Montag, 21. Februar 2011

Rechtsbeugung in Münster

21. Februar 2011
Familienrichterin aus Münster lässt zweiten Beistand nicht zu

Vor wenigen Minuten hat vor dem Familiengericht von Münster ein Verfahren wegen des Umgangsrechtes einer Mutter mit ihren beiden Kindern begonnen. Bereits am 29. November 2010 wurde ich als Beistand dieser Mutter abgelehnt. Die fadenscheinige Begründung dieser Richterin: "Tjaden berichtet über den Fall. Familiengerichtsverfahren sind nicht öffentlich."

Wir erneuerten den Antrag, mich als Beistand zuzulassen. Wieder bekamen wir eine Ablehnung. Die Mutter wollte mich aber am 21. Februar 2011 immer noch dabei haben. Also rief ich am Freitag das Familiengericht an und erkundigte mich, ob ich wieder aus dem Gerichtssaal fliege. Ich erreichte nur eine Justizangestellte, die Richterin sei erst um 11.30 Uhr wieder da. Deshalb rief ich nach 11.30 Uhr alle fünf Minuten das Familiengericht von Münster an. Niemand ging an den Apparat.

Also bat ich eine Frau aus Münster, für mich einzuspringen. Diese Frau besuchte am Sonntag die Mutter, machte sich schlau. Und begleitete die Mutter heute zum Familiengericht. An der Verhandlung teilnehmen darf sie aber nicht. Habe ich soeben telefonisch erfahren. Begründung der Richterin: "Ich kenne diese Frau nicht."

Nun sitzt diese Frau auf dem Flur, die Verhandlung hat begonnen. Ohne Beistand für die Mutter. Der Kindesvater ist mit einem Rechtsanwalt dort.

Der § 12 FamFG lautet: "Im Termin können die Beteiligten mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben können, als Bevollmächtigter zur Vertretung befugt ist. Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 3 und Abs. 5 gilt entsprechend. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit es nicht von diesem sofort widerrufen oder berichtigt wird."

Die Richterin flüchtet sich in die Kann-Vorschrift. Und beugt das Gesetz so weit es geht. Damit disqualifiziert sie sich selbst...

Weitere Verfahren gibt es vor dem Oberlandesgericht in Hamm und vor dem Verwaltungsgericht von Münster. Dort bin ich als Beistand der Mutter zugelassen.

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