9. Februar 2011
Jugendämter ohne Fachaufsicht
Eine Mutter schildert dem Bundesfamilienministerium schriftlich ihren Fall. Das Ministerium leitet dieses Schreiben prompt an das Familienministerium von Nordrhein-Westfalen weiter. Das befragt das zuständige Jugendamt, bekommt von der Behörde eine Stellungnahme.
Die ist zwar mit der Wahrheit nicht in Einklang zu bringen, auch nicht mit der Aktenlage, aber das Ministerium hätte sowieso nichts tun können, wird der Mutter nach gut einem Monat mitgeteilt.
Eine Mitarbeiterin schreibt: "Im übrigen ist das Ministerium zwar oberste Landesjugendbehörde, es ist aber nicht Fachaufsicht über die örtlichen Jugendämter. Diese erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung in ausschließlich eigener Verantwortung, ohne dabei an Weisungen oder Empfehlungen des Ministeriums gebunden zu sein. D. h. das Ministerium kann sich nicht in einem Einzelfall wie dem Ihren einbringen und dem Jugendamt eine bestimmte Entscheidung empfehlen."
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen