11. März 2010
Wo ist diese Mutter eigentlich wirklich?
Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, eine Einrichtung der Jugendhilfe Lüneburg, hat vor Monaten der Internet-Öffentlichkeit vorgejammert, sie sei Opfer von Cyberstalking und Psychoterror. Gemeint sind damit kritische Berichte über einige Methoden, die dort Ehemaligenberichten zufolge angewendet werden: Trennung der Kinder von ihren Müttern, die Zerstörung von Partnerschaften, die Isolation von Patienten, die wegen angeblichen Fehlverhaltens in "Klausur" geschickt werden und dort bis zu drei Monate verbringen, in dieser Zeit ihre Kinder nicht einmal grüßen dürfen.
Verlinkt wurden auf den von Matthias Lange, Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg, verantworteten Seiten sogar Kripo-Informationen über Cyberstalking, als seien die Kritikerinnen und Kritiker Belästiger, die in Wilschenbruch herumlungern oder täglich anrufen.
Als Belästiger wurden in diesem Blog der Therapeutischen Gemeinschaft auch Großeltern und Eltern diffamiert, die seit Monaten keinen Kontakt mehr zu ihrer Tochter und ihrer Enkelin hatten. Bis es zu einer Gerichtsverhandlung kam. Zwei Tage später machte sich diese Mutter mit ihrem Kind aus dem Staub, ist wieder bei ihrer Familie, weil ihr vor Gericht die Augen geöffnet wurden. Das ist einige Monate her!
Ist das etwa Anlass für die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, endlich einen Bericht aus dem Netz zu nehmen, der angeblich auf Schilderungen dieser Mutter beruht? Keinesfalls. Leserinnen und Leser des Beitrages müssen den Eindruck haben, diese Mutter und ihr Kind seien noch in der Einrichtung. Offenbar gelten in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch nicht einmal die einfachsten Regeln des Anstandes und der Ehrlichkeit. Die Bitte, diesen Beitrag zu löschen, wird ignoriert.
Schon allein diese Tatsache wirft ein Licht auf diese Einrichtung, dass eigentlich alles andere im Dunkeln bleiben könnte. Dies zu wissen, müsste jedem reichen, um zu sagen: Von denen lasse ich die Finger! Die akzeptieren doch nicht einmal eine freie Entscheidung, sondern tun gegenüber der Öffentlichkeit so, als habe es diese nie gegeben.
Eine freie Entscheidung des Leiters der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ist es gewesen, mehrere mit Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, einstweiligen Verfügungen, Klagen und merkwürdigen Briefen zuzupflastern. Drei Termine gibt es deswegen bereits vor dem Landgericht in Hamburg. Werden die etwa abgewartet? Auch keinesfalls. Zwischenzeitliche Erfolge, die gar keinen Bestand haben müssen, nutzt der Leiter der Einrichtung für Auffordeungen, doch schon einmal den Gerichtsvollzieher loszuschicken, um Forderungen einzutreiben, die nach dem 20. April 2010 - also nach den Widerspruchsverfahren - möglicherweise gar nicht existent sind.
So benimmt sich niemand, der sich seiner Sache sicher ist. Nun beschäftigt sich auch das Bundesjustizministerium mit der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Werden auch diese Nachforschungen als Psychoterror eingestuft?
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