Montag, 15. Oktober 2012

ARD-Sendung

"Das Kind kriegst du nicht"

"Etwa eine Million Kinder in Deutschland haben keinen Umgang mit ihren Vätern oder Müttern, weil der andere Elternteil dies nicht zulässt. Der Film erzählt vom Schicksal der Eltern, die nach der Trennung vom Partner die gemeinsamen Kinder gar nicht oder nur sehr selten sehen dürfen. Es sind Väter und Mütter, die sich zuvor auch im Alltag intensiv um ihre Kinder gekümmert hatten und eine liebevolle Beziehung zu ihnen pflegten. Nun wurden sie von einem Tag auf den anderen aus dem Leben ihrer Kinder gestoßen – trotz eines gemeinsamen Sorgerechts."

Kündigt Das Erste für heute Abend, 23.40 Uhr, eine Sendung mit Livestream, Facebook und Twitter an. Titel: "Das Kind kriegst du nicht". Meistens sind es die Mütter, die Kinder von den Vätern fernhalten, aber munter Kindergeld und andere staatliche Zuwendungen kassieren. Bleibt der Scheck für die Unterhaltszahlung aus, stehen sie ebenfalls auf der Matte. Das klingt so unglaublich wie man diesen Missstand scheinbar leicht abstellen könnte. Alle Zahlungen bei Umgangsverweigerung streichen, könnte eine Lösung sein. Leidtragender wäre jedoch wieder das Kind, denn Mütter, die bei einem gemeinsamen Sorgerecht nicht an die Kinder denken, werden wohl auch kaum beim Geld an die Kinder denken.

Mir ist es einmal ähnlich gegangen. Ich zahlte Unterhalt für ein Kind, sollte es aber nicht sehen dürfen. Der Familienrichter wollte deshalb das Jugendamt einschalten. Darauf habe ich dankend verzichtet, denn die Einschaltung des Jugendamtes hätte das nächste Problem bedeutet. Dann hätte ich mich herumschlagen müssen mit schlecht ausgebildeten Erziehungstheoretikern, die für noch mehr Stress gesorgt und mich von Pontius (Beratungsstelle) zu Pilatus (Anwalt) geschickt hätten. Ich verließ mich einfach auf den Samen, den ich gesät hatte. Der würde früher oder später Früchte tragen. Da war ich mir sicher. An dem Kind herum zu zerren oder herumzerren zu lassen, fiel mir nicht im Traum ein. Schließlich hatten weder eine Familienrichterin noch ein Jugendamtsmitarbeiter "Papi" zu mir gesagt, sondern ein Kind, dem ich unter allen Umständen Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland ersparen wollte, die nach europäischer Auffassung alles ist - aber nicht im Sinne der Kinder.

Dass ich irgendwann einmal verzweifelte Eltern, Mütter und Väter beim Kampf um ihre Kinder unterstützen würde, ahnte ich damals nicht. Aber jetzt bin ich mir sicher: Meine Entscheidung war seinerzeit richtig. Jugendamtsmitarbeiter scheinen nämlich ein Endlos-Band verschluckt zu haben, wenn sie in gewissen Abständen ein neues Gutachten empfehlen, so manches Familiengericht kennt nicht einmal die aktuellen Gesetze, pflegt man Umgang mit einem Kind in einer Beratungsstelle, muss man bei jeder ursprünglichen Reaktion höllisch aufpassen, denn derlei wird gern als zu viel oder als zu geringe Nähe ausgelegt. Je nachdem, was Gericht und Jugendamt gerade gern hören möchten.

Außerdem wird gelogen, dass sich die Balken biegen. Legt man Beschlüsse nebeneinander und die Protokolle von Hilfeplangesprächen daneben (in denen gelegentlich Beteiligte sogar frei erfunden werden), beschleicht einen oft das Gefühl, dass irgend jemand nicht von Sinnen ist. Das sind anschließend im Zweifelsfall die Eltern, der Vater oder die Mutter. So gehen die Jahre ins Land und irgendwann heißt es: "Sie sind dem Kind fremd geworden." Schon ist aus einem Jugendamt ein Fremdenamt geworden.

Da ich damals nicht zu einem Jugendamt gegangen bin, habe ich ein Kind lieb behalten - und das Kind mich. Andernfalls hätte ich irgendwann folgende Kinder gehabt: ein Kind - von Gutachtern betrachtet, ein Kind - vom Jugendamt vernachlässigt - und ein Kind - das nichts mehr zu sagen hat außer "Warum werde ich eigentlich nicht gefragt?"

Die Sache mit der Wahrheit



Montag, 1. Oktober 2012

Der OB-Familienmensch

Wie unabhängig sind die "Westfälischen Nachrichten"?

"Oberbürgermeister Markus Lewe ist ein Familienmensch. Das wird in seinen Reden immer wieder deutlich. In seiner Haushaltsrede gestern Abend im Rat wurde es ganz besonders deutlich."

Schreiben die "Westfälischen Nachrichten" am 20. September 2012 zur Haushaltsrede des Oberbürgermeisters von Münster. Markus Lewe setze auf "Familienförderung".

"Die Fotos ihrer beiden Kinder stehen im Bücherregal. Vera P. (37)*, eine energische Frau mit mittelamerikanischen Wurzeln, sitzt in ihrem aufgeräumten Wohnzimmer in Kinderhaus. Sie kämpft mit den Tränen. Ihr Sohn Max* (3 ½) lebt bei seinem Vater, Sophie* (1 ½) bei einer Bereitschaftspflegerin. ´Ich bin hilflos´, schluchzt sie, ´mein Sohn soll eine Gefahr für meine Tochter gewesen sein.´"

Schreiben die "Westfälischen Nachrichten" am 8. Januar 2011 über einen Fall, um den ich mich nun wieder verstärkt kümmere. Geendet hat dieser Artikel mit der Behauptung, dass mich meine eigene Familie für "etwas verwirrt" halte. Als ich dem Lokalchef nachgewiesen hatte, dass niemand aus der Redaktion mit auch nur einem einzigen Mitglied meiner Familie gesprochen hatte, wurde diese Verleumdung aus der Internet-Veröffentlichung entfernt. Meiner Mutter hätte ich diesen Artikel nicht zeigen dürfen. Warum diese Zeitung eine ganze Familie aus Wilhelmshaven in den Dreck zog, ist eine Frage, die jeder für sich selbst beantworten sollte.

Die beiden Kinder von Vera P. sind immer noch getrennt, das Mädchen lebt inzwischen in einer Pflegefamilie, die der Mutter nach über einem Jahr immer noch unbekannt ist. Das Umgangsverbot, das verlängert wurde, begründete das Familiengericht von Münster kürzlich mit der Behauptung, die Mutter nehme die Wirklichkeit anders wahr als ihre Umgebung. Woher das Gericht diese Weisheit bezogen hat, bleibt unerfindlich - oder hat die Richterin mit allen Freunden, Bekannten, Geschwistern und sonstigen Familienmitgliedern der Mutter gesprochen?

Den Kindesentzugs-Stein ins Rollen gebracht hat eine Jugendamtsmitarbeiterin, die unerreichbar bleibt, dem jetzt zuständigen Jugendamtsmitarbeiter haben die Mutter und ich mehrere Lügen nachgewiesen. Solche Hinweise hat der Oberbürgermeister von Münster offenbar weit hinten in seinem Gedächtnis vergraben. Ob er auch meine heutige Aufforderung irgendwo vergräbt, wird man sehen. Dass er sie bekommen hat, ist mir so bestätigt worden:

Guten Tag Heinz-Peter Tjaden !

Vielen Dank für Ihre Nachricht: V. S. gegen Stadt Münster

Sehr geehrer Herr Oberbürgermeister,

ich fordere Sie hiermit auf, mir als Beistand von Frau S. bis Montag, 1. Oktober 2012, 12 Uhr, die ladungsfähige Adresse von Frau P. mitzuteilen, die anfangs für den Fall zuständig gewesen ist. Diese Adresse benötigen wir für einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung/einstweilige Verfügung, die wir vor einem deutschen Familiengericht außerhalb von Münster erwirken wollen.

Die mir gegenüber vor fast zwei Jahren aufgestellte Behauptung einer Jugendamtsmitarbeiterin, Post erreiche Frau P. unter der Rathaus-Adresse, hat sich seinerzeit als falsch erwiesen. Mein Brief kam nicht an. Ich benötige also offenbar eine andere Anschrift. Die von Herrn T. ist mir bekannt.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, erwäge ich gegen Sie einen Strafantrag wegen Missachtung deutscher Gerichte.

Als Adresse haben Sie angegeben:
Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven
Telefon: 04421809286
E-Mail: tjadenheinzpeter@aol.com
Freundliche Grüße,
Ihr Büro Oberbürgermeister


Dazu auch lesen

Immer wieder Kritik an Münster

1. Oktober 2012
Ladungsfähige Adresse mitgeteilt

Der Oberbürgermeister von Münster hat mir die ladungsfähige Adresse der Jugendamtsmitarbeiterin P. mitteilen lassen.