Sonntag, 29. Januar 2012

Peter Hahne klagt an

29. Januar 2012
Die Tragödie Chantal ist auch ein Skandal Jugendamt

Chantal (11) aus Hamburg ist tot. Die Kleine trank das für ihre Pflegemutter bestimmte Methadon und starb an einer Vergiftung. Deshalb fragt der Kolumnist Peter Hahne heute in der "Bild am Sonntag" (BamS): "Sind die, auf die wir uns von Amts wegen verlassen, von allen guten Geistern verlassen? Sind sie überfordert, überlastet, unfähig oder von gefährlicher Gedankenlosigkeit?"

Eine Siebenjährige aus Mönchengladbach hat nach einem Aufenthalt in einer Klinik in Viersen Alpträume, berichtet ihren Eltern, dass ein Pfleger Schlimmes mit ihr angestellt habe. Niemand ermittelt. Niemand stellt diesen Pfleger zur Rede. Das Mädchen landet in einem Kinderheim. Auch dort interessiert sich niemand für die Erlebnisse der Kleinen. Sind die ebenfalls von allen guten Geistern verlassen, überfordert, überlastet, unfähig oder von gefährlicher Gedankenlosigkeit?

BamS-Kolumnist Peter Hahne schreibt: "Die Tragödie Chantal ist auch ein Skandal Jugendamt."

Ein drei Monate altes Mädchen wird einer Mutter aus Münster weggenommen. Begründung: Probleme bei der Nahrungsaufnahme, der Bruder, zwei Jahre alt, eine Gefahr für den Säugling. Geschehen am 24. September 2009. Ein halbes Jahr später verliert diese Mutter auch ihren Jungen. Das Jugendamt schickt ihn zum drogensüchtigen Vater. Niemand ermittelt. Der Mutter wird gesagt: Wenn wir die Tochter einer Dauerpflegefamilie anvertrauen dürfen, lassen wir über den Umgang mit dem Sohn reden. Das Mädchen ist seit dem 1. April 2011 in einer Dauerpflegefamilie. Die Mutter kennt weder Namen noch Adresse. Sind die ebenfalls von allen guten Geistern verlassen, überfordert, überlastet, unfähig oder von gefährlicher Gedankenlosigkeit?

BamS-Kolumnist Peter Hahne wundert sich: "In den Hochglanzbroschüren der Behörden ist von Betreuern die Rede, die besuchen, begleiten, beraten."

Eine Mutter und ihr Sohn finden bei uns Unterschlupf. Immer wieder taucht die Mutter unter, verschwindet schließlich, meldet sich irgendwann aus Süddeutschland. Ich rufe deswegen das zuständige Jugendamt in Dortmund an. Eine Mitarbeiterin fragt mich: "Was wollen Sie eigentlich von uns?" Sind die ebenfalls von allen guten Geistern verlassen, überfordert, überlastet, unfähig oder von gefährlicher Gedankenlosigkeit?

BamS-Kolumnist Peter Hahne wünscht sich: "...(man sollte) die verantwortlichen Mitarbeiter des Hamburger Jugendamtes wegen Unfähigkeit und Fahrlässigkeit hinter Gitter bringen."

Ein Vater stirbt auf  Fehmarn. Die beiden Kinder dürfen nicht zurück zu ihrer Mutter nach Mönchengladbach. Sie sollen erst einmal zur Ruhe kommen, bekommen eine Pflegefamilie. Der Pflegevater wird Testamentsvollstrecker eines Millionenvermögens. Geld versickert auf ungeklärte Weise. Ein Ferienhof, der zum Erbe gehört, wird heruntergewirtschaftet. Dann ist auch der jüngere Sohn volljährig. Bittet die Mutter um Hilfe bei der Rettung des Ferienhofes. Sie schreibt an das Jugendamt von Eutin. Das antwortet: "Wir sind nicht mehr zuständig." Sind die ebenfalls von allen guten Geistern verlassen, überfordert, überlastet, unfähig oder von gefährlicher Gedankenlosigkeit?

BamS-Kolumnist Peter Hahne fragt: "...wo waren Chantals Lehrer oder Mitschüler?"

An wen hätten die sich denn wenden sollen? An das Hamburger Jugendamt? Hätte die Antwort doch wohl gelautet: "Machen Sie sich keine Sorgen. Wir kriegen das schon hin." An die Staatsanwaltschaft? Hätte die Antwort doch wohl gelautet: "Gegen ein Jugendamt können wir nicht ermitteln." An die Parteien? Hätte die Antwort doch wohl gelautet: "Jugendämter können wir leider nicht kontrollieren."

BamS-Kolumnist Peter Hahne stellt eingangs fest: "Holt mich aus dieser schrecklichen Familie! Dieser Hilfeschrei der elfjährigen Chantal an ihren leiblichen Vater wurde nicht erhört."

Wäre der Vater fürsorglich, hätte er die Elfjährige aus der Pflegefamilie geholt, stünde er vor Gericht wegen Entführung. Jedenfalls mit so großer Wahrscheinlichkeit wie keiner der zuständigen Mitarbeiter des Hamburger Jugendamtes jemals vor Gericht gestellt wird.

Ergo: Beschäftigt man sich mit dem Kinder- und Jugendhilfe-System, lautet viel zu oft die Antwort: Die sind von allen guten Geistern verlassen, überfordert, überlastet, unfähig oder von gefährlicher Gedankenlosigkeit...Darüber berichtet wird aber meistens nur, wenn ein Kind stirbt...

Per Fax geschickt an Peter Hahne, Bild am Sonntag, Fax-Nummer 030/25 91 766 32

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Und dann ist da noch Adrian K., betroffen von "Staatlicher Schulverweigerung" durch das Schulamt Rüsselsheim von Oktober 2007 an.
Das Jugendamt Groß-Gerau, welches den Jungen zu jener Zeit niemals kennenlernte, unterstützte das Schulamt bei der Nicht-Beschulung.
Und verweigert dem Kind auch heute jede Hilfe.
Für das Jugendamt Groß-Gerau und das dortige Familiengericht arbeitet(e) auch die letztjährige Verfahrensbeiständin des Jungen.
Über diese Verfahrensbeiständin schrieb nun die zuständige Staatsanwaltschaft:

"Ob die Ausführungen der Beschuldigten innerhalb der Betreuung des Adrian (Nachname) sachdienlich sind, erscheint auch der Staatsanwaltschaft äußerst fraglich (...)"

Ausschlaggebend für dieses Schreiben der Staatsanwaltschaft waren meiner Kenntnis nach Strafanzeigen, weil Frau Verfahrensbeistand unter diversen Nicknamen in Internetforen schrieb und dabei "konkrete Fälle" (Zitat aus eigenen Beiträgen) schilderte.

Anonym hat gesagt…

Herten ist nicht Hamburg – bessere Strukturen hätten Chantal gerettet
15. Februar 2012 - Leserbrief in der Hertener Allgemeinen Zeitung
— Von: Heinzjürgen Ertmer, Herten — Betr.: Chantals Tod

Als ehemaliger Mitarbeiter im Hertener Pflegekinderdienst verfolge ich natürlich voller Entsetzen die Presseberichte über den schrecklichen Tod des Pflegekindes Chantal in Hamburg. Mehrfach las ich, dass dieses wohl ein grundsätzliches Problem der Jugendhilfe sei und überall passieren könne. Doch stimmt das eigentlich so? Ist der tragische Tod von Chantal auf jede Stadt übertragbar, kann das überall in Deutschland passieren? Viele Eltern, die ihre Kinder in fremden Familien und Heimen haben, werden sich jetzt sicherlich große Sorgen machen. Ihnen ein wenig der Sorgen zu nehmen, will ich mit dem Leserbrief versuchen. Ich glaube nämlich, dass dieses nicht auf jede Kommune in Deutschland übertragbar ist und werde nachfolgend die Verhältnisse in Hamburg und Herten vergleichen. Denn in Hamburg passierte dem Kind Chantal kein Unglück, sondern sie wurde unter staatlicher Obhut lebend, so vernachlässigt, dass sie starb. Hier ist ein Amt, das so ungenau und leichtfertig auf die Menschen schaut, denen es fremde Kinder anvertraut, dass dadurch die Gefahren für Kinder drastisch erhöht sind. So hatten in Hamburg die Bewerber für ein Pflegekind selbst auszufüllen, ob sie gesund sind oder nicht. In Herten benötigen sie ein Gesundheitszeugnis, aus dem hervorgeht, ob sie ärztlicherseits geeignet sind, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen. In Hamburg streiten nach dem Tod des Kindes der betreuende Verband und das zuständige Jugendamt öffentlich darüber, wer diese drogenabhängige Familie für fähig befunden habe. In Herten ist ausschließlich der Bereich Hilfe zur Erziehung der einzige Dienst, der das Kind schon vor der Vermittlung kennenlernt, mit ihm entweder schon im Elternhaus oder aber in einer Übergangseinrichtung eine Perspektive entwickelt, anschließend in einem bewährten Verfahren die passenden Pflegeeltern aussucht, schult und betreut. Ihnen wird dann das Kind vermittelt und anschließend erfolgt selbstverständlich eine an den Bedürfnissen der Beteiligten ausgerichtete Betreuung. In Hamburg soll es nach Presseberichten mehrere Anrufe beim Jugendamt gegeben haben, die auf den Drogenkonsum der Pflegeeltern hingewiesen haben. Passiert ist daraufhin nichts. In Herten werden alle Anrufe die sich auf Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung von Kindern beziehen in eigens entwickelten Formblättern festgehalten, die Leitung wird informiert und es werden umgehend Hausbesuche durchgeführt. Die Ergebnisse der Gespräche werden festgehalten und kontrolliert. In Hamburg hat das Jugendamt nicht gewusst, dass diese Familie durch das im gleichen Haus arbeitende Gesundheitsamt als ehemalige drogenabhängige Familie betreut wurde. Dazu befragt, warum das so ist, sagt der Gesundheitsbehördensprecher Rico Schmidt „Ärztliche Daten unterliegen dem Datenschutz sowie der ärztlichen Schweigepflicht und gehen somit nicht automatisch ans Jugendamt“. Doch schon seit 2005, mit Einführung des KICK (Kinder- und Jugendhilfeentwicklungsgesetz ) gab es gesetzliche Grundlagen, die einen Austausch solcher Daten aus Kinderschutzgründen zuließen. Außerdem kann man sich seit 2008 auf die Bundeskanzlerin berufen, die deutlich gesagt hat: „Kinderschutz geht vor Datenschutz“ In Hamburg ist man der Auffassung, dass es gut für Kinder wäre, sie möglichst milieunah unterzubringen. In Herten hält man diesen Ansatz – in Bezug auf Dauerpflegekinder – für völlig verfehlt, wenn es sich – wie das bei Chantal der Fall war – um eine Halbwaise handelt, die nach den vielen Jahren mit einer am Alkoholmissbrauch verstorbenen Mutter sicherlich dringend ein rundherum positives, sie aktiv annehmendes und förderndes familiäres Umfeld gebraucht hätte. Diese fünf Aspekte, die aus der Distanz erst einmal zu erkennen sind, machen aber deutlich, in Herten herrschen Strukturen, die den Tod von Chantal, so wie er sich in Hamburg zugetragen hat, verhindert hätten.