Montag, 28. Februar 2011

Die Realität

28. Februar
Jugendamts-Arroganz am Idenbrockplatz in Münster

Was ist Realität? Darüber lässt sich trefflich diskutieren. Aber nicht mit dem Jugendamt von Münster. Diese Behörde und ihre Fachkräfte verfügen ausschließlich über tatsächliche Tatsachen. Und das tatsächlich. Deshalb ist dieses Jugendamt auch nicht untätig, wenn in Familiensachen eine Verhandlung anberaumt wird. Wie am 21. Februar 2011 vom Familiengericht in Münster unter Vorsitz von Richterin Braem.

Dann verfasst der zuständige Jugendamtsmitarbeiter vom Ideenbrockplatz schriftliche Stellungnahmen. So auch am 18. Februar 2011. Das Strickmuster ist immer ähnlich: Junge beim Kindesvater - gut, Mädchen muss in eine Pflegefamilie - sehr gut.

Doch dieses Mal fallen ihm auf Seite 2 auch noch diese Sätze ein: "An dieser Stelle wird erneut deutlich, dass (die Kindesmutter) die Realität doch anders einschätzt als ihre Umgebung und die beteiligten Fachkräfte. Dieses ist letztendlich das grundlegende Problem, das auch zu einer Trennung zwischen Mutter und Kindern geführt hat."

Wer also Situationen anders beurteilt als so genannte Fachkräfte, wird seine Kinder los? Und zwar letztendlich? Oder öffnet dieser Jugendamtsmitarbeiter einen Behördenraum, an dessen Wänden überall "Willkür" steht?

Diese beiden Sätze machen deutlich: Zumindest dieser Jugendamtsmitarbeiter vom Idenbrockplatz ist eine Gefahr für Mütter und Väter, die um ihre Kinder kämpfen. Die rennen bei ihm stets gegen eine Mauer unglaublicher Arroganz. Warum schreibt der nicht gleich, das Jugendamt von Münster hat das Wahrheitsmonopol? Und damit basta! Weil man ihn dann zu einem Arzt bringen würde?

Dazu fällt mir nur dieser Witz ein: Franz-Josef Strauß kommt in den Himmel und wird dort von Gott begrüßt. "Willkommen, mein Sohn", sagt Gott. Antwortet Strauß: "Erstens bin ich nicht dein Sohn, zweitens sitzt du auf meinem Stuhl."

Dieser Jugendamtsmitarbeiter würde wohl ähnlich reagieren. Was Gott dazu sagen würde, weiß ich nicht. Was die Familienrichterin am 21. Februar 2011 zu diesen beiden Sätzen gesagt hat, weiß ich aber. Die Antwort: nichts!

Mehr dazu hier

Montag, 21. Februar 2011

Rechtsbeugung in Münster

21. Februar 2011
Familienrichterin aus Münster lässt zweiten Beistand nicht zu

Vor wenigen Minuten hat vor dem Familiengericht von Münster ein Verfahren wegen des Umgangsrechtes einer Mutter mit ihren beiden Kindern begonnen. Bereits am 29. November 2010 wurde ich als Beistand dieser Mutter abgelehnt. Die fadenscheinige Begründung dieser Richterin: "Tjaden berichtet über den Fall. Familiengerichtsverfahren sind nicht öffentlich."

Wir erneuerten den Antrag, mich als Beistand zuzulassen. Wieder bekamen wir eine Ablehnung. Die Mutter wollte mich aber am 21. Februar 2011 immer noch dabei haben. Also rief ich am Freitag das Familiengericht an und erkundigte mich, ob ich wieder aus dem Gerichtssaal fliege. Ich erreichte nur eine Justizangestellte, die Richterin sei erst um 11.30 Uhr wieder da. Deshalb rief ich nach 11.30 Uhr alle fünf Minuten das Familiengericht von Münster an. Niemand ging an den Apparat.

Also bat ich eine Frau aus Münster, für mich einzuspringen. Diese Frau besuchte am Sonntag die Mutter, machte sich schlau. Und begleitete die Mutter heute zum Familiengericht. An der Verhandlung teilnehmen darf sie aber nicht. Habe ich soeben telefonisch erfahren. Begründung der Richterin: "Ich kenne diese Frau nicht."

Nun sitzt diese Frau auf dem Flur, die Verhandlung hat begonnen. Ohne Beistand für die Mutter. Der Kindesvater ist mit einem Rechtsanwalt dort.

Der § 12 FamFG lautet: "Im Termin können die Beteiligten mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben können, als Bevollmächtigter zur Vertretung befugt ist. Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 3 und Abs. 5 gilt entsprechend. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit es nicht von diesem sofort widerrufen oder berichtigt wird."

Die Richterin flüchtet sich in die Kann-Vorschrift. Und beugt das Gesetz so weit es geht. Damit disqualifiziert sie sich selbst...

Weitere Verfahren gibt es vor dem Oberlandesgericht in Hamm und vor dem Verwaltungsgericht von Münster. Dort bin ich als Beistand der Mutter zugelassen.

.

Freitag, 18. Februar 2011

Ohne Schlagstock

18. Februar 2011
Zum Verwaltungsgericht in Münster

Dienstag, 8. März 2011, 11 Uhr, Saal II, Raum 5, Piusallee 38, 48147 Münster: Verhandelt wird über eine Klage gegen das Jugendamt von Münster. Das ist mir heute als Beistand einer Mutter aus Münster mitgeteilt worden.

Auf den Termin soll ich mich so vorbereiten: Die Ladung mitbringen. Die Anfahrtsskizze beachten. Daran denken, dass es vor dem Gericht nur wenige Parkplätze gibt. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe dagegen verfüge über ausreichenden Parkraum.

Ich komme mit dem Zug, darf aber keinesfalls mitnehmen: Messer, Scheren, Schlagstöcke, Schlagringe und ähnliches. Erlaubt sind wohl: Handgranaten, Maschinenpistolen, Maschinengewehre und ähnliches.

Da aber alles, was bewegliche Sache ist, in eine Durchleuchtungsanlage kommt, würde ich mir möglicherweise trotzdem Ärger einhandeln, weil irgend jemand auf die Idee kommen könnte, dass auch solche Dinge eine gewisse Gefahr darstellen.

Zum Termin wird wohl kaum erscheinen: ein Vertreter des Jugendamtes von Münster. Der hätte Probleme, wenn er mitbringen sollte: das Grundgesetz, das Kinder- und Jugendschutzgesetz, das FamFG, das Sozialgesetzbuch u. ä. Sind in der Behörde immer gerade verliehen oder - gar nicht vorhanden?

Erscheinen wird ein Vertreter des Rechtsamtes der Stadt Münster. Der hat auch schon einmal schriftliche Informationen des Jugendamtes an das Verwaltungsgericht von Münster weitergeleitet. Dazu gehörte eine Tabelle, in der Daten dermaßen durcheinander gewürfelt worden sind, dass eins der beiden nachweislich lebenden Kinder aus Behördensicht noch gar nicht zur Welt gekommen ist...

Sonntag, 13. Februar 2011

Staatlicher Kinderklau?

13. Februar 2011
Einfach unfehlbar: der Papst und Jugendämter?

Bei Facebook wird zurzeit für eine Demo geworben. Auf die Straße gehen sollen die Leute gegen "staatlichen Kinderklau".

Der funktioniert angeblich so: Mit Heimkindern wird Geld verdient. Wer Geld verdient, will noch mehr Geld verdienen oder wenigstens keine Verluste hinnehmen. Also schwärmen Jugendämter aus und sorgen im Auftrag von Kinderheimen für Nachschub. Dann gibt es auch noch Pflegefamilien. Die wollen ebenfalls mit Kindern versorgt werden.

Als Beweis dafür, dass der staatliche Kinderklau-Vorwurf zutreffend ist, werden Statistiken herumgereicht. Die belegen tatsächlich: Die Zahl der so genannten Inobhutnahmen steigt. Die belegen aber keinesfalls: staatlichen Kinderklau.

Denn: Keine einzige Organisation hat stichhaltige Beweise für diesen Vorwurf. Mir ist auch bis heute kein solcher Fall bekannt geworden. Der wäre übrigens bei irgendeinem Staatsanwalt gelandet.

Wer von "staatlichem Kinderklau" spricht, verwirrt verzweifelte Eltern, macht sie kopfscheu und lockt sie auf eine Fährte, die bis in den Verfolgungswahn und somit zu Wahngebilden führen kann. Schließlich starren Mütter und Väter auf Jugendämter und Familiengerichte wie das Kaninchen auf die Schlange. Dem Schock "Kindesentzug" folgt die Schockstarre.

Sinn machen würde eine Demonstration gegen Schablonendenken. Denn einen Vorwurf müssen sich viele Jugendämter gefallen lassen. Wahrscheinlich aus Geld- und Zeitmangel verschwinden Kinder und Eltern in Schubladen.

Die Rede ist hier nicht von Müttern und Vätern, die ihren Nachwuchs missbrauchen oder misshandeln. Denen müssen die Kinder weggenommen werden. Die Rede ist von Müttern und Vätern, die falsch beschuldigt werden.

Dann geht es oft schnell. Sind aber erst einmal die Kinder weg, wird aus dem Eil- ein Schneckentempo. Familiengerichte brauchen Monate, bis es zur Verhandlung kommt. Gerichte glauben Jugendämtern fast schon unbesehen, hat sich die Behörde versehen, sehen sich viel zu viele Eltern einer Mauer gegenüber.

Dabei müsste Experten doch eigentlich bekannt sein, dass bei einigen Jugendämtern Vorsicht geboten ist. Oder bekomme nur ich Anrufe, bei denen immer wieder die gleichen Namen von Jugendamtsmitarbeitern fallen?

Was machen eigentlich die Vorgesetzten solcher Jugendamtsmitarbeiter? Weghören? Dazu sagt ein Anrufer: "Schauen Sie sich doch einmal an, was in Münster geschieht. Seit das Jugendamt in die Kritik geraten ist, gehen die in die Öffentlichkeit und lassen ihre Arbeit loben."

Dergleichen geschieht auch anderswo. Sogar eine bundesweite PR-Aktion gibt es inzwischen. Das ist kurios: Denn die meisten Jugendämter wollen eigentlich gar nicht vor Publikum arbeiten. Die machen lieber die Schotten dicht und beschweren sich über öffentliche Kritik, die allerdings nicht verstummen will.

Aber kaum jemand sagt: Wir setzen uns mit den Kritikern zusammen und klären die Sache. Üblicher ist: Kritiker werden ausgegrenzt. Oder sogar hinter den Kulissen schlecht gemacht.

Behörden verschanzen sich sogar dann noch hinter dem Datenschutz, wenn jemand alle Dokumente vorliegen hat. Manchmal beschleicht mich das Gefühl, dass insgeheim nach diesem Motto gehandelt wird: "Nicht nur der Papst ist unfehlbar. Wir auch. Ihr Jugendamt."

Was tun? Unabhängige Beschwerdestellen einrichten, die schnell reagieren können. Den Zuständigkeitsdschungel lichten. Vor lauter Verfahrensbeiständen, Vormündern, Betreuern, Jugendamtsmitarbeitern und Familienrichtern wissen doch viele Eltern gar nicht mehr, an wen sie sich wann wenden sollen. Und: Jede Jugendamtsmitarbeiterin und jeder Jugendamtsmitarbeiter, der Müttern und Vätern droht, muss sofort den Schreibtisch räumen.

Mittwoch, 9. Februar 2011

Das Dilemma

9. Februar 2011
Jugendämter ohne Fachaufsicht

Eine Mutter schildert dem Bundesfamilienministerium schriftlich ihren Fall. Das Ministerium leitet dieses Schreiben prompt an das Familienministerium von Nordrhein-Westfalen weiter. Das befragt das zuständige Jugendamt, bekommt von der Behörde eine Stellungnahme.

Die ist zwar mit der Wahrheit nicht in Einklang zu bringen, auch nicht mit der Aktenlage, aber das Ministerium hätte sowieso nichts tun können, wird der Mutter nach gut einem Monat mitgeteilt.

Eine Mitarbeiterin schreibt: "Im übrigen ist das Ministerium zwar oberste Landesjugendbehörde, es ist aber nicht Fachaufsicht über die örtlichen Jugendämter. Diese erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung in ausschließlich eigener Verantwortung, ohne dabei an Weisungen oder Empfehlungen des Ministeriums gebunden zu sein. D. h. das Ministerium kann sich nicht in einem Einzelfall wie dem Ihren einbringen und dem Jugendamt eine bestimmte Entscheidung empfehlen."

Mittwoch, 2. Februar 2011

Pampers-Village

2. Februar 2011
Zum Teufel damit

Bleibt mir doch vom Kindeswohl-Acker mit diesen Pampers-Theoretikern, mit Sozialpädagogen, ob mit oder ohne Diplom, Kinderpsychologen, ob mit oder ohne Doktortitel, mit Erziehungswissenschaftlern, ob mit oder ohne Veröffentlichungen und ob mit oder ohne Lehrstuhl an einer Hochschule oder Universität: Kinder sind keine Studienobjekte. Es handelt sich dabei um Lebewesen.

Lebewesen kommen auf die Welt, wollen sie erobern, sie kommen nicht in ein Labor oder in einen Hörsaal, sie werden auch nicht geboren für Buchtitel oder Therapiestunden, die schon vor der Geburt gebucht werden müssen, damit kein Jugendamt eingreift. Ist doch nun wirklich alles schon da gewesen: autoritäre, antiautoritäre und dann sogar noch demokratische ("Wir stimmen jetzt ab - Zoobesuch, ja oder nein") Erziehung.

Spaß macht, was Kind ist. Den Eltern, die nicht jeden Abend darüber nachsinnen, ob das, was sie den Tag über mit ihrem Nachwuchs erlebt haben, auch Sinn macht. Pampers-Theoretiker haben Kinder immer nur anders erklärt, sie haben aber selten welche bekommen.

Meine Mutter hat noch Wäsche gewaschen, als sie im achten Monat war. Bei dem Gedanken würde heutzutage doch jeder Pampers-Theoretiker in wissenschaftliche Ohnmacht fallen. Die bekommen bereits Kopfschmerzen, wenn die Waschmaschine kaputt ist und der Handwerker erst übermorgen Zeit hat.

Schläft das Baby, verfallen Pampers-Theoretiker in Grübeleien über das Urvertrauen. Ist das Kind im Kindergarten, machen sich Pampers-Theoretiker Gedanken darüber, ob sich in der Einrichtung auch alle gewählt ausdrücken. Kommt der Nachwuschs in die Schule, ziehen Pampers-Theoretiker Erkundigungen über die Lehrer ein. Besuchen Heranwachsende eine Disco, gehen Pampers-Theoretiker in der Stube so lange auf und ab, bis Junge oder Mädchen wieder zuhause ist.

Pampers-Theoretiker lachen im Keller, sie sollten endlich in aller Öffentlichkeit über sich selbst lachen. Das würde befreiend wirken. Auf Kinder und auf Pampers-Theoretiker.

Aber was ist? Pampers-Theoretiker haben das Wort "Erziehungsfähigkeit" erfunden. Streicheleinheiten auch. Muss man über diese Leute noch mehr wissen?