14. November 2010
Jugendamt Münster ist nicht erziehungsfähig
Kommissar Internet blättert hin und wieder im Grundgesetz und weiß deshalb: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dieses Recht gilt, sobald jemand das Licht der Welt erblickt hat. Doch in Münster gibt es Eltern, die wissen das nicht, obwohl sie das wissen müssten.
Diese Eltern haben seit über einem Jahr ein Mädchen, seit einem halben Jahr einen Jungen. Die sind inzwischen getrennt worden. Die Geschwister dürfen sich nicht sehen. Die Eltern meinen: "Das würde die beiden überfordern." Deswegen sollen das Mädchen und der Junge so aufwachsen, als seien sie Einzelkinder. Der Junge allerdings erinnert sich noch an seine Schwester und ist deswegen manchmal traurig: "Baby weg."
Kommissar Internet würde das gern ändern. Deswegen ist er nach Münster gefahren. Doch die Eltern der beiden getrennt lebenden Kinder wollten ihn nicht sehen. Nicht mit ihm sprechen. Was sie tun, sei ihre Sache, meinen sie.
Die Kinder fragen sie nicht. Vielleicht hätte der Junge mit Kommissar Internet gern Fußball gespielt, vielleicht wäre das Mädchen begeistert gewesen, wenn ihr Bruder sich den Ball eher geschnappt hätte als Kommissar Internet. Wenn die Kleine Besuch bekommt, krabbelt sie jauchzend auf dem Boden herum. Doch zu oft Besuch, ist nicht gut für die Kleine, meinen die Eltern.
Solche Eltern sollte es in Münster nicht geben, werden nun viele sagen. Eltern sollten sich freuen, wenn ihre Kinder neue Eindrücke aufsaugen wie ein Schwamm.
Dieser Schwamm bleibt so trocken wie möglich, fürchtet Kommissar Internet. So lange diese Eltern diese Kinder haben. Denn bei diesen Eltern handelt es sich um das Jugendamt von Münster. Und das ist nicht erziehungsfähig.
1 Kommentar:
So ist es! Toll geschrieben. Aber ob diese Eltern danach irgendwann handeln?
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