Freitag, 18. Februar 2011

Ohne Schlagstock

18. Februar 2011
Zum Verwaltungsgericht in Münster

Dienstag, 8. März 2011, 11 Uhr, Saal II, Raum 5, Piusallee 38, 48147 Münster: Verhandelt wird über eine Klage gegen das Jugendamt von Münster. Das ist mir heute als Beistand einer Mutter aus Münster mitgeteilt worden.

Auf den Termin soll ich mich so vorbereiten: Die Ladung mitbringen. Die Anfahrtsskizze beachten. Daran denken, dass es vor dem Gericht nur wenige Parkplätze gibt. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe dagegen verfüge über ausreichenden Parkraum.

Ich komme mit dem Zug, darf aber keinesfalls mitnehmen: Messer, Scheren, Schlagstöcke, Schlagringe und ähnliches. Erlaubt sind wohl: Handgranaten, Maschinenpistolen, Maschinengewehre und ähnliches.

Da aber alles, was bewegliche Sache ist, in eine Durchleuchtungsanlage kommt, würde ich mir möglicherweise trotzdem Ärger einhandeln, weil irgend jemand auf die Idee kommen könnte, dass auch solche Dinge eine gewisse Gefahr darstellen.

Zum Termin wird wohl kaum erscheinen: ein Vertreter des Jugendamtes von Münster. Der hätte Probleme, wenn er mitbringen sollte: das Grundgesetz, das Kinder- und Jugendschutzgesetz, das FamFG, das Sozialgesetzbuch u. ä. Sind in der Behörde immer gerade verliehen oder - gar nicht vorhanden?

Erscheinen wird ein Vertreter des Rechtsamtes der Stadt Münster. Der hat auch schon einmal schriftliche Informationen des Jugendamtes an das Verwaltungsgericht von Münster weitergeleitet. Dazu gehörte eine Tabelle, in der Daten dermaßen durcheinander gewürfelt worden sind, dass eins der beiden nachweislich lebenden Kinder aus Behördensicht noch gar nicht zur Welt gekommen ist...

1 Kommentar:

Edeltraud Zeiger hat gesagt…

Ein Inzestkind als „Kuckuckskind“ – Vertuschung von Inzest

Achtung bei Adoption!

Es werden falsche, gefälschte oder verfälschte Angaben gemacht.
Unterdrückung und Behinderung von Untersuchungsmaterialien.
Urkundenfälschung von Geburtspapieren und Gutachten.
Bedrohung von Mitwirkenden wie Inzestopfer, deren Inzestkinder oder auch andere Zeugen.
Damit wird eine Aufdeckung des Inzestverbrechens verhindert und einem „falschen Kindsvater“ die Vaterschaft mitsamt der laufenden Zahlungsverpflichtungen untergeschoben, um einer Strafverfolgung zu entgehen!

Wenn Ihr jetzt sagt, ich habe ja einen Vaterschaftstest gemacht, dann sage ich Euch:
„Wir auch, sogar über das Amtsgericht Kitzingen. Unser Vaterschaftstest ist gefälscht!“
Einmal getestet für immer in der Datenbank gespeichert über Landesgrenzen hinaus!

Die Familien, die ein Kind adoptiert haben, sollten sich meinen Kommentar ganz genau durchlesen, es ist alles möglich!

Ich habe mit vielen Familien geredet und gefragt: „Würdet ihr auch ein Inzestkind adoptieren?“
Jeder kann sich diese Frage selbst beantworten!

Wenn keiner ein Inzestkind haben will und keiner will ein Inzestkind adoptieren, was wird dann aus diesen Kindern? Die Heime wären voll mit Inzestkindern und wer müsste dafür aufkommen?
Deshalb haben sich „diese“ etwas ganz anderes einfallen lassen!
Jetzt lest meinen Kommentar noch einmal von Anfang an und ganz langsam!

Meinem Sohn wird ein Inzestkind als Kuckuckskind untergeschoben mit Hilfe der Behörden! (Gericht, Jugendamt, Landratsamt usw.)

Weitere Informationen bzw. Hilfe erhaltet Ihr über einen persönlichen Kontakt mit mir oder André Zeiger. Tel. 0172/3662960, 035263/60224 oder 0172/8789884