Donnerstag, 24. Dezember 2015

Aufgelesen 2015 (II)

Totale Kontrolle

Der Traum eines jeden totalitären Systems soll verwirklicht werden. Mit aller Kraft will Rot/Grün in NRW das so genannte Präventionsgesetz durchpeitschen. Eltern und Kinder sollen ab Schwangerschaft der umfassenden Kontrolle durch Netzwerke mit Hebammen, Ärzten, Kitas, Sozialarbeitern und Jugendämtern ausgeliefert sein.

Die Tatsache, daß die Eltern die Sorge in eigener Verantwortung ausüben, §1627 BGB, gerät dabei unter die Räder. Das Grundrecht und das Grundgesetz auf Schutz der Familie bleiben bei der Durchsetzung der hehren Ziele außen vor.


Anwalt, 12. August 2015

Schulverweigerer macht Abitur

Moritz Neubronner, Jahrgang 1996, lebt in Bremen und ist der bekannteste Schulverweigerer der Republik. Lediglich die ersten beiden Grundschuljahre und ein Halbjahr in der zehnten Klasse hat er einen regulären Schulunterricht besucht. Fast ohne fremde Hilfe schaffte er danach die Mittlere Reife mit einem Durchschnitt von 1,4. Seine externe Abitur-Prüfung schloss er im Sommer 2015 mit der Gesamtnote 2,5 ab.

Spiegel online, 22. August 2015

Weitere Sitzungen wegen Jugendhilfe

Zwei weitere Termine sind für Sitzungen des Ausschusses zur Untersuchung von Fehlverhalten in Sachen Jugendhilfe für dieses Jahr geplant (25. September, 2. Dezember), bevor es 2016 weiter gehen soll. „Zu wenig“, konstatierte Grünen-Fraktionschef Peter Tertocha in der Sitzung am Freitag. Mit der Einschätzung dürfte er richtig liegen, blickt man allein auf die jüngste siebenstündige Sitzung zurück.

WAZ, 25. August 2015

Mangelhafte Gutachten

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin, die dem ZDF-Magazin "Frontal 21" exklusiv vorliegt (Sendung am Dienstag, 8. September 2015, 21.00 Uhr"). "Diese Gutachten haben gravierende Mängel bei den Testverfahren und den Methoden der Gesprächsführung. Außerdem entsprechen sie nicht dem aktuellen Forschungsstand", erklärt Werner Leitner, Professor für Angewandte Psychologie, der für die Studie 272 Familienrechtsgutachten aus den Jahren 2013 und 2014 aus allen Bundesländern untersucht hat. Als Entscheidungsgrundlage für die Gerichte seien diese mangelhaften Gutachten überhaupt nicht geeignet. Trotzdem würden auf ihrer Grundlage vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, ganze Familien zerrissen. "Mit diesen mangelhaften Gutachten verdienen die Gutachter zwar viel Geld. Auf der Strecke bleibt aber das Wohl der Familien und der Kinder", so Werner Leitner weiter.

Die schlechte Qualität vieler Gutachten in Familienrechtsfragen beklagen Experten seit Jahren. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vor zwei Jahren verpflichtet, nun endlich eine Lösung zu finden. Mittlerweile liegt der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums vor.


Finanznachrichten, 7. September 2015

Erklärung der Grünen

21. September 2015. Zu einem heute getroffenen Beschluss des Bundesvorstands erklärt Simone Peter, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Auf Empfehlung des Anhörungsbeirats hat der Bundesvorstand heute im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Landesvorstand Nordrhein-Westfalen entschieden, an drei Betroffene sexuellen Missbrauchs eine Zahlung in Anerkennung des ihnen zugefügten schweren Leides zu leisten.

Es geht um Fälle langjährigen sexuellen Missbrauchs Anfang der 1980er
Jahre in der Emmaus-Gemeinschaft auf dem Dachsberg in Kamp-Lintfort.
Nach dem vom Bundesvorstand in Auftrag gegebenen Gutachten des Instituts
für Demokratieforschung Göttingen hat die Anhörung der Betroffenen
Anfang September vertiefte Erkenntnisse ergeben. Auf dieser Grundlage sehen wir in diesen konkreten Fällen eine institutionelle Mitverantwortung der grünen Partei, der wir uns stellen. Über die Einzelheiten haben wir den Betroffenen zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte Vertraulichkeit zugesichert.

Wir bedauern zutiefst, dass die grüne Partei in ihren Anfangsjahren pädosexuellen Aktivisten und ihren Positionen Raum gelassen hat.
Betroffene, denen von Tätern mit grünem Parteibuch Leid angetan wurde
oder die sich durch die Debatten dieser Zeit verhöhnt fühlen, bitten wir noch einmal nachdrücklich um Entschuldigung.

Mit der heutigen Entscheidung setzen wir die notwendige Aufarbeitung
unserer Parteigeschichte fort. Wir wollen Betroffene weiter ermutigen,
auf uns zuzukommen und ihre Geschichte zu erzählen. Die zu diesem Zweck
eingerichtete telefonische Anlaufstelle und der Anhörungsbeirat setzen ihre Arbeit fort.“

Die telefonische Anlaufstelle ist ein Angebot, das sich in erster Linie
an Betroffene wendet, die mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Kontakt treten
wollen. Sie ist immer mittwochs von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr unter der
Rufnummer 030-28 44 21 97 erreichbar. Die Vereinbarung abweichender
Sprechzeiten ist möglich.


Ritalin für "Zappelphilip"

Der “Struwwelpeter” ist inzwischen 170 Jahre alt, wurde erfunden von dem Frankfurter Arzt und Psychiater Heinrich Hoffmann. Psychiater sind laut Ernst Jünger die Letzten, die etwas von Menschen verstehen. Dieses Dichterwort hat dieser Berufsstand aber bis heute nicht verstanden, wohl auch deshalb erfand er in den USA die Krankheit ADHS und Novartis 1954 ein Medikament, das viele von uns als Ritalin kennen.
Weitere Gedanken, 22. September 2015

Zwei Jahre und zehn Monate für schweren Schlag gegen Baby-Kopf

Osnabrück. Die 3. große Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück hat heute in dem Strafverfahren gegen einen 21-jährigen Angeklagten aus Nordhorn ihr Urteil verkündet. Der Angeklagte wurde wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt (Aktenzeichen 3 KLs 8/15).
Die Kammer zeigte sich nach insgesamt fünf Verhandlungstagen davon überzeugt, dass der Angeklagte am 3. September 2014 in Nordhorn dem sieben Wochen alten Säugling seiner damaligen Freundin einen derart schweren Schlag gegen den Kopf versetzt hatte, dass das Kind hierdurch ein Schädelhirntrauma und eine Hirnblutung erlitt und in akuter Lebensgefahr schwebte. In welchem Ausmaß dauerhafte Folgen verbleiben werden, sei noch nicht sicher absehbar. Angesichts der erheblichen Gewalteinwirkung gegen das wehrlose Kind kam für die Kammer nur die Verhängung einer Jugendstrafe in Betracht, die auch tatsächlich vollstreckt werden müsse. Dies werde dem Angeklagten Gelegenheit geben, an sich zu arbeiten und ggf. eine Berufsausbildung zu beginnen.

Soweit dem Angeklagten eine weitere Gewaltanwendung gegen das Kind durch heftiges Schütteln vorgeworfen worden war, sprach die Kammer den Angeklagten frei. Das eingeholte medizinische Gutachten habe ergeben, dass die beträchtlichen Kopfverletzungen durchaus im Zuge des eingeräumten Schlages gegen den Kopf entstanden sein können. Eine weitere Gewaltanwendung sei daher nicht hinreichend sicher feststellbar; auch für einen Tötungsvorsatz fehlten belastbare Anknüpfungspunkte.

Das heute verkündete Urteil ist nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche können sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung oder die Nebenklage das Rechtsmittel der Revision eingelegen. Dann müsste der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Entscheidung auf Rechtsfehler prüfen.


Pressemitteilung vom 29. September 2015

Sitze ich bald  im Gefängnis?

Nun kann ein Wilhelmshavener Polizeibeamter einen Haftbefehl gegen mich beantragen, denn die von ihm geforderte Vermögensauskunft werde ich am 7. Oktober 2015 nicht geben.

Ich sach mal, 3. Oktober 2015

Pressemitteilung des niedersächsischen Sozialministeriums

7. Oktober 2015-Vertreterinnen und Vertreter von Niedersächsischem Sozialministerium und Landesjugendamt haben heute im Hannoveraner Leibnizhaus mit Jugendamts-Leitungen aus ganz Niedersachsen die künftigen Verteilungskriterien und Unterbringungsstandards von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen besprochen. Bisher musste die Kommune sich um diese jungen Flüchtlinge kümmern, in denen sie erstmals angetroffen wurden - das führte zu sehr unterschiedlichen Belastungen der Jugendämter. Künftig werden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge darüber hinaus auch seitens des Bundes auf die Länder verteilt. 

 „Niedersachsen wird die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge gleichmäßig und gerecht auf die Kommunen verteilen - das genaue Vorgehen klärt das Sozialministerium derzeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden ab", erklärte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt im Leibnizhaus: „Das Kindeswohl muss gesichert werden, das ist für mich das entscheidende Ziel. Eine große Herausforderung - besonders für die Kommunen und freien Träger - ist die Schaffung von genügend Plätzen, an denen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge leben können und betreut werden. In den Jugendämtern wird auf Hochtouren gearbeitet." Bezüglich der Schaffung neuer Plätze in Kooperation mit freien Trägern müssten pragmatische Lösungen gesucht und gefunden werden, so Rundt.

Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Niedersachsen kommen, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen unter den Flüchtenden. Sie haben nach dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (VN-Kinderrechtskonvention) ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Das Land Niedersachsen und die Kommunen stellen sicher, dass die nach Niedersachsen kommenden unbegleiteten Kinder und Jugendlichen eine ihren besonderen Schutzbedürfnissen und Bedarfslagen entsprechende Aufnahme finden. „Wir müssen berücksichtigen, dass viele hier eintreffende Jugendliche auch traumatisiert sind. Sie haben vor oder auf der Flucht Schreckliches erlebt, mitunter ihre Eltern verloren - diese jungen Menschen brauchen eine besondere Zuwendung durch speziell ausgebildete Fachkräfte", so die Sozialministerin.

„Derzeit wird die erforderliche Verwaltungsvereinbarung abgestimmt, sie wird dem Kabinett vorgelegt. Auch der Entwurf der Ausführungsbestimmungen ist fertig. Der Verteilschlüssel soll sich an der jeweiligen Einwohnerzahl der Kommune orientieren", erläuterte Cornelia Rundt: „Mehrere Jugendzentren können gemeinsam auf freiwilliger Basis Kompetenzzentren bilden, so dass die Erfahrungen im Umgang mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen gebündelt werden. Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung der Verteilung ist derzeit in der Ressortabstimmung."

Die Unterbringung der minderjährigen Flüchtlinge durch die Kommunen wird seitens des Landes finanziert. Ministerin Cornelia Rundt sagte den Jugendamtsvertretungen weitere Unterstützung zu. Es werde Informationen und Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz, zur pädagogischen Arbeit mit jungen Flüchtlingen sowie zum Thema Vormundschaften sowie rechtlichen Fragen geben. Die Ministerin appellierte an Vertreterinnen und Vertreter aus den Kommunen, die Fortbildungsangebote in Anspruch zu nehmen und sich der großen Herausforderung der Betreuung und Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu stellen.

Niedersachsen rechnet derzeit mit der Aufnahme von jährlich bis zu 3000 minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen.

Nachbarn bei Jugendamt angeschwärzt-Haftstrafe

In zwei an­ony­men Sch­rei­ben an das Ju­gend­amt Main-Spess­art hat­te ei­ne Frau ih­re Nach­ba­rin be­schul­digt, dass die­se ihr ein­ein­halb­jäh­ri­ges Kind ver­nach­läs­si­gen und schla­gen wür­de. Nichts von den Vor­wür­fen war rich­tig, die an­geb­li­chen Miss­stän­de wa­ren er­fun­den.

Das Amtsgericht Gemünden verurteilte die 38-jährige Briefeschreiberin am Donnerstag wegen übler Nachrede in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, die aufgrund offener Bewährungen und mehrerer Vorahndungen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wurde. 
Main-Echo, 17. Oktober 2015

Kinderschutz-Fachkräftekongress in Hannover

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat heute gemeinsam mit Stefan Heinitz von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. und Antje Möllmann, Kinderschutz-Akademie in Niedersachsen, den ersten Kinderschutz-Fachkräftekongress in Hannover eröffnet. Knapp 200 Kinderschutzfachkräfte sind eingeladen, sich beim zweitägigen Fachkongress mit Fehlern, Risiken und Entwicklungsperspektiven auseinander zu setzen, aber auch Kriterien zur Qualitätsentwicklung zu diskutieren.
Mit der Novellierung des § 8a SGB VIII im Jahr 2005 wurde der Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung weiter differenziert und die Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft eingeführt. Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes in 2012 sind weitere Regelungen für das Tätigkeitsfeld der Kinderschutzfachkräfte formuliert worden. Mit § 4 KKG, dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, ist eine wichtige Änderung eingetreten. Hier wird erstmalig für die sogenannten Berufsgeheimnisträger, die regelmäßig in beruflichem Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Personenberechtigten stehen, ein Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung festgeschrieben.
„In den zurückliegenden neun Jahren sind allein in Niedersachsen durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. etwa 1000 Kinderschutzfachkräfte fortgebildet worden. Das ist aus meiner Sicht eine sehr beachtliche Bilanz", so Kinder- und Jugendministerin Cornelia Rundt bei der Eröffnung des Fachkongresses.
„Alle, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, kennen Situationen, in denen das eigene Fachwissen nicht weiterhilft, weil sie plötzlich mit Vernachlässigung und Gewalt konfrontiert sind, mit Verunsicherung und Überforderung. Wenn es gilt, in hochsensiblen Problemlagen eine Lösung zu finden, sind die Kinderschutzfachkräfte die erste und unverzichtbare Ansprechperson - ein Leuchtturm in rauer See", sagte Johannes Schmidt, Landesvorsitzender des Kinderschutzbundes in Niedersachsen.
„Wir sind froh, dass wir mit dem 1. Niedersächsischen Kinderschutzfachkräfte-Kongress so viele von ihnen erreichen konnten, um zum hohen Qualitätsstandard ihrer Arbeit einen Beitrag zu leisten. Die enorme Nachfrage hat uns klar gezeigt, wie groß der Bedarf an Austausch und Dialog ist", so die Einschätzung des Landesvorsitzenden Johannes Schmidt.
Ministerin Cornelia Rundt weist auch auf die aktuellen Herausforderungen im Kinderschutz hin. „Der Niedersächsischen Landesregierung ist es sehr wichtig, gerade auf die besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge, nämlich Kinder und Frauen ein besonderes Augenmerk zu legen", erklärte sie. Aktuell haben das Niedersächsische Sozial- und das Niedersächsische Innenministerium ein Konzept zum Kinderschutz und Gewaltschutz für Frauen in Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und Flüchtlinge erarbeitet, das in Kürze in Kraft gesetzt wird. Mit diesem Konzept soll sichergestellt werden, konzeptionell und einheitlich die Beschäftigen in allen Flüchtlingsunterkünften des Landes zu sensibilisieren und konkrete Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Vor großen Herausforderungen stehen aktuell auch die Jugendämter, die für die Inobhutnahme der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen zuständig sind. Zum 1.11.2015 ist ein bundesweites und landesinternes Verteilverfahren eingeführt worden. Für Ministerin Rundt ist es unabdingbar, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Betreuung und Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen gewährleistet ist.
In Bezug auf die Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch" kündigte die Niedersächsische Sozialministerin an, dass Niedersachsen in Kürze dem sogenannten Ergänzenden Hilfesystem für den institutionellen Bereich beitreten wird. Betroffene, die sexuellen Missbrauch in Institutionen des Landes erlitten haben, können zur Minderung beziehungsweise Beseitigung von Folgeschäden Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. „Wir werden damit unserer Verantwortung als Land gegenüber Personen, die sexuellen Missbrauch in landeseigenen Institutionen erfahren haben, gerecht", erklärte Cornelia Rundt.
Der Kinderschutz-Akademie ist es gelungen namhafte Referentinnen und Referenten aus ganz Deutschland zu gewinnen, um mit ihrer Expertise die diversen Vorträge, Foren und Workshops zu relevanten Fragestellungen des Kinderschutzes zu gestalten. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt und der Landesvorsitzende des DKSB, Johannes Schmidt, sind sich einig, dass der Kongress einen überzeugenden Beitrag für den überregionalen Austausch der Kinderschutzfachkräfte leisten wird. 

Pressemitteilung des Sozialministeriums, 16. November 2015

Jugendamt mit Dollarzeichen in den Augen

Eigentlich hätte sie die Nachbarskinder nehmen und abhauen sollen, sagte sie rückblickend. Und sie warf dem Jugendamt vor, eben dies viel zu lange nicht getan zu haben. So habe sie das Amt über jenes Video informiert, das den Missbrauch zeigen soll - und das dem Gericht auch vorliegt. Darauf habe das Amt nicht reagiert: "Die wussten Bescheid, aber es hat sich niemand dafür interessiert". Die Behörde sei "beinahe täglich" im Haus gewesen - Konsequenzen habe es aber nie gegeben.

Sie habe das Amt auch einmal über die Anwesenheit des Angeklagten informiert. Von der Behörde selbst habe sie nämlich von einer einschlägigen Vorgeschichte erfahren und wusste, dass er sich nicht im Hause aufhalten durfte. Auch da sei keine Reaktion des Jugendamtes erfolgt. "Das Amt hätte reagieren müssen. Aber die hatten nur die Dollarzeichen in den Augen", sagte sie verbittert über die Behörde.

Weilburger Tageblatt, 26. November 2015


Mit Jugendamt keinen Kakao trinken

“Niemals dürft ihr so tief sinken, den Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken.”

Erich Kästner

Dieses Dichterwort nehme ich mir dermaßen zu Herzen, dass ich jetzt bei Lulu eine Neufassung meiner Broschüre “Lügen haben Jugendamts-Beine” veröffentlicht habe. Sie heißt “Christoph, dieses Buch verbieten Sie nicht”. Christoph heißt der Wilhelmshavener Polizeibeamte, der mit einem Kollegen im Auftrag des Jugendamtes am 17. Juni 2013 meine damalige Wohnung durchsucht hat. Die beiden Polizeibeamten nannten sich Wiegand und Schweiger, hießen aber anders. Was ich erst nach Monaten erfuhr. Das Jugendamt schwieg beharrlich.


Ich sach mal, 6. Dezember 2015

Demonstration entsorgter Eltern und Großeltern

Die Nachricht von seiner Ehefrau erschüttert Marcus Kühnert. Sie teilt ihm mit: Der Umgang mit seinen drei Kindern sei „ausgesetzt“. Dann herrscht Funkstille. Der Vater erreicht seine Kinder nicht mehr. Bis sich seine Tochter meldet. Sie hinterlässt die nächste traurige Nachricht: Die Geschwister Pia (13), Ben (11) und Tom (5), wollten ihren Vater nicht mehr sehen, er solle das akzeptieren. Das kann er nicht, sieht seine Frau, von der er sich im vergangenen Jahr getrennt hat, als Motor. Jetzt kämpft er um sein Umgangsrecht — mit geringen Erfolgschancen.

Landeszeitung, 10. Dezember 2015

Jugendämter handeln verfassungswidrig

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, ehemalige Justizsenatorin in Hamburg und Berlin: Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass sowohl Familiengerichte als auch Jugendämter Kinder oft zu schnell und ohne notwendige Ermittlung von Alternativen in Obhut nehmen beziehungsweise von den Eltern trennen. Und dass sie sich auch bei der Rückgabe von fremd-untergebrachten Kindern an die Eltern zögerlich und damit pflicht- und verfassungswidrig verhalten.

Süddeutsche Zeitung Magazin, Ausgabe 50/15

Niemand alarmiert Jugendamt wegen Pippi Langstrumpf

„In der Hoffnung, dass Sie nicht das Jugendamt alarmieren“– mit diesen Worten schließt Astrid Lindgren 1945 den Begleitbrief zu ihrem Manuskript „Pippi Langstrumpf“.  Am 21. Mai feiert das sommersprossigste und stärkste Mädchen der Welt offiziell seinen 70. Geburtstag.

Burgdorfer Kreisblatt, 20. Dezember 2015

Kind tot - Wer hat versagt?

Die Betreuerin des ums Leben gekommenen Kleinkindes Tayler aus Altona hat vor seinem Tod keine Hinweise auf Misshandlung in der Familie gesehen. Das teilte die Stiftung Rauhes Haus mit, bei der die Sozialpädagogin beschäftigt ist. Die Mitarbeiterin habe die Familie seit August betreut, sagte Sprecher Uwe Mann van Velzen am Montag. "Es gab eine gute Entwicklung. Die Mutter hat sich liebevoll um die Kinder gekümmert." Bisher gehen die Ermittler davon aus, dass der zwölf Monate alte Junge von der Mutter oder ihrem Lebensgefährten so heftig geschüttelt wurde, dass er am Sonnabend im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) seinen schweren Hirnverletzungen erlag.

NDR, 22. Dezember 2015

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