Montag, 12. Oktober 2009

Zwischen Eutin und Mönchengladbach

12. Oktober 2009
Bündnis zwischen zwei Jugendämtern

In Mönchengladbach geschieht dies: Ein Jugendamtsmitarbeiter steht vor Gericht, stimmt den Richter milde, weil er darauf hinweist, dass in seiner Behörde eine ordentliche Arbeit nicht möglich ist. Bei diesem Jugendamt soll nun Verena R. vom Eutiner Jugendamt angeschwärzt werden. Begründung: Sie besucht ihren Sohn Anton nicht.


Anton R. hat im Jahre 2006 die Sommerferien bei seinem Vater auf Fehmarn verbracht, er kehrt nicht zu seiner Mutter nach Mönchengladbach zurück, im November 2006 stirbt sein Vater, das Jugendamt Eutin ordnet an: „Der Junge bleibt erst einmal dort.“ Der Pflegevater des damals 14-Jährigen ist auch der Testamentsvollstrecker eines Millionenvermögens, das sich Anton mit seinem Bruder teilt. Die Schwester soll in die Röhre schauen.

Das Bündnis zwischen dem Chaos-Jugendamt aus Mönchengladbach und dem Durcheinander-Jugendamt Eutin hält so manche Ungereimtheit aus. “Daneben fühlt Anton sich durch das nach wie vor bestehende Spannungsfeld so unter Druck gesetzt, dass er derzeit einen persönlichen Kontakt zu Ihnen nicht wünscht. Anton ist es wichtig, dass er zur Ruhe kommen kann und sich dadurch für ihn die Chance entwickelt, die bestehenden Probleme aufzuarbeiten.” Diese Antwort bekommt Verena R. am 17. Oktober 2007 aus Eutin.

Ähnlich klingt es in einer mail dieses Jugendamtes vom 20. Juli 2009: „Ihr Sohn Anton hat nicht zugestimmt, an diesem Gespräch teilnehmen zu wollen.“ Dieses Gespräch soll am 27. Juli 2009 in Eutin stattfinden. An diesem Tag hat Anton R. Geburtstag. Gratulieren kann die Mutter ihrem Sohn nicht. Sie erfährt wiederum vom Eutiner Jugendamt, dass der 17-Jährige mit seinen Pflegeeltern Ferien macht. Wo, weiß die Behörde nicht. In der mail vom 20. Juli 2009 hätte es also heißen müssen: „Ihr Sohn kann an dem Gespräch nicht teilnehmen, weil er nicht da ist.“

Wieder verlangt Verena R. Akteneinsicht. Die aber könne erst gewährt werden, schreibt das Eutiner Jugendamt am 21. September 2009, wenn die Mutter von Anton R. ein Schreiben vom 27. August 2009 beantwortet habe. Die Betreff-Zeile dieser Mitteilung lautet „Ihre mail vom 15. 9. 2009.“ Dabei handelt es sich: um die angemahnte Erwiderung auf das August-Schreiben.

Nun könnte man vermuten, dass es in Ost-Holstein so eine Art „Bermuda-Dreieck“ für Schriftwechsel gibt, aber: Wie erklärt man sich dann die Betreff-Zeile? Bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder sind die Mitarbeiter des Eutiner und des Mönchengladbacher Jugendamtes mit diesem Fall total überfordert oder Verena R. hat Recht, wenn sie in ihrer jüngsten mail vermutet: „…muss ich davon ausgehen, dass Ihre Unterlagen entweder sehr unvollständig oder gefälscht sind.“

Keine Kommentare: