Donnerstag, 21. Juni 2012

Das Himmelreich

Gehört den Kindern, bevor das Jugendamt eingreift?

Wenn den Kindern wirklich das Himmelreich gehört (Matthäus 19,14), dann werden sie dort längst eine Mauer aus nicht erfüllten Träumen und unnötigem Leid errichtet haben. So mancher Erwachsene käme darüber nicht hinweg. Sie würden sich die Köpfe blutig klettern, die sie zu selten benutzt haben, als sie den Kleinen Schmerz zufügten. Die Widerlinge, die Kinder missbraucht, gedrillt, enttäuscht, allein gelassen oder getrennt haben, stünden auf ewig auf der anderen Seite.

Seit 2008 beschäftige ich mich als Redakteur und Schriftsteller mit der Arbeit von Jugendämtern, mit Einrichtungen, die Kinder betreuen, und mit Heimen, die häufiger das Geld zählen als die Häupter ihrer angeblich Lieben. Nennt man Synenergieeffekt. Versagt eine Einrichtung auf dem einen Gebiet, bekommt es weitere Gebiete, damit Minus mal Minus endlich Plus (in der Kasse) ergibt.

Immer wieder einmal frage ich mich, warum Jugendämter, Einrichtungen und Heime, die tolle Arbeit leisten, nicht endlich auf die Barrikaden gehen, damit Jugendämter, Einrichtungen und Heime, die Verbrechen an Kinderseelen begehen, bestraft und an weiterem schändlichem Tun gehindert werden.

Da gibt es in Lüneburg die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die sich innerhalb von zwei Jahren die dritte Geschäftsführung leistet. Der Dritte ist ehemals Fraktionschef der Grünen in der Regionsversammlung Hannover gewesen, ein ebenfalls Grüner leitet seit fast einem Jahr die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, die zur Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gehört. Besser ist es nicht geworden. Wenn es aber nicht besser wird, warum schließt niemand solch eine Einrichtung oder fordert einen Maßnahmenkatalog, der unverzüglich umgesetzt werden muss?

Weil Kindern das Himmelreich gehört, die Kleinen also nur Geduld haben müssen, bis sie sich hinter der Mauer aus nicht erfüllten Träumen und unnötigem Leid in Sicherheit gebracht haben?

Es könnte alles so einfach sein, ist es aber nicht? Wäre es, man müsste nur wollen. Dann ginge jemand zum Idenbrockplatz in Münster und würde die Frage stellen, warum zwei kleine Kinder getrennt worden sind, dann ginge jemand zu den Jugendämtern, die bei der Familienzerstörung in der Therapeutischen Gemeinschaft mitgewirkt haben, dann wäre schon längst jemand in Eurin gewesen, um zu klären, wie ein Pflegevater gleichzeitig Testamentsvollstrecker werden kann, dann hätte sich schon längst jemand erkundigt, warum das Schloss Dilborn mit der Einschaltung von Anwälten droht, bevor die erste Frage gestellt worden ist, dann wäre so manche Sekte längst verboten...




Montag, 30. April 2012

Kinderschmerz

Weil Jugendämter die Gesetze brechen

Sie hat ihren Bruder noch nie gesehen, doch in ihrem Zimmer hängt ein Foto von ihm. Sitzt sie rechts, dreht sie das Foto nach rechts, sitzt sie links, dreht sie das Foto nach links. Bevor sie ins Bett geht, sagt sie ihrem Bruder gute Nacht.

Diese Siebenjährige lebt in Norddeutschland. Ihr Bruder ist 12. Der ist bei Pflegeeltern aufgewachsen, die ihm erzählt haben, dass seine Mutter tot sei. Diese Geschwistertrennung ist gegen das Gesetz. Dazu muss man nur einmal einen Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) werfen. Doch vor Gericht oder bei einem Jugendamt ist die Kleine bis heute noch nie zu Wort gekommen.

Sie ist vor über einem Jahr aus einer Einrichtung abgehauen. Lebt jetzt bei ihrer Familie in Südwestdeutschland. Für ihre beiden Schwestern, die 10 und 11 Jahre alt sind, hat sie in ihrem Zimmer einen Altar gebaut. Jeden Abend zündet die 14-Jährige eine Kerze an. Kürzlich hat sie das zuständige Jugendamt angerufen. Wieder einmal. Ein  Mitarbeiter sagte: "Deine Geschwister bleiben in der Einrichtung, aus der du abgehauen bist, bis sie 14 sind." Und wenn die 14-Jährige mit ihren Schwestern telefonieren will? "Dann", sagt der Mitarbeiter, "hört jemand mit." Das ist gegen das Gesetz. Dazu muss man nur einmal einen Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) werfen.

Jugendämter brechen täglich das Gesetz, trennen Kinder, die unter dieser Trennung leiden. Kümmert sie nicht. Irgendwann müssen diese Kinder zu einem Psychologen. Die Behandlung zahlen andere. Nie die Jugendämter, die gegen Kinderrechte verstoßen. Klagen irgendwann Kinder oder Eltern auf Schmerzensgeld, dann zahlen die Bürgerinnen und Bürger...Bis zum nächsten Mal.

Ein leiblicher Vater sagt, dass er sich nicht um seine beiden Kinder kümmern könne. Eins schaffe er, mehr nicht. Also landet das Mädchen in einer Pflegefamilie, der Junge bleibt bei seinem Vater. Für die Trennung der Geschwister belohnen ihn Jugendamt und Familiengericht mit dem alleinigen Sorgerecht für den Knaben.