14. Oktober 2010
Bis zur bitteren Neige = Schmerzensgeldprozess?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
als Redakteur und Schriftsteller beschäftige ich mich seit drei Jahren mit Jugendämtern, Familiengerichten und Gutachtern. Immer wieder landeten Fälle auf meinem Schreibtisch, bei denen nachweislich und schriftlich dokumentiert gelogen wurde, dass sich die Balken biegen.
Da gibt es einen Pflegevater, der gleichzeitig Testamentsvollstrecker für das Vermögen seines Pflegesohnes ist und wegen unkorrekter Abrechnungen verurteilt wurde, dennoch kämpft die Mutter immer noch vergeblich um ihren Sohn. Da gibt es eine Familie, deren Tochter Jahre im Heim verbracht hat, weil dem Vater u. a. auch sexueller Missbrauch vorgeworfen worden ist. Das sogar schriftlich vom Familiengericht und ebenfalls schriftlich vom Heim.
Als ich die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen auf den Fall aufmerksam machte, antwortete sie mir, der Rechtsstaat werde schon funktionieren, meinem Einsatz für die Familie zollte sie "hohen Respekt". Dann meldete sich bei mir eine Landgerichtspräsidentin, die in ihrem Brief nachweislich das Blaue vom rheinländischen Himmel log. Diese Liste könnte ich fast schon endlos fortsetzen.
Nach Rückkehr der Kinder entwickelten sich diese prächtig, immer wieder bekomme ich Danke-mails. Bei einem Hundespaziergang beschloss ich: Ich lobe einen Preis für das Jugendamt aus, das sich am wenigsten um das Kindeswohl kümmert. Im vorigen Jahr hat das Jugendamt von Lüneburg diesen Preis ganz knapp vor Mönchengladbach ergattert. Ob diese Behörde deswegen in Jubel ausgebrochen ist, entzieht sich meiner Kenntnis, zumal dieses Jugendamt bis heute eine schriftlich gegebene Zusage nicht eingehalten hat. Im Mönchengladbacher Jugendamt gibt es inzwischen einen Alarmknopf. Nicht wegen meines Preises, sondern wegen Eltern, die immer wütender werden.
Auch in diesem Jahr wird der Kindesunwohl-Preis verliehen. Kürzlich habe ich auch das Jugendamt von Münster ins Rennen geschickt. Und siehe da: Diese Behörde macht täglich Umfrage-Boden gut. Möglicherweise wegen des Falles, mit dem ich mich gerade beschäftige. Dabei geht es um eine zweifache Mutter aus Übersee, deren Fall ich Ihnen bereits geschildert habe.
Inzwischen hat das Familiengericht von Münster ein neues Verfahren eingeleitet, das Verwaltungsgericht hat eine Klage gegen das Jugendamt von Münster auf dem Tisch. Dennoch darf die Kindesmutter weiterhin nur ihren Sohn sehen, ihre Tochter wird von ihr ferngehalten. Darüber ist die Botschaftsrätin ihres Landes ebenso empört wie ich. Doch Anrufe beim Jugendamt mit der Bitte um eine unbürokratische Entscheidung bis zur Eröffnung des neuen Verfahrens bringen weder die Kindesmutter noch mich weiter. Statt dessen werden wieder einmal widersprüchliche Aussagen gemacht, die ich allesamt schriftlich fixiere, bis ein Schmerzengeldprozess ansteht. Solche Prozesse werden inzwischen von Eltern immer häufiger gewonnen.
Vielleicht schaffen Sie ja, was mir bislang nicht gelungen ist: Sofortiger Umgang der Kindesmutter mit ihrer Tochter. Sonst wird diese Familie weiter atomisiert...Zu der ich möglicherweise schon bald als Patenonkel der beiden Kinder gehöre!
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