Freitag, 4. Dezember 2015

Gemeinsames Sorgerecht

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Europarat beschließt Regelfall Doppelresidenz, 50:50 Wechselmodell für alle Mitgliedstaaten der EU am 2.10.2015 einstimmig. Resolution 2079
Die Hauptforderung des Europarates ist das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt und die gleichberechtigte Betreuung der Kinder, unabhängig davon ob die Eltern einen Trauschein haben oder nicht.

"Die Erfüllung der Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern bei gleicher Betreuungsleistung und gemeinsamer Unterhaltsleistung, ist zweifellos die beste Lösung."

Die über 50 internationalen wissenschaftlichen Langzeitstudien, als Grundlage der Entscheidung, lassen keinen Zweifel mehr daran, was dem Kindeswohl entspricht: Zwei Zu Hause zu haben.

Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, die paritätische Doppelresidenz/Wechselmodell, also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile, als bevorzugtes anzunehmendes Modell im Gesetz zu verankern.
Erstrangig hat ein leiblicher Vater durch Betreuung seiner elterlichen Verantwortung nachzukommen. Das Wechselmodell 50:50 in der Praxis wünschen sich Kinder von sich aus, weil es ihren Bedürfnissen am nächsten kommt und entspricht. Kein Kind würde sich freiwillig darauf einlassen, mit einem Elternteil weniger Zeit zu verbringen, als mit dem anderen. Insofern können andere Zeitaufteilungen abseits einer 50:50 Regelung nur Ausnahmen für Einzelfälle sein. Konsequenz: Kein Anlass mehr zum Streit, worunter die Kinder am meisten leiden.

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