Freitag, 23. Juli 2010

Teures Buch

23. Juli 2010
Download und Print kosten  250 000 Euro

Das macht er nicht zum ersten Mal: Der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch reißt in einer juristischen Streitschrift Zitate aus meinem blog http://familiensteller.blogspot.com/ und aus meiner Broschüre "Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch - Familienorientierte Drogentherapie?" aus dem Zusammenhang oder zitiert eine Passage falsch, die vor Monaten geändert oder gestrichen worden ist.

Als Beweismittel vorgelegt worden ist dem Landgericht Hamburg von diesem Anwalt die erste Auflage meines Buches, das im Juli 2009 noch den Titel "Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch - Drogentherapie mit goldenem Kelch" trug. Diese erste Auflage ist bei Lulu einmal verkauft worden, Käufer war der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Noch im gleichen Monat erschien eine geänderte zweite Auflage. Vier weitere folgten. Aus anfangs gut 30 Buchseiten wurden 101.

Ich änderte den Titel der Broschüre und lud sie bei Lulu neu hoch. Beim Landgericht Hamburg lagert derweil vergilbtes Papier, erster früher Termin und Güteverhandlung ist am 1. Oktober 2010. Bis dahin fließt noch viel Wasser die Elbe hinunter, die Alster auch.

Da ich bislang blog und Broschüre immer wieder aktualisiert habe, werde ich das auch weiterhin tun. Der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg müsste also irgendwann einmal die Änderungen und neuen Informationen zur Kenntnis nehmen. Oder will er sich auch beim Prozess auf die erste Auflage meiner Broschüre berufen, die nur einer kennt?

Abgesehen von den Zeugen Jehovas und der Neuapostolischen Kirche hat mir noch keine Organisation Recherchen so schwer gemacht wie die Jugendhilfe Lüneburg. Der Geschäftsführer ignorierte alle meine Fragen, hüllte sich in Schweigen. Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch existiert seit 1993 und macht angeblich familienorientierte Drogentherapie. Mütter berichten jedoch, sie seien in der Einrichtung von ihren Kindern getrennt worden.

Gegen diese Behauptungen wehrt sich die Jugendhilfe Lüneburg gar nicht, die Klage wird an einer bestimmten Therapiemethode aufgehängt. In diesem Zusammenhang wird mir allerlei Schlimmes unterstellt, das angeblich auch in dem Buch steht. Die Broschüre könnten sich der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg, der Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg oder der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft in aktueller Form jetzt bei Lulu als Print oder Download bestellen. Doch das ist teuer geworden: Buch und Download kosten ab sofort 250 000 Euro.

Wer zu spät bestellt, wird hier bestraft...

Aber da Anwalt und Einrichtung sicherlich der Wahrheitsfindung dienen wollen, wird ihnen dafür nichts (mehr) zu teuer sein.

Sonntag, 11. Juli 2010

Jobcenter und Jugendämter

11. Juli 2010
Sensibler Rhein-Erft-Kreis?

Rhein-Erft-Kreis, geh du voran, die anderen folgen dann. Hoffentlich nicht. Dort arbeiten jetzt die Jobcenter und die Jugendämter zusammen. Meldet die "Kölnische Rundschau" und erklärt ihren Leserinnen und Lesern, wie diese Zusammenarbeit funktioniert.

Selbstverständlich prächtig. Erscheint eine Hartz-IV-Empfängerin morgens um acht mit ihrem achtjährigen Kind in dieser Behörde, die für Langzeitarbeitslose das Wort "Kunde" erfunden hat, sollen sich die Mitarbeiter, für die diese Behörde das Wort "Fallmanager" erfunden hat, sogleich fragen: "Warum ist dieses Kind nicht in der Schule?"

Ist die bedürftige Mutter wieder weg, wird das Jugendamt angerufen. Namen dürfen bei diesem ersten Gespräch noch nicht genannt werden. Dass sich Fallmanager und Jugendamts-Mitarbeiter daran halten. wird niemand ernsthaft in Zweifel ziehen wollen.

Die Diskussionen drehen sich nun um die Frage, welche Gründe es dafür geben könnte, dass ein achtjähriges Kind um 8 Uhr nicht in der Schule ist. Im Vordergrund steht dabei immer das Wohl des Kindes. So weit die graue Theorie, die mit Diskriminierung von Hartz-IV-Empfängern selbstverständlich nichts zu tun hat.

