16. Januar 2009
Behörden ohne Gedächtnis erinnern sich nicht
Es ist nicht zu fassen - er ist nicht zu fassen: Nach diesem Motto gibt es inzwischen einen schwunghaften Handel von Behörden und so genannten Experten mit Artikeln des Wilhelmshavener Journalisten Heinz-Peter Tjaden.
Da gibt es einen Gutachter aus Duisburg, der auch in ferne Länder reist, um dort einen Doktortitel zu erhaschen, den er aber nicht bekommt, weil seine Arbeit dort zu Lande wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügt - aber das muss man in Deutschland nach seiner offensichtlichen Auffassung nicht an die große Glocke hängen, da hängt man doch besser diesen angeblichen Doktortitel zu den anderen, die man schon hat.
Da dieser Gutachter um die 300 Jahre alt sein müsste, wenn er all die Kinder begutachtet hätte, die er begutachtet haben will, kommt man in diesem hohen Alter auch noch auf die verzeihliche Idee, der Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach die Recherchen von Heinz-Peter Tjaden in die juristischen und strafenden Hände zu drücken. Doch was macht die? Legt die Hände in den Schoß - als sei Mönchengladbach nicht schon gebeutelt genug mit einem Jugendamt, das mit des Gerichtes Hilfe über einen Vater die Behauptung in die Welt setzt, er habe seine Tochter sexuell missbraucht. Und schwupps - ist das Mädchen im Schloss Dilborn. Dort zu Brüggen reißen so oft Heimkinder aus, dass die Behörden nur hoffen können, dass die bei der nächsten Volkszählung nicht als Durchreisende durch das Statistik-Sieb fallen, während das Schloss Dilborn behauptet, es gebe mehr als eine 1 : 1-Betreuung für die lieben Kinderlein. Wenn jetzt auch noch diese Betreuer nicht mitgezählt werden bei der nächsten Erhebung - dann verschwindet Brüggen vielleicht sogar noch von der Landkarte.
Und schon wird Heinz-Peter Tjaden ganz Groß-Gerau. Dort wohnt ein zehnjähriger Junge, der seit eineinhalb Jahren nicht zur (Regel-) Schule darf. Das liegt nun nicht daran, dass der Kleine hin und wieder von Lehrkräften eingesperrt und auf dem Schulhof verhauen worden ist - das liegt an der Mutter. Die hat sich Sorgen gemacht. Ist aber gar nicht nötig. Schließlich gibt es das Schulamt. Mit Sitz in Rüsselsheim. Dort ist der Wein so gut wie jene Mitarbeiterin, die des Redakteurs Fragen bis heute nicht beantwortet hat. Wie der Bürgermeister von Groß-Gerau. Und das Heim, in dem der Junge zur Schule gehen soll.
Hinterrücks beantwortet werden die Fragen von Heinz-Peter Tjaden aber doch. In Beschwerden an Behörden. Jetzt an das Verwaltungsgericht in Darmstadt. Fast alles nicht wahr, schreibt besagte Schulamts-Mitarbeiterin über das Interview, das der Redakteur mit dem Jungen geführt hat. Nie und niemals habe sie damit gedroht, dass dieser Junge eines Tages in einer Schule landen könne, die noch weiter weg sei als die Heim-Schule in Hofheim, so dass die Eltern ihr Kind nicht mehr sehen könnten. Hat sie nicht - sie hat statt dessen: „…versucht, deutlich zu machen, dass eine Unterbringung im Vincenzhaus und der angeschlossenen Heimschule derzeit die beste Alternative sei, da an eine Regelbeschulung nicht zu denken sei und alle anderen stationären Einrichtungen weiter entfernt seien.“ Beigefügt hat sie das Interview mit dem Zehnjährigen.
Doch Heinz-Peter Tjaden hat noch einen. Diesen Satz der Rüsselsheimerin: „Soweit ich mich erinnere, hat die Richterin im Rahmen der Erörterung nicht mit einem Entzug des Sorgerechts gedroht; sie mag das eventuell angesprochen haben…Und schon klammert sie sich in Klammern an diese Möglichkeit: „Auch daran erinnere ich mich zumindest nicht.“ Bleibt das Rätsel: Wie eigentlich kann eine Schulamtsmitarbeiterin mitentscheiden, wie die Zukunft eines Zehnjährigen aussehen soll, damit sich Vergangenes nicht wiederholt, wenn ihr jedes Erinnerungsvermögen fehlt?
Heinz-Peter Tjaden, der einen Verein ins Leben gerufen hat, der derlei Amtsgebaren mit einem Kindesunwohl-Preis auszeichnen will, laufen die Kandidaten geradezu in Scharen in die Arme: Jugendamt in Mönchengladbach, Jugendamt in Stuttgart (dort begleiten Polizeibeamte inzwischen Besuchstermine von Eltern mit schusssicheren Westen) und jetzt das Schulamt in Rüsselsheim. Da der Gutachter aus Duisburg auch in höchsten Jahren noch sehr fit zu sein scheint, könnte auch er Ansprüche auf diesen Preis erheben. Notfalls bei der Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach…
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