4. Juni 2011
Für so genannte "Jugendamtsopfer"
"Der Petitionsausschuss hält die Einrichtung eines Runden Tisches, der sich mit der Rolle des Jugendamtes während der nationalsozialistischen Diktatur, in der Zeit der SED-Herrschaft in der DDR, in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik Deutschland, in aktuellen Einzelfällen mit Auslandsberührung sowie bei Inobhutnahmen beschäftigt, nicht für geboten und sinnvoll."
Mit dieser Begründung hat jetzt der Deutsche Bundestag 18 "Mehrfach-Petitionen" abgelehnt. Eltern, Vertreter von Opferorganisationen, Historiker, Soziologen, Rechtswissenschaftler und andere Experten sollten sich demnach mit dem Schicksal so genannter "Jugendamtsopfer" beschäftigen.
Abgelehnt werden die Petitionen, weil es einen Runden Tisch zur Heimerziehung in der Nachkriegszeit bereits gegeben habe, der sexuelle Missbrauch in Familien, privaten und öffentlichen Einrichtungen unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerium, Bundesbildungsministerium und Bundesjustizministerium schon ein Thema sei und das Unrecht, das ehemalige DDR-Heimkinder erlitten haben, juristisch bereits aufgearbeitet werden könne. Ähnliches gelte für die NS-Zeit.
Gehe es um das Völker- und Europarecht, so handele es sich nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums lediglich "um wenige jeweils besonders gelagerte Einzelfälle, die sich einer schematischen Betrachtung entziehen".
Außerdem sei die in den 18 "Mehrfach-Petitionen" geäußerte Kritik "an der Kompetenz der Sozialpädagogen und deren Weiterbildungsbereitschaft" derart pauschal, dass sie zurück gewiesen werden müsse.
Wolle man beurteilen, ob eine Inobhutnahme gerechtfertigt gewesen ist oder nicht, müsse man alle Details kennen. Nach Auffassung des Petitionsausschusses wird "sowohl dem Recht des Kindes auf seinen Schutz und seine Fürsorge als auch der primären elterlichen Beziehungsverantwortung angemessen Rechnung getragen".
Der Petitionsausschuss merkt zudem an, dass die Arbeit des Jugendamtes zu einem "komplexen Geschehen" gehöre. Wolle man seine Tätigkeit "unvoreingenommen betrachten", müsse man auch historische, rechtliche und politische Aspekte berücksichtigen. Außen vor lassen könne man auch nicht das elterliche Verhalten, die Aufgaben der Gerichte und der Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche betreut haben.
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