Montag, 18. April 2011

Jugendamts-Vergleich

18. April 2011
Transparenz ist wichtig

"Selbst wenn das Kind dann in Pflege kommt, ist das erste Ziel das der Rückführung. Falls dafür die Voraussetzungen nicht gegeben sind, kommen die Kinder zu einer Pflegefamilie, die unter Umständen zu den ´sozialen Eltern, also festen Bezugspersonen´ der Kinder werden. Trotzdem spielen die leiblichen Eltern weiterhin eine Rolle im Leben des Kindes. Transparenz ist uns wichtig. Darum gibt es das Besuchs- und Umgangsrecht. Die Kinder sollen wissen, wo sie herkommen." Sagt Lothar Hilger, Jugendamtsleiter in Göppingen, in einem Gespräch mit der "Südwestpresse".

Auch Jugendamts-Kritiker werden diese Aussage unterschreiben. Deshalb soll dieser Maßstab beim Verhalten des Jugendamtes von Münster angelegt werden. Bewerten Sie selbst!

Es geht: um ein Mädchen, geboren am 9. Juni 2009 in Münster, der Kindesmutter weggenommen am 24. September 2009 noch im Gerichtssaal nach einer Anhörung. Das Kind kommt in eine Bereitschaftspflegefamilie.

September 2010: Ich erfahre von dem Fall. Die Kindesmutter darf ihre Tochter nicht mehr sehen. Begründung: Das Besuchsrecht ruhe, weil das Jugendamt von Münster auf der Suche nach einer Pflegefamilie sei. Das Jugendamt stimmt einem Gespräch mit der Kindesmutter und mit mir zu, doch dann kommt blitzschnell eine Absage.  Begründung: "Tjaden berichtet im Internet."

19. Oktober 2010: Ich fahre trotzdem nach Münster. Während des Gespräches sitze ich auf dem Flur. Für mich springt eine Vertraute der Kindesmutter ein.

21. Oktober 2010: Das Jugendamt entscheidet: Die Kindesmutter darf ihre Tochter einmal sehen.

29. November 2010: Vor dem Familiengericht Münster findet eine Verhandlung wegen der Besuchskontakte statt. Die Richterin lehnt mich als Beistand ab. Wieder lautet die Begründung: "Der Tjaden berichtet im Internet."

Eher überraschend als geplant gewährt das Jugendamt Münster hin und wieder - aber selten - Besuchskontakte.

Derweil warten wir auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes von Hamm. Der zuständige Jugendamtsmitarbeiter versichert - und zwar schriftlich: "Wir warten die Entscheidung ebenfalls ab. Vielleicht bekommen wir vom Gericht Hinweise."

1. Februar 2011: Der Verfahrensbeistand schickt eine Stellungnahme an das Oberlandesgericht von Hamm. Darin berichtet sie, dass die Kleine bereits Pflegeeltern vorgestellt werde. Die ersten Kontakte seien erfreulich verlaufen.

Diese Stellungnahme bekommen wir erst Anfang März 2011 als Anlage zu einem negativen Beschluss des Oberlandesgerichtes. Bis dahin haben wir also nichts von dieser Anbahnung gewusst.

21. Februar 2011: Wieder findet vor dem Familiengericht in Münster eine Verhandlung statt. Die Kindesmutter nimmt einen neuen Beistand mit. Wird ebenfalls des Gerichtssaales verwiesen. Die Richterin sieht noch Beratungsbedarf wegen der Besuchskontakte der Kindesmutter mit ihrer Tochter.

5. April 2011: Im Jugendamt von Münster findet ein Gespräch mit der Kindesmutter statt.

Drei Tage später erfährt sie: Ihre Tochter ist angeblich seit 1. April 2011 in einer Pflegefamilie. Diese Familie sei aber nicht darüber informiert worden, dass die Kindesmutter um ihre Tochter kämpft.
"Transparenz ist uns wichtig", sagt der Jugendamtsleiter von Göppingen. Und das Jugendamt von Münster?

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