Freitag, 25. März 2011

Irrsinnsspirale

25. März 2011
Was Richterin B. unter Kindeswohl versteht versteht kein juristischer Laie

Das Jugendamt von Münster trennt zwei Kinder. Die sind inzwischen fast zwei und fast vier Jahre alt. Gesehen haben sich die Kleinen seit Monaten nicht. Das will die Mutter ändern. Wendet sich deshalb an das Familiengericht von Münster.

Und was entscheidet Richterin B.? Ihren Jungen dürfe die Mutter auch weiterhin alle 14 Tage sehen, über das Mädchen könne sie noch nicht befinden. Was diese Richterin nicht für weiter schlimm hält. Denn: Die Kinder seien so früh getrennt worden, dass ein Wiedersehen für die Geschwister wohl gar nicht wichtig sei.

Als Laie denkt man zwar: Eltern bleiben Eltern, Geschwister bleiben Geschwister. Wird man aber Familienrichterin in Münster, geht diese Lebensweisheit verloren? Dann nimmt man die Störung geschwisterlicher Liebe billigend in Kauf?

Was nur haben dieses Mädchen und dieser Junge dieser Richterin B. getan? Die gibt sich übrigens ziemlich sicher, dass sie zum Wohle der Kinder entscheidet.

Bis zur nächsten Entscheidung wird wieder Zeit vergehen. Wie diese Richterin dann entscheidet, kann man sich zwar nicht als Laie, aber als Beobachter der Gerichts- und Jugendamtsszene an allen zehn Fingern abzählen.

Irrsinnsspiralen der Zeit drehen sich schließlich nicht nur in Münster. Immerhin gibt es Länder, in denen eine Richterin wie B. auf den nächsten Baum geschickt werden würde, damit sie das Wohl von Kindern nicht mehr gefährden kann...Warum eigentlich lässt sie diese Kleinen nicht selbst entscheiden?

Weggebissen hat diese Richterin übrigens inzwischen jeden möglichen Vermittler und jede mögliche Vermittlerin!

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