Freitag, 25. März 2011

Irrsinnsspirale

25. März 2011
Was Richterin B. unter Kindeswohl versteht versteht kein juristischer Laie

Das Jugendamt von Münster trennt zwei Kinder. Die sind inzwischen fast zwei und fast vier Jahre alt. Gesehen haben sich die Kleinen seit Monaten nicht. Das will die Mutter ändern. Wendet sich deshalb an das Familiengericht von Münster.

Und was entscheidet Richterin B.? Ihren Jungen dürfe die Mutter auch weiterhin alle 14 Tage sehen, über das Mädchen könne sie noch nicht befinden. Was diese Richterin nicht für weiter schlimm hält. Denn: Die Kinder seien so früh getrennt worden, dass ein Wiedersehen für die Geschwister wohl gar nicht wichtig sei.

Als Laie denkt man zwar: Eltern bleiben Eltern, Geschwister bleiben Geschwister. Wird man aber Familienrichterin in Münster, geht diese Lebensweisheit verloren? Dann nimmt man die Störung geschwisterlicher Liebe billigend in Kauf?

Was nur haben dieses Mädchen und dieser Junge dieser Richterin B. getan? Die gibt sich übrigens ziemlich sicher, dass sie zum Wohle der Kinder entscheidet.

Bis zur nächsten Entscheidung wird wieder Zeit vergehen. Wie diese Richterin dann entscheidet, kann man sich zwar nicht als Laie, aber als Beobachter der Gerichts- und Jugendamtsszene an allen zehn Fingern abzählen.

Irrsinnsspiralen der Zeit drehen sich schließlich nicht nur in Münster. Immerhin gibt es Länder, in denen eine Richterin wie B. auf den nächsten Baum geschickt werden würde, damit sie das Wohl von Kindern nicht mehr gefährden kann...Warum eigentlich lässt sie diese Kleinen nicht selbst entscheiden?

Weggebissen hat diese Richterin übrigens inzwischen jeden möglichen Vermittler und jede mögliche Vermittlerin!

Montag, 28. Februar 2011

Die Realität

28. Februar
Jugendamts-Arroganz am Idenbrockplatz in Münster

Was ist Realität? Darüber lässt sich trefflich diskutieren. Aber nicht mit dem Jugendamt von Münster. Diese Behörde und ihre Fachkräfte verfügen ausschließlich über tatsächliche Tatsachen. Und das tatsächlich. Deshalb ist dieses Jugendamt auch nicht untätig, wenn in Familiensachen eine Verhandlung anberaumt wird. Wie am 21. Februar 2011 vom Familiengericht in Münster unter Vorsitz von Richterin Braem.

Dann verfasst der zuständige Jugendamtsmitarbeiter vom Ideenbrockplatz schriftliche Stellungnahmen. So auch am 18. Februar 2011. Das Strickmuster ist immer ähnlich: Junge beim Kindesvater - gut, Mädchen muss in eine Pflegefamilie - sehr gut.

Doch dieses Mal fallen ihm auf Seite 2 auch noch diese Sätze ein: "An dieser Stelle wird erneut deutlich, dass (die Kindesmutter) die Realität doch anders einschätzt als ihre Umgebung und die beteiligten Fachkräfte. Dieses ist letztendlich das grundlegende Problem, das auch zu einer Trennung zwischen Mutter und Kindern geführt hat."

Wer also Situationen anders beurteilt als so genannte Fachkräfte, wird seine Kinder los? Und zwar letztendlich? Oder öffnet dieser Jugendamtsmitarbeiter einen Behördenraum, an dessen Wänden überall "Willkür" steht?

Diese beiden Sätze machen deutlich: Zumindest dieser Jugendamtsmitarbeiter vom Idenbrockplatz ist eine Gefahr für Mütter und Väter, die um ihre Kinder kämpfen. Die rennen bei ihm stets gegen eine Mauer unglaublicher Arroganz. Warum schreibt der nicht gleich, das Jugendamt von Münster hat das Wahrheitsmonopol? Und damit basta! Weil man ihn dann zu einem Arzt bringen würde?

Dazu fällt mir nur dieser Witz ein: Franz-Josef Strauß kommt in den Himmel und wird dort von Gott begrüßt. "Willkommen, mein Sohn", sagt Gott. Antwortet Strauß: "Erstens bin ich nicht dein Sohn, zweitens sitzt du auf meinem Stuhl."

Dieser Jugendamtsmitarbeiter würde wohl ähnlich reagieren. Was Gott dazu sagen würde, weiß ich nicht. Was die Familienrichterin am 21. Februar 2011 zu diesen beiden Sätzen gesagt hat, weiß ich aber. Die Antwort: nichts!

Mehr dazu hier