Die unzureichende Methodik des Torschusses
14. Juni 2017. "Da der Stürmer Meier das Tor noch seltener trifft als den Ball, leidet darunter nicht nur die Offensive, sondern auch die Defensive. Darüber will sich dem Vernehmen nach der rechte Innenverteidiger Schulze beschweren. Doch diese sachliche Kritik ist ihm von seinem Trainer untersagt worden. Da die Offensive genauso leide wie die Defensive, dürfe Meier weiter unbeschwert das Tor nicht treffen."
Habe ich in einer Sportzeitung gelesen.
"Soweit die Antragstellerin ausführt, der Sachverständige (gemeint ist Roman Faas, Diplom-Psychologe aus Merzig) habe keine Testmethodiken und keine Bindungsdiagnostik angewandt, lediglich spekuliert und keine objektiven bzw. objektivierbaren Ergebnisse erzielt, handelt es sich dabei um sachliche Einwendungen gegen den Inhalt des Gutachtens. Diese sind im Rahmen einer möglichen Beweiswürdigung zu berücksichtigen, rechtfertigen aber nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 5. Aufl., § 406 Rn 5, BGH, NJW 2005, 1869). Durch die dem Sachverständigen seitens der Antragstellerin vorgeworfene unzureichende Methodik sind grundsätzlich beide Beteiligte betroffen."
Habe ich in einem Beschluss des Amtsgerichtes Trier vom 30. Mai 2017 gelesen
Was ist wahr - und was nicht?
23. September 2017 Der Gutachter beschwert sich
6. Dezember 2017 Wird aus diesem Fall ein Krimi?
1 Kommentar:
Soeben ist mir am Telefon von ähnlichen Problemen mit diesem "Gutachter" berichtet worden.
Kommentar veröffentlichen