Totale Kontrolle
Der Traum eines jeden totalitären Systems soll verwirklicht werden. Mit aller Kraft will Rot/Grün in NRW das so genannte Präventionsgesetz durchpeitschen. Eltern und Kinder sollen ab Schwangerschaft der umfassenden Kontrolle durch Netzwerke mit Hebammen, Ärzten, Kitas, Sozialarbeitern und Jugendämtern ausgeliefert sein.
Die Tatsache, daß die Eltern die Sorge in eigener Verantwortung ausüben, §1627 BGB, gerät dabei unter die Räder. Das Grundrecht und das Grundgesetz auf Schutz der Familie bleiben bei der Durchsetzung der hehren Ziele außen vor.
Anwalt, 12. August 2015
Schulverweigerer macht Abitur
Moritz Neubronner, Jahrgang 1996, lebt in Bremen und ist der bekannteste Schulverweigerer der Republik. Lediglich die ersten beiden Grundschuljahre und ein Halbjahr in der zehnten Klasse hat er einen regulären Schulunterricht besucht. Fast ohne fremde Hilfe schaffte er danach die Mittlere Reife mit einem Durchschnitt von 1,4. Seine externe Abitur-Prüfung schloss er im Sommer 2015 mit der Gesamtnote 2,5 ab.
Spiegel online, 22. August 2015
Weitere Sitzungen wegen Jugendhilfe
Zwei weitere Termine sind für Sitzungen des Ausschusses zur Untersuchung von
Fehlverhalten in Sachen Jugendhilfe für dieses Jahr geplant (25. September, 2.
Dezember), bevor es 2016 weiter gehen soll. „Zu wenig“, konstatierte
Grünen-Fraktionschef Peter Tertocha in der Sitzung am Freitag. Mit der
Einschätzung dürfte er richtig liegen, blickt man allein auf die jüngste
siebenstündige Sitzung zurück.
WAZ, 25. August 2015
Mangelhafte Gutachten
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland
sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin, die
dem ZDF-Magazin "Frontal 21" exklusiv vorliegt (Sendung am Dienstag, 8.
September 2015, 21.00 Uhr"). "Diese Gutachten haben gravierende Mängel bei den
Testverfahren und den Methoden der Gesprächsführung. Außerdem entsprechen sie
nicht dem aktuellen Forschungsstand", erklärt Werner Leitner, Professor für
Angewandte Psychologie, der für die Studie 272 Familienrechtsgutachten aus den
Jahren 2013 und 2014 aus allen Bundesländern untersucht hat. Als
Entscheidungsgrundlage für die Gerichte seien diese mangelhaften Gutachten
überhaupt nicht geeignet. Trotzdem würden auf ihrer Grundlage vielen Eltern das
Sorgerecht entzogen, ganze Familien zerrissen. "Mit diesen mangelhaften
Gutachten verdienen die Gutachter zwar viel Geld. Auf der Strecke bleibt aber
das Wohl der Familien und der Kinder", so Werner Leitner weiter.
Die schlechte Qualität vieler Gutachten in
Familienrechtsfragen beklagen Experten seit Jahren. Die Bundesregierung hat sich
im Koalitionsvertrag vor zwei Jahren verpflichtet, nun endlich eine Lösung zu
finden. Mittlerweile liegt der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums vor.
Finanznachrichten, 7. September 2015
Erklärung der Grünen
21. September 2015. Zu einem heute getroffenen Beschluss des Bundesvorstands erklärt Simone Peter, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Auf Empfehlung
des Anhörungsbeirats hat der Bundesvorstand heute im Einvernehmen mit dem
geschäftsführenden Landesvorstand Nordrhein-Westfalen entschieden, an drei
Betroffene sexuellen Missbrauchs eine Zahlung in Anerkennung des ihnen
zugefügten schweren Leides zu leisten.
Es geht um Fälle langjährigen
sexuellen Missbrauchs Anfang der 1980er
Jahre in der Emmaus-Gemeinschaft auf
dem Dachsberg in Kamp-Lintfort.
Nach dem vom Bundesvorstand in Auftrag
gegebenen Gutachten des Instituts
für Demokratieforschung Göttingen hat die
Anhörung der Betroffenen
Anfang September vertiefte Erkenntnisse ergeben.
Auf dieser Grundlage sehen wir in diesen konkreten Fällen eine
institutionelle Mitverantwortung der grünen Partei, der wir uns stellen.
Über die Einzelheiten haben wir den Betroffenen zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte Vertraulichkeit zugesichert.
