieß auf unzählige Ungereimtheiten und Widersprüche, verfasste Schriftsätze für das Familiengericht in Münster, das Verwaltungsgericht in Münster und das Oberlandesgericht in Hamm, außerdem erstattete er Strafanzeige gegen das Jugendamt von Münster auf Basis des § 235 StGB.

Innerhalb eines Monats überschlugen sich die Ereignisse. Das Oberlandesgericht Hamm, das über den Fall bis dahin auf schriftlichem Wege ohne Anhörung der Mutter entscheiden wollte, beraumte für den 23. November 2010 eine mündliche Verhandlung mit allen Beteiligten an, das Verwaltungsgericht von Münster forderte das Jugendamt zu einer Stellungnahme auf.

Auch die Behörde reagierte. Das Jugendamt von Münster lud die Mutter zu einem Gespräch ein, das am 19. Oktober 2010 stattfand. Tjaden fuhr deswegen nach Münster, sollte erst teilnehmen dürfen, wurde dann aber wieder ausgeladen. Auch bei einem Besuchskontakt der Mutter mit ihrem Sohn am 20. Oktober 2010 hieß es für den Oberbürgermeister-Kandidaten von Wilhelmshaven: "Sie müssen leider draußen bleiben."

In Hamm ist Schluss mit dieser Ausgrenzung von Heinz-Peter Tjaden. Bis dahin wird das Jugendamt von Münster sicherlich noch so manche Stimme sammeln. Bei 39 Stimmen wird´s wohl kaum bleiben.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Da haben Sie Recht behalten. Münster sammelt und sammelt. Wie ein Hamster