19. Juni 2010
Familien trennen - das geht doch gar nicht
Fast schon gebetsmühlenartig wehrt sich die Jugendhilfe Lüneburg gegen den Vorwurf, in der dazu gehörenden Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch komme es zur Trennung von Familien. Das gehe gar nicht, behauptet der Geschäftsführer. Über das Sorgerecht werde von Familiengerichten entschieden. So argumentiert auch der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch in seinen Vorträgen.
Aber: Gerichte müssen erst einmal eingeschaltet werden. Richterinnen und Richter setzen sich schließlich nicht einfach zusammen, schlagen das Telefonbuch auf und entscheiden: "Der Familie, die in der zweiten Spalte an 16. Stelle steht, nehmen wir mal die Kinder weg."
Informationen und Hinweise braucht man schon. Die können richtig, die können aber auch falsch sein. Wie oft die von besagtem Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, der dann zum Zwecke der Trennung von Familien vorhandene oder nicht vorhandene Probleme so sehr aufbauscht, dass Jugendämter und Familiengerichte panikartig reagieren.
Sind die Kinder erst einmal weg, beginnt ein Kampf, der lange dauern kann und ohne Anwalt nicht zu gewinnen ist. Gutachten müssen zerpflückt, Fehler der Jugendämter aufgedeckt werden. Schlagzeilen hat jüngst ein Fall aus Oldenburg gemacht. Einer Altenpflegerin und einem Altenpfleger sind die Kinder weggenommen worden. Jetzt entschied das Oberlandesgericht: Die Eltern bekommen das Sorgerecht wieder.
Das ist dieses Mal ziemlich schnell gegangen. Manchmal dauert so was Jahre oder der Kampf endet nie. Da wohnt ein Junge bei seinem Vater auf einer Insel, nach dem Tod des Vaters soll das Kind nach Behördenmeinung erst einmal zur Ruhe kommen und deswegen bleiben, wo es ist. Dort ist der Junge immer noch.
In Mönchengladbach arbeiten das Jugendamt, ein Gutachter, ein Kinderheim und ein Familiengericht Hand in Hand, sie ignorieren jeden Protest und beschuldigen einen Vater sexueller Übergriffe. Daran ist zwar nichts - aber es wirkt lange Zeit.
Viele Jugendämter sind hoffnungslos überfordert, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht genügend qualifiziert. Das bringt ihnen auf vielen Internetseiten den Vorwurf des "Kinderklaus" ein. Manche wittern sogar Geschäftemacherei. Kinder in Heime zu stecken, das lohne sich zumindest für die Heime.
Wer nicht an "Kinderklau" glaubt, muss zumindest viel zu oft feststellen: Haben Jugendämter und Gerichte falsch entschieden, werden Spuren verwischt, Protokolle und Gesprächsnotizen nicht herausgerückt oder sie verschwinden auf geheimnisvolle Weise, vor Gericht Behauptetes ist angeblich nie gesagt worden. Verhandlungen vor Familiengerichten sind nicht öffentlich, unabhängige Zeuginnen und Zeugen gibt es also nicht.
Leichter wird der Kampf auch nicht mit dem Kunstwort "Kindeswohl". Was das ist, kann niemand zufriedenstellend definieren. Hier zu Deutschland verstößt man nach landläufiger Meinung schon gegen dieses so genannte "Kindeswohl", wenn die Kleinen nicht zur altersgerechten Zeit im Bett liegen und schlafen, während in südlichen Regionen die Eltern ihren Nachwuchs auch abends mit ins Restaurant oder an den Strand nehmen. Dort schlummern die Kleinen irgendwann ein - verraten Sie das aber bitte keinem deutschen Jugendamt. Sonst setzt sich das in Bewegung und schaut auch noch im Ausland nach jenem Rechten, das immer richtig ist...
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