Dienstag, 25. Oktober 2011

Verwaltungsgericht Münster

25. Oktober 2011
Irre, Justizangestellter verfolgt, was Tjaden macht?

Heute hat beim Verwaltungsgericht von Münster eine Mutter von zwei Kindern (2 und 4 Jahre alt) Klagen gegen das Jugendamt zu Protokoll gegeben. Voriges Jahr war ich vor diesem Gericht Beistand dieser Frau.

Die Protokoll-Gelegenheit nutzte der Justizangestellte R. zu Anmerkungen über meine Arbeit. Beim Kampf von Eltern um ihre Kinder sei ich noch nie ein erfolgreicher Unterstützer gewesen.

Sicherlich wollte R. mit dieser Bemerkung der Mutter nur Mut machen. Ist der Tjaden erst wieder weg, wird er gemeint haben, dann läuft die Familienrechts-Sache.

Fundiert wäre diese Behauptung aber nur, wenn R. täglich in allen Medien stöbern würde, um festzustellen, ob ich mich gerade und mit welchem Erfolg um einen Fall kümmere. Bekommt dieser Justizangestellte bei der Suche Unterstützung vom Jugendamt von Münster oder muss er solche Recherchen allein machen?

Ich fände es einfach nur irre, wenn der Justizangestellte R. sich ohne Unterlass mit mir beschäftigen würde. Täte er das und täte das auch das Jugendamt von Münster, wäre davon auszugehen, dass man dieser Mutter Knüppel zwischen die Beine werfen will, bis sie sich mit ihrem Schicksal abfindet. Das ist jedoch weder die Aufgabe eines Jugendamtes noch eines Gerichtes.

Der Mutter sind die beiden Kinder nicht nur rechtswidrig entzogen worden, die Geschwister wurden auch noch getrennt. Immer wieder fragt der Junge nach seiner Schwester. Wer davon unberührt bleibt, muss schon sehr abgebrüht sein...

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