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Europarat beschließt Regelfall Doppelresidenz, 50:50 Wechselmodell für alle
Mitgliedstaaten der EU am 2.10.2015 einstimmig. Resolution 2079
Die
Hauptforderung des Europarates ist das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt und die
gleichberechtigte Betreuung der Kinder, unabhängig davon ob die Eltern einen
Trauschein haben oder nicht.
"Die Erfüllung der Pflichten der Eltern
gegenüber ihren Kindern bei gleicher Betreuungsleistung und gemeinsamer
Unterhaltsleistung, ist zweifellos die beste Lösung."
Die über 50 internationalen wissenschaftlichen Langzeitstudien, als Grundlage der
Entscheidung, lassen keinen Zweifel mehr daran, was dem Kindeswohl entspricht:
Zwei Zu Hause zu haben.
Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, die
paritätische Doppelresidenz/Wechselmodell, also die Betreuung von
Trennungskindern durch beide Elternteile, als bevorzugtes anzunehmendes Modell
im Gesetz zu verankern.
Erstrangig hat ein leiblicher Vater durch
Betreuung seiner elterlichen Verantwortung nachzukommen. Das Wechselmodell 50:50
in der Praxis wünschen sich Kinder von sich aus, weil es ihren Bedürfnissen am
nächsten kommt und entspricht. Kein Kind würde sich freiwillig darauf einlassen,
mit einem Elternteil weniger Zeit zu verbringen, als mit dem anderen. Insofern
können andere Zeitaufteilungen abseits einer 50:50 Regelung nur Ausnahmen für
Einzelfälle sein. Konsequenz: Kein Anlass mehr zum Streit, worunter die Kinder
am meisten leiden.
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