Würde ich sofort glauben, wenn es im Rhein-Erft-Kreis weitere Kooperationen gäbe. Zwischen Supermärkten und Jugendämtern.  Zwischen Nachbarn und Jugendämtern. Zwischen zivilen Streifen in Fußgängerzonen und Jugendämtern. Zwischen Frühsportlern und Jugendämtern. Alle müssten dazu verpflichtet werden: Siehst du morgens eine Mutter mit achtjährigem Kind, dann melde dich.

Das wäre dann ein Überwachungsstaat, den niemand will? Stimmt. Die Kooperation im Rhein-Erft-Kreis zwischen Jobcentern und Jugendämtern ist ein erster Schritt. Und wie heißt es so schön? Wehret den Anfängen! Wenn ein Kind, das morgens  um 8 Uhr in der Schule sein müsste, dort um 8 Uhr morgens nicht ist, gibt es genügend Leute, denen das auffällt. Dafür braucht man keine (übereifrigen, zwangsverpflichteten) Jobcenter-Fallmanager, die in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt aus einer Mücke einen Elefanten machen, den man irgendwann nicht mehr vom Eis bekommt.

Begründet wird die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Jugendämtern auch mit der stärkeren Sensibilisierung der Fallmanager. Die brauchen einen Vertrag und eine Dienstanweisung, damit sie Kinder, denen es gut geht, von Kindern, denen es schlecht geht, unterscheiden können? Armes Behörden-Deutschland!

Donnerstag, 8. Juli 2010

So nicht Deutschland!










Immer wieder Ärger
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Informationsschrift Nummer 1

- Deutsche Familien wandern nach Österreich aus
- Selbstmord vor einem Kinderheim?
- Fotografieren als Therapie?
- Strafantrag gegen Gutachter aus Duisburg

Informationsschrift Nummer 2

-Horrorheim in Holzen wieder unter Kinder-Mordverdacht
-Eutin  und Mönchengladbach: Chaos-Jugendamt mit
 Durcheinander-Jugendamt

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Informationsschrift Nummer 3

-Kommissar Internet ermittelt
-Zeugen Jehovas machen jünger

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Informationsschrift Nummer 4

-Toter mit oder ohne Ausweis?
-Doch mit dem Buch kamen die Tränen

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Montag, 5. Juli 2010

Falscher Job? Gutachter werden!

5. Juli 2010
Raum Mönchengladbach: Denk ich an Familiengerichte bei Nacht...

Sie schleppen sich nur noch zur Arbeit, haben keine Lust mehr? Umziehen! Ab in den Mönchengladbacher Raum. Dort buddeln Sie eine Zeitlang auf einem Abenteuerspielplatz mit Kindern herum. Nun wissen Sie schon einmal, wie die Kleinen aussehen. Mehr erfahren Sie in einem Kindergarten, dann in einer Wohngruppe. Nun schnuppern Sie an Behörden herum. Im Jugendamt. Im  Sozialamt. Werden als Diplom-Sozialpädagoge systemischer Familientherapeut. Heilpraktiker ist auch nicht schlecht. Kann nie schaden.

Fehlt noch der große Karrieresprung. Ziel: die Familiengerichte. Sie wollen Gutachter werden. Kann kinderleicht sein. Ist geschafft im Nu. Eltern aber können sperrig sein. Lassen sich nicht immer so leicht aus dem sachverständigen Weg räumen. Kann anstrengend sein. Muss aber nicht.

Fragt man Sie nach Ihrer Ausbildung, dann weisen Sie einfach darauf hin, dass es gar keine Ausbildung zum Sachverständigen in Familienrechtsfragen gibt. Warum also sollen Sie die genossen haben? Und: Wo?

Droht noch eine Hürde. Beiseite räumen. Fragt man Sie nach Ihren Testmethoden, genügt der Hinweis: Sie kennen ein paar. Taugen aber alle nicht so viel wie sie taugen müssten.

Meckerfritzen, die trotzdem darauf bestehen, dass bestimmte Tests gemacht werden sollten, bügeln Sie ebenfalls aus den Familiengerichten. Mit der Behauptung: Ihr gebt euch doch nur einen wissenschaftlichen Anschein. Aber: Der Schein trügt.

Nur Sie sind der Wahre. Plaudern objektiv mit Familien und sind stets kognitiv. Kooperativ nicht immer. Will jemand Ihr Gutachten nicht sofort und unverzüglich unterschreiben, dann drohen Sie mit der Polizei.

Gibt es deswegen eine Beschwerde, ebenfalls wegbügeln. Denn: Laien können gar nicht begreifen, was Experten tun. Und Sie sind ein Experte, wie er im Buche steht.

Das Traurige ist: Solche Gutachter gibt es tatsächlich...