Wir bedauern
zutiefst, dass die grüne Partei in ihren Anfangsjahren pädosexuellen
Aktivisten und ihren Positionen Raum gelassen hat.
Betroffene, denen von
Tätern mit grünem Parteibuch Leid angetan wurde
oder die sich durch die
Debatten dieser Zeit verhöhnt fühlen, bitten wir noch einmal nachdrücklich
um Entschuldigung.
Mit der heutigen Entscheidung setzen wir die
notwendige Aufarbeitung
unserer Parteigeschichte fort. Wir wollen Betroffene
weiter ermutigen,
auf uns zuzukommen und ihre Geschichte zu erzählen. Die zu
diesem Zweck
eingerichtete telefonische Anlaufstelle und der Anhörungsbeirat
setzen ihre Arbeit fort.“
Die telefonische Anlaufstelle ist ein
Angebot, das sich in erster Linie
an Betroffene wendet, die mit BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN in Kontakt treten
wollen. Sie ist immer mittwochs von 18:30
Uhr bis 20:30 Uhr unter der
Rufnummer 030-28 44 21 97 erreichbar. Die
Vereinbarung abweichender
Sprechzeiten ist möglich.
Ritalin für "Zappelphilip"
Der “Struwwelpeter” ist inzwischen 170 Jahre alt, wurde erfunden von dem
Frankfurter Arzt und Psychiater Heinrich Hoffmann. Psychiater sind laut Ernst
Jünger die Letzten, die etwas von Menschen verstehen. Dieses Dichterwort hat
dieser Berufsstand aber bis heute nicht verstanden, wohl auch deshalb erfand er
in den USA die Krankheit ADHS und Novartis 1954 ein Medikament, das viele von
uns als Ritalin kennen.
Weitere
Gedanken,
22. September 2015
Zwei Jahre und zehn Monate für schweren Schlag gegen Baby-Kopf
Osnabrück. Die 3. große Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück hat heute in
dem Strafverfahren gegen einen 21-jährigen Angeklagten aus Nordhorn ihr Urteil
verkündet. Der Angeklagte wurde wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen
in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 2
Jahren und 10 Monaten verurteilt (Aktenzeichen 3 KLs 8/15).
Die Kammer zeigte sich nach insgesamt fünf Verhandlungstagen davon überzeugt,
dass der Angeklagte am 3. September 2014 in Nordhorn dem sieben Wochen alten
Säugling seiner damaligen Freundin einen derart schweren Schlag gegen den Kopf
versetzt hatte, dass das Kind hierdurch ein Schädelhirntrauma und eine
Hirnblutung erlitt und in akuter Lebensgefahr schwebte. In welchem Ausmaß
dauerhafte Folgen verbleiben werden, sei noch nicht sicher absehbar. Angesichts
der erheblichen Gewalteinwirkung gegen das wehrlose Kind kam für die Kammer nur
die Verhängung einer Jugendstrafe in Betracht, die auch tatsächlich vollstreckt
werden müsse. Dies werde dem Angeklagten Gelegenheit geben, an sich zu arbeiten
und ggf. eine Berufsausbildung zu beginnen.
Soweit dem Angeklagten eine weitere Gewaltanwendung gegen das Kind durch
heftiges Schütteln vorgeworfen worden war, sprach die Kammer den Angeklagten
frei. Das eingeholte medizinische Gutachten habe ergeben, dass die
beträchtlichen Kopfverletzungen durchaus im Zuge des eingeräumten Schlages gegen
den Kopf entstanden sein können. Eine weitere Gewaltanwendung sei daher nicht
hinreichend sicher feststellbar; auch für einen Tötungsvorsatz fehlten
belastbare Anknüpfungspunkte.
Das heute verkündete Urteil ist
nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche können sowohl die Staatsanwaltschaft als
auch die Verteidigung oder die Nebenklage das Rechtsmittel der Revision
eingelegen. Dann müsste der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Entscheidung auf
Rechtsfehler prüfen.
Pressemitteilung vom 29. September 2015
Sitze ich bald im Gefängnis?
Nun kann ein Wilhelmshavener Polizeibeamter einen Haftbefehl gegen mich
beantragen, denn die von ihm geforderte Vermögensauskunft werde ich am 7.
Oktober 2015 nicht geben.
Ich sach mal, 3. Oktober 2015
Pressemitteilung des niedersächsischen Sozialministeriums
7. Oktober 2015-Vertreterinnen und Vertreter von Niedersächsischem Sozialministerium und
Landesjugendamt haben heute im Hannoveraner Leibnizhaus mit Jugendamts-Leitungen
aus ganz Niedersachsen die künftigen Verteilungskriterien und
Unterbringungsstandards von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
besprochen. Bisher musste die Kommune sich um diese jungen Flüchtlinge kümmern,
in denen sie erstmals angetroffen wurden - das führte zu sehr unterschiedlichen
Belastungen der Jugendämter. Künftig werden die unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge darüber hinaus auch seitens des Bundes auf die Länder verteilt.
