Mittwoch, 27. Januar 2010

Mail eines Vaters

27. Januar 2010
Eltern verdrehen die Wahrheit?

Termin: Donnerstag, 4. Februar 2010

Ort: Oberlandesgericht Stuttgart, Olgastraße 2, Stuttgart
Uhrzeit: wird noch bekanntgegeben.
http://www.olg-stuttgart.de/
Olgastraße 2, 70178 Stuttgart
Tel: 0711 / 212-0 (11. Senat verlangen)

In der mündlichen Verhandlung vom 21. Januar 2010 hat der Vorsitzende Richter am OLG Stuttgart bestätigt, dass für Nina Veronika diegemeinschaftliche Sorge der Eltern bestanden hat. Gleichwohl hat sich Richter F. geweigert, diese Bestätigung zu protokollieren, er tat den schweren Grundrechtsverstoß des Kindesentzuges als entscheidungsunerheblich ab. Man werde "keine Vergangenheitsbewältigung betreiben" und könne das Kind den Eltern "nicht rückwirkend zurückgeben". Den Eltern wurde in der Verhandlung stets das Wort abgeschnitten.

Das bedeutet:

Das Stuttgarter Jugendamt hat fast ein halbes Jahr lang die Eltern daran gehindert, ihr Sorgerecht auszuüben und Nina Veronika von ihren Eltern zwangsgetrennt. Dieser Zustand hält bis heute weiter an. Dabei wurde das Stuttgarter Jugendamt u.a. von der Stuttgarter Polizei gedeckt und unterstützt. Der Vater wurde gar einmal von der Stuttgarter Polizei verhaftet mit dem Ziel, Beweismaterial des Kindesentzugs "verschwinden" zu lassen.

Nina Veronika weist - nach zwei Jahren in der "Obhut" des Jugendamtes -mittlerweile schwere Entwicklungsverzögerungen in allen Entwicklungsbereichen auf. Dies wurde fachärztlich bestätigt. Für die Entwicklungsverzögerungen werden die Eltern verantwortlich gemacht, die ihr Kind seit über einem Jahr nicht mehr gesehen haben.

Darstellungen des Falls in der Öffentlichkeit, u.a. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 21.12.2008 werden als "Wahrheitsverdrehungen" bezeichnet, dem Vater wird unterstellt, Urheber dieser "Wahrheitsverdrehungen" zu sein. Und wenn er es nicht gewesen sei, "dann war es eben die Mutter."

Mehr zum Fall Nina

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Neue Rubrik "VIDEO DES TAGES" auf http://www.die-akte-nina.com - wird regelmäßig aktualisiert.

Der Landvoigt hat gesagt…

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.gerichtsurteil-geldstrafe-wegen-verleumdungen-im-netz.688bf603-a6ad-4814-b5ee-7c3c4a1e25ba.html