9. Dezember 2010
Ist der etwa gefährlich?
"Freitag, 10. Dezember 2010, 13.30 Uhr, 3. Etage, Sitzungssaal 323 A, Gerichtsstraße 2 bis 6, 48149 Münster. Das Gericht hat angeordnet, dass Sie persönlich bei der Verhandlung anwesend sein müssen."
Steht in einer Ladung vom 25. November 2010 (Az 57 F 198/10), die neben mir auf dem Schreibtisch liegt. Vor Gericht erscheinen soll ich als Patenonkel von zwei Kindern (das Mädchen ist fast eineinhalb Jahre alt, der Junge drei Jahre). Getauft werden sollen die Kinder am 19. Dezember 2010 in der Spanischen Katholischen Mission. Steht so in einer Anmeldung zur Taufe vom 11. November 2010. Es gibt nicht nur mich als Patenonkel, sondern auch zwei Patentanten.
Doch nur mein Name auf der Anmeldung zur Taufe hat die Verfahrenspflegerin aufgeschreckt. Diese Berufsbetreuerin aus Lüdinghausen reagierte am 25. November 2010 mit einem Eilantrag an das Oberlandesgericht Hamm. Sie wollte, dass man der Kindermutter das "Recht der Religionsausübung" für ihre beiden Kinder entzieht, weil "dem seelischen und geistigen Wohl der Kinder" Gefahr drohe. Dann zieht diese Verfahrenspflegerin, die immer nur mit dem Kindesvater spricht, wenn sie sich denn überhaupt rührt, gegen die Kindesmutter und gegen mich zu Felde. Sie behauptet: Kindesmutter und Patenonkel kennen sich aus dem Internet, dem Patenonkel soll in anhängigen Verfahren lediglich eine "wie auch immer geartete Stellung" verschafft werden.
Das Oberlandesgericht Hamm hat diesen Eilantrag erst einmal zurückgestellt, weil das Gericht in einem schriftlichen Verfahren über das Sorgerecht für die beiden Kinder entscheidet und von daher Eilbedürftigkeit nicht gegeben sei. Der Junge lebt seit einem halben Jahr beim Kindesvater, das Mädchen seit über 14 Monaten bei einer Bereitschaftspflegemutter.
Als Patenonkel der beiden Kinder bin ich keinesfalls vom Internet-Himmel gefallen, die Familie hat diesen Wunsch geäußert, in der Spanischen Katholischen Mission wäre ich als Patenonkel mehr als herzlich willkommen, weil ich für die Kindesmutter und ihre beiden Kinder kämpfe.
Da für mich zu den Skandalen in diesem Fall immer gehört hat, dass die beiden Kinder getrennt worden sind, habe ich am 24. November 2010 beantragt: 1. ich darf die beiden Kinder im Beisein ihrer Eltern vor der Taufe sehen, um sie endlich kennenzulernen, 2. wenn ich die Kinder sehen darf, dann immer gemeinsam und im Beisein der Eltern.
Warum die Verfahrenspflegerin, die auch am 10. Dezember 2010 vom Familiengericht von Münster als Verfahrensbeistand der beiden Kinder bestellt worden ist, dagegen etwas hat, wird mir immer rätselhaft bleiben. Dieser Verfahrenspflegerin ist laut Ladung vom 25. November 2010 übrigens "zusätzlich die Aufgabe übertragen (worden), Gespräche mit den Eltern und mit weiteren Bezugspersonen (der Kinder) zu führen, sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken".
Die erste Aufgabe hat die Verfahrenspflegerin bis heute nicht erfüllt. Sie sprach weder mit der Kindesmutter, noch mit der Großmutter, die ihre Hilfe angeboten hat, noch mit mir. Dafür wollte sie per Eilantrag die Kindesmutter matt setzen - und da soll sie in der Lage sein, zu einer "einvernehmlichen Regelung" beizutragen?
Auch das Jugendamt von Münster hat bisher immer ganz munter verhindert, dass ich die beiden Kinder sehe. Ich war im Oktober 2010 und im November 2010 in Münster...
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