„Niedersachsen wird die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge gleichmäßig und
gerecht auf die Kommunen verteilen - das genaue Vorgehen klärt das
Sozialministerium derzeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden ab", erklärte
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt im Leibnizhaus: „Das Kindeswohl
muss gesichert werden, das ist für mich das entscheidende Ziel. Eine große
Herausforderung - besonders für die Kommunen und freien Träger - ist die
Schaffung von genügend Plätzen, an denen die unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge leben können und betreut werden. In den Jugendämtern wird auf
Hochtouren gearbeitet." Bezüglich der Schaffung neuer Plätze in Kooperation mit
freien Trägern müssten pragmatische Lösungen gesucht und gefunden werden, so
Rundt.
Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Niedersachsen kommen, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen unter
den Flüchtenden. Sie haben nach dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes der
Vereinten Nationen (VN-Kinderrechtskonvention) ein Recht darauf, dem Kindeswohl
entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Das Land
Niedersachsen und die Kommunen stellen sicher, dass die nach Niedersachsen
kommenden unbegleiteten Kinder und Jugendlichen eine ihren besonderen
Schutzbedürfnissen und Bedarfslagen entsprechende Aufnahme finden. „Wir müssen
berücksichtigen, dass viele hier eintreffende Jugendliche auch traumatisiert
sind. Sie haben vor oder auf der Flucht Schreckliches erlebt, mitunter ihre
Eltern verloren - diese jungen Menschen brauchen eine besondere Zuwendung durch
speziell ausgebildete Fachkräfte", so die Sozialministerin.
„Derzeit wird die erforderliche Verwaltungsvereinbarung abgestimmt, sie wird
dem Kabinett vorgelegt. Auch der Entwurf der Ausführungsbestimmungen ist fertig.
Der Verteilschlüssel soll sich an der jeweiligen Einwohnerzahl der Kommune
orientieren", erläuterte Cornelia Rundt: „Mehrere Jugendzentren können gemeinsam
auf freiwilliger Basis Kompetenzzentren bilden, so dass die Erfahrungen im
Umgang mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen gebündelt werden. Der
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung der Verteilung ist derzeit in der
Ressortabstimmung."
Die Unterbringung der minderjährigen Flüchtlinge durch die Kommunen wird
seitens des Landes finanziert. Ministerin Cornelia Rundt sagte den
Jugendamtsvertretungen weitere Unterstützung zu. Es werde Informationen und
Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz, zur pädagogischen Arbeit mit
jungen Flüchtlingen sowie zum Thema Vormundschaften sowie rechtlichen Fragen
geben. Die Ministerin appellierte an Vertreterinnen und Vertreter aus den
Kommunen, die Fortbildungsangebote in Anspruch zu nehmen und sich der großen
Herausforderung der Betreuung und Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge zu stellen.
Niedersachsen rechnet derzeit mit der Aufnahme von jährlich bis zu 3000
minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen.
Nachbarn bei Jugendamt angeschwärzt-Haftstrafe
In zwei anonymen Schreiben an das Jugendamt Main-Spessart hatte eine Frau ihre Nachbarin beschuldigt, dass diese ihr eineinhalbjähriges Kind vernachlässigen und schlagen würde. Nichts von den Vorwürfen war richtig, die angeblichen Missstände waren erfunden.
Das Amtsgericht Gemünden verurteilte die 38-jährige Briefeschreiberin am Donnerstag wegen übler Nachrede in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, die aufgrund offener Bewährungen und mehrerer Vorahndungen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Main-Echo, 17. Oktober 2015
Kinderschutz-Fachkräftekongress in Hannover
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat heute gemeinsam mit Stefan
Heinitz von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. und
Antje Möllmann, Kinderschutz-Akademie in Niedersachsen, den ersten
Kinderschutz-Fachkräftekongress in Hannover eröffnet. Knapp 200
Kinderschutzfachkräfte sind eingeladen, sich beim zweitägigen Fachkongress mit
Fehlern, Risiken und Entwicklungsperspektiven auseinander zu setzen, aber auch
Kriterien zur Qualitätsentwicklung zu diskutieren.
Mit der Novellierung des § 8a SGB VIII im Jahr 2005 wurde der Schutzauftrag
des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung weiter differenziert und die
Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft eingeführt. Mit Inkrafttreten des
Bundeskinderschutzgesetzes in 2012 sind weitere Regelungen für das
Tätigkeitsfeld der Kinderschutzfachkräfte formuliert worden. Mit § 4 KKG, dem
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, ist eine wichtige
Änderung eingetreten. Hier wird erstmalig für die sogenannten
Berufsgeheimnisträger, die regelmäßig in beruflichem Kontakt mit Kindern,
Jugendlichen und Personenberechtigten stehen, ein Anspruch auf Beratung durch
eine Kinderschutzfachkraft zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung
festgeschrieben.
„In den zurückliegenden neun Jahren sind allein in Niedersachsen durch die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. etwa 1000
Kinderschutzfachkräfte fortgebildet worden. Das ist aus meiner Sicht eine sehr
beachtliche Bilanz", so Kinder- und Jugendministerin Cornelia Rundt bei der
Eröffnung des Fachkongresses.
„Alle, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, kennen
Situationen, in denen das eigene Fachwissen nicht weiterhilft, weil sie
plötzlich mit Vernachlässigung und Gewalt konfrontiert sind, mit Verunsicherung
und Überforderung. Wenn es gilt, in hochsensiblen Problemlagen eine Lösung zu
finden, sind die Kinderschutzfachkräfte die erste und unverzichtbare
Ansprechperson - ein Leuchtturm in rauer See", sagte Johannes Schmidt,
Landesvorsitzender des Kinderschutzbundes in Niedersachsen.
„Wir sind froh, dass wir mit dem 1. Niedersächsischen
Kinderschutzfachkräfte-Kongress so viele von ihnen erreichen konnten, um zum
hohen Qualitätsstandard ihrer Arbeit einen Beitrag zu leisten. Die enorme
Nachfrage hat uns klar gezeigt, wie groß der Bedarf an Austausch und Dialog
ist", so die Einschätzung des Landesvorsitzenden Johannes Schmidt.
Ministerin Cornelia Rundt weist auch auf die aktuellen Herausforderungen im
Kinderschutz hin. „Der Niedersächsischen Landesregierung ist es sehr wichtig,
gerade auf die besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge, nämlich Kinder und
Frauen ein besonderes Augenmerk zu legen", erklärte sie. Aktuell haben das
Niedersächsische Sozial- und das Niedersächsische Innenministerium ein Konzept
zum Kinderschutz und Gewaltschutz für Frauen in Aufnahmeeinrichtungen für
Asylbegehrende und Flüchtlinge erarbeitet, das in Kürze in Kraft gesetzt wird.
Mit diesem Konzept soll sichergestellt werden, konzeptionell und einheitlich die
Beschäftigen in allen Flüchtlingsunterkünften des Landes zu sensibilisieren und
konkrete Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Vor großen Herausforderungen stehen aktuell auch die Jugendämter, die für die
Inobhutnahme der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen zuständig sind. Zum
1.11.2015 ist ein bundesweites und landesinternes Verteilverfahren eingeführt
worden. Für Ministerin Rundt ist es unabdingbar, dass eine dem Kindeswohl
entsprechende Betreuung und Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen
gewährleistet ist.
In Bezug auf die Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch"
kündigte die Niedersächsische Sozialministerin an, dass Niedersachsen in Kürze
dem sogenannten Ergänzenden Hilfesystem für den institutionellen Bereich
beitreten wird. Betroffene, die sexuellen Missbrauch in Institutionen des Landes
erlitten haben, können zur Minderung beziehungsweise Beseitigung von
Folgeschäden Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. „Wir
werden damit unserer Verantwortung als Land gegenüber Personen, die sexuellen
Missbrauch in landeseigenen Institutionen erfahren haben, gerecht", erklärte
Cornelia Rundt.
Der Kinderschutz-Akademie ist es gelungen namhafte Referentinnen und
Referenten aus ganz Deutschland zu gewinnen, um mit ihrer Expertise die diversen
Vorträge, Foren und Workshops zu relevanten Fragestellungen des Kinderschutzes
zu gestalten. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt und der
Landesvorsitzende des DKSB, Johannes Schmidt, sind sich einig, dass der Kongress
einen überzeugenden Beitrag für den überregionalen Austausch der
Kinderschutzfachkräfte leisten wird.
Pressemitteilung des Sozialministeriums, 16. November 2015
Jugendamt mit Dollarzeichen in den Augen
Eigentlich hätte sie die Nachbarskinder nehmen und abhauen sollen, sagte sie rückblickend. Und sie warf dem Jugendamt vor, eben dies viel zu lange nicht getan zu haben. So habe sie das Amt über jenes Video informiert, das den Missbrauch zeigen soll - und das dem Gericht auch vorliegt. Darauf habe das Amt nicht reagiert: "Die wussten Bescheid, aber es hat sich niemand dafür interessiert". Die Behörde sei "beinahe täglich" im Haus gewesen - Konsequenzen habe es aber nie gegeben.
Sie habe das Amt auch einmal über die Anwesenheit des Angeklagten informiert. Von der Behörde selbst habe sie nämlich von einer einschlägigen Vorgeschichte erfahren und wusste, dass er sich nicht im Hause aufhalten durfte. Auch da sei keine Reaktion des Jugendamtes erfolgt. "Das Amt hätte reagieren müssen. Aber die hatten nur die Dollarzeichen in den Augen", sagte sie verbittert über die Behörde.
Weilburger Tageblatt, 26. November 2015
Mit Jugendamt keinen Kakao trinken
“Niemals dürft ihr so tief sinken, den Kakao, durch den man euch zieht, auch
noch zu trinken.”
Erich Kästner
Dieses Dichterwort nehme ich mir dermaßen zu Herzen, dass ich jetzt bei Lulu
eine Neufassung meiner Broschüre “Lügen haben Jugendamts-Beine” veröffentlicht
habe. Sie heißt “Christoph, dieses Buch verbieten Sie nicht”. Christoph heißt
der Wilhelmshavener Polizeibeamte, der mit einem Kollegen im Auftrag des
Jugendamtes am 17. Juni 2013 meine damalige Wohnung durchsucht hat. Die beiden
Polizeibeamten nannten sich Wiegand und Schweiger, hießen aber anders. Was ich
erst nach Monaten erfuhr. Das Jugendamt schwieg beharrlich.
Ich sach mal, 6. Dezember 2015
Demonstration entsorgter Eltern und Großeltern
Die Nachricht von seiner Ehefrau erschüttert Marcus Kühnert. Sie teilt ihm mit: Der Umgang mit seinen drei Kindern sei „ausgesetzt“. Dann herrscht Funkstille. Der Vater erreicht seine Kinder nicht mehr. Bis sich seine Tochter meldet. Sie hinterlässt die nächste traurige Nachricht: Die Geschwister Pia (13), Ben (11) und Tom (5), wollten ihren Vater nicht mehr sehen, er solle das akzeptieren. Das kann er nicht, sieht seine Frau, von der er sich im vergangenen Jahr getrennt hat, als Motor. Jetzt kämpft er um sein Umgangsrecht — mit geringen Erfolgschancen.
Landeszeitung, 10. Dezember 2015
Jugendämter handeln verfassungswidrig
Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, ehemalige Justizsenatorin in Hamburg und Berlin: Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass sowohl Familiengerichte als auch Jugendämter Kinder oft zu schnell und ohne notwendige Ermittlung von Alternativen in Obhut nehmen beziehungsweise von den Eltern trennen. Und dass sie sich auch bei der Rückgabe von fremd-untergebrachten Kindern an die Eltern zögerlich und damit pflicht- und verfassungswidrig verhalten.
Süddeutsche Zeitung Magazin, Ausgabe 50/15
Niemand alarmiert Jugendamt wegen Pippi Langstrumpf
„In der Hoffnung, dass Sie
nicht das Jugendamt alarmieren“– mit diesen Worten schließt Astrid Lindgren 1945
den Begleitbrief zu ihrem Manuskript „Pippi Langstrumpf“. Am 21. Mai feiert das
sommersprossigste und stärkste Mädchen der Welt offiziell seinen 70.
Geburtstag.
Burgdorfer Kreisblatt, 20. Dezember 2015
Kind tot - Wer hat versagt?
Die Betreuerin des ums Leben gekommenen Kleinkindes Tayler aus Altona hat vor seinem Tod keine Hinweise auf Misshandlung in der Familie gesehen. Das teilte die Stiftung Rauhes Haus mit, bei der die Sozialpädagogin beschäftigt ist. Die Mitarbeiterin habe die Familie seit August betreut, sagte Sprecher Uwe Mann van Velzen am Montag. "Es gab eine gute Entwicklung. Die Mutter hat sich liebevoll um die Kinder gekümmert." Bisher gehen die Ermittler davon aus, dass der zwölf Monate alte Junge von der Mutter oder ihrem Lebensgefährten so heftig geschüttelt wurde, dass er am Sonnabend im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) seinen schweren Hirnverletzungen erlag.
NDR, 22. Dezember 2015