Montag, 17. September 2018

Betr. Kreisjugendamt Viersen (IV)

Luftbild Schwalmtal.
Die Schulpolitik des Jugendamtes

"Die Gutachterin wird Ihnen nicht antworten", sagt die Mutter von O. bei ihrem zweiten Anruf.

"Ich weiß. Mir brummt gerade der Schädel wegen des Gutachtens", antworte ich. "Einiges kann ich gar nicht verstehen, weil die Gutachterin manchmal die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht."

Wir unterhalten uns erneut über eine Stunde lang. Die Mutter von O. freut sich, weil ich der Meinung bin, dass ein Kind auch woanders spielen darf als nur in seinem Zimmer. 

"Danke, dass Sie das sagen."

Die Mutter wundert sich aber auch.

"Wenn uns das Jugendamt vorwirft, dass wir unser Kind schlagen, warum zeigen die uns nicht an?"

"Das machen die nie. Eigentlich müsste man mit einem Strafantrag wegen Verleumdung reagieren."

Im November 2017 ist die damals sechsjährige O. fast wieder zu Hause. Das Amtsgericht von Viersen erklärt sich am 23. November 2017 für nicht zuständig. Der Anwalt der Familie Koch fordert deshalb am 29. November 2017: "Das Kind O. Kohl ist unverzüglich zu den Kindeseltern zurückzuführen."

Das Jugendamt hat inzwischen die sechsjährige O. in eine andere Schule verfrachtet und dann wieder zu ihrer bisherigen Schule gebracht. An den Arbeitsgemeinschaften Tanzen, Fußball und Hiphop nimmt die Kleine aber nicht mehr teil, weil die Pflegeeltern O. nicht zu den Kursen bringen können. Der Anwalt der Familie O. wirft dem Jugendamt vor, gar nicht für das Wohl des Kindes sorgen zu wollen, er schreibt: "Vielmehr entzieht es das Kind auch aus dem regulären Schulbesuch. Man stelle sich vor, dies hätten die Eltern getan."

O. kehrt nicht nach Hause zurück, der Fall landet vor dem Amtsgericht in Geldern. weil sich O. "bereits über zwei Monate in der Bereitschaftspflegefamilie in Straelen, d. h. in dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Geldern" befindet.

Die Mutter von O. und ich beenden das Telefongespräch.

"Ich bin 43", sagt sie. "Die Gutachterin ist 26."

Ich beende diesen Beitrag mit einem Zitat von Astrid Lindgren: "Da Pippi mich selbst auch sehr bewegt hat, schloss ich meinen Brief an den Verlag folgendermaßen: ´In der Hoffnung, dass Sie nicht das Jugendamt alarmieren.´ Denn ich hatte ja selbst zwei Kinder, und was sollte aus denen werden - mit einer Mutter, die solche Bücher schrieb!"

Zum Beginn der Serie 

    


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