Freitag, 14. September 2018

Betr. Kreisjugendamt Viersen (III)

Das Kainsmal

Diese biblische Geschichte kennen wir: Kain bekommt von Gott ein Mal, damit ihm niemand nach dem Brudermord etwas tut.

Diese Geschichte steht im Gutachten über die Familie Koch aus Schwalmtal: Der Vater der siebenjährigen O. bekommt von einem Arzt Borderline attestiert, damit er in Frührente gehen kann. Was gut gemeint war, wird ihm nun negativ angerechnet. 

Für die Erziehung eines Kindes bedarf es einen ganzen Dorfes. Afrikanisches Sprichwort.

Für die Erziehung von O. bedarf es einiger Lehrbücher, die von der Gutachterin A. aus Kleve gelesen worden sind.

Und die 2015 für die Familie Koch eingerichtete Familienhilfe vertritt die Auffassung, dass ein Kind nicht im Wohnzimmer spielen sollte. Die Eltern halten sich an diese Anweisung und die Folge: Die Kleine muckt gelegentlich auf.

Meine Meinung: Wenn ich in eine Wohnung komme, in der Kinder leben, will ich gefälligst schon auf dem Flur dem ersten Spielzeugauto ausweichen müssen.

In dem Gutachten schimmern immer wieder theoretische Vorstellungen über Kindererziehung durch, die im Alltag aller Eltern von den Kindern gern über den Haufen geworfen werden. Das Beste ist meines Erachtens: Die Eltern haben keine theoretischen Vorstellungen. Learning by doing, sagen die Engländer dazu. Kinder haben Bedürfnisse, Eltern auch. Da gilt dann das Motto der Ostpolitik von Willy Brandt: "Wandel durch Annäherung."

Die Eltern von O. haben gegenüber der Gutachterin, gegenüber dem Jugendamt und gegenüber anderen am Verfahren Beteiligten Fehler zugegeben. Nach meiner Auffassung viel zu oft. Und was will das Kind? Nach Hause. Und was machen die Familienrichterin und der Verfahrensbeistand laut Gutachten: Sie sagen dem Kind, dass seine Eltern krank seien.

Geheilt werden sollen sie per systemischer Therapie, die aus guten Gründen mehr als umstritten ist. Und wovon sollen die Eltern geheilt werden? "Von der liebevollen Behandlung" ihres Kindes, die den Eltern von der zuerst zuständigen Verfahrensbeiständin ("Anwalt des Kindes") bescheinigt worden ist? Die Mutter sagt: "Mit dieser Verfahrensbeiständin haben wir immer noch Kontakt." Im Gutachten wird sie aber mit keinem Wort erwähnt.  

Kreisjugendamt Viersen (IV): Die Schulpolitik des Jugendamtes

  


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