Sehr geehrter Herr Tjaden,
vielen Dank für Ihre Email an die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In deren Auftrag dürfen wir Ihnen antworten.
Wie Sie wissen hat der Deutsche
Bundestag am 31.1.2013 den von der christlich-liberalen Koalition eingebrachten
Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter
Eltern verabschiedet.
Erlauben Sie uns einige
Erläuterungen zum Hintergrund dieses Gesetzes: Der Gesetzentwurf beruht auf
intensiven Vorarbeiten der Rechtspolitiker der christlich-liberalen Koalition.
Die Neuregelung trägt auch dem
Umstand Rechnung, dass heutzutage ca. ein Drittel der Eltern neugeborener Kinder
nicht verheiratet sind, in den neuen Bundesländern sind es sogar 61
Prozent.
Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht haben in Entscheidungen von 2009
und 2010 die bisherige gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch
beanstandet, weil der Vater danach keine Möglichkeit hatte, ohne Zustimmung der
Mutter an der elterlichen Sorge für sein Kind beteiligt zu werden.
Die rechtspolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff hat dazu in einer
Pressemitteilung hervorgehoben, dass Kinder ein Recht auf Vater und Mutter haben
und betont:
„Die Neuregelung der
elterlichen Sorge ist gerecht und ausgewogenen. Die gemeinsame Sorge für das
Kind ist künftig auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern das gesetzliche
Leitbild. Die Rechte lediger Väter werden damit deutlich gestärkt. Die Kritik
von Väterverbänden ist daher nicht nachvollziehbar.
Von der Neuregelung werden aber
vor allem die Kinder profitieren. Denn sie haben ein Recht auf Mutter und Vater.
Wir sind der Überzeugung, dass es für Kinder in der Regel am besten ist, wenn
beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für ihre Erziehung und Entwicklung
übernehmen. Daher haben wir im Gesetz verankert, dass Mutter und Vater die
elterliche Sorge immer dann gemeinsam ausüben, wenn dies dem Kindeswohl nicht
erwiesenermaßen widerspricht.
Väter sollen sich an der Sorge
für ihr Kind auch beteiligen können, wenn es in der Partnerschaft Probleme oder
gar Streit mit der Mutter des Kindes gab beziehungsweise diese anhalten. Es ist
uns wichtig, dass in solchen Konfliktfällen zwischen den Eltern die Entscheidung
von einem Familiengericht getroffen wird. Der entscheidende Maßstab ist für uns
dabei das Wohl des betroffenen Kindes.
Wir setzen darauf, dass die
Eltern künftig in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle von vornherein eine
gemeinsame Sorgeerklärung abgeben und sich, insbesondere im Falle des
Getrenntlebens, vorab über die Ausübung der Sorge im Alltag verständigen.
Aufgrund des klaren gesetzlichen Regel-Ausnahme-Verhältnisses wird es nur selten
zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über das Sorgerecht kommen.
Für die Fälle, in denen die
Eltern gleichwohl keine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, erhält der Vater
einen erleichterten Zugang zum Sorgerecht. Er kann die gemeinsame Sorge auch
gegen den Willen der Mutter erhalten. Das entsprechende gerichtliche Verfahren
wird unbürokratisch ausgestaltet und soll unnötige Hürden für den Vater
vermeiden. Es ist uns dabei ein wichtiges Anliegen, dass frühzeitig Klarheit
über die Verteilung der sorgerechtlichen Verantwortung geschaffen wird. Daher
soll für Fälle, in denen keine kindeswohlrelevanten Gründe gegen eine gemeinsame
Sorge ersichtlich sind, ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren Anwendung
finden. Zugleich nehmen wir durch eine 6-Wochen-Frist auf die besondere
Situation der Mutter nach der Geburt Rücksicht und stellen sicher, dass die
Gerichte den Besonderheiten des Einzelfalles angemessen Rechnung tragen
können.“
Abschließend möchten wir Sie noch auf die
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums hinweisen, in der das neue
Sorgerecht sehr detailliert auch mit Verweisen auf weiterführende Links erklärt
wird. Diese finden Sie unter http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130131_Neues%20Sorgerecht.html?nn=1967012.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte
direkt an das Bundesministerium der Justiz, das Sie auf dem Kontaktformular
unter https://www.bmj.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html
erreichen können.
Mit freundlichen Grüßen
Team Bürgerkommunikation der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion