Donnerstag, 28. Mai 2020

Falsche Einschätzung

Schreibt Jugendamt einiges ins
Stammbuch.
Bremer Oberverwaltungsgericht stutzt Jugendamt von Bremerhaven die Flügel

Darüber herrscht Einigkeit zwischen der Mutter Carola K. aus Bremerhaven und dem Jugendamt: Der siebenjährige Murat braucht Hilfe, wenn er sich im Schulalltag zurechtfinden soll. Uneinigkeit hat über die Frage geherrscht, wer die Hilfe organisiert. Das Jugendamt? Die Mutter?

Diesem Streit setzte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen mit Beschluss vom 25. Mai 2020 ein vorläufiges Ende. Das OVG sprach Murat eine Eingliederungshilfe von 4354 Euro monatlich als persönliches Budget zu. Diese Summe hatte das Jugendamt für den Einsatz eines Schulassistenten des Deutschen Roten Kreuzes veranschlagt (25,12 Euro mal 40 Stunden mal 13 Wochen durch 3). Es liege nun am Jugendamt, den vorgegebenen Kostenrahmen nicht zu sprengen. Bisher verkenne diese Behörde allerdings die Rechtslage.

Das Jugendamt, das sich in diesem Beschwerdeverfahren nicht geäußert hat, bestand darauf, dass der Schulassistent Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes oder der Arbeiterwohlfahrt sein müsse. Alle weiteren Maßnahmen wurden an diese Bedingung geknüpft. Dagegen wehrte sich die Mutter und bekam nun Recht. 

Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung auf den zu Jahresbeginn geänderten § 29 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX, in dem steht, dass "Leistungen zur Teilhabe auf Antrag des Leistungsberechtigten durch die Leistungsform eines persönlichen Budgets ausgeführt" werden, um dem Leistungsberechtigten ein "selbstbestimmtes Leben" zu ermöglichen. Das gelte nicht nur für Volljährige und für körperlich behinderte Menschen, sondern auch für seelisch Behinderte.

AZ OVG Bremen 2 B 66/20 

Offene mail

An das Institut für Kinder- und Jugendhilfe in Mainz

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich habe im vorigen Jahr an einer Befragung zu den Mängeln im Kinder- und Jugendhilfesystem teilgenommen. Ich füllte einen umfangreichen Fragebogen aus, mir wurde ein Dialog mit dem von mir kritisierten Jugendamt Wilhelmshaven in Aussicht gestellt. 

Auf Ihren Internet-Seiten finde ich aber bisher nur einen Zwischenbericht, der Mitte Dezember 2019 veröffentlicht worden ist. Aus diesem Bericht geht hervor, dass die Einbindung der Jugendämter in den Diskussionsprozess noch bevorstehe. 

Wie weit ist die geplante Studie inzwischen gediehen?

Mit freundlichen Grüßen

Heinz-Peter Tjaden
Up´n Kampe 6
30938 Burgwedel
17. Mai 2020
http://dasjugendamt.blogspot.de

Zur Erinnerung


Der Ansatz der Bundesregierung, im Zuge der Reform der Kinder- und Jugendhilfe auch Betroffene anzuhören, stößt bei der Zielgruppe offenbar auf Anklang. Bei der wissenschaftlichen Anlaufstelle für hochproblematische Kinderschutzverläufe, die die Bundesregierung am 25. April beim Institut für Kinder- und Jugendhilfe in Mainz eingerichtet hat, haben sich bereits 472 Betroffene gemeldet, um über ihre negativen Erfahrungen mit Jugendämtern und Familiengerichten zu berichten. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, über die die “Welt” berichtet.

Fulda Info, 23. Juni 2019

IKJ-Mail vom 28. Mai 2020

Sehr geehrter Herr Tjaden,

entschuldigen Sie bitte unsere verspätete Antwort.

Der wissenschaftliche Ergebnisbericht zum Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ mit den Auswertungen aus dem vertiefenden Forschungsmodul „Hochproblematische Kinderschutzverläufe - Betroffenen eine Stimme geben“ befindet sich zur Zeit noch in Bearbeitung. Sobald der Bericht veröffentlicht ist, senden wir Ihnen gerne ein Exemplar zu.

Zu Ihrer Anmerkung, dass Ihnen ein Dialog mit dem in Ihrem Fall zuständigen Jugendamt in Aussicht gestellt wurde: Wir haben bei der Befragung an mehreren Stellen explizit darauf hingewiesen, dass wir nicht jeder Interessenbekundung an einer multiperspektivischen Fallbetrachtung nachkommen können. Im Rahmen eines stratifizierten Auswahlverfahrens haben wir aus allen vorliegenden Interessenbekundungen 15 Fälle identifiziert, bei denen Interviews mit den verschiedenen Verfahrensbeteiligten geführt wurden. Es tut uns leid, dass Ihr Fall hier nicht in der Auswahl vertreten war.

Auch durch Ihre Eingaben bei der standardisierten Befragung haben Sie dazu beigetragen, Veränderungsbedarfe im deutschen Kinderschutzsystem aufzuzeigen, dafür bedanken wir uns herzlich bei Ihnen!

Das ist mein Fall: Illegale Wohnungsdurchsuchung, Polizisten lügen vor Gericht, alle decken die Polizeibeamten Hier klicken