Montag, 17. September 2018

Betr. Kreisjugendamt Viersen (IV)

Luftbild Schwalmtal.
Die Schulpolitik des Jugendamtes

"Die Gutachterin wird Ihnen nicht antworten", sagt die Mutter von O. bei ihrem zweiten Anruf.

"Ich weiß. Mir brummt gerade der Schädel wegen des Gutachtens", antworte ich. "Einiges kann ich gar nicht verstehen, weil die Gutachterin manchmal die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht."

Wir unterhalten uns erneut über eine Stunde lang. Die Mutter von O. freut sich, weil ich der Meinung bin, dass ein Kind auch woanders spielen darf als nur in seinem Zimmer. 

"Danke, dass Sie das sagen."

Die Mutter wundert sich aber auch.

"Wenn uns das Jugendamt vorwirft, dass wir unser Kind schlagen, warum zeigen die uns nicht an?"

"Das machen die nie. Eigentlich müsste man mit einem Strafantrag wegen Verleumdung reagieren."

Im November 2017 ist die damals sechsjährige O. fast wieder zu Hause. Das Amtsgericht von Viersen erklärt sich am 23. November 2017 für nicht zuständig. Der Anwalt der Familie Koch fordert deshalb am 29. November 2017: "Das Kind O. Kohl ist unverzüglich zu den Kindeseltern zurückzuführen."

Das Jugendamt hat inzwischen die sechsjährige O. in eine andere Schule verfrachtet und dann wieder zu ihrer bisherigen Schule gebracht. An den Arbeitsgemeinschaften Tanzen, Fußball und Hiphop nimmt die Kleine aber nicht mehr teil, weil die Pflegeeltern O. nicht zu den Kursen bringen können. Der Anwalt der Familie O. wirft dem Jugendamt vor, gar nicht für das Wohl des Kindes sorgen zu wollen, er schreibt: "Vielmehr entzieht es das Kind auch aus dem regulären Schulbesuch. Man stelle sich vor, dies hätten die Eltern getan."

O. kehrt nicht nach Hause zurück, der Fall landet vor dem Amtsgericht in Geldern. weil sich O. "bereits über zwei Monate in der Bereitschaftspflegefamilie in Straelen, d. h. in dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Geldern" befindet.

Die Mutter von O. und ich beenden das Telefongespräch.

"Ich bin 43", sagt sie. "Die Gutachterin ist 26."

Ich beende diesen Beitrag mit einem Zitat von Astrid Lindgren: "Da Pippi mich selbst auch sehr bewegt hat, schloss ich meinen Brief an den Verlag folgendermaßen: ´In der Hoffnung, dass Sie nicht das Jugendamt alarmieren.´ Denn ich hatte ja selbst zwei Kinder, und was sollte aus denen werden - mit einer Mutter, die solche Bücher schrieb!"

Zum Beginn der Serie 

    


Freitag, 14. September 2018

Betr. Kreisjugendamt Viersen (III)

Das Kainsmal

Diese biblische Geschichte kennen wir: Kain bekommt von Gott ein Mal, damit ihm niemand nach dem Brudermord etwas tut.

Diese Geschichte steht im Gutachten über die Familie Koch aus Schwalmtal: Der Vater der siebenjährigen O. bekommt von einem Arzt Borderline attestiert, damit er in Frührente gehen kann. Was gut gemeint war, wird ihm nun negativ angerechnet. 

Für die Erziehung eines Kindes bedarf es einen ganzen Dorfes. Afrikanisches Sprichwort.

Für die Erziehung von O. bedarf es einiger Lehrbücher, die von der Gutachterin A. aus Kleve gelesen worden sind.

Und die 2015 für die Familie Koch eingerichtete Familienhilfe vertritt die Auffassung, dass ein Kind nicht im Wohnzimmer spielen sollte. Die Eltern halten sich an diese Anweisung und die Folge: Die Kleine muckt gelegentlich auf.

Meine Meinung: Wenn ich in eine Wohnung komme, in der Kinder leben, will ich gefälligst schon auf dem Flur dem ersten Spielzeugauto ausweichen müssen.

In dem Gutachten schimmern immer wieder theoretische Vorstellungen über Kindererziehung durch, die im Alltag aller Eltern von den Kindern gern über den Haufen geworfen werden. Das Beste ist meines Erachtens: Die Eltern haben keine theoretischen Vorstellungen. Learning by doing, sagen die Engländer dazu. Kinder haben Bedürfnisse, Eltern auch. Da gilt dann das Motto der Ostpolitik von Willy Brandt: "Wandel durch Annäherung."

Die Eltern von O. haben gegenüber der Gutachterin, gegenüber dem Jugendamt und gegenüber anderen am Verfahren Beteiligten Fehler zugegeben. Nach meiner Auffassung viel zu oft. Und was will das Kind? Nach Hause. Und was machen die Familienrichterin und der Verfahrensbeistand laut Gutachten: Sie sagen dem Kind, dass seine Eltern krank seien.

Geheilt werden sollen sie per systemischer Therapie, die aus guten Gründen mehr als umstritten ist. Und wovon sollen die Eltern geheilt werden? "Von der liebevollen Behandlung" ihres Kindes, die den Eltern von der zuerst zuständigen Verfahrensbeiständin ("Anwalt des Kindes") bescheinigt worden ist? Die Mutter sagt: "Mit dieser Verfahrensbeiständin haben wir immer noch Kontakt." Im Gutachten wird sie aber mit keinem Wort erwähnt.  

Kreisjugendamt Viersen (IV): Die Schulpolitik des Jugendamtes

  


Mittwoch, 12. September 2018

Betr. Kreisjugendamt Viersen (II)

Das Jugendamt versteckt die Schwester
dieses Jungen in Kleve. Foto: Tjaden
Was ist anders gesprochen eine gute Erziehung?

"Anders gesprochen ist die Erziehung der Eltern dann für das Kind geeignet, wenn das elterliche Erziehungsverhalten den Anforderungen des Kindes entspricht."

Meint die Richterin Vollmar vom Amtsgericht Geldern am 27. August 2018 und spricht in ihrem Beschluss den Eltern "das Recht zur Beantragung von Hilfe zur Erziehung, die Gesundheitsfürsorge, schulische Belange, Behördenangelegenheiten und das Aufenthaltsbestimmungsrecht" für ihr siebenjähriges Kind ab. 

Wie die Richterin eine gute Erziehung definiert, hätte wahrscheinlich nicht einmal die bereits in der ersten Folge erwähnte App "Muse" verstanden. Wir erinnern uns: Die Erfinderin Vivienne Ming behauptet, mit dieser App bekämen Eltern jede erdenkliche Hilfe bei der Erziehung der Kinder.

Doch die Erziehung von O. ist gar nicht so schlecht gewesen, wie die Richterin behauptet, sagt die Verfahrensbeiständin, die vom Gericht bestellt worden ist und "Anwältin des Kindes" genannt wird: "O. wird zuhause nicht vernachlässigt, die Eltern lieben ihre Tochter und wünschen gemeinsam mit dem Kind zusammenzuleben."

Darauf weist der Anwalt der Eheleute Koch das Gericht bereits am 29. November 2017 hin. Hat die Richterin das nicht gelesen?

Inzwischen lebt die Siebenjährige bei Pflegeeltern in Kleve- und da ist doch schon häufiger etwas gewesen. Mir ist der Fall einer mittlerweile Neunjährigen bekannt, die in Kleve vor der Mutter, vor ihrem elfjährigen Bruder und vor dem Patenonkel versteckt wird. Versteckt wird O. zwar nicht, aber die Frage muss erlaubt sein: Genießen in Kleve Pflegeeltern Sonderrechte?

Gestern hat das Jugendamt das Besuchsrecht der Eltern weiter eingeschränkt: Sie dürfen ihre Tochter nur noch einmal im Monat sehen, für eine Stunde und unter ständiger Beobachtung.

Kreisjugendamt Viersen (III): Das Kainsmal


Dienstag, 11. September 2018

Betr. Kreisjugendamt Viersen (I)

Das Amtsgericht in Geldern.
"Muse" für ein siebenjähriges Kind

Die Amerikanerin Vivienne Ming hat eine App erfunden, die sich "Muse" nennt. Angeblich gibt sie Eltern Tipps für die Kindererziehung und kann vorhersehen, was die Kleinen später verdienen und wie lange sie leben. Auch das Kreisjugendamt von Viersen scheint eine ähnliche App erfunden zu haben, die sie auch im Fall der Eheleute Koch aus Schwalmtal befragt. Fest steht aber auf jeden Fall: Das siebenjährige Kind O. ist seit dem 13. Oktober 2017 nicht mehr im Elternhause. Die Mutter bat mich um Berichterstattung, die ich mit einer mail an die mit diesem Fall befasste Gutachterin aus Kleve beginne:


Sehr geehrte Frau A.,

Daniela Kohl aus Schwalmtal hat mich gebeten, über ihren Fall zu berichten. Das werde ich in einer Serie tun, die ich in meinem blog „Kinderfeindesland Deutschland“ veröffentliche. Daniela Kohl möchte in meinen Berichten mit richtigem Namen genannt werden.

In meiner heutigen Post befand sich ein dicker Briefumschlag von ihr mit vielen Dokumenten. Dazu gehört auch Ihr Gutachten vom 5. April 2018, das Sie für das Amtsgericht in Geldern erstellt haben. Die 82 Seiten habe ich noch nicht gelesen, nur das Inhaltsverzeichnis und die Seite 3 las ich bisher. Schon dazu habe ich Fragen, ich bitte um Beantwortung. Ich werde diese mail veröffentlichen. Ihre Antworten natürlich auch.

Sie bezeichnen sich als „Psychologische Sachverständige im Familienrecht“. Wie und wo kann man diesen Titel erwerben?

Auf Seite 3 geben Sie die Fragestellung des Amtsgerichtes wieder. Die Frage 2 lautet demnach „Sind die Kindeseltern erziehungsfähig?“

Meines Wissens gibt es keine wissenschaftliche Definition des Begriffes „Erziehungsfähigkeit“, darauf weisen Experten immer wieder hin und beklagen diese Tatsache. Ist die Kritik dieser Experten unberechtigt, gibt es doch wissenschaftliche Kriterien für die Beurteilung der Erziehungsfähigkeit von Eltern? Wie misst man Erziehungsfähigkeit bzw. woran?

In Ihren „Vorinformationen nach Aktenlage“ merken Sie an, dass es zwischen den Eltern „immer wieder zu Konflikten“ komme, „wobei auch gewalttätige Übergriffe vorkommen“. Für wie wahrscheinlich halten Sie es als „psychologische Sachverständige im Familienrecht“, dass eine Mutter, die ihr Kind schlägt, das in einem Bericht über sich lesen möchte - und das auch noch mit ihrem richtigen Namen?

Teil 2: Was ist anders gesprochen eine gute Erziehung?

Sonntag, 9. September 2018

Maßvolle Gewalt

Hier sind Landfrauen verwirrt worden.
Tipps vom Kreisjugendamt für Prügel

Bekämen die Mitarbeiterinnen des ASD Meldung über eine vermeintliche Kindeswohlgefährdung, werde im Team entschieden, ob das Jugendamt in diesem Fall eingreife. Maßgeblich für diese Entscheidung seien spezielle, sehr genau definierte Gefährdungsmerkmale. Dazu zähle körperliche Gewalt, bei welcher das Kind selbst betroffen sei. Bei der häuslichen Gewalt sei das Kind selbst nicht Opfer. Diese müsse sehr massiv sein, um zum Gefährdungsbereich zu zählen und liege etwa vor, wenn ein Vater die Mutter regelmäßig vor den Kindern verprügele.

Berichtet die "Oberhessische Zeitung" am 8. September 2018. 

Da lädt also der Bezirkslandfrauenverein Alsfeld seine Mitglieder in das Hotel Klingelhöffer ein und Christian Kornmann und Demi Ramovic verwirren die Zuhörerinnen und Zuhörer oder sind die beiden Mitarbeiter des Kreisjugendamtes falsch zitiert worden? 

Müssen etwa auch Nachbarn, die sich um Kinder sorgen, erst ein Team bilden, um festzustellen, ob ein Mann seine Frau regelmäßig oder doch nur gelegentlich verprügelt? Und wie sollen sich die Nachbarn verhalten, wenn eine Frau ihren Mann verhaut? Muss das auch regelmäßig sein? Und ebenfalls vor den Kindern?

Sollte man als Nachbar nicht die Polizei holen, wenn es nebenan Haue gibt? Ist nur regelmäßige häusliche Gewalt strafbar, gelegentliche aber nicht? Gehört das Jugendamt etwa nicht zu den Behörden, die sich der Prävention widmen? Und wie steht es um die Nachbarn? Sollen die nach einer Prügelei erst die Verletzungen des Opfers betrachten, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheiden? Und dann auch noch die Kinder befragen, ob sie etwas mitbekommen haben?

Jeder ein Detektiv - und das Team aus dem Jugendamt sieht dann auch nicht weiter als bisher schon? Gibt es etwa auch schon Jugendamts-Broschüren mit dem Titel "So weit dürfen Sie vor Ihren Kindern bei häuslicher Gewalt gehen" und mit dem Titel "Verhaut euch nie vor euren Kindern"?

Im Interesse von Christian Kommann und Demi Ramovic sollten wir davon ausgehen, dass sie falsch zitiert worden sind.  

Freitag, 7. September 2018

Jugendamt Viersen

20. Januar 2009
Betr. Jugendamt Viersen: Vater plant eine Sammelklage

In Viersen gibt es die katholische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, die 2006 in ihrem Jahresbericht feststellt: Die Zahl der Beratungsgespräche hat in dieser Stadt gegenüber dem Vorjahr um 20 Prozent zugenommen. Tendenz: weiter steigend.

16. November 2008, ein Vater erscheint auf dem Polizeirevier in der Lindenstraße, der 31-Jährige macht sich Sorgen um seine Tochter, der neue Pflegevater soll grob mit ihr umgesprungen sein. Doch die Beamten erklären sich für nicht zuständig. Eine Polizistin sagt: „Kinder stecken bis zum Hals im Müll. Aber das Jugendamt kümmert sich nicht darum.“

Viersen hat knapp 76 000 Einwohner, es gibt 15 Grund-, drei Haupt-, zwei Real- und eine Gesamtschule, drei Gymnasien, ein Abendgymnasium, sechs Förderschulen, eine Landwirtschaftsschule und ein Berufskolleg. Die Tochter, um die sich der 31-Jährige Sorgen macht, nennen wir Jana. Sie lebt meistens bei der leiblichen Mutter. Die Kleine hat eine Lehrerin, die mit dem Mädchen hin und wieder das Frühstück teilt, damit Jana nicht mit knurrendem Magen am Unterricht teilnimmt.

Der Vater von Jana kennt das Jugendamt. Er sagt: „Die wollen nur ihre Macht ausspielen.“ Mit der leiblichen Mutter teilt sich der 31-Jährige das Sorgerecht. Doch: „Sie hält sich nicht an Vereinbarungen.“ Beschwere er sich darüber beim Jugendamt, heiße es: „Das haben Sie uns doch schon erzählt.“

Jana soll bald vier Geschwister haben, die bringt der neue Freund ihrer Mutter mit. „Dann will sich niemand mehr um mich kümmern, haben sie gesagt“, berichtet die Kleine ihrem Vater und weint. „Außerdem wollen sie noch ein neues Baby machen.“

Jana hat das kleinste Zimmer in der Wohnung. Hinein passen ein Schreibtisch und ein Bett. Ihre Mutter und ihr neuer Freund sitzen meistens nebenan. Vor dem Computer. „Schon als Jana ein Säugling war, habe ich mich um sie gekümmert, die Windeln gewechselt, ihr die Flasche gegeben“, sagt der Vater. Die Sorgen, die er sich macht, werden immer größer.

Deswegen macht er sich jetzt auf die Suche nach Verbündeten, die ebenfalls schlechte Erfahrungen mit dem Jugendamt von Viersen gemacht haben. Für möglich hält er: „Wir könnten eine Sammelklage einreichen.“

Der Bürgermeister von Viersen heißt Günter Thönnessen und leitet seit Oktober 2004 die Geschicke der Stadt, die derart unter Finanznot leidet, dass sie die Jugendeinrichtung „Insel“ nicht mehr bezahlen kann. Die übernimmt im Frühjahr 2008 eine private Organisation. Deren Ruf hat in jüngster Zeit ein wenig gelitten. Fragt man Günter Thönnessen nach den Gründen, erntet man: Schweigen.

Dazu passt der Eindruck des 31-Jährigen: „Man läuft hier gegen eine Wand.“

23. Februar 2010
Zwei Mitteilungen eingetroffen

Über ein Kontaktformular haben mich zwei Mitteilungen zum Jugendamt Viersen erreicht. Eine Frau S. schreibt, sie könne helfen, bietet aber keine Antwortmöglichkeit, weil sie den Empfang von mails ablehnt. Die zweite Mitteilung lautet:


„Hallo, auch ich kann ein Lied vom Jugendamt Viersen singen. Was die alles
tun, um ein Kind wegzunehmen. Hab´s selbst mitgemacht. Dem Jungen
geht es heute angeblich gut. Was nicht stimmt.

Der Junge belästig heute sogar Frauen und findet das lustig, wenn
er ihnen auf den Po haut.

Das Jugendamt hat immer einen neuen Grund gehabt, warum ich den nicht
behalten durfte. Die wollten sogar, dass mein Kinderarzt, den ich damals
hatte, vor Gericht lügt, damit sie mir den wegnehmen konnten. Aber das hat
er nicht getan. .

Dann haben sie den Gutachter Herrn Udo L. eingeschaltet und das Endergebnis war, man nahm mir den Jungen weg und das, weil ich nicht mit ja und nein geantwortet habe.

Herrn L. als Gutachter bestellen tut das Jugendamt Viersen immer. Nur dass der
Mann noch nicht mal rosa und weiß unterscheiden kann und auch nicht PVC-Boden und Nadelfilzteppich. Das kann der Mann nicht unterscheiden. Habe
leider damals zu spät ein Gegengutachten machen lassen. Der Gutachter
hat sich totgelacht über den Herrn L. Traurig, aber wahr!“

Probleme in vielen Jugendämtern

Nach dem gewaltsamen Tod des fünfjährigen Luca gibt es Kritik am Jugendamt der Stadt Viersen. Denn Berichte über Misshandlungen in der Familie waren der Behörde schon seit Monaten bekannt. Laut Friedhelm Güthoff vom Kinderschutzbund NRW gibt es in vielen Jugendämter strukturelle Probleme.

WDR, 27. Oktober 2016

7. September 2018
"Gequatscht wird sowieso"

Sagt eine Mutter am Telefon, die ebenfalls Probleme mit dem Jugendamt in Viersen hat. Ich soll ihre Geschichte erzählen. In ihrem Namen. Auf der Basis von Dokumenten, die ich demnächst bekomme. Die Mutter berichtet von sehr merkwürdigen Vorkommnissen. 

Wenn es um die Zahl der Leserinnen und Leser geht, ist dieses Jugendamt in diesem blog Rekordhalter...Weitere Informationen