Montag, 8. April 2013

Eltern, hört die Gutachter-Signale!

Mir ist wieder einmal schlecht

"Eingeschränkte Bindungstoleranz". Diesen Begriff aus einer Stellungnahme einer Gutachterin aus München muss ich erst einmal googeln. Worauf ein Vater, der sich 2008 in einem Forum zu Wort gemeldet hat, bereits seit geraumer Zeit verzichten kann. Er hält diesen Begriff für den dümmsten, den er jemals in einem Gutachten gelesen hat. Wenn stimmt, was er schreibt, dann ist Verständnis für diese Einschätzung durchaus angebracht. Seine Geschichte: Eine Mutter verschwindet mitsamt Kind vorübergehend von der Bildfläche, kehrt dann aber wieder zurück. Woraus ein Gutachter schließt, dass ihre Bindungstoleranz größer sei als die des Vaters. Was bedeuten könnte: Hätte der Vater das Kind entführt, wäre ihm das positiv angerechnet worden.

Dass man bei Gutachterinnen und Gutachtern mit allem rechnen muss, ist mir nach dem Studium unzähliger Gutachten durchaus bekannt. Bekannt ist mir nach dem Googeln auch, was "eingeschränkte Bindungstoleranz" bedeuten soll. Das ist: Ein Elternteil zickt herum, wenn das Kind zum anderen Elternteil will. In dem Fall, mit dem ich mich gerade beschäftige, soll das die Begründung für einen Kindesentzug sein. Nach neun Jahren bei der Mutter ist das Kind inzwischen beim Vater.

Stopp, sagt da ein anderer Gutachter, der im Internet die Gutachten seiner Kolleginnen und Kollegen analysiert - und deswegen auch schon vor Gericht gestanden hat. So einfach darf sich das kein Gericht machen. Beachtet werden müsse auch das Kontinuitätsprinzip. Heißt: Lebt ein Kind schon lange bei einem Elternteil, darf es nicht so einfach aus der vertrauten Umgebung herausgerissen werden.

Wenn sich aber Gutachter in die Flicken bekommen, vertrauen zumindest in dem Münchner Fall  alle Gerichte der Gutachterin, die den Auftrag vom Familiengericht bekommen hat. Die bescheinigt der Mutter eine "eingeschränkte Bindungstoleranz". Basta. Darüber regt sich zwar ein Lehrstuhlinhaber als Gegengutachter mächtig auf, das Oberlandesgericht entscheidet jedoch: "Der soll erst einmal beweisen, dass er qualifizierter ist als seine Kollegin." Bis dahin wäre das Kind wahrscheinlich schon 18 Jahre alt...Noch aber will es zurück zur Mutter. Wofür sich das Gericht nicht interessiert.

Wie schwankend der Boden ist, auf dem sich Gutachter bewegen, macht auch dieser Fall deutlich. Der Lehrstuhlinhaber wirft seiner Kollegin beispielsweise vor, sie verwende vornehmlich Literatur aus dem "vorigen Jahrtausend". Womit er sagen will: Was Experten vor gut 10 Jahren zu Papier gebracht haben, kann man getrost zerreißen. Was allerdings in zehn Jahren auch für die heute angewendeten Theorien gelten dürfte...Wer zu früh oder zu spät kommt, den bestrafen die Familiengerichte?

Da zwei Gutachter einschalten fast immer auch bedeutet, dass die sich nicht einig werden, kann man getrost auf Gutachten verzichten. Die Verschwendung von Geld für so genannte Sachverständige führt viel zu oft zu weiterer Geldverschwendung. Spannend wäre dieser Test: Man legt einer Richterin oder einem Richter zehn Gutachten über ähnlich gelagerte Fälle vor - und das Gericht muss sagen, welches Gutachten für den aktuellen Fall geschrieben worden ist.

In die Hose gegangen wäre dieser Test auf jeden Fall bei einem Mönchengladbacher Fall. Die wahre Geschichte: Ein Gutachter vertritt die Auffassung, dass einem Vater auch der Sohn weggenommen werden müsse, weil ihm auch schon die Tochter abhanden gekommen sei. Da staunte dieser Vater nicht schlecht: Er hatte gar keine Tochter...

Wer nun glaubt, dass dieser Gutachter nach dieser Blamage aus dem juristischen Verkehr gezogen worden ist, der irrt sich. Später nahm der von einer Mutter mehrere 1 000 Euro für die Behauptung, der Vater ihrer Kinder sei wahrscheinlich Mitglied einer Satanssekte, weil der schwarze Kleidung bevorzuge. Dafür reichten diesem Gutachter ein paar Minuten Gespräch mit der Mutter, eine Begegnung mit dem Vater war dem einfach zu mühsam...







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