13. August 2010
Wieder ein Hamburger Skandal-Urteil
Michael Ballack hat bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika kein Spiel gewonnen. Er war nicht dabei. Der Grund: eine Verletzung nach einem bösen Foul. Dafür gewann der Neu-Leverkusener jetzt gegen die "Super-Illu". Vor dem Hamburger Landgericht. Beim Vorsitzenden Richter Andreas Buske. Der verbot dieser Illustrierten die Prognose, dass diese Verletzung für Ballack das Karriere-Aus bedeute. Berichtet der Medien-Rechtsanwalt Markus Kompa aus Münster auf seinen Internet-Seiten.
Diesen Bericht versieht der Jurist mit dem Hinweis, dass seine Seite in Hamburg nicht gelesen werden dürfe. Diesem Beispiel sollten alle folgen, die im Internet kritische Meinungen äußern. Meinungen gibt es nach Buskes fast schon ständiger Rechtsprechung gar nicht. Sind in seinen Augen meistens Tatsachenbehauptungen. Die er deshalb verbieten kann...
Damit höhlt dieser Richter Verhandlung für Verhandlung das Grundgesetz aus. Spricht sich bei Klägern herum. Die machen sich zunutze, dass man bei Veröffentlichungen in Funk, Fernsehen, Printmedien und im Internet jede Autorin und jeden Autor überall in Deutschland verklagen kann. Weil solche Veröffentlichungen auch überall gelesen werden können.
Wenn allerdings Hamburgerinnen und Hamburger den Warnhinweis befolgen und fortan nichts mehr sehen, hören und lesen, scheidet das Landgericht in der Elbe-Stadt als Gerichtsstand aus. Also: Liebe Hamburgerinnen, liebe Hamburger, verlasst auch diese Seite sofort wieder. Wünsche angenehmen medialen Tiefschlaf!
Hamburg bald demokratisch